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scotty600

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  1. Keine Ahnung welchen § ich ziehen müsste, auf jeden Fall muss bei uns im Kreis der permanente Aufbewahrungsort der Waffen im WBK Antrag mit angegeben werden.
  2. Wieso ist das ein längerer Aufenthalt? - Du wechselst nicht Deinen Wohnsitz - Die Wohnung gilt nach wie vor als bewohnt, wegen der Nachbarn im Haus - steuerlich bleibst Du an Deinem Wohnsitz pflichtig. Diese 3 Argumente sollten genügen vor dem Gesetz von eben keinem längeren Auslandsaufenthalt zu reden. Wenn das Ferienappartment im Zuständigkeitsbereich der eigenen Waffenbehörde liegt, kein Problem.
  3. Auf/in der WBK gar nicht. Wenn Du Dir einen Ausdruck deiner WBK (NWR) vom Amt besorgst, dann steht da auch der Bedürfnisgrund (Jagd/Sport) drinnen.
  4. Genau so geht es und ist absolut gesetzeskonform! Wer es nicht glaubt muss sich die Hess. Coronaschutzverordnung UND den Auslegungshinweis durchlesen. Der Sportbetrieb fällt eben genau NICHT unter die Paragraphen "Kultur- Freizeit und sonstige Einrichtung" es sei denn Ihr verkauft am Eingang zum Schützenhaus Eintrittstickets. Wie gesagt, in Hessen gibt man sich Mühe und stellt zum Gesetzestext auch den Auslegungshinweis online (ob die das vom BDS Sporthandbuch gelernt haben ?). https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/21-12-28-auslegungshinweise_coschuv.pdf
  5. Muss die Frage, ob Du als umgeimpfter durch einen Raum mit Personen laufen darfst nun - wissenschaftlich, - Ideologisch oder - rechtlich beantwortet werden? Wenn Du ganz alleine bist interessiert das keine Sau, weil nicht öffentlich. Wenn das Schützenheim geöffnet ist (z.B. Trainingszeiten), dann ist der Betreiber verantwortlich die geltenden Regeln einzuhalten. Ob diese Sinnvoll sind oder nicht sollte nicht die Frage sein, insbesondere für LWB die viele sinnfreie Regeln ertragen müssen.
  6. Was ist mit Euch los? Ich kann das nicht verstehen. Da kommt ne pro-Waffen Reportage in einer Zeit wo alle Waffen als "geht gar nicht" sehen. Statt euch über Dinge aufzuregen, welche völlig korrekt sind (offene Waffe und Prüfung ob die Flinte zum Schützen passt, wie es jeder seriöse Händler und Flintenlehrer macht), teilt das Video doch lieber mit Euren Nachbarn, Freunden, Kollegen und berichtet mal wie die das aufgenommen haben....
  7. Hatte ich auch mit iPad und TVnow. Auf der Webseite am PC klappt es sogar ohne Anmelden. Super Reportage !! Wer darüber etwas negatives sagt, muss leider in seinem Keller bleiben und sollte unbedingt direkten Kontakt zu Nachbarn und fremden Menschen meiden.
  8. Was interpretierst Du? Die Schießstandsordnung hat ein ganzes Kapitel von Scheiben auf Zwischenentfernungen. Aufhängen können ist eine Sache, ob man es darf ist eine andere. Habt Ihr eine Raumschießanlage wird es wahrscheinlich ohne weiteres gehen. Ist es ein offener- oder teilgedeckter Stand bracht er dazu auch die Zulassung. Nachtrag: Kap. 4.3 sollte einfach möglich sein. https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/Schießstandrichtlinien_BAnz_AT_23.10.2012_B2.pdf
  9. Auch bei Papier muss die Standzulassung passen. Geschossfänge aus Sand haben andere Mindestabstände als Stahl- oder Granulat Kugelfänge. Irgendwie habe ich auch bei Sand einen Mindestabstand von 1m oder so in Erinnerung (bitte selbst nachlesen), die Begründung in der Schießstandrichtline war das sich keine umverbrannten Pulverreste im Sand anreichern.
  10. Die Antwort ist Einfach, >5m KK, >7m GK, >5m Schrot So definiert es die Schießstandsrichtlinie, kann jeder nachlesen. ABER, dazu kommt die Standzulassung und die Zulassung der FP Anlage. (i.d.R darf die Fallplattenanlage nur max. 1m vom Geschossfang entfernt stehen, wenn nicht vom Gutachter anders bescheinigt!) Alles muss passen. Die Diskussion ging ja (WO typisch) wesentlich weiter, bis zur Nennung von Praktiken eines Schulungsanbieters. Machen kann mann alles, ob es der Standzulassung entspricht ist eine andere, sehr individuelle Sache. Dito die Haftungsfrage bei einem Unfall (ist im IPSC beim Abstand mobiler Kugelfänge ein abendfüllendes Thema)
  11. An den Anfang aller Überlegungen hat der Gesetzgeber das Bedürfnis gesetzt. So einen Bedürfnisbescheid brauchst Du, bevor Du irgendwas machen kannst. Wenn Du keinen für den .357 bekommst, solange Du die .22lr hast, musst Du den halt vorher verkaufen. Unabhängig von Verband hier und da, Du brauchst immer die richtigen Zettel.
