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scotty600

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Alle Inhalte von scotty600

  1. Schiessen aus der Deckung und grundsätzlich Verteidigungsschiessen. Mir ist nicht klar wie Du Szenario definierst.... (Ringscheiben auf 25m wäre wohl auch ein Szenario) Ansonsten IPSC Sporthandbuch 1.1.8
  2. Habe auch gerade letzte Woche nen Voreintrag bekommen und mich gewundert das der Stempel zum Munitionserwerb schon drin ist. Nach neuem NWR eigentlich Blödsinn, da der Händel die Waffe nicht mehr eintragen darf und die WBK nochmal zur Behörde muss. In Zeiten vor NWR2 war das ja OK ... Hab ne Waffe auf Voreintrag gekauft, Händler trägt Waffe ein und ich kann mit neuer Waffe und zugehöriger Mun aus dem Laden gehen. Aber jetzt mit NWR2 ??? Btw. auf Überlassung war ja immer schon Besitz von Munition möglich
  3. Es sind die Bäume, die am Ende die Gefahr darstellen ... https://www.bild.de/video/clip/news-inland/horror-wochenende-auf-den-strassen-unfaelle-fordern-mindestens-acht-todesopfer-72884132.bild.html
  4. Ich hab zwar keinen Bock den ganzen Faden zu lesen aber Kommentar muss sein. Da ist ein Verein mit Gründungsjahr 1454! und dann kommt ein 40jähriger Marvin (siehe mein logo) und macht sich sorgen um seine Gesundheit im Wald. Sei Dir sicher, die Gefahr durch Zecken, Eichenprozessionsspinner, unerzogene Hunde, Mountainbiker, .... Schaden zu erleiden ist um ein vielfaches Höher als von diesem Schiessstand. Und da ist ja auch noch der Jäger im Wald, der einen selbst gewählten Kugelfang benutzt ... der ist ganz Böse, auch wenn die Forstwirtschaft Ihn zum Erhalt des Waldes dringend benötigt.
  5. Da muss man erstmal drauf kommen. In ipscmatch.de ist die Ausschreibung nicht verlinkt, dafür steht dort der Munitionsbedarf.
  6. Hallo zusammen, leider ist das Sporthandbuch 3gun Parcours in diesem Punkt (3P, 3 Waffen und Disziplinen)etwas kompliziert geschrieben. Anstatt die Klassen in einer Tabelle grundsätzlich darzustellen wird x-mal auf die Spezifikation der KW/LW Sportordnung verwiesen. Frage: Passt der vereinfachte Ansatz (wenn alle Waffenmuster im Standardprogramm zugelassen sind):? Standard Klasse: alle 3 Waffen offene Visierung Praktische Klasse: mind eine der 3 Waffen hat Rotpunkt Offene Klasse: mind eine der 3 Waffen hat beliebige Optik (ZF) Offene Klasse unterscheidet sich nochmal nach 1 und 2 ???
  7. Also ich verstehe nur Bahnhof und bin der Meinung alles richtig gemacht, keine Sorge. Evtl mal bei der UJB anrufen und den Sachverhalt schildern. Was geht das Ordnungsamt Dein Prüfungszeugnis an? Das wurde ja bereits von der UJB geprüft. Ist das jetzt neu, das die Zuverlässigkeit (Verfassungsschutz ist nur ein Teil davon) nun keine 6Monate Gültigkeit mehr hat? Außerdem, was ist das für eine Behörde ... zur Ausstellung Deines Jagdschein muss die UJB beim Ordnungsamt Auskunft über Dich einholen, da muss ein Vorgang vorhanden sein. Bin ich froh das bei mir die UJB mit der Waffenbehörde auf einem Flur ist.
  8. Wie ist das denn nun wirklich ab 1.9. ... es wird immer "NUR" vom Besitz gesprochen, selten von der Nutzung. Wie ist denn die Benutzung im neunen Affengesetz geregelt. Angenommen ich habe meine alten Magazine angemeldet. Der Besitz ist nun legal aber darf ich diese auch zum Training nutzen?
  9. Ich werde das dieses Jahr auch zum ersten mal machen. Gibt es vom letzte Jahr evtl Stagebeschreibungen Briefings? Welche Entfernungen gab es letztes Jahr zur DM? Gibt es evtl. irgendwo ein brauchbares Video? Ich habe keine Ahnung was mich erwartet...
