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BJ68

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  1. a) Wert ist das, was jemand bereit ist dafür zu zahlen...bzw. es zu kaufen......und das gilt noch mehr, da das Teil keinen Materialwert an sich hat.... b) Militaria-Foren u.U. sofern die den Verlauf erlauben. Allerdings solltest Du beim Admin oder auch den Mods anfragen, BEVOR Du da ein Posting mit dem Angebot erstellst.... c) Darf man verkaufen...keine Ahnung, ist zwar Single Use, nur es kann auch drauf ankommen, ob da Stoffe verbaut bzw. enthalten sind die laut EU-Gesetzgebung z.B. REACH https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach nicht in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen. Anderes Beispiel wäre eine Visierung wo Tritium verwendet wird usw. D.h. kann man vorher nicht sagen..... WICHTIG: Bei vielen dieser Regelungen ist Fahrlässigkeit explizit pönalisiert d.h. es gilt der Satz "Nicht Wissen schützt vor Strafe nicht"...... bj68
  2. und einen Hubwagen hat der Typ natürlich im Rucksack dabei, sind ja ganz leicht die Teile oder sollte da eine Hermine Granger mit ihrer speziellen Tasche dabei sein, da würde natürlich auch ein Hubwagen reinpassen....und ich wette natürlich kann die kriminalpolizeilichen Beratungsstelle jede Menge Fälle aufzählen, wo dann so ein Hubwagen benutzt wurde und wenn nicht, dann zeigt das nur, dass sie recht hatten....die Diebe stehen schon alle in Startlöchern mit Hubwagen natürlich. bj68
  3. Wobei mit Ersteren relativ wenig passiert was Richtung Unfälle, unbefugten Zugriff geht und selbst der aktive Einsatz hält sich, verglichen mit der geschätzten Zahl an illegalen Waffen, so ziemlich in engen Grenzen d.h. der Großteil der Leute mit illegalen Waffen verstößt zwar gegen das Waffengesetz, hält sich aber an Tötungs-, Mord-, Drohungs- und Nötigungsverbote die im StGB gelistet sind. bj68
  4. Yep...nur stellt sich eben auch da dann die Frage wie viel Sicherheit darf oder besser muss es denn sein? Z.B. wenn ich alleine in meiner Wohnung lebe, die Eingangstür des Mehrparteienhauses verschlossen ist wie auch meine Wohnungstür, ich aber auf Arbeit bin und jemand in die Wohnung einbricht und den Schrank öffnet und sich bedient? Reicht das im Sinne die Waffen wurden sorgfältig aufbewahrt und und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter ausreichend geschützt? Für meine Begriffe reicht das...da immer jemand im Haus da ist und die Gegend nicht tagtäglich von Wohnungseinbrüchen heimgesucht wird....wäre das anders, müsste ich mir da was einfallen lassen, wobei ich mal vermute*, dass die/derjenige sogar die Waffen liegen lassen würde, weil höheres Risiko, sind registriert, lassen sich nicht so leicht zu Geld machen und wenn damit erwischt, kann man sich nicht herausreden und die Strafandrohung dürfte dann auch gleich mal etwas höher ausfallen, plus die Polizei dürfte da auch dann etwas anders ermitteln. *= u.a. deswegen, weil sich so ähnlich auch mal mir gegenüber ein Waffenhändler hier in CH geäußert hat....das bei Feld/Wald und Wiesen-Wohnungseinbrüchen der Diebstahl von Waffen eigentlich kein Thema sei....aus den obengenannten Gründen. bj68
  5. Naja....hier in CH meinte der Herr vom kantonalen Waffenbrüro beim Interview für meine erste WES zur Aufbewahrung, dass ein Schrank völlig ausreicht und verschlossen sollte er nur deswegen sein, falls Besuch kommt und getrunken wird und da einer auf eine blöde Idee kommt. Nix Tresor....und schon gar nicht 200 kg aufwärts....und da wären wir wieder beim Thema...egal ob aktive Handbewegung beim Messer oder Abzug drücken bei der Schusswaffe....das Töten und/oder Verletzen von Menschen ohne triftigen Grund (siehe §32 StGB) ist eh schon verboten. Eigentlich reicht was im Schweizer Waffengesetz steht: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_26 und es muss nicht der Zirkus veranstaltet werden wie in Deutschland, wo dann z.B. noch überlegt wird