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Am besten selbst zusammenstellen, wie oben schon geschrieben. Ich habe das auch Modular gemacht, Medikamente sind in extra Tasche und die nehme ich nur mit wenn keine Zivilisation in der Nähe ist. Pflaster braucht man immer griffbereit. Für Trauma und kompakt würde ich das SWAT Tourniquet empfehlen, weil vielseitig einsetzbar (Kleinkind, Hund ....). Kenntnis im Umgang damit vorausgesetzt.
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Im englischen Regelwerk sind die 1,36kg sowohl für PD als auch PO angegeben. Ich gehe mal von Übertragungsfehler aus, welcher bei der nächsten Revision korrigiert wird. Ist denn der Expert Trigger after market verfügbar und passt in die normale Q5? Hab auch schon viel sehr gutes darüber gehört. Seite 56/57 https://www.ipsc.org/pdf/RulesHandgun.pdf
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Mein Sachbearbeiter macht auch keine Voreinträge solange 2/6 aktiv ist. Allerdings behält er Bedürfnisbescheinigung und Antrag bei sich in der Akte zur WBK. Zu gegebener Zeit wird die Zuverlässigkeitsüberprüfung erneuert und am Tag 1 nach 2/6 kann direkt ein Eintrag erfolgen. Ich kann damit leben.
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Im Fall der Fälle ist zunächst immer der Schütze nachweispflichtig. Wenn das durch Schießbuch und Urkunden belegt werden kann, ist gut. Wenn kein Schießbuch geführt wird (das ist freiwillig) und wenn keine Meisterschaftsteilnahmen auf dem Konto sind, dann muss der Verein auf Anfrage des Schützen bestätigen. So die üblich Praxis. Im Fall der Urteile konnten die Schützen keine Nachweise erbringen. Der Verein hat etwas bestätigt, was der Behörde aber nicht ausreichend/glaubhaft war --> WBK entzogen Mit meinem "Alles gut!" liege ich nach der Schilderung sicher nicht verkehrt. Ich kenne viele die nach 3 Jahren aufgehört haben Schießbuch zu führen (selbst schuld) ich kenne aber auch einige die auf internationalem Niveau (regelm. Weltmeisterschaft teilnähme) schießen und sich akribisch jeden Trainingstermin im Schießbuch abzeichnen lassen.
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Alles gut!
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Wurde der §39 WaffG gestrichen?
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Ich hatte ja die Klageabweisung des VG verlinkt, mittlerweile hab ich das auch verstanden, halbwegs. Regelmäßig war nicht der ausschlaggebende Grund, wenn man sich die Mühe macht den Langtext zu lesen. Die besagte Person hatte KW über Grundkontingent und konnte lediglich einen einzigen Start bei einer DSU DM (ohne Qualifizierung) pro Jahr nachweisen und das auch nur nachdem das Amt angeklopft hat. Die Schießklatte hatte keine Einträge! der besagten Person und das bei einer komerziellen RSA mit permanenter Besetzung der Sicherheitsschleuse. Ich frage mich da schon, wenn man Waffen nach §14.3 beantragt, wie das geht wenn man keine Urkunden etc hat. Die 12/18 Regel ist doch eher zur Beantragung nach 14.2 anzuwenden. Im Langtext wird auch nicht von jeder Waffe bei 12/18 gesprochen sondern von Waffenart, das ist etwas völlig anderes.
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Ja, dieses ist bekannt, nicht aber das letzte welches in den Foren hohe Wellen geschlagen hat (5 K 1357/16.DA). Wie lange war der Prozess im angeführten Urteil ... 4 Jahre ohne die vorangegangene Zeit der Aufforderung ... man wundert sich. Die Ämter in den Nachbarkreisen scheinen unbeeindruckt und gehen definitiv nicht in diese Richtung. Auch wenn es Kacke ist was im Urteil drin steht, über die vergangenen 4-5 Jahre wurden im besagten Landkreis die Sportschützen nicht dezimiert, ganz im Gegenteil. (edit) ich blicke da nicht mehr durch bei den schwarzen Schafen in OF ... das Urteil ist nun online, da geht es aber um die Klage gegen die Behörde welche abgewiesen wurde. https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190035770 Als Nichtjurist ist mir nun nicht klar ob er die WBK behalten durfte oder nicht. Zumindest ist das von @PetMan verlinkte Urteil teilweise aufgehoben oder sehe ich das falsch? --> der Wiederruf der WBK wurde aufgehoben --> die Klage gegen den LWB wurde abgewiesen
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Kann bitte mal jemand das Urteil verlinken ... es wird viel darüber geredet aber was in der Begründung tatsächlich steht hat noch keiner erzählt.
