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scotty600

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Alle Inhalte von scotty600

  1. mal das VGH Urteil gelesen? Da steht ausdrücklich drin, das die Bescheinigung des Verein/Verbands bei Überkontingent NICHT rechtskräftig ist. Steht sogar ganz oben (Punkt 2) und wird später begründet https://openjur.de/u/2347384.html
  2. Und noch was, die angegebene Übergangsvorschrift §58 (21) betrifft nur Bedürfnis nach §14 (4) aber NICHT nach §14 (5)! Und bei §14 (5) macht der Verband gar nichts. Diese Aufgabe hat sich der Württ. Schützenverband selbst vergeben.
  3. Ich verstehe nur Bahnhof ... warum wird ewig das Bedürfnis zum Erwerb mit dem Fortbestand durcheinandergebracht. Für mich ist das genauso als ob mein Auto Sicherheitsstufe 0 erfüllen muss um Waffen zu transportieren. - Erwerb über Kontingent ... war doch schon immer so, das das Begründet werden muss und das der Verband das Bedürfnis ausstellt. - Fortbestand innerhalb Kontingent ... hier wird der Schütze angeschrieben. Der Verein Verband hat mit dem Nachweis nichts zu tun. IdR fragt der Schütze aber seinen Verein nach einer Bescheinigung, weil es das einfachste ist. - Fortbestand über Kontingent ... ebenso Sache des Schützen (Wettkampfteilnahme, Termine etc) der Verein/Verband hat hierbei erstmal gar keine Aufgabe und schon gar keine Nachweispflicht. Ich bin in drei Verbänden und vier Vereinen... wo frage ich nun. Diese extra Regeln (welche gar nicht gefordert sind ... in dem angegeben link) finde ich anmasend und zum k####.
  4. Fragestellung ist sicher rein hypothetisch? Ich würde mal vermuten, das ein gewerblicher Entsorge ein Hygienekonzept haben muss und das der Schädlingsbefall professionell durchgeführt und nachgewiesen werden muss.
  5. scotty600

    30er Magazine

    Grundsätzlich betrifft die Fragestellung hier erstmal nur Personen mit Genehmigung nach §58 (17) WaffG ! Ich hoffe darüber sind wir uns zumindest einig, oder?
  6. scotty600

    30er Magazine

    Vor der letzten WaffG Änderung war das bis DM gang und gebe. Die Leute die damals schon die Nase gerümpft hatten pochen heute ganz laut auf Verbot nach WaffG. Ob ich da ne Genehmigung vom BKA habe interessiert meist nicht.
  7. scotty600

    30er Magazine

    Ich glaube die ursprüngliche Frage des Themenstarters ist geklärt. Alles weitere hier ist philosophischer Natur. Insbesondere dann, wenn nach Gesetzestexten gefragt wird wo etwas explizit erlaubt ist.
  8. scotty600

    30er Magazine

    @sealord37 warum zitierst Du nich den ganzen Paragraph ?
  9. scotty600

    30er Magazine

    Diese Magazinblockiererei stand noch nie im WaffG. Das ist eine Erfindung der Sportverbände und hat mit dem WaffG absolut gar nichts zu tun.
  10. scotty600

    30er Magazine

    Das steht doch explizit in jeder BKA Genehmigung zum Neu-Altbesitz drin! Beim Alt-Altbesitz ist es nicht so explizit dargestellt aber auch da ist dem Sportschützen der Umgang erlaubt.
  11. scotty600

    30er Magazine

    Die ewige Diskussion ... auch schon vor der letzten WaffG Änderung, incl. der Vermischung verschiedener Vorschriften. Die 50 € brauche ich nicht. Hab auch keinen Bock jetzt 'nem Jäger der normalerweise nur 2+1 Patronen laden darf zu erklären warum er im Training (für was? Jagd oder Jagdsport) auch > 10 Patronen laden darf.
  12. scotty600

    30er Magazine

    Das ist ja was ganz neues. Ich kenne keinen einzigen FB wo die Kapazität angegeben ist. Bzw. das die Kapazität ein Kriterium für den Anschein ist.
  13. scotty600

