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Fake 30ger Mags - zum sportlichen Schießen zugelassen?
scotty600 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
OK, Thompson war ja zugelassen. Wie das jetzt ist ??? Ich glaube Ihr vergesst meinen Beitrag mit "lange/kurze" Magazine. Die Thompson war ja zugelassen und im FB wurde die Länge nicht erwähnt. Das mit der Länge über Pistolengriff hat mir der Offizielle bei der Waffenabnahme erklärt und mich mit begrenzten 30er nicht starten lassen (hatte zum Glück 10er und 20-10er dabei) -
Fake 30ger Mags - zum sportlichen Schießen zugelassen?
scotty600 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich kann es auch gerade nicht finden, evtl. war das mal kurz so mit den 30er Körper. In den letzten Jahren gab es ja zahlreiche Änderungen in den Kommentaren zum Sporthandbuch. Ist aber auch egal, da die 30er mega unpraktisch sind im BDS Standard Programm. -
Fake 30ger Mags - zum sportlichen Schießen zugelassen?
scotty600 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das liegt daran das die 30er in der Länge über den Pistolengriff hinausragen, die 20er aber nicht. Die Definition "kurze" Magazine wie oft im Feststellungsbescheid zu lesen ist bezieht sich nicht auf die Kapazität sondern auf die Länge. kurz=nicht über den Pistolengriff hinausragend. Die langen waren sportlich beim BDS in D nicht zugelassen, so meine Info auf eine Nachfrage vor langer Zeit. Nachtrag, bei Hülsenlänge <40mm definitiv nicht zugelassen, bei >40mm keine Ahnung. -
Naheliegend ist die individuelle Genehmigung der Stadt bzw. des zuständigen Ordnungsamt. Die Verordnung gilt für das Land, die Umsetzung ist aber Gemeindesache und da kann es schon Unterschiede geben .... dürfte für den LWB nichts neues/ungewöhnliches sein 🙂
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Hessen
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Unser Stand ist zwar offiziell zu aber wir dürfen trotzdem schiessen. Alles im Rahmen der Landesverordnung, max 5 Personen aus zwei Haushalten, keine Gäste, Registrierung der Nutzer. Jäger durften schon die ganze Zeit auf den Stand, wurde explizit in der Landesverordnung erwähnt, da Jagd kein Sport sondern "gemeinnützig". Für die nachfolgenden sonstigen Zusammenkünfte liegt das öffentliche Interesse grundsätzlich vor Schießstände (nicht Schießkinos) dürfen für Jägerinnen und Jägern zum Einschießen der Waffen sowie zur Erlangung eines jagdrechtlich, erforderlichen Schießnachweises geöffnet werden. Sie fallen für diesen Zweck nicht unter die nach § 2 Abs. 1a zu schließenden Einrich- tungen.
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Deutsche Umsetzung "EU Verbot großer Magazine" rechtswidrig?
scotty600 antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ich habs befürchtet auch schon mal irgendwo geschrieben (sorry das ich jetzt Schwarzseher bin). Bisher hat noch keine einzige Klage auf Basis des "Gold Plating" Erfolg gehabt un da gab es schon ganz andere "Kaliber". Wenn es dumm läuft legt die EU jetzt den Turbo ein und die Deutsche Gesetzgebung wird als Status quo für die nächste, bereits angekündigte Verschärfung der EU angezogen. Nach wie vor erkläre ich mich solidarisch, werde weiterhin spenden und unterstützen, auch wenn ich NULL Hoffnung bei einer EU Klage sehe. Ich hoffe das Gutachten geht auch auf die innerdeutschen Unzulänglichkeiten ein und ermöglicht eine Klage am BVG (Stichpunkt: Enteignung, Einstufung kleiner Plastikteile im Waffenrecht etc.) -
Dann braucht es aber eine Ausnahmegenehmigung Hier steht alles einfach erklärt, inkl. der Liste zugelassener Systeme
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Bin mir da nicht ganz sicher. Bei meinem NWR Auszug steht bei jeder Waffe der Bedürfnisgrund da. Zwar nur allgemein (§13 od §14) aber er ist mit der Waffe angegeben.
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Ich stimme @erstezwzu, der nächste Beitrag sollte von @P 8Xkommen. Die Rechtslage (welche zitiert wurde) beschreibt den Zeitpunkt des Erben. Der Übergang von (und da liegt die Frage) einem bestehenden Besitzstatus (Erbe seit >10J) in den neuen Status (Sportschütze, seit kurzem) ist eine ganz andere Sache. Aufgrund der Fragestellung befürchte ich das die Waffe gar nicht blockiert war und das wundert mich. Für mich ist das klar, er braucht einen Voreintrag auf seiner grünen und kann dann damit zum Büchser gehen, um aus dem Stück sentimentales Eisen eine Waffe zu machen. Voreintrag bedarf i.d,R. Bedürfnis.
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Zweimal falsch. 1. Er war über die letzten 10 Jahre KEIN Erlaubnisinhaber und somit muss die Waffe blockiert sein (ist seit 2008 so) 2. Das Blockiersystem muss von einem Büchsenmacher entfernt werden und der machte das nur wenn eine Erwerbsberechtigung vorliegt, also Eintrag von Erb WBK auf grün
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Was war die 10 Jahre davor? Wenn das Blockiersystem durch einen Büchner entfernt wurde hat er ja ein Bedürfnis erbracht und die ganze Frage löst sich in Luft auf. Entweder ist die Frage hypothetisch oder es fehlen Infos. Die zitierten Passage aus VwV trift auf alle Fälle nicht zu, da die Eintragung ohne Anrechnung auf das Kontingent innerhalb von vier Wochen geschehen muss und nicht nach 10 Jahren. Nachsatz, ein Kollege hatte bei seinem Erbfall von der WaffB eine Frist bekommen, entweder Blockieren oder innerhalb von 12 Monaten Erwerbsberechtigter zu werden, dann wird es einfach so eingetragen. Aber wie gesagt das war innerhalb von vier Wochen nach dem Erbfall.