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Nee, im WaffG steht das der Lauf einer Langwaffe mind 30cm sein muss, bzw. 60cm Gesamtlänge ....wissen wir doch alle. Die Frage ist doch wo kommen die 40 bzw. 42cm für sportliches Schießen her und warum die Limitierung. Die Frage ist doch berechtigt in Zeiten wo die bekannten Hersteller 10-12" Waffen auch für Sportschützen anbieten. (10"=25,4cm!)
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Und warum nicht 30cm wie es im WaffG steht?
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Tiefgreifende Antworten auf hypothetische Fragen zum Waffenrecht sind vergeudete Lebenszeit.
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Dieses Thema (VG Darmstadt) ist ja schon mehrfach seitenweise diskutiert worden, ohne das jemand jemals die Urteilsbegründung gelesen hat, weil bisher nicht verfügbar. Die Verallgemeinerung ist eine Krankheit der heutigen Zeit! Würde die besagte Behörde aufgrund diesem Urteil uneingeschränkt handeln, wären wohl fast alle Sportschützen im Kreis Offenbach "enteignet" ... das ist aber nicht der Fall. Auch wenn die Behörde schärfer agiert als andere, bleibt der angeführte Fall ein Einzelfall, mit spezieller Vorgeschichte. Allerdings sollte sich jeder jeder vor Augen führen, wenn er Waffen über Kontingent beantragt, welcher Maßstab angelegt werden kann (regelmäßige Wettkampfteilnahme auch in den Jahren nach der Befürwortung). Im aktuellen Visier wird das Thema auch aufgegriffen.
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Nochmal, das ist doch gar nicht das Thema! Die Frage war, wenn ich z.B. eine Glock (nix MOS) habe, darf diese so umgerüstet werden um damit in PO (bei größeren Matches POL) zu starten. Im Sporthandbuch ist (meiner Meinung nach) dazu nichts geschrieben außer das für PO alle Waffen zugelassen sind, welche in der production list stehen. Die zitierte Nachricht aus der BDS IPSC news Seite, sagt es ist nicht zulässig, aus Befürwortungstechnischen gründen... again, warum. Der TS möchte doch gar keine neue Waffe beantragen, sondern seine umbauen. Für POL gibt es keine Bedürfnisse nur PO, ist Dir aber sicher klar. Anmerkung, wer ne Shadow2 OR hat kann Production, Production Optics und Standard schiessen + das ganze BDS Standard Programm --> wer ne Shadow 2 hat, bekommt er noch ne andere 9mm KW befürwortet?
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Bedeutet, das dieser Kommentar überholt ist und besser "unsichtbar" gemacht wird. Inzwischen gibt es ja Befürwortungen für PO (inkludiert auch POL Waffen, halt under PO!) Die Frage geht doch dahin ob ich mir, wegen dem Kommentar zum Sporthandbuch, extra eine neue optical ready Waffe kaufen muss oder ob mir ein Büchser einen Rotpunkt anflanschen darf.
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Nach Pburg immer die Männerkasse mitnehmen (Bargeld wovon die Frau nichts weiß). Wenn man es nicht beim Aussteller los wird, kann man immer noch sehr günstig Munition beim Platzwart kaufen.
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So richtig verstanden habe ich das mit der Montage nicht. Das Sporthandbuch gibt bezgl. nachträglicher Montage nichts her. Auf der BDS Seite unter Aktuelles (von 2017) heißt es :" 4. Eine Veränderung der Waffe darf aus befürwortungstechnischen Gründen für die Montage der Optik nicht erfolgen." Warum? Ansonsten ist es ja wie oben geschrieben, eine POL Waffe unterliegt den gleichen Kriterien wie eine PO Waffe, mit dem einzigen Unterschied <1000gr.
