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scotty600

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Alle Inhalte von scotty600

  1. Was interpretierst Du? Die Schießstandsordnung hat ein ganzes Kapitel von Scheiben auf Zwischenentfernungen. Aufhängen können ist eine Sache, ob man es darf ist eine andere. Habt Ihr eine Raumschießanlage wird es wahrscheinlich ohne weiteres gehen. Ist es ein offener- oder teilgedeckter Stand bracht er dazu auch die Zulassung. Nachtrag: Kap. 4.3 sollte einfach möglich sein. https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/Schießstandrichtlinien_BAnz_AT_23.10.2012_B2.pdf
  2. Auch bei Papier muss die Standzulassung passen. Geschossfänge aus Sand haben andere Mindestabstände als Stahl- oder Granulat Kugelfänge. Irgendwie habe ich auch bei Sand einen Mindestabstand von 1m oder so in Erinnerung (bitte selbst nachlesen), die Begründung in der Schießstandrichtline war das sich keine umverbrannten Pulverreste im Sand anreichern.
  3. Die Antwort ist Einfach, >5m KK, >7m GK, >5m Schrot So definiert es die Schießstandsrichtlinie, kann jeder nachlesen. ABER, dazu kommt die Standzulassung und die Zulassung der FP Anlage. (i.d.R darf die Fallplattenanlage nur max. 1m vom Geschossfang entfernt stehen, wenn nicht vom Gutachter anders bescheinigt!) Alles muss passen. Die Diskussion ging ja (WO typisch) wesentlich weiter, bis zur Nennung von Praktiken eines Schulungsanbieters. Machen kann mann alles, ob es der Standzulassung entspricht ist eine andere, sehr individuelle Sache. Dito die Haftungsfrage bei einem Unfall (ist im IPSC beim Abstand mobiler Kugelfänge ein abendfüllendes Thema)
  4. An den Anfang aller Überlegungen hat der Gesetzgeber das Bedürfnis gesetzt. So einen Bedürfnisbescheid brauchst Du, bevor Du irgendwas machen kannst. Wenn Du keinen für den .357 bekommst, solange Du die .22lr hast, musst Du den halt vorher verkaufen. Unabhängig von Verband hier und da, Du brauchst immer die richtigen Zettel.
  5. Ok, ich erinnere mich wieder warum ich hier, vor einem Jahr, aus diesem Thema ausgestiegen war ...
  6. Naja, in Hessen ist es komisch mit der neuen Verordnung. §16 Veranstaltungen….. bis 10 Personen KEINE Auflagen (egal ob offen oder geschlossen) §17 Zusammenkünfte Glaubensgemeinschaft …. Gar keine Regel, nur Empfehlung §20 Sportstätten … in gedeckten Sportstätten IMMER 3G ohne Personen Begrenzung passt doch alles nicht ….. jetzt könnte man sich als Glaubensgemeinschaft definieren und alles ist gut 🙂
  7. Gültig für 12 Monate (wenn man sich etwas durchklickt steht das irgendwo)
  8. Ich hab keine Ahnung wer jan701 ist und was genau sein Anliegen ist und was er bezweckt. Angeblich hast Du ja Sachkunde und somit zumindest ein minimum an Ahnung wie die Sachen gesetzlich geregelt sind aber auf alle Fälle weißt Du wo Du nachschauen must. Du beschäftigst dich nun seit über zwei Jahren mit der Frage wie Du an eine WBK kommst …. Auch wenn deine alten posts nicht zusammen passen (August 19, LuPi im Verein auf Probe ohne Verbandsanmeldung …. Nov 19, alle Voraussetzungen für WBK erfüllt). Geh halt in einen Verein, mach es so wie alle anderen und wie es das Gesetz vorsieht aber solche nicht die Hintertüre in Foren wie diesen.
  9. Nicht vergessen, Du brauchst ja auch noch 'ne MPU und für GK ist eh noch mind. ein Jahr hin.... ich hoffe Dein alter Verein nimmt Dich wieder auf.
  10. Alles bis auf die Sachbearbeiter ....
  11. Ist quasi das Kleingedruckte zum Vertrag (kein Alkohol, keine Waffen, keine Drogen, kein „ausleihen“ von Betriebsmittel). Vor 20 Jahren hat man sowas als kleines Heftchen zum Vertrag mit dazu bekommen. Ich glaube heute ist das nicht mehr so. Lediglich Schulen beschreiben das explizit in ihrer Schulordnung. In unseren Niederlassungen in USA steht tatsächlich, das Firmenwagen nicht zum Transport von Waffen und nicht zur Jagdausübung genutzt werden dürfen.
  12. Sehe ich auch so, aber der Themenstarter hatte ja ausdrücklich nach Rechtssicherheit gefragt. btw. Es geht hier um TRANSPORT von Waffen und Munition und nicht um Lagerung! So Sachen wie Blechkiste, VDS, getrennte Munition sind andere Themen. „WO“ typisch, Exkurs zu Flughafensicherheit und BPol Kontraktoren …. hätte ich auch einiges zu erzählen ist aber off-topic.
  13. Das ist aber leider die einzig gangbare Option. Selbst wenn Dein AG ein Maschinenbaubetrieb ist und Du die Erlaubnis hättest an den Waffen rumzuschrauben (Bedürfnis umfassender Zweck), hättest Du im Fall der Fälle (überreagierender Kollege oder Sicherheitsdienst) ein Problem die Munition zu erklären. Bleibt als nur, Dein AG ist selbst LWB und kann einen Schrank zur Verfügung stellen, mit Überlassung. Bei mir stellt sich die Frage nicht, da in der Arbeitsordnung zu meinem Arbeitsvertrag explizit die Mitnahme von Waffen und Munition verboten ist. Da Auto auf Werkgelände parkt hätte ich im Fall der Fälle doppelt Ärger (Zuverlässigkeit nach WaffG und vorsätzlicher Verstoß ggn "Haus-/Arbeitsordnung") Fazit: Mitnehmen kannst Du aber Rechtssicher! geht es so wie Du beschrieben hast (viele Leute, skeptischer Sicherheitsdienst) nicht.
  14. Also wenn ich auf IPSCmatch.de auf die Geco schaue steht da Fett: Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !! Die Magazinregeln beziehen sich da doch nur auf die Magazinkörper welche verwendet werden dürfen.
  15. Da stehe ich nun auf dem Schlauch ... in Deutschland durften doch im IPSC auch vor der letzten Änderung im WaffG nur !0 geladen werden, in allen Rifle Klassen. Oder habe ich da was verpasst.
  16. Unbedingt Aufrüsten. Taschenmesser durch Machete ersetzen Pfefferspray durch Pfefferspray in big size (Feuerlöscher) ersetzen... ... wenn Du Dich gegen Wildschweine und Wölfe schützen möchtest.
  17. Also nur OWI, wie bei verbotenen Messern?
  18. Wenns dumm läuft ja. Gab schon für weniger "kalten Entzug". Eine Anzeige (Strafrechtlich) wird es auf jeden Fall geben.
  19. Zumindest bei "neuem Altbesitz" ist das explizit in den Auflagen zur Ausnahmegenehmigung angeführt. "5. Jeder Verlust eines o.a. verbotenen Magazins ist dem BKA unverzüglich mitzuteilen" Wie diese Mitteilung bei "altem Altbesitz" aussieht kann ich nicht sagen. Du wirst zumindest eine gute Erklärung benötigen wenn etwas registriertes auf einmal nicht mehr da ist, insbes. wenn es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt, welcher NUR DIR persönlich genehmigt wurde. Wie Petman, geschrieben hat ... was nicht registriert wurde ist nicht vorhanden und kann somit auch nicht verloren gehen. Dumm nur, wenn es nach dem Stichtag der Amnestie irgendwo bei Dir auftaucht. Keine Ahnung ob OWI oder alles weg.
  20. Hat Katja Triebel doch paar Seiten vorher geschrieben ... Mit dem Geld wurde ein Gutachten bezahlt, welches von der EU at acta gelegt wurde. Mit dem restlichen Geld werden individuelle Personen unterstützt, welchen die Erlaubnis verweigert wurde (aber nur wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben??). Ich würde da keine Hoffnung rein setzen. Frau Triebel meint "wer nicht kämpft hat schon verloren" ich denke es ist eher ein totes Pferd welches sie reiten möchte. Der Kampf wurde VOR der Gesetzesänderung verloren.
  21. scotty600

