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Waffenrechtliche Erlaubnis ohne festen Wohnsitz
scotty600 antwortete auf LL0rd's Thema in Waffenrecht
So richtig verstehen tu ich Deine Situation auch nicht. Als ich in's Ausland ging und meinen ersten Wohnsitz dorthin verlagern musste konnte ich keinen zweiten Wohnsitz in Deutschland haben. Allerdings war bei mir Ausland ein nicht EU Land. Möglicherweise besorgst Du Dir erstmal einen Steuerberater der sich auskennt um das alles durchzuspielen. Ich sag nur 183 Tage Regel, Doppelbesteuerungsabkommen, Nachweispflicht des Aufenthaltes als Nicht-Staatsbürger aber Steuerpflichtiger, Selbstständige Tätigkeit oder Nichtselbständig. Durch das DBA kann Deine Steuerpflicht unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz sein, ausgenommen Sonderregel für Grenzgänger) Wenn das geklärt ist, dann kommt das mit der WBK und idealerweise konkret. Falls es geklärt ist, solltest Du den Fall auch genau darstellen. -
WBK gelb eingezogen, weil kein Erwerb erfolgt ?
scotty600 antwortete auf MING's Thema in Waffenrecht
Viel Spass auf den langen Weg vor dem Verwaltungsgericht, denn nur dort wird es die Klarheit geben. Und das meist zum zum unwohl der ganzen Schützengemeinschaft. Nur das Gesetz lesen reicht eben nicht aus! Insbesondere wenn die Zugehörige Waff-Verwaltungsvorschrift den Behörden an vielen Stelle den Ermessensspielraum zugesteht, insbes. auch bei der Bedürfnisüberprüfung. Und wenn er die Behörde anpi***en will weil er meint im Recht zu sein, werden die zurück ka***en. Der Kollege hat mit dem Antrag der gelben sein Bedürfnis bekundet, wahrscheinlich auch mit der Absicht etwas zu kaufen. Dieses Bedürfnis aber 14 Jahre lang nicht umgesetzt und jetzt auf eigenes Recht pochen und auch noch im Forum zu publizieren .... sorry bei uns geht man hin zum Amt und unterhält sich von Mensch zu Mensch das schafft vertrauen beiderseits (möglich das das gute Verhältnis in meinem Landkreis eine Ausnahme ist). -
Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?
scotty600 antwortete auf Thema in Waffenrecht
Das Entscheidet das Ordnungsamt, wenn Ihr denen sagt wie Ihr die Verordnung des Landes umsetzt. Bei uns in Hessen wird schon seit einer Woche trainiert, un das auch in Raum-Schiess-Anlagen -
Wenn der Themenstarter schreibt das er zwei KW eintragen lässt, dann nehme ich das so und der Fall ist Klar ... 6 Monate warten, ergo kein Unsinn. Wenn ich die Worte von "zwei KW eintragen lassen" auf zwei KW VOReintragen lassen umbaue, ja dann kommt was anderes heraus.
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Kläre das mit der Behörde beim Eintragen ... live, vor Ort und in Farbe ... wenn Du Glück hast bekommst Du die Gelbe gleich mit und zwar heute, ohne weitere Papiere. Bei uns im Kreis ist nicht der Verein die Limitierung sondern die Behörde, weil die Behörde für die gelbe auch eine Bedürfnisbescheinigung sehen will (nur bei Beantragung!). Das mag falsch sein, ist aber so und der Verein weiss das und 3 Bedürfnissbescheinigungen zur gleichen Zeit ist hat problematisch. Wenn Du beim Amt bist, frage nach ob das mit den 9 Monaten eine Ausnahme war oder ob das die Regel ist, den für die nächste Eintagung brauchst Du ach wieder Zuverlässigkeitsüberprüfung (hält nur 6Monate). Wie gesagt, hier in meinem Landkreis wäre es genau so wie Dein Verein Dir vermittelt. Bevor Du aber ein Fass aufmachst, da Du ja zeitgleich zwei Eintragungen in der Grünen hast ist die Gelbe derzeit für Dich Nutzlos. Btw. die Behörde hier möchte auch innerhalb von 12Monaten eine Eintragung in der gelben sehen.
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Hygiene in den Schützenhäusern - Coronavirus auch auf Wettkämpfen in Schach halten
scotty600 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
War meine ernstgemeinte Frage so schwer zu verstehen oder war sie zu einfach? Nochmal, wo ist der Ignor Button hier im WO Forum? -
Hygiene in den Schützenhäusern - Coronavirus auch auf Wettkämpfen in Schach halten
scotty600 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Kann mir gerade mal jemand helfen, wo der Ignore Button für einzelne Themen hier im Forum ist. Ich habe jeden Tag mit Corona Fällen zu tun und kämpfe auch um's (wirtschaftliche) Überleben. Sachlich Kommentare kann ich zwar zu einigen Beiträgen abgeben, verkneife mir das aber. -
Ein Vereinskollege wurde Anfang des Jahres bei seiner ersten Mehrdistanz LM disqualifiziert, wg. Sicherheit bei Holsterhandhabung. Bedeutet das nun das er nachweislich Holstererfahrung hat?
