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OK, jetzt wird es spannend. Unsere Behörde verlangt bei Eintrag in Vereins WBK eine Verbandsbescheinigung (und das ist aus verschiedenen Gründen gerade nicht so einfach). Wie gehe ich da jetzt weiter vor? Der Rest ist kein Thema, weil bereits Vereins WBK vorhanden und Lagerung von der Behörde für die bestehenden LW & KW abgenommen ist.
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Vor dem Sachbearbeiter steht erstmal der Verband ... ist geklärt, das Ihr die Bedürfnisse bekommt? Habt Ihr denn schon eine Vereins WBK? Wenn ja, dann sollte es dem SB doch egal sein solange die Bedürfnisse vorliegen. Wenn nein, stellt sich die Frage nach berechtigten Personen, Aufbewahrung etc.
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Erwerbsanzeige, Fristen und Ordnungswidrigkeit
scotty600 antwortete auf Gastgast's Thema in Waffenrecht
So läuft es bei uns auch. Je nach Situation muss vor dem Eintrag noch eine Zuverlässigkeitsüberprüfung statt finden. Unser Sachbearbeiter möchte die WBK gar nicht bei sich rumliegen haben, wenn Zuverlässigkeit abgefragt wird. Meldung Erwerb per mail mit der Bitte um weitere Instruktionen SB meldet sich zurück, ob A) Eintrag sofort erfolgen kann oder ob B) Zuverlässigkeit abgefragt wird Bei A), WBK zusammen mit Antrag zur Änderung abgeben Bei B), Antrag zur Änderung WBK per mail an SB und warten bis sich SB meldet das Zuverlässigkeit geklärt und Eintrag erfolgen kann. Dann WBK zum Amt Zumindest bei B wollen die den Antrag umgehend haben, um den Verwaltungsvorgang zu starten. -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
Naja, gab ja hier mal ein Diskussion (vor 2-3 Jahren) bezüglich eines solchen Händlermodels.Es gab X Klagen, ein Verein wurde vom Verband anusgeschlossen später mit Gerichtsbeschluss wieder aufgenommen. Die Mitglieder hatten überhaupt keine Ahnung wie was passiert. Der BESITZER der Waffen hatte keine nachweisliche Kontrolle wie die Waffen von den vermeindlichen zukünftigen Besitzern benutzt wurden (Unstimmigkeiten in der Behördlich angeordneten Schießklatte etc). Leider wurden die Gerichtsurteile nie öffentlich. Ich würde jetzt hier mal nach "Sachbearbeiter Offenbach" suchen (vielleicht findet man das was, inmitten des ganzen Corona Spam) Im Verein mit genehmigter Waffenlagerung kann es schon mal vorkommen, das 1-2 Schützen eine reservierte Waffe lagern. Es wird ihnen aber nicht suggeriert, das die Waffen ihnen gehören, bzw. das sie frei über deren Benutzung verfügen können, insbesondere wenn diese nichtmal eine Sachkunde oder WBK in Aussicht haben. Ist aber auch alles egal, die Ausgangsfrage wurde ja hinreichend beantwortet. -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
Was zu definieren wäre. Rechtlich würde ein bestimmter SB im Rhein-Main Gebiet diesen Verein nun hops nehmen. -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
Sie haben beide nur versucht zu umschreiben wer es wirklich ist ... "der Dumme der alles an der Backe hat" Ich darf das sagen da ich auch zu dieser Gruppe gehöre 🙂 -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
PetMan wird wissen um was es geht. Ist kein Geheimwissen, lohnt aber auch nicht die zweifelhaften Praktiken eines Vereins jetzt hier auszurollen. -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
Böse Falle, ich sage nur SV Ad**r. -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
Da stimme ich Dir voll zu, da gängige Praxis. In diesen Fällen bleiben die Waffen aber im Verein, unter Kontrolle der berechtigten Personen lt. WBK. Es ging hier ja aber um den Fall die Vereinswaffen zu "verleihen", zur Lagerung beim Mitglied zuhause. -
Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe
scotty600 antwortete auf desertlandrover's Thema in Waffenrecht
Sowas ist immer nur nervig. Eine Vereinswaffe gehört in den Verein und sollte allen (im Sinne Vereinswaffen) zugänglich sein. Wenn er jetzt Ambitionen hat, einen bestimmten Wettbewerb zu schiessen wozu er intensiv trainieren möchte und sich die Waffe ggf. auch einstellen möchte, dann kann man ja mal ne Ausnahme machen, mit Leihschein. Ansonsten soll er sich die selbst kaufen. Viele VereinsWBK mit vielen Personen drauf wird immer dann lustig, wenn eine Person die Zuverlässigkeit verliert ... wäre ein eigenes Thema. Person X steht auf Vereins WBK B und D nicht aber auf WBK A und C. Alle Waffen A,B,C,D lagern gemischt in drei verschiednen Tresoren. Von WBK D und C sind zwei Waffen verliehen. Person X verliert Zuverlässigkeit. Wo überall wird die Rennleitung an der Haustür klingeln? -
Wieso ist das ein längerer Aufenthalt? - Du wechselst nicht Deinen Wohnsitz - Die Wohnung gilt nach wie vor als bewohnt, wegen der Nachbarn im Haus - steuerlich bleibst Du an Deinem Wohnsitz pflichtig. Diese 3 Argumente sollten genügen vor dem Gesetz von eben keinem längeren Auslandsaufenthalt zu reden. Wenn das Ferienappartment im Zuständigkeitsbereich der eigenen Waffenbehörde liegt, kein Problem.
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Jagdwaffen zum sportlichen Schießen nutzen
scotty600 antwortete auf Cannon Balls's Thema in Allgemein
Auf/in der WBK gar nicht. Wenn Du Dir einen Ausdruck deiner WBK (NWR) vom Amt besorgst, dann steht da auch der Bedürfnisgrund (Jagd/Sport) drinnen. -
Genau so geht es und ist absolut gesetzeskonform! Wer es nicht glaubt muss sich die Hess. Coronaschutzverordnung UND den Auslegungshinweis durchlesen. Der Sportbetrieb fällt eben genau NICHT unter die Paragraphen "Kultur- Freizeit und sonstige Einrichtung" es sei denn Ihr verkauft am Eingang zum Schützenhaus Eintrittstickets. Wie gesagt, in Hessen gibt man sich Mühe und stellt zum Gesetzestext auch den Auslegungshinweis online (ob die das vom BDS Sporthandbuch gelernt haben ?). https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2021-12/21-12-28-auslegungshinweise_coschuv.pdf
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Muss die Frage, ob Du als umgeimpfter durch einen Raum mit Personen laufen darfst nun - wissenschaftlich, - Ideologisch oder - rechtlich beantwortet werden? Wenn Du ganz alleine bist interessiert das keine Sau, weil nicht öffentlich. Wenn das Schützenheim geöffnet ist (z.B. Trainingszeiten), dann ist der Betreiber verantwortlich die geltenden Regeln einzuhalten. Ob diese Sinnvoll sind oder nicht sollte nicht die Frage sein, insbesondere für LWB die viele sinnfreie Regeln ertragen müssen.
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Was ist mit Euch los? Ich kann das nicht verstehen. Da kommt ne pro-Waffen Reportage in einer Zeit wo alle Waffen als "geht gar nicht" sehen. Statt euch über Dinge aufzuregen, welche völlig korrekt sind (offene Waffe und Prüfung ob die Flinte zum Schützen passt, wie es jeder seriöse Händler und Flintenlehrer macht), teilt das Video doch lieber mit Euren Nachbarn, Freunden, Kollegen und berichtet mal wie die das aufgenommen haben....
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Hatte ich auch mit iPad und TVnow. Auf der Webseite am PC klappt es sogar ohne Anmelden. Super Reportage !! Wer darüber etwas negatives sagt, muss leider in seinem Keller bleiben und sollte unbedingt direkten Kontakt zu Nachbarn und fremden Menschen meiden.
