Zum Inhalt springen

scotty600

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    991
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von scotty600

  1. hab ich nicht mitbekommen, welchen Beitrag meinst Du? Doch nicht etwa den von Raiden, der hat nämlich mehr als erforderlich eingereicht. Als Jäger hätte er nur 1-4 als Anlage angeben müssen. Das zusätzliche Kreuz bei Sportschützen hätte er sich auch sparen können. Hätte ich nur zwei Magazine, hätte ich mich klar für Option 2 entschieden! Da es aber im oberen zweistelligen Bereich für mehrere Waffen und Kaliber war und ich auch genug int. Wettkämpfe habe, habe ich angemeldet und auch alles bekommen.
  2. @Tatonka und @walthi Jetzt wird es schon schräg hier, ihr habt Euch scheinbar kein bisschen mit der Thematik beschäftig. War wohl nicht breit genug gestreut. alter Altbesitz wird bei der lokalen Behörde beantragt, mit dem Formular welches die Behörde zur Verfügung stellt neuer Altbesitz wird über das Formular des BKA gestellt. Formular gibt es auf deren Webseite und nicht hier im Forum. BKA Antrag enthält Forderungen. Da kann man jetzt zweimal am Tag anrufen, das ändert aber nichts daran die geforderten Belege einzureichen. Ehrlich, für zwei Magazine und noch nie einen Wettkampf gemacht würde ich mich nicht freiwillig unter die Fittiche des BKA stellen. Wegen dieser zwei Magazine erlaubst Du dem BKA die Kontrolle der Aufbewahrung vor Ort. Unvollständige Anträge wurden noch nie durchgewinkt!
  3. Hmm, interessant. Im Antrag für BKA Genehmigung muss man den Nachweis der Aufbewahrung erbringen (Rechnung / Foto von Sicherheitsbehältnis). Würde bedeuten, das ist nur pro-forma aber nicht ausschlaggebend für eine Genehmigung. BTW. So wie ich es erklärt hatte, war die Erklärung des Sachbearbeiters auf dem Amt. Das BKA gibt die Information einer positiven Ausnahmegenehmigung auch nicht an das Amt weiter. Pragmatisch wäre es ja, wenn es auf der WBK Rückseite eingetragen wird, ist aber nicht.
  4. Es betrifft die Kombination (berechtigte Person UND echter Altbesitz) ... Dem nicht Waffenbesitzer kann es egal sein... wahrscheinlich nur Owi. Der LWB versucht seine Zuverlässigkeit nicht zu gefährden. Würde es nur die Person betreffen, würde es ja bedeuten er darf weitere kaufen, darf er aber nicht. Du kannst machen was Du willst, es hält Dich keiner davon ab. Du bist doch Volljährig. Echt jetzt ... der nicht berechtige Erwerber erwirbt einen Verbotenen Gegenstand. Falschgeld ist auch nur Papier... Steht im WaffG, muss dir keiner zeigen wurde oft genug diskutiert. dito muss man philosophisch Betrachten, da sich keine Logik erschließt. Ich gehe Papier falten. SB: "egal, Selbstanzeige oder muss ich eine Anzeige schreiben?" ups, schon Ende?
  5. Das mag vielleicht mal irgendwann der Fall sein, wenn auch die eingetragenen Halbautomaten abgeholt werden. Aber bis dahin benutze ich die lieber als das ich sie im Garten eingrabe und der Hund sie wieder ausbuddelt, nur um mit wedelntem Schwanz vor dem Polizisten präsentiert was er gefunden hat.
  6. Ich denke es ist auch wichtig die Arten der verbotenen Magazine zu trennen. verbotene Magazine ab 01.09.2020 sind verbotene Gegenstände Echter Altbesitz vor 06/2017 -> Verbot wird nicht wirksam, WENN die Magazine BIS 01.09.2021 ANGEZEIGT sind. Wenn angezeigt, keine besonderen Vorschriften zur Aufbewahrung, weil die alten Magazine nicht als verbotene Gegenstände eingestuft werden. Neuer Altbesitz nach 06/2017 und vor 09/2020 -> BKA Antrag stellen, Genehmigung zum UMGANG mit verbotenen Gegenstände, Bedürfnisgrund, Aufbewahrungsvorschrift als verbotener Gegenstand. So ist es nunmal geregelt und logisch ist es nicht nachvollziehbar! Sollte eine Person 50 Magazin nach echtem Altbesitz haben und hat diese auch angezeigt, dann dürfen die neben dem Messerblock in der Küche auf dem Tisch liegen. Würde dieser (Wettkampf-)Schütze nun eine BKA-Ausnahme bekommen um 5 Magazine nachkaufen zu dürfen, weil er die für Wettbewerb braucht, dann müssen diese neuen Magazine in den 0er Schrank! Das ist easy in den Vorschriften, mit logischem Sachverstand allerdings nicht nachvollziehbar. Erfolgt keine Meldung bis zum 1.9.21, gelten auch die echten Altbesitzmagazine als verbotene Gegenstände!