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Bezieht sich auf welchen Beitrag hier im Faden?
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schau mal hier ... https://waffensachkunde-trainer.de/Frontend/
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nö, IPSC besteht ua auch aus Magazinwechsel und und und. 22er WS für IPSC Training mögen manche als günstigeres Training bewerben, ist aber nicht effektiv (dann lieber ne ordentliche Airsoft). .40 auf 9mm ist ne andere Sache. Für statisches Präzi ist ein WS ganz nett, aber wie gesagt passt von Preis Leistung nicht.
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Rein rechtlich geht das klar, Sinn macht es aber 0,0. x verscheidene Kalibersorten erhöhen unnötig die Kosten und Komplexität. Warum sollte man das machen. Du kannst Unmengen an Disziplinen mit 9mm schiessen (mehr als mit .40). Mit der P320 wirst Du als Anfänger nicht glücklich. An Langwaffen hast Du noch gar nicht gedacht ... Wechselsysteme sind teuer und lohnen idR nicht. Wie gesagt rechtlich geht deine Konstellation. Wichtiger ist aber zu wissen was mann will (Präzision 3min pro Schuss, oder IPSC 30Schuss pro Minute). Munitionskosten sind nicht unerheblich, weil laufende Kosten.
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Dazu kann man nun viele Seiten schreiben und auch viel im Forum finden. Zu Corona Zeiten ist das hier auch das richtige Medium. Zu nicht Corona Zeiten würde ich sagen, bevor Ihr Euch mit diesen Fragen beschäftigt, sucht euch erstmal einen Verein der von den Leuten und Disziplinen zu Euch passt. Diese Fragen klären sich dann mit der Zeit ganz automatisch. Aber kurz zur Frage ... der Unterschied sind 1000€ (jaja ich kann die Kommentare schon Ahnen, meinetwegen auch 400€...)
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Zum Glück ist ja noch mind. ein Jahr Zeit das Thema ausgiebig zu diskutieren .... Wo liegt der Unterschied zw. Eheleuten und Kindern? Vater, Mutter, Kind1+ Kind2 im gleichen Haushalt gemeldet. Eine hat ne Kanone auf der WBK und die darf dann beliebig durch die Familie vagabundieren ... never ever. Entweder steht der Berechtigte zusätzlich hinten auf der WBK oder es gibt einen Leihschein oder noch einfacher beide fahren gemeinsam zum Stand.
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Wer KW SuRT hat und schon ein paar Matches geschossen hat muss sich keine Sorgen machen. Selbst in Hessen sind die Prüfer beim LW SuRT wesentlich entspannter, weil ja alle TN bereits wissen wie das bei IPSC funktioniert. Bei uns war für LW SuRT lediglich Großkaliber vorgeschrieben. Da der Stand aber nicht für .223 zugelassen ist bleibt Flinte und PCC übrig. Theorie ist halb soviel wie bei KW SuRT, ich meine auch der Test hatte nur die Hälfte an Fragen. -Verschiedene bereit Zustände -Unterschiede der Divisions und Munition -Transport der LW -Mindestabstände Sicherheitsrelevante Sachen sind wie KW
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Frage zu den 12 Monaten bei WBK Beantragung BDS
scotty600 antwortete auf Seifert's Thema in Waffenrecht
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, der 1.10. bleibt das früheste Datum. Wenn Du allerdings über den BDS ein Bedürfnis beantragen möchtest, würde ICH die 10 Tage warten (25.10.). Die beiden Dati liegen so nah zusammen, das es sich nicht lohnt einer DSB Verbandszugehörigkeitsbescheinigung nachzulaufen, egal wie einfach. Es geht auch (in Absprache mit dem BDS Leiter deines Vereins), das Du Deinen Bedürfnisantrag am 1.10. abschickst, mit der Bemerkung den Antrag bis 25.10. liegen zu lassen, falls die Unterschrift des BDS Leiters in Deinem Verein nicht ausreicht. Im Antrag gibst du an seit 1.10. beim DSB Mitglied (was ja stimmt) legst aber keine Bescheinigung bei....... das war jetzt ein einfacher Sachverhalt kompliziert geschrieben. -
Bei uns wird das abgelehnte mit Verweis auf die behördlichen und kommerziellen Anlagen in der näheren Umgebung. Was aber nicht ausschließt das es woanders möglich ist. Fakt bleibt aber es muss von der Behörde genehmigt werden, auch wenn die Person berechtigt ist.
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Wie gesagt, das Problem bekommt nicht er sondern Ihr, wenn das nicht vorher mit der Behörde abgeklärt ist. Ein befreundeter Verein hat das durch und die wollen den Ärger nie wieder. Es war beim einmieten nicht klar das die Gruppe legal VA besitzen und schiessen darf.
