Als ich 2014 mit Waffen in die USA eingereist bin, habe ich mich ebenfalls über das Procedere informiert. Sowohl auf der Internetseite des Zoll als auch auf persönliches Vorsprechen beim Zollamt wurde mir bestätigt, dass ich eine vereinfachte Nämlichkeitsbeschreibung benötige. War aber kein Problem und hat auch nichts gekostet. Die Erklärung, warum die WBK nicht als Eigentumsnachweis gilt, war völlig bizarr und unverständlich. Ich könne ja die Waffe mit in die USA nehmen, dort verkaufen, dann wieder zurückkaufen und wieder einführen. (Ist klar !!!) Was die Bescheinigung daran ändern soll, konnte mir dann auch niemand erklären.
Bei der Wiedereinreise in F habe die dem Zollbeamten dann ganz stolz meine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gezeigt. Der meinte: "Muss ich nicht sehen. Dass ihnen die Waffe gehört, steht doch schon in der WBK."