  7. Gesegneter Freundeskreis....oder nur Rentner? Ich kenne zwei junge Erwachsene die gerade Ihre Ausbildung beendet haben und nun keinen Job finden, weil die Handwerksbetriebe (KFZ) auf Kurzarbeit sind. Junger Pilot (nicht LH) mit zwei Kindern und vor drei Jahren Haus gekauft sieht sein Existenz bedroht. Zwei Schulkameraden (Hotelbranche) seit einem Jahr Arbeitslos. Und ich kann noch viele viele Beispiele bringen, insbesondere wenn beide Partner in derselben Branche/Firma arbeiten. Btw. die Gastronomen bekommen ja wirtschaftliche Hilfe, das sieht bei anderen, insbesondere Berufsanfänger ganz anders aus.
  8. Meiner Meinung nach gibt es nur zwei kritische Punkte, bezogen auf die Last/Gewicht eines Tresor. 1. Evtl. vorhandene Fußbodenheizung, nur da macht auch eine Platte zur Vergrößerung der Grundfläche Sinn. 2. Transportwege (Treppe) kritisch
  9. Sag Ihm das das keine Option ist, weil Du im Keller künftig Schießpulver herstellen möchtest und den Platz brauchst. Im ernst, in einem Haus der 90er kannst Du eine Tresor bedenkenlos aufstellen. Ideallerweise an einer Außenwand da gehen auch lässig 500kg pro qm. Du musst Deinen Vermieter deswegen nicht um Erlaubnis fragen! (Scheinbar ist Euer Verhältnis doch nicht so gut, weil er dir nicht vertraut und deswegen bedenken hat.)
  10. Wo ist der Unterschied? Und wo/wer ist FrankyL79?
  11. Leider hat die GRA für mich Ihren Credit verspielt. Ich habe aus Solidarität gespendet und auch dafür geworben. Nun schäme ich mich dafür im Verein für Spenden gebettelt zu haben. Scheinbar sind die Spenden ja an einen Advokaten geflossen, ohne Aussicht aus Erfolg. Das Gutachten wird nicht veröffentlicht, eine Statusmeldung oder Erklärung gibt es auch nicht. Ich bin mir bewusst das die Aufgabe der GRA nicht leicht ist und ich könnte es nicht. Allerdings, wenn ich so an die Öffentlichkeit gehe (Petition, Spendenaufruf) ist ein Tätigkeitsbericht das mindeste was man erwarten kann und wenn es eine Niederlage war, dann muss diese ebenso eingestanden werden und nicht verschwiegen.
  12. Was hat es eigentlich mit dem Auffälligen ® bei dem einem Steel auf sich?
  13. und die Sportordnung für das komplette BDS Standardprogramm Kurzwaffe sind incl. Anhang 40 Seiten!
  14. Und auf alle Fälle eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Ich hatte schon öfter Beschwerden an DHL, nur über den Weg der Bundesnetzagentur war die Antwort befriedigend.
  15. Der Entwurf ist nun auch veröffentlicht. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/gesetz-zur-verbesserung-waffenrechtl-personenueberpruefungen.html https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/gesetz-zur-verbesserung-waffenrechtl-personenueberpruefungen.html
  16. Die Diskussion und das Video ist wie so oft .... Keiner kennt die Umstände aber wir erlauben uns aufgrund eines Video mit dem Niveau der B**zeitung die Sache zu beurteilen. 1. "Wo kein Kläger, da kein Richter" d.h. aus irgend einem Grund muss die Behörde auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht worden sein. Und genau diese Information fehlt. Jäger haben Sicht selten wegen Drohung Ihren Schein verloren, dazu braucht es kein Schild. Wenn es aber eine Drohung irgendwelcher Art gab und dann ist da auch noch so ein Schild wird keine Behörde freundlich bitten dieses Schild wegzunehmen. Also da war mehr, zumindest ein Kläger. 2. Das Video hat paranoiden Beigeschmack. Die Sache mit dem Hund, völliger Blödsinn. Auch hierzu gibt es jede Menge Urteile zum nachlesen. 3. Was ist Notwehr, kann man Notwehr ankündigen, wie war das mit Notwehrexzess? Ich hoffe das Video geht ganz schnell wieder offline, da Selbstjustiz in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist. Und mit diesem Video wird Selbstjustiz und Sportschützen verknüpft, mit den derzeitigen Diskussionen um das WaffG. Dieses Video giesst Öl in's Feuer. Stellt euch vor, dieses Video wird von der naturfarbenen Partei gezeigt und der Kontext dazu Sportschützen=Selbstjustiz=ablehnen der Rechtsformen im Staat autsch. Das nächste mal besser ein Schild anbringen das dieses Geländer von Sec**** überwacht wird. Noch besser einen Schäferhund und kein Schild. Hunde sind die beste Alarmanlage und als Jäger kennt er ja auch die Fähigkeiten des deutschen Jagdterriers.