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Was interpretierst Du? Die Schießstandsordnung hat ein ganzes Kapitel von Scheiben auf Zwischenentfernungen. Aufhängen können ist eine Sache, ob man es darf ist eine andere. Habt Ihr eine Raumschießanlage wird es wahrscheinlich ohne weiteres gehen. Ist es ein offener- oder teilgedeckter Stand bracht er dazu auch die Zulassung. Nachtrag: Kap. 4.3 sollte einfach möglich sein. https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Sonstige_Medien/Schießstandrichtlinien_BAnz_AT_23.10.2012_B2.pdf
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Auch bei Papier muss die Standzulassung passen. Geschossfänge aus Sand haben andere Mindestabstände als Stahl- oder Granulat Kugelfänge. Irgendwie habe ich auch bei Sand einen Mindestabstand von 1m oder so in Erinnerung (bitte selbst nachlesen), die Begründung in der Schießstandrichtline war das sich keine umverbrannten Pulverreste im Sand anreichern.
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Die Antwort ist Einfach, >5m KK, >7m GK, >5m Schrot So definiert es die Schießstandsrichtlinie, kann jeder nachlesen. ABER, dazu kommt die Standzulassung und die Zulassung der FP Anlage. (i.d.R darf die Fallplattenanlage nur max. 1m vom Geschossfang entfernt stehen, wenn nicht vom Gutachter anders bescheinigt!) Alles muss passen. Die Diskussion ging ja (WO typisch) wesentlich weiter, bis zur Nennung von Praktiken eines Schulungsanbieters. Machen kann mann alles, ob es der Standzulassung entspricht ist eine andere, sehr individuelle Sache. Dito die Haftungsfrage bei einem Unfall (ist im IPSC beim Abstand mobiler Kugelfänge ein abendfüllendes Thema)
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Zweite Pistole verkaufen, eine neue Pistole kaufen
scotty600 antwortete auf Isso's Thema in Waffenrecht
An den Anfang aller Überlegungen hat der Gesetzgeber das Bedürfnis gesetzt. So einen Bedürfnisbescheid brauchst Du, bevor Du irgendwas machen kannst. Wenn Du keinen für den .357 bekommst, solange Du die .22lr hast, musst Du den halt vorher verkaufen. Unabhängig von Verband hier und da, Du brauchst immer die richtigen Zettel. -
Ok, ich erinnere mich wieder warum ich hier, vor einem Jahr, aus diesem Thema ausgestiegen war ...
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Naja, in Hessen ist es komisch mit der neuen Verordnung. §16 Veranstaltungen….. bis 10 Personen KEINE Auflagen (egal ob offen oder geschlossen) §17 Zusammenkünfte Glaubensgemeinschaft …. Gar keine Regel, nur Empfehlung §20 Sportstätten … in gedeckten Sportstätten IMMER 3G ohne Personen Begrenzung passt doch alles nicht ….. jetzt könnte man sich als Glaubensgemeinschaft definieren und alles ist gut 🙂
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Gültig für 12 Monate (wenn man sich etwas durchklickt steht das irgendwo)
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Ich hab keine Ahnung wer jan701 ist und was genau sein Anliegen ist und was er bezweckt. Angeblich hast Du ja Sachkunde und somit zumindest ein minimum an Ahnung wie die Sachen gesetzlich geregelt sind aber auf alle Fälle weißt Du wo Du nachschauen must. Du beschäftigst dich nun seit über zwei Jahren mit der Frage wie Du an eine WBK kommst …. Auch wenn deine alten posts nicht zusammen passen (August 19, LuPi im Verein auf Probe ohne Verbandsanmeldung …. Nov 19, alle Voraussetzungen für WBK erfüllt). Geh halt in einen Verein, mach es so wie alle anderen und wie es das Gesetz vorsieht aber solche nicht die Hintertüre in Foren wie diesen.