    IPSC Anfängerfrage

    Da wäre 'ne Verwarnung wegen unsportlichem Verhalten angebracht. Der Rest der Squad musss das ja auch alles ertragen. Ich hatte sowas auch mal in meiner Squad. Nachdem der RM 3 Stages in Folge gerufen wurde, meinte er nur wir sollten uns mal am Riemen reißen (allerdings waren das 3 DQ).
  22. scotty600

    IPSC Anfängerfrage

    Ich habe in Deutschland noch nie Probleme mit einem RO gehabt. Klar, es gab Situationen wo wo ich dachte spinnt der jetzt. Da die meisten Kommentare aber ohne einhergehende Verwarnung oder DQ verblieben sind, ist cool bleiben und sich weiter auf das Match konzentrieren zielführender. Der RO schickt auch niemanden nach Hause, das macht IMMER der RM. Grundsätzlich ist die Regel eher das Schütze und RO im COF ein Team sind. Ein RO unterstützt den Anfänger auch in der Sportart Fuß zu fassen. Es gibt aber Leute die ecken immer und mit jedem an, da kann nicht geholfen werden.
  23. scotty600

    IPSC Anfängerfrage

    Das DA Abzugsgewicht ist in beiden Zuständen gleich, und über dem min. Abzugsgewicht für den ersten DA Schuss. Warum es so ist (IPSC Regelwerk), keine Ahnung aber es ist halt so.
  24. scotty600

    IPSC Anfängerfrage

    8.1.2.5 Verfügt eine Kurzwaffe über einen Entspannhebel (Decocker), darf nur dieser zum Entspannen der Waffe benutzt werden ohne dass der Abzug berührt wird. Hat die Kurzwaffe keinen Entspannhebel, muss der Hammer in sicherer Weise manuell bis zum Anschlag abgeschlagen werden (d.h. nicht nur bis zur Fangrast oder einer anderen Zwischenposition). Alles klar?
  25. scotty600

    IPSC Anfängerfrage

    Das ist zwar nicht obligatorisch vorgeschrieben, mache ich aber auch als gute Angewohnheit. Bei Flinte mache ich es nicht, da der Sicherungsmechanismus das einfach nicht flüssig zulässt. Das ist nicht vorgeschrieben, macht auch keiner. Finger deutlich weg vom Abzug ist obligatorisch. Der RO muss durch den Abzugsbügel schauen können. Das wäre der Modus für IPSC Standard Division. In der Regel wird die Shadow II in Production eingesetzt. Da wird nach dem laden der Hammer entspannt und die Kanone ungesichert geholstert. Der erste Schuss erfolgt dann double action. Kommt darauf an, was für ein Kurs das ist. Ist es ein echter IPSC Kurs wird mann Dir die Startmodi und Umgang mit der Sicherung der Shadow 2 beibringen. Ist es ein Kurs a-la 0-500, wird man dich mit der Shadow 2 gar nicht teilnehmen lassen, eben genau wegen der Sache "Umgang mit Sicherung"
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