  17. Und wer genau wissen möchte wie Waffen auf unterschiedlichen Distanzen gehandhabt werden muss sich mal die Mühe machen das IPSC Handbuch durchzulesen. Da stellt sich keine Frage ob nach oben oder nach unten.
  18. Nochmal, es geht um ausnahmsweises bewegen auf dem Stand OHNE Holster, zum einschiessen einer Waffe! Für alles was nach Sportordnung geregelt ist hat dieser gesamte Faden keine Relevanz, da keine KW ohne Holster über den Stand bewegt wird!
  19. In welchem Kapitel wird das ausnahmsweise einschießen von Waffen behandelt? OHNE Holster! Darauf habe ich geantwortet und auch nur darauf. Ansonsten gilt natürlich die Sportordnung, sprich kein Holster, kein Start. Ich hatte aber durchaus schon den Fall, das ein Schütze ein Rotpunkt montiert hatte. 5 Schuss, nichts auf der Scheibe. Also packe ich den Kameraden als Aufsicht und gehe mit Ihm vor, wie beschrieben. Holster ist da nicht vorhanden, weil das Training auf 25m ist.
  20. Wenn Du alleine bist alles kein Problem. Wenn mehrer Personen auf dem Stand sind, ist erstmal grundsätzlich Sicherheit für alle. Zwei Personen gehen vor. Die "Aufsicht" hat die Magazine und steht hinter/neben dem Schützen. Schütze lädt und macht seine x-Schuss, danach wird die Waffe überprüft (unload and show clear) und es geht auf die nächste Position oder aus gibt neue Magazine oder die andere Person lädt die Magazine nach, da der Schütze ja kein Holster hat hat er auch keine Hand frei. In einer Raumschießanlage wird dabei die leere Waffe nach oben gehalten. Im offenen Stand nach vorne unten.
  21. Ich hab die Frage immer noch nicht verstanden... Geht es um Grundsätzlich oder geht es um eine bestimmte Disziplin? Wenn es um eine Disziplin geht, ist es im Sporthandbuch geregelt. Hotrange, Coldrange? Wer bei IPSC oder bei Mehrdistanz die Waffe nach "range is clear (coldrange)" die Waffe aus dem Hoster zieht muss nach Hause fahren. Ich kenne keine Mehrdistanzdisziplin ohne Holster.
  22. Das wird auch noch Monate weitergehen, da alles überhaupt erst ab einer Inzidenz von <100 zum tragen kommt. Zu welchem Datum war das in Sachsen so und wann wird es kommen?
  23. Nachdem ich da mal im Sommer 20 min auf den Lift zur Ausfahrt gewartet hatte, suche ich nun lieber 30min einen Parkplatz in der Umgebung.
  24. irgendwas läuft da grundsätzlich falsch. Die Verbände die ich kenne funktionieren so. Die Verbandsgebühren werden jährlich über den Schützenverein an die Verbände abgeführt, deswegen erfolgt auch jährlich ein abgleich zwischen Verein und Verband. In dem Verbänden werden die Mitglieder mit persönlichen Daten inkl. dem Verein geführt. Vereine arbeiten idR zu 100% Ehrenamtlich eine evtl. fehlerhaft ausgestellt Bescheinigung dürfte keine erheblichen Konsequenzen nach sich ziehen (passiert ja nicht vorsätzlich und es steht auch keine persönliche Bereicherung dahinter). Anders ist das beim Verband (so sehe ich es). Der Verband muss PRÜFEN ob er ein Bedürfnis ausstellen kann/darf, deswegen müssen ja immer unzählige Unterlagen mitgeschickt werden. --> Probleme bekommt zuerst mal der Verband, bevor es an den Verein geht Ich hoffe jetzt nur das die Motivation der Fragestellung A)nicht die Fortsetzung des Rachefeldzugs ist und B) kein neuer Feldzug gegen einen anderen Verband ist.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.