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Ich dachte immer Erbwaffen bei "Nicht WBK Inhabern" müssen ein Blockiersystem haben.....
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für Sportschützen §14 des Waffengesetz (für Jäger ist es anders, da gilt §13). Der Nachweis muss über 12 Monate sein, wobei 12 Monate nicht einem einem Kalenderjahr entsprechen müssen ... halt die letzten 12 Monate.
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Die Frage ist aber hoffentlich nicht ernst gemeint. Die Antwort spare ich mir.
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Der Erste bei Euch hat leider ein falsches Bild von seiner Aufgabe. Unser Erster unterschreibt alles was er Unterschreiben kann/darf. In der Regel gibt er einen Kommentar, wie: "Der BDS wird wahrscheinlich ablehnen, weil" : zum Beispiel - Deine 18 Termine müssen über 12 Monate aufgeführt sein und nicht über 3, - nur Vereinsmeisterschaft ist nicht Ausreichend um über Kontingent zu beantragen. - Die Disziplin passt nicht zur Waffe - Für Antrag Pumpe brauchst Du xyz Teilnahme ABER es obliegt dem Schützen ob er sich diese Kommentare zu Herzen nimmt oder nicht. Was der Erste Unterschreibt und wofür steht ja genau auf dem Antrag. Es ist eine Bestätigung und keine "vor"-Befürwortung
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Mit welcher Begründung? Er unterschreibt ja „nur“ dafür das Du die letzten 12 Monate im Verein Mitglied warst, das dem Verein regelmäßig ein Stand zur Benutzung der Waffe zur Verfügung steht und das Du Deine Schießtermine nachweisen kannst. Ob das die 2. oder 10. Kalibergleiche Waffe ist hat er doch gar nicht zu beurteilen. Das NUR ist in „“ weil bei manchen Kandidaten selbst diese basis Anforderungen (18 Termine) nicht einfach sind.
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Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
scotty600 antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Passt doch. Die Frage ist doch nur wer wie und wie oft prüft. Der Sachbearbeiter prüft ja immer! Solange in seinem PC die Ampel auf grün steht ist alles gut. So wie es scheint bleibt in Hessen die Ampel bzgl. Verfassungsschutz nach erster Prüfung grundsätzlich auf grün. Wenn sich was ändert wird die Ampel sofort gelb oder rot unabhängig ob man etwas einträgt oder nicht. Dito herkömmliche Zuverlässigkeit, wobei in Hessen die Ampel nach 6Monaten automatisch auf gelb springt und nur mit erneuter Zuverlässigkeit Überprüfung wieder grün werden kann. Wenn Du etwas heftig verbockst, dann ist stehst Du auf Rot und bekommst Besuch, unabhängig von Fristen oder Einträgen. Grün= Eintrag möglich, Zuverlässigkeit gegeben Gelb= Zuverlässigkeit gegeben, muss aber für Eintrag/Erwerb erneut bestätigt werden Rot= Ende Gelände Es gibt Bundesländer und NRW gehört mind. dazu, da ist die Ampel immer gelb und wird nur für den Zeitpunkt des Eintrags auf grün geschaltet. Nach dem Eintrag springt die Ampel sofort auf gelb. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
scotty600 antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Ja, fast schon lange. So wie ich es von Kollegen mitbekommen habe macht NRW nur zweimal pro Jahr eine V-Abfrage. In Hessen läuft das kontinuierlich. Vor langer Zeit wurden in Hessen die Abfragen (so wie heute noch in NRW) per Post und Fax abgefragt. Nun sind alle wesentlichen Stellen (aussäen. V-Abfrage) digital verbunden und wenn alles sauber ist kann es sogar innerhalb 14 Tage funktionieren. Aber wie gesagt, in NRW setzt man noch auf die Postkutsche. -
Neues Waffenrecht WBK Verfassungsschutz
scotty600 antwortete auf callahan44er's Thema in Waffenrecht
Wenn Du sagst in welchem Bundesland/Kreis, Ja. In Hessen ist das mitunter auch so, in NRW ist wohl eher 6 Monate die Regel (liegt einzig an Verf.schutz Abfrage). -
Bedingte Zustimmung, das Bedürfnis ist ja an eine Disziplin gekoppelt. Wenn anderes Kaliber und damit auch andere Disziplin muss man sich zur Bescheinigung gar nichts überlegen. Wenn das Kaliber gleich ist und beide Waffen in derselben Disziplin starten musss man eben mehr überlegen insbesondere wenn der Unterschied lediglich Piston zu DI ist. Das kann gut gehen muss aber nicht.... auf jeden Fall ist dann das "erforderlich" aus dem Gesetzestext zu Kontingentwaffen idealerweise zu bedründen.
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Ja und Nein, da Du ja Kalibergleich beantragst kann das nur hilfreich bei der Begründung sein. Bedenke, auf der anderen Seite sitzt auch jemand der seine Entscheidung (evtl. mal) rechtfertigen muss.
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Werde ich dann beim nächsten Gang zur Behörde mal umtragen lassen, ist ja kein Beinbruch. Auch wenn der Eintrag durch die Behörde falsch eingetragen wurde bedeutet das nicht das ich etwas unerlaubtes besitze.
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Sachkundig ja, Fachkundig nein. Btw. Lauflänge deutlich unter 60cm (23,5")
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Meine VSR Flinte ist auch auf Kat C. eingetragen, in grüner WBK und auch im europ. Feuerwaffenpass. Warum sollte ich mir da einen Kopf machen.