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Ich frage mich immer, warum man in solchen Fällen nicht im Verband selbst nachfragen kann. Am Ende (oder zuerst) muss der Kreisschützenmeister unterschreiben oder wie auch immer die Person benannt ist das Bedürfnis beim DSB unterschreibt. Mit Verwaltungsvorschriften und Paragraphen Zitaten muss man da nicht kommen. Im Fall DSB kennt man die Leute ja in der Regel durch die Rundenkämpfe. Derjenige welcher vom Verband das Bedürfnis unterschreibt denkt nicht so kompliziert wie hier im Forum diskutiert wird! Entweder es ist für Ihn klare Sache oder man muss es erklären und konstruktiv zusammen eine Lösung finden. Was der Verbandsfunktionär nicht möchte, ist ein Bedürfnis zu bewilligen, welches dann evtl. von der Behörde abgelehnt wird, ggf. mit Belehrung seiner Pflichten.
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Da er LWB ist, wird das Maß sicher höher angelegt als bei einer nicht sachkundigen Person. Je nachdem wo er die Waffe gekauft hat (und wann) kann es auch noch weitergehen, da die Polizei da auch mal Nachfragt warum der Käufer keine "Belehrung" bekommen hat. Wer im Laden käuft bekommt in der Regel einen Infozettel, welcher unterschrieben werden muss. Damit ist der Händler fein raus. Wobei die beiden Sätze für eine Sachkundige Person irrelevant ist. So oder so, eine Kleinigkeit ist es mit Sicherheit nicht.
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Waffenrechtskonforme Aufbewahrung von Softair-Waffen
scotty600 antwortete auf momorious's Thema in Waffenrecht
Näheres ist zu finden im Anhang1 zum Waffengesetz. Wer mit einer Airsoft durch den Park läuft oder wer diese nicht vor dem Zugriff unberechtigter Personen (z.B. Kinder) schützt, wird wegen verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt. Genauso wer ungehemmt auf dem Balkon oder im Hinterhof mit eine SSW rumballert, oder an Sylvester damit auf der Straße Feuerwerkskörper abschießt (Gegenstand in der Waffen Sachkunde). Wobei Umgang mit SSW scheinbar nicht für Hochzeitskonvois und ähnliches gilt. -
Waffenrechtskonforme Aufbewahrung von Softair-Waffen
scotty600 antwortete auf momorious's Thema in Waffenrecht
Dieser Bullshit ist ja mit der letzten Änderung WaffG hinzugekommen. Ich bezweifle das die Behörden dazu überhaupt was wissen. Falls Du ohne Kinder wohnst und Deine Freundin/Frau über 18 ist sollte es so in der Wohnung kein Problem sein. Falls Du Kinder hast musst Du dafür sorgen das die Airsoft nicht aus versehen in der Schule landen. Nicht vergessen, das die Besteckschublade auch abschließbar sein muss und der Messerblock in einem entsprechendem Behältnis verstaut ist! -
Herzlichen Glückwunsch! Nicht die Anzahl sondern die Qualität der Videos ist entscheidend. Wenn die Waffe passt, lass Dir von den Erfahrenen ein paar Tips geben und spare nicht am Trockentraining (wann verriegeln, Start facing uprange, re-holster) Was man wissen muss: Falls Anpassung durch Dremel notwendig wird, nur das Video hier.
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Das wird schwer (Pistole und PCC Hera), zumindest wenn es um Race Equipment geht. Tactical gibt es da schon Möglichkeiten wie z.B. die HSG Tacco's.
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Klar, macht nur Sinn wenn die Magazine passen, ansonsten braucht's zwei+ Rigs. Wobei die neueren Magazinpouches auch Schnellverschluss haben. Ritsch Ratsch neue Pouches dran.
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Frag sie doch mal ...! Die CZ Standard IPSC Pistole, als Model, kenne ich nicht. Ist das 'ne SP01? Beim DAA muss der Verrieglungsblock gut passen, sonst ist es ein "gebaumel" welches Dir keine Freude bereitet. Wenn der Block passt (Liste der verfügbaren Waffen und weiter Infos gibt es auf der Seite von Saul Kirsch) ist das Holster spitze. Ich selbst nutze das Alpha X für 3 KW. Zwei Schrauben lösen, anderer Block rein und los gehts. Das Guga Ribas ist in allen Belangen voll einstellbar, das macht es universell (für alle Waffen) aber auch kompliziert. Einmal richtig eingestellt wirst Du es aber nie wieder verstellen. Wenn da bei euch so viele ein DAA haben, möchte doch bestimmt einer eines verkaufen, eben weil er ein GR haben möchte .... zuschlagen.