wie da die Schlüssel aufzubewahren sind und wo ich mich frage, wer da alles der Exekutive, Judikative und Legislative und auch diversen Schusswaffenbesitzern der Art ins Gehirn geschissen hat, dass die auf die Ideen kommen und es auch noch gut finden. Btw. wurde hier im Thread auch schon mal angeschnitten: Illegale Schusswaffen...wie werden die wohl aufbewahrt? Wenn die Aufbewahrung wirklich so kritisch wäre, dann müssten da doch sehr viel mehr Vorfälle/Unfälle auch mit illegalen Schusswaffen passieren, wo dann Kinder/Jugendliche/Ehepartner sich das Teil schnappen und damit was anstellen. Vorfälle in der Richtung hat es ja schon gegeben vgl. https://www.rnd.de/panorama/nach-gewalttat-an-schule-in-offenburg-eltern-von-mutmasslichem-schuetzen-angeklagt-4Q33JSJMPVPEDMF6FPHOOW7FMU.html nur wenn ich mir die geschätzte Zahl an illegalen Schusswaffen ("Nach Schätzung der GdP gibt es in Deutschland mindestens 20 Mio. illegale unregistrierteWaffen" im Netz gefunden) so ansehe, müsste es da sehr viel mehr Vorfälle/Unfälle dieser oder ähnlicher Art geben, da die Teile defintiv nicht so aufbewahrt werden dürften wie die legalen regsistrierten Waffen. Frage an Dich und andere: Warum passiert auch mit den illegalen Waffen so gut wie nichts? Könnte es sein, dass bei den Waffen die Aufbewahrung nicht den Einfluss auf den möglichen Missbrauch hat, den der Gesetzgeber ja bei den legalen permanent annimmt? bj68
  6. Sag mal wie sicherst Du Deinen Autoschlüssel, gefährliche Werkzeuge, Messer, im Haus u.U. den Gasanschluss usw. praktisch alle Dinge die ein Missbrauchspotential haben, wenn jemand mit ihnen Scheiße anstellen will? Schon mal daran gedacht....dass z.B. mit offen und ungesichert in Küchenschubladen liegenenden oder gar offen in Messerblöcken steckenden Messern die meisten Tötungsdelikte im Haushalt entweder mit Vorsatz oder im Affekt begangen werden? Ich schätze es würde einige Leben retten, wenn alle Messer in einem Tresor aufbewahrt werden und nach Gebrauch dort sofort wieder verschlossen werden....oder etwas nicht? Sollte Winnenden da kommen: https://forum.waffen-online.de/topic/462037-die-grünen-grundsatzprogramm-2020/page/7/#comment-3009711 da ist nicht nur die Aufbewahrung wenn überhaupt falsch gelaufen...sondern einiges mehr..einfach mal lesen und sich seine Gedanken machen....und ja wenn die Bedingungen stimmen, dann sollte es auch keine Probleme geben wenn eine Waffe offen auch mit Munition im Schrank liegt und daneben der Autoschlüssel, weil die Mitbewohner mit BEIDEN keinen Scheiße bauen. bj68
  7. Um so halb über das Stöckchen zu springen: a) Beim deutschen Zoll nachfragen und sich schriftlich Auskunft geben lassen b) Bei der US Custom/Border Protection nachfragen und sich da auch wieder schriftlich Auskunft geben lassen c) Bei der Fluglinie nachfragen und dito sich schriftlich Auskunft geben lassen... Ach ja....hab in Honolulu da mal einen Gurt mit abgeschossenen 40 mm Grantwerfer-Hülsen gefunden...war das "High–low system" vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/File:40mm_High-Low_Launch_System_Drawing.jpg Die Hülsen wanderten in das Umzugsgepäck, allerdings davor habe ich beim BKA/Zoll angefragt wie die dazu stehen....deren Auskunft war, da leere, abgeschossene Hülsen, sei es kein Problem, die mitzunehmen. bj68
  8. Da geht Leuten der Arsch auf Grundeis....die wollen unter allen Umständen was finden....und dazu ist denen jedes Mittel recht, denn wenn ich sowas lese: dann frag ich was die Konsequenzen für die Staatsanwältin, für die Ermittler, für diejenigen die da den Auftrag gaben sind.....einfach mal eine Anklage formulieren und wenn da ein Gericht meint da sind Fehler drin, das Teil einfach zurückziehen ohne Konsequenzen....da gehört eigentlich die gesamte Riege der dort beteiligen Personen und auch Ermittlungsbehörden in die Wüste geschickt und der Fall völlig neu aufgerollt inklusive eigene Verfahren gegen Staatsanwaltschaft und Behörden.....kommt mir ein wenig so vor wie dieser Bericht: https://www.telepolis.de/features/Von-Chemikalien-Aquarianern-Sprengstoffen-und-Drogen-3419551.html wo die Sache dann auch eine sehr interessante Eigendynamik entwickelt hat, wenn sich Behörden gegenseitig hoch puschen. bj68