  10. Also bei zwei Bekannten hat der Sachbearbeiter vor Ort entschieden ob bewohnt oder nicht. Im ersten Fall war es so das der Eingang zum Garagenanbau diagonal über den Innenhof zum Wohnhaus lag. Hier wurde bewohntes Gebäude festgelegt, eben wegen der Frequenz. Jedes mal wenn jemand zum Haus geht hat er alle Fenstern und Türen des Anbaus im Sichtfeld. In einem anderen Fall war der "Garagenanbau" hinter dem Haus, keine direkte Sichtverbindung. Hier hat die Behörde auf eine Alarmanlage bestanden, um dort Kurzwaffen lagern zu können. Ich wüsste nicht wer außer dem zuständigen Sachbearbeiter die Entscheidung trifft ob bewohnt oder nicht. Mit dem Baurecht hat, wie schon gesagt, nichts zu tun.
  11. Ich finde die Fragestellung erstmal interessant. Bin zwar Ingenieur aber Materialfestigkeit ist nicht mein Fachgebiet. Allerdings, nach dem lesen der Beiträge ist mir nicht mehr klar, was Dein Interesse ist. A) private Fachsimpelei über Fragen der Zeit (dafür und nur dafür sind Foren da) B) Als BDS Offizieller auf Forumsgrundlage Entscheidungen treffen und Baumusterprüfungen außer Kraft zu setzen, bei evtl. Gefährdung von Schützen (Haftungsfrage bei Nutzung nicht durch Hersteller freigegebener Kaliber) C) Sammeln von Material für eine Klage gegen den Hersteller der mangelhaften Stahlziele in dem befreundeten Verein Für mich ist alles außer B) ok. Für den Fall C) gibt es genug Stellen in privaten Firmen und Ämtern die sich mit diesen Fragen auseinander setzen. Kostet evtl. ein paar Euro aber es gibt danach ein brauchbares Gutachten. Falls B) die Intention ist hätte ich die Frage nach einem Rechenschaftsbericht zu Steel im BDS. Ich bin mir da nicht sicher ob Du als Einzelner entscheiden kannst ob nun max. Joule durch theoretisch errechnete Flächenlast ersetzt werden kann.
  12. Ok, 1:0 ich hatte wohl noch eine alte Version lokal gespeichert. Der Passus ist weg, aber dafür: Sp 15.01.01 Soweit in diesem Regelwerk oder der Ausschreibung keine Vorgaben vorhanden sind, z.B. für Größe, Gewicht, Lauflänge, Magazinkapazität, Visiereinrichtung, Geschoßart- und form, Geschossmaterial, ist – im Rahmen der Gesetze – beliebige Ausführung zugelassen. und dann die Einschränkung bezogen auf Schalldämpfer für eine Division Sp 15.03 Klassen Sp 15.03.01 Standard Klasse (SC) Sp 15.03.01.01 Allgemeine Voraussetzungen für die Standard Klasse: Für eine Verwendung in der Standard Klasse bestehen für die Waffe folgende Voraussetzungen: - kein elektrischer/elektronischer Abzug, - kein Mündungsfeuerdämpfer, - keine Schalldämpfer, - keine Mündungsbremse, - kein Kompensator oder Choke mit seitlichen Öffnungen, - kein Lauf-Porting. Ergo wenn es für SC explizit nicht erlaubt ist, muss es für die anderen Klassen erlaubt sein sonst würde man es doch nicht aufführen.
  13. SPST 15 Spezifikationen von Waffen und Munition SPST 15.01 Allgemeines SPST 15.01.01 Regeln und Beschränkungen der am Austragungsort geltenden Waffengesetze sind einzuhalten. SPST 15.01.02 Soweit in diesem Regelwerk oder der Ausschreibung keine Vorgaben vorhanden sind, (z.B. für Größe, Gewicht, Lauflänge, Magazinkapazität, Visiereinrichtung, Geschoßart- und form, Geschossmaterial) ist – im Rahmen der Gesetze - beliebige Ausführung zugelassen. Dies gilt auch für Schäfte, Auflagen, Stützen, Ablagen und Griffe. SPST 15.01.02 Anbauten Mündungsbremsen, Feuerdämpfer, Kompensatoren oder Portings sind, soweit nicht ausdrücklich verboten, erlaubt. Ihr Vorhandensein bedingt ggf. die Einstufung der Waffe in eine Wettbewerbsklasse. Dasselbe gilt für - mit Erlaubnis besessene - Schalldämpfer. SPST 15.01.03 Abzugswiderstand Der Abzugswiderstand muss mindestens 907 Gramm (2 lbs) betragen.