    30er Magazine

    Wenn die Erlaubnis zum Besitz und Umgang vorhanden ist kannst Du die zum TRAINING voll machen. Es ist dabei egal ob du Sportschütze oder Jäger bist!
  14. Also wenn es Euch auf netto Schiesszeit pro € ankommt, müsst Ihr wieder 25m Präzi / Kombi gehen. Da spart Ihr zumindest diie Zeit für Walkthrough, überlegen wie man es macht - Positionen, Magazinwechsel, diskutieren in der squad etc...
  15. Echt jetzt, Ihr zieht Euch an den 15 min hoch .... so kleingeistig
  16. Ich möchte hier gerne auch noch eine andere Betrachtungsweise einwerfen. Ein Start im BDS Standardprogramm kostet zwischen 8 - 11€ und die Disziplin ist in 15-20 min absolviert (nehmen wir mal Mehrdistanz). Bei den IPSC Matches haben wir in der Regel 12 Stages. Würde ich eine Stage mit einem Start in Standard gleich setzen oder z.B. 12 Starts an einem Tag buchen, wären das 12 x 8-11€ also 96 -132 Euro!! Aslo die Startgebühr ist gerechtfertigt und absolut OK!!! Hier sollte keiner nach Reduzierung rufen sondern alles daran setzen das es zukünftig konstant bleibt. Der wirkliche Kostenfaktor ist Munition und Reisekosten. Der Motivationsfaktor ist ein anderes Thema.
  17. Das war der CED 7000 … also mit Display verbinden etc.
  18. Das 20er Langwaffenmagazin ist ein verbotener Gegenstand, Grundsätzlich und für Alle! Die Ausnahmegenehmigung beschreibt " ... Weiterbesitz verbotener Waffen ..." obwohl es sich ja nur ein Magazin handelt. Genehmigt ist der Besitz und Umgang, ABER personenbezogen auf die Person und die von Ihr angemeldeten Magazine. Und dann stehen ja noch so einige andere #Kleinigkeiten in den Auflagen...
  19. A/ bestelle doch mal eins ... gerade Brownes schickt Dir erstmal ne Belehrung und verlangt eine Bestätigung von Dir das Du Dir im klaren bist was Du käufst. B/ Dann bist im Besitz verbotener Gegenstände, ohne Genehmigung und im Fall der Fälle geht das sehr doof aus. Zur Info, Du darfst Dir nichtmal am Stand so ein Magazin von einer berechtigten Person ausleihen. Bei Ihm OK, bei Dir verstoß ggn WaffG
  20. Ich hab mich tatsächlich wegen der Kosten abgemeldet, zugunsten zweier anderer IPSC Matches davor und danach. Die Hera Steel Nightmare ist Mega und ist auch super das es so ein Event gibt. Der Aufwand für dieses Match ist nicht unerheblich. Da gehen allerdings bei zwei Starts 600 Murmeln durch und es kommen noch die anderen Lv3 Matches drumherum dazu --> Munitionskosten only, Juli ca. 650 - 800 € Da setzt man halt Prioritäten. Zumal ich die letzten beiden male dabei war. ABER, wer noch nie auf der Steel Nightmare war oder wer keinen SuRT hat, der wird für seine Ausgaben belohnt!!
  21. Die Zukunft gestaltest Du! Wenn du dir sicher gehen willst, werde Polizist, Förster oder Berufsjäger ODER Politiker
  22. Das wäre zu begrüßen!! Munitionserwerb ist eh pseudo, da der Händler ja nichts melden muss. Da würde Kategorie Jäger Sportschütze reichen. Die Polizei braucht kein Lesegerät, da die eh nur nach zwei Handlungsmuster folgen. A, sie lassen dich laufen, weil Du LWB bist und so Sachen wie Europäischer FWP kennen die sowieso nicht B, sie beschlagnahmen erstmal alles "zur Prüfung" Der Händler MUSS beim verkaufen melden im NWR machen .. keine Ahnung ob da der "Voreintrag" auch gespeichert ist, müsste aber. ABER eine Vereinfachung des Waffenrecht ist nicht im Sinn der Gesetzgeber, deswegen bleibt es die nächsten 50 Jahre auch noch so wie heute
  23. Wer will die Rechtssystematik verstehen? Es geht am ende doch nur um die praktische Ausführung. Du hast Dir mit dem Beitrag zwar viel Mühe gemacht aber der praktische Nährwert ist gering. Ich fasse das immer so zusammen: in Dland gilt das Bedürfnisprinzip. Nur wer ein Bedürfnis nachweisen kann, kann eine Waffe eintragen lassen (also VOR der WBK steht das Bedürfnis) Ist das Bedürfnis "Behördlich" akzeptiert (so drücke ich es mal aus, wenn auch nicht ganz richtig), wird eben diese Bedürfnisbestätigung dokumentiert, damit ein Händler dir eine Waffe überlassen kann. Bestätigte Bedürfnisse sind: Voreintrag in der WBK (für Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen, halbautomatische Langwaffen nur Sportschützen) gelbe WBK (nur für Sportschützen, max 10 Einzellader Langwaffen) Jagdschein (quasi wie gelbe WBK nur für Jäger, jedoch ALLE Langwaffen und (noch) ohne gesetzlich festgeschriebene Begrenzung Die WBK ist praktisch das was am Ende steht und dokumentiert lediglich Deinen legitimen Besitz Weiterhin ist in der WBK Deine Identifikationsnummer zum NWR abgedruckt ... Diese Nummer alleine auf einer Scheckkarte (analog Führerschein) wäre absolut ausreichend als Ersatz für eine WBK. Wenn die Behörde bei Dir zur Kontrolle anklopft um eine Kontrolle zu machen interessiert die die WBK überhaupt nicht ... warum bloß ?
  24. Hmm, was soll man jetzt empfehlen? Wenn Dein Vater ein Revier hat, so oft wie möglich mitgehen. Besorge Dir einen gebrauchten Heintges oder Krebs. Schau Dir den Sachkundetrainer auf der GRA Webseite an und ebenso die Büffel APP. In deinem Alter ziehst Du dir die Sachen ohne Probleme rein, wenn Interesse da ist. Was Dir andere hier im Forum, im Schützenverein, in der Jägerschaft erzählen ... das kann sein wie Bildzeitung, also Quellen überprüfen und eigene Meinung bilden. Das Waffengesetz ist leider sehr dynamisch und wird sich hier und da auch noch ändern. Die Grundsätze bleiben aber gleich. Die WBK ist lediglich DEIN Dokument, das alle eingetragenen Waffen rechtmäßig sind. Bei der Behörde sind aber noch viele weitere Informationen gespeichert (NWR-Register), welche nicht in der WBK stehen. Das ist zum Beispiel der Bedürfnissgrund für jede eingetragene Waffe. In Deutschland gilt das Bedürfnisprinzip für Waffenerwerb. Welche und in welchem Umfang Bedürfnisse möglich sind, ergibt sich aus dem Waffengesetz und den dazugehörigen Verordnungen.
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