  9. Das würde mich auch interessieren, wer die sind, wer da schreibt...einfach um zu wissen wie die Leutchen da drauf sind und welchen Hintergrund z.B. Veröffentlichungen sie haben. bj68
  10. https://www.gunfactory.ch/security/pepper_mainpage.htm Gibt eine Übersicht was in CH okay ist.... Hinweis: Mit den Teilen nicht nach Deutschland fahren, weil dort illegal, umgekehrt gibt es in DE CS-Sprays die in CH illegal sind..... bj68
  11. Als relativierender Gegenpol....nur dem seine Äußerung ist an sich schon etwas zweifelhaft.....: Jein....Ja seine Aussage stimmt, allerdings nur zum Teil....denn wie jemand z.b. zur Gewalt bzw. zum Einsatz derselben steht ist von der Sozialisierung abhängig und da wären wir wieder über Umwege bei der Herkunft. Auch wie jemand auf Ehrverletzungen reagiert, was bei einem zunächst verbalen Streit passiert (Bad Oeynhausen) oder wenn das Töchterchen das westliche Leben genießen möchte (Worms) ist nicht den Lebensumständen geschuldet, sondern der Sozialisierung und damit auch der Herkunft. Btw. einfach mal den lieben Kriminologen fragen, warum in islamischen Ländern neben der Todesstrafe sehr viele körperliche Strafen wie Auspeitschen, Amputationen usw. auf Straftaten wie Diebstahl usw, stehen? Kleiner Tipp, das hat nur wenig mit dem islamischen Strafrecht zu tun sondern eher mit dem: aus https://www.danisch.de/blog/2024/06/21/wie-man-deutsch-wurde/ und das zieht sich da bei einem Teil der Leute wie ein roter Faden durch.... bj68
  12. a) Source: https://jura-online.de/blog/2018/01/09/turnschuh-fall/ b) Source: https://www.strafrechtsiegen.de/gefaehrliche-koerperverletzung-bei-tritt-mit-festem-turnschuh-gegen-opfer/ D.h. schweres Schuhwerk ohne Begründung getragen könnte da durchaus Nachfragen aufwerfen.... bj68
  13. und selbst wenn die nicht schnetzeln: https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252174098/Gruppe-schlaegt-auf-junge-Maenner-ein-20-Jaehriger-soll-laut-Medienbericht-hirntot-sein.html Geht auch ohne schneidende Gegenstände, als auch dafür geeignete Ersatzobjekte.....und das perverse die Mittel dafür trägt da jeder immer mit sich rum.... bj68
  14. Nicht mal das....vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Würzburg_2021 bj68
  15. Himmel Arsch und Zwirn....warum denn nicht? Mit einem Messer herumlaufen......gehört bei mir zur Pfadfinder-Kluft und selbst wenn nicht....das von mir geführte Messer würde zu 99.99% als Werkzeug, zum Schnitzen usw. eingesetzt werden....100% schreib ich nur deswegen nicht, weil ich es wenn alle anderen Stricke reißen und es keinen Ausweg mehr gibt auch zur SV und Nothilfe einsetzen würde. Sprich die setzen jetzt den §41 WaffG https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html um.... Das wäre über den obigen §41 WaffG auch jetzt schon möglich...allerdings wahrscheinlich nicht so leicht wie der nette Herr von den Grünen es möchte..... bj68
  16. Frage aus Interesse: Darf man ein oder mehrere gefüllte Magazine neben die Waffe im Tresor legen? bj68
  17. Warum? Ließ mal genauer....denn er meint, dass da schon was vorgefallen sein muss, was vor Gericht kam....mir kommt da nämlich dieser Fall in den Sinn: Wenn da vorher schon "Raub, gefährliche Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl" im Kindesalter und als Jugendlicher da waren und das dann auch mehrmals aktenkundig wurde...dann war der kein lieber Mensch mit großem Herz und ist nicht an die falschen Freunde geraten....sondern ein Egoist, dem die Mehrheit* seiner Mitmenschen am Arsch vorbei ging....der auch von seiner Familie keine Konsequenzen für seine Taten zu spüren bekommen hat (und auch vom Richter nicht). Wenn ich in der Richtung was angestellt hätte.....wäre das Feedback oder Hitback meiner Eltern dementsprechend ausgefallen und auch bei der Verwandschaft und Bekanntschaft von unserer Familie hätte es da ein nicht so schönes Feedback Edit: für mich gegeben..... *= warum kommen mir da wieder die Worte Tribalismus und Clan-Struktur in den Sinn..... Ich schätze diese Fälle hat Proud NRA Member gemeint.....wo eben auch Eltern in die Verantwortung genommen werden sollen, wenn denen das Verhalten und Aktionen ihrer Kinder am Arsch vorbeigehen. bj68