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Ne darf er nicht, weil der Stand dazu eine Behördliche Zulassung (Bpol.) braucht ... frag mal bei deiner Waffenbhörde nach was die dazu sagt. Es gibt durchaus neben der heimischen Staatsmacht auch andere Gruppen welche VA haben dürfen, das sind in der Regel ausländische Dienste in Botschaften. Wenn sich so eine Gruppe in einem Schützenverein einmietet (solche anfragen hatten wir) ist der Ärger vorprogrammiert. Die zuständige Waffenbehörde wird diese "Sondernutzung" mit Sicherheit ablehnen.
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Hallo und herzlich willkommen, nur mal zur Orientierung ... Bist Du bereits Mitglied im BDS? Hast Du einen LW SuRT? Wenn nein wirst du erstmal über Kurzwaffen SuRT zu Langwaffe SuRT gehen müssen. Hast Du Dir die Vereine im BDS LV5 schon mal angeschaut/angeschrieben? Der LV5 hat hat eine Vereinsliste auf der Homepage. Worin liegt die Schwierigkeit einen passenden Verein zu finden?
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Sehe ich auch so. Otto Spatz macht super Arbeit an Revolver und 1911 (ist Club 30) Timo Zindel ist der der auch spezielles macht. ABER beide nur für Kurzwaffen zu empfehlen und beim Timo ist die Zeitrechnung eine andere, der Otto sagt immer er will nur noch bekannte Kunden annehmen (kurz vor Rente, leider) Ich wäre auch froh für eine weiter alternative im RM-Gebiet, welcher wie die beiden genannten ihr Handwerk verstehen.
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Mir ist ja immer noch nicht klar was "viele Leute" bedeutet? Wenn ich an unseren Stand denke, ist das der Fall wenn mehr als 6 Leute da sind, weil dann bei hot range in zwei Gruppen geschossen werden muss. Meine Grundsätzliche Meinung zu IPSC Training ist, das ein Mindestniveau vorhanden sein muss, da es sonst sehr stressig wird und auch (für alle) keinen Spass macht. real DQ um die Gruppe zu reduzieren ist Kindergarten und Kontraproduktiv! Als Mindestniveau für IPSC Training setzen wir voraus, das der Teilnehmer sicher und ohne potentielles DQ Mehrdistanz schiessen kann. Wer bei MD Schwierigkeiten hat bekommt hier das notwendige Training. Im IPSC Training können wir maximal 2 Frischlinge zur gleichen Zeit betreuen. Sollten es mehr sein setzten wir ein extra Einsteigertraining an. Ist der SuRT bestanden, ist derjenige kein Anfänger mehr und kann uneingeschränkt trainieren. Das A und O ist ein sinnvoller Trainingsaufbau und das DER Trainingsleiter weiss was er tut. Ach ja, je mehr Leute, desto umfangreicher die Drill-Einheit und desto kleiner der Parcours.
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Hilf mir bitte nochmal, wo ist festgelegt das die Überprüfung anlassbezogen ist? Das war mir bisher nicht bewusst. ##edit## OK, habs gefunden (hat mich interessiert). Es steht so in der WaffVwV. Allerdings sind die Freiheitsgrade der Behörde nicht eingeschränkt, lediglich der Satz das es keine Regelüberprüfung sein darf. Das wird aber ab nächstem Jahr alles neu!
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Was genau war die Diskussionsgrundlage? Das die Vereine Bescheinigungen auf Anfrage der Behörde ausstellen müssen ist doch nichts neues und passiert regelmäßig. Die Kontrolle der Aufbewahrung ist ebenso nichts neues, wobei ich mich hier über die Reihenfolge wundere. Die Überprüfung kann Anlassbezogen aber auch routinemäßig erfolgen. Wer sagt das eine solche Prüfung NUR Anlassbezogen sein kann (Quelle)? Komische Themen auf einer Vorstandssitzung! Auf welcher Grundlage kommt Ihr zum Schluss das Altbesitz anders gehandhabt wird? Das Waffengesetz unterscheidet nicht nach Altbesitz und ??? Eine Überprüfung kann per Gesetz immer statt finden, dazu hat es das VG Urteil nicht gebraucht. Was ist daran neu oder ungewöhnlich? Das ist doch bereits jetzt schon so. ALLERDINGS und einzig da ist der Knackpunkt im zitierten VG Urteil: Die Fortdauer des Bedürfnis unterliegt anderen Kriterien wie das Bedürfnis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Dieser in der Verwaltungsvorschrift beschriebene Unterschied wurde vom VG ignoriert! Aber nochmal, das Thema auf Vorstandssitzungen sollte derzeit eher sein, wie bewege ich meine Mitglieder zur Zeichnung der Petition und zum Schreiben von Briefen an Abgeordnete um den aktuellen Gesetzesentwurf zu verhindern, der in vielen Fällen noch fragwürdiger als das heutige WaffG ist. Der derzeitige Entwurf schreit förmlich nach unzähligen VG Urteilen, weil vieles nicht klar ist.
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wie geschrieben, im Global Village Forum wird gerade darüber heftig diskutiert das die Targets künftig weiss auf der einen Seite und rot auf der Rückseite sind. Warten wir das General Assembly 2020 ab, dann wissen wir mehr.