  12. Ok, ich erinnere mich wieder warum ich hier, vor einem Jahr, aus diesem Thema ausgestiegen war ...
  13. Naja, in Hessen ist es komisch mit der neuen Verordnung. §16 Veranstaltungen….. bis 10 Personen KEINE Auflagen (egal ob offen oder geschlossen) §17 Zusammenkünfte Glaubensgemeinschaft …. Gar keine Regel, nur Empfehlung §20 Sportstätten … in gedeckten Sportstätten IMMER 3G ohne Personen Begrenzung passt doch alles nicht ….. jetzt könnte man sich als Glaubensgemeinschaft definieren und alles ist gut 🙂
  14. Gültig für 12 Monate (wenn man sich etwas durchklickt steht das irgendwo)
  15. Ich hab keine Ahnung wer jan701 ist und was genau sein Anliegen ist und was er bezweckt. Angeblich hast Du ja Sachkunde und somit zumindest ein minimum an Ahnung wie die Sachen gesetzlich geregelt sind aber auf alle Fälle weißt Du wo Du nachschauen must. Du beschäftigst dich nun seit über zwei Jahren mit der Frage wie Du an eine WBK kommst …. Auch wenn deine alten posts nicht zusammen passen (August 19, LuPi im Verein auf Probe ohne Verbandsanmeldung …. Nov 19, alle Voraussetzungen für WBK erfüllt). Geh halt in einen Verein, mach es so wie alle anderen und wie es das Gesetz vorsieht aber solche nicht die Hintertüre in Foren wie diesen.
  16. Nicht vergessen, Du brauchst ja auch noch 'ne MPU und für GK ist eh noch mind. ein Jahr hin.... ich hoffe Dein alter Verein nimmt Dich wieder auf.
  17. Alles bis auf die Sachbearbeiter ....
  18. Ist quasi das Kleingedruckte zum Vertrag (kein Alkohol, keine Waffen, keine Drogen, kein „ausleihen“ von Betriebsmittel). Vor 20 Jahren hat man sowas als kleines Heftchen zum Vertrag mit dazu bekommen. Ich glaube heute ist das nicht mehr so. Lediglich Schulen beschreiben das explizit in ihrer Schulordnung. In unseren Niederlassungen in USA steht tatsächlich, das Firmenwagen nicht zum Transport von Waffen und nicht zur Jagdausübung genutzt werden dürfen.
  19. Sehe ich auch so, aber der Themenstarter hatte ja ausdrücklich nach Rechtssicherheit gefragt. btw. Es geht hier um TRANSPORT von Waffen und Munition und nicht um Lagerung! So Sachen wie Blechkiste, VDS, getrennte Munition sind andere Themen. „WO“ typisch, Exkurs zu Flughafensicherheit und BPol Kontraktoren …. hätte ich auch einiges zu erzählen ist aber off-topic.
  20. Das ist aber leider die einzig gangbare Option. Selbst wenn Dein AG ein Maschinenbaubetrieb ist und Du die Erlaubnis hättest an den Waffen rumzuschrauben (Bedürfnis umfassender Zweck), hättest Du im Fall der Fälle (überreagierender Kollege oder Sicherheitsdienst) ein Problem die Munition zu erklären. Bleibt als nur, Dein AG ist selbst LWB und kann einen Schrank zur Verfügung stellen, mit Überlassung. Bei mir stellt sich die Frage nicht, da in der Arbeitsordnung zu meinem Arbeitsvertrag explizit die Mitnahme von Waffen und Munition verboten ist. Da Auto auf Werkgelände parkt hätte ich im Fall der Fälle doppelt Ärger (Zuverlässigkeit nach WaffG und vorsätzlicher Verstoß ggn "Haus-/Arbeitsordnung") Fazit: Mitnehmen kannst Du aber Rechtssicher! geht es so wie Du beschrieben hast (viele Leute, skeptischer Sicherheitsdienst) nicht.
  21. Also wenn ich auf IPSCmatch.de auf die Geco schaue steht da Fett: Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !! Die Magazinregeln beziehen sich da doch nur auf die Magazinkörper welche verwendet werden dürfen.
  22. Da stehe ich nun auf dem Schlauch ... in Deutschland durften doch im IPSC auch vor der letzten Änderung im WaffG nur !0 geladen werden, in allen Rifle Klassen. Oder habe ich da was verpasst.
  23. Unbedingt Aufrüsten. Taschenmesser durch Machete ersetzen Pfefferspray durch Pfefferspray in big size (Feuerlöscher) ersetzen... ... wenn Du Dich gegen Wildschweine und Wölfe schützen möchtest.
  24. Also nur OWI, wie bei verbotenen Messern?
  25. Wenns dumm läuft ja. Gab schon für weniger "kalten Entzug". Eine Anzeige (Strafrechtlich) wird es auf jeden Fall geben.
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