  18. Teil ihm aber zumindest den Grund für Deinen Austritt mit....damit er auch ohne Diskussion ein Feedback bekommt, egal ob er das dann wahrnimmt.... bj68
  19. LOL Wen es interessiert, der Link zu dem Teil: Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" 20. Wahlperiode https://dip.bundestag.de/vorgang/entschließung-des-bundesrates-messerkriminalität-wirksam-bekämpfen-und-novelle-des-waffenrechts/312419?rows=25&pos=8&ctx=d dort findet man dann auch den "Vorgangsablauf" wenn da was entschieden werden sollte....und im dort verlinkten PDF den Termin, wann das dann behandelt wird. Ansonsten aus dem dortigen PDF: Auch mit Klingen bis 6 cm können tödliche Verletzungen entstehen, wenn die ausführende Person es will...zeigt alleine schon, dass diese Begründung für den Arsch ist... bj68
  20. Das sollte auch um 2000 rum in Deutschland passieren...wenn ich mich dunkel erinnere...da gab es einen Antrag (keine Ahnung von wem Grüne oder SPD schätze ich), der die Teile verbieten wollte, Begründung war: Wird in Deutschland nicht gebraucht und das was Du da oben geschrieben hast.... Btw. https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/#comment-3151490 und https://forum.waffen-online.de/topic/465906-ewb—fähiges-schießeisen-bauen-lassen/page/2/#comment-3151951 bj68
  21. So halb OT: Inzwischen wären da einige Versuche in Deutschland für Privatpersonen illegal z.B. der "Blitze unter Wasser" Versuch (wegen der konz. Schwefelsäure) oder in dem PDF "Wie man mit Wasser Feuer anzünden kann" https://web.archive.org/web/20050509194255/https://www.quarks.de/pdf/Q_Hexen.pdf Diese HD-Welle schwappte ziemlich durch diverse Chemieforen....und wurde 2008 noch mal neu aufgelegt: https://www.telepolis.de/features/Von-Chemikalien-Aquarianern-Sprengstoffen-und-Drogen-3419551.html dort befindet sich eine Beschreibung wie da bei einem Jugendlichen die HD so abgelaufen ist (war kein Ruhmesblatt für die Behörden).....wobei der noch Glück gehabt hat, jemand anderer wurde vom SEK am frühen Morgen beglückt und sehr unsanft geweckt. Wenn ich mich dunkel erinnere war der Elektroniker und hatte von einem Händler Chemikalien und Zubehör zum Leiterbahnen ätzen bestellt. Das blöde daran war, dass zu der Zeit* beim Fotokopierlack POSITIV 20 von Kontakt Chemie u.a. als Ätzmittel eine Mischung aus Salzsäure mit Wasserstoffperoxid vorgeschlagen und zum Entfernen des Lacks auch Aceton empfohlen wurde. Bestellt man diese Kombination gehen beim Chemikalien-Händler sämtliche tiefroten Warnlampen an....und die Behörden bekommen Schnappatmung und genau das hat der Elektroniker gemacht. *= hab sogar irgendwo noch so einen Zettel rumliegen..... bj68 Edit: Nachtrag: Fällt mir gerade dazu noch ein....im Rahmen der Aktion hab ich mich auf dem dort erwähnten Forum Versuchschemie über einen Spiegel-Artikel ziemlich ausgekotzt und bin auch recht grob geworden, weil dort beschrieben wurde, dass es denen beim Testen einer unbekannten Substanz die Testaufbau zerlegt hat und ich mich halt gefragt habe ob denn die Herren "Experten" schon mal was von Vortests z.B. wenig der Substanz aus dem Bodensatz auf ein Filterpapier tropfen und mit dem Feuerzeug erhitzen gehört haben. Daraufhin hat sich jemand vom Kampfmittelräumdienst Kiel angemeldet und ein wenig mitdiskutiert oder eher seinen Standpunkt vertreten....ging dann ziemlich zur Sache....und zeigte für mich dass zumindest dieses Forum auch stille Mitleser hatte....
  22. Ähm....zwar andere Baustelle, aber wie es u.U. ausgeht, wenn Händler in den Fokus der Behörden kommen und wenn Behörden, Staatsanwälte da dann auch tätig werden wollen: https://www.telepolis.de/features/Terrorfahndung-in-Kinderzimmern-3404157.html Siehe dort die Anzahl der Durchsuchungen und auch die Begründung für die Durchsuchungen... bj68
  23. Hm...weil man auf Teufel komm raus etwas finden möchte....um das Ganze dann noch nachträglich zu rechtfertigen und natürlich dann auch indirekt aus der Verantwortung zu kommen. Sehr oft bei HDs zu beobachten, dass wenn der eigentliche Verdacht, warum so eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, nicht zutrifft, dann gerne nach Beifang aka Zufallsfunde gesucht wird, geht z.B. so weit, dass bei einer HD wegen Verdacht mit Flusssäure Glas anzuätzen, wo nichts gefunden wurde, dann der Computer auf Raubkopien durchstöbert wurde. Anderes Beispiel war ein Chemikalienhändler der im Rahmen des damalig rechtlichen erlaubten Chemie an Privat abgab und dem man mit HDs beglückte...von der Latte der Vorwürfe blieben nur ein paar übrig und selbst die waren auf wackligen Füssen, wurden aber vor Gericht bestätigt, denn ansonsten wäre es für die Behörden teuer geworden.... bj68
  24. Einspruch....Kunden möchten effektive Waffen, für die man das ganze Brimborium* was um WBK-Waffen gemacht wird nicht braucht, das gibst Du indirekt auch weiter unten zu... *= Lagerung, Schieß-/Vereinspflicht, Typenbegrenzung durch Sportordnung, Hausbesuche wegen Kontrollen usw. Da würde mich interessieren warum? Wie kam es zu diesem "Grundsatz", der sich in diversen BGH-Entscheidungen dann regelmäßig wiederfindet? bzw. nicht so gut funktionieren, denn Interessierte an nicht so üblichen Geräten die Objekte auf hohe Geschwindigkeiten beschleunigen wird es immer geben.... Nur irgendwann hat sich "ausgeschärft" und jedes noch so kleine Schlupfloch ist geschlossen bzw. wenn nicht, dann wird es halt immer schwerer, da eine Umgehung zu finden. Naja....zum einen wäre ich mal gespannt wie Du den Punkt "1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann" aus der Anlage II zum WaffG in Verbindung mit dem §1 Abs. 2 Nr. 2 umgehen kannst...denn wenn man den §§ wörtlich nimmt, dann mutiert eine Dose Haarspray vor das man ein brennendes Feuerzeug hält, beim Betätigen des Knopfes jedes mal zu einem verbotenen Gegenstand und zum anderen mag es zwar solche Produkte nicht zum kaufen geben, aber man kann sie sich selber basteln und diejenigen haben dann einen Nachteil.... bj68
  25. Yep...nur hier in CH steht in der WES auch das Wort Bedürfnis oder besser der Erwerbsgrund drin... "Erwerbsgrund falls nicht Sport-, Jagd- oder Sammelzwecke:" eben nur mit dem kleinen Unterschied, dass ich da in keinem Verein sein muss, dass ich sammeln kann was ich will usw. und selbst bei der von der EU aufgezwungenen Änderung wo man nun schießen muss, wenn man die großen Magazine haben möchte haben die die Schweizer eine pragmatische Lösung gefunden: aus https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/ dort auch den nicht zitierten oberen Teil lesen, es reicht z.B. die bloße Vereinsmitgliedschaft aus......und auch das Formular ist da recht interessant: https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/gesuche_formulare/schiessnachweis/schiessnachweis-d.pdf.download.pdf/schiessnachweis-d.pdf bj68
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