  14. scotty600

    IPSC DM 2020 S & PO

    FFFUUUUUUU******, ich hatte den Termin fälschlicherweise im August in meinen Kalender eingetragen 😂 Jetzt hab ich Startgebühr gespendet ohne das ich dabei Spass hatte, heul
  15. Das passt doch alles nicht ... Ist die Waffe vom sportlichen Schießen für Sportschützen ausgeschlossen oder ist die Waffe vom sportlichen Schießen für Jäger ausgenommen? Sportordnung hat hier erstmal im Grundsatz keine Relevanz, wäre dann eine andere Frage.
  16. §9.1 der AWaffV gilt, nicht zwingend aber der §9.2 wegen des §12 WaffG (Ausnahmen von der Erlaubnispflicht) Wer eine Waffe leiht erwirbt diese RECHTMÄßIG Ein überlassen/leihen für 10 Minuten ist auch ein erwerben. Solange der rechtmäßige Besitzer dabei ist, benötigt der Gast keine WBK und keinen Leihschein. Der Sportschütze darf seine Sportwaffen entleihen und der Jäger seine Jagdwaffen aber halt nur auf der geeigneten Sportstätte. Oder, wie von Dir angeführt (aber anderer Sachverhalt) an berechtigte Personen für max 4 Wochen
  17. Nein Danke, selten soviel falsche Interpretationen in einem Faden gelesen wie diesem. Ihr müsst ohne mich weiterdiskutieren, läuft aber ganz gut.
  18. Na klar darf er, da er grundsätzlich nach §12 Abs4 WaffG keine Waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, solange der Berechtigte dabei ist. Wenn die Waffe keine Verbotene Waffe ist und der Zulassung der Schießstände entspricht ist das in Ordnung, weil die WaffVwV sagt, für Sportschützen dürfen nur sportliche Waffen entleihen, Jäger eben die jagdlicht entleihen: Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet.
  19. Ganau da liegt der Punkt welcher wichtig ist. Bei uns gibt es einmal pro Woche ein freies Training, das ist quasi der Clubabend. zu diesem Termin sind auch Gäste willkommen. Da wird statisch auf 25m Scheiben geschossen, mit allem was zugelassen ist. Die Standaufsicht hat da "nur" für die Sicherheit zu sorgen und sich stellenweise zu vergewissern das der Schütze die Berechtigung für das Gerät hat. Da steht der Jäger mit seine 300BLK, neben dem SpoPi und dem 10mm Auto Schützen. Die Aufsicht gibt irgendwann das Signal nicht mehr Nachladen, dann Sicherheit und Trefferaufnahme. Ob in dieser Zeit der eine 10 Schuss und der andere 25 gemacht hat ist egal. Wie gesagt alles auf Grundlage Sicherheit (Bei uns sind alle Aufsichten DSB und BDS vertraut). Wenn mal Anfänger da sind (die bekommen einzel Betreuung) gibt es auch schon mal die Absprache mit allen von 15m zu schiessen. Anders sieht es bei den anderen Trainingsterminen aus! Diese sind zwar auch für jedes Mitglied zugänglich, da steht aber vorher fest was genau trainiert wird und da gibt es nur selten Ausnahmen. Wenn DSB 25m Präzi trainiert wird, wird mit Drehanlage gearbeitet und Training erfolgt im Wettkampfmodus. Dito Fallplatte oder Mehrdistanz oder oder oder. Bei diesen Terminen geht es halt mal nicht das jemand kommt und die Optik seines AR einschiessen zu wollen, wenn die anderen KK SpoPi für Wettkampf trainieren. Anmerkung, ein gutes freies Training erhöht die Attraktivität des Vereins ungemein. Und da ist auch alles Rechtens und nix Verbotenes.
  20. Ok, jetzt habt Ihr mich völlig in's Abseits geschossen... Ist das folgende so richtig: 3.WarffG 2020: Im Februar 2020 vom Bundesrat genehmigt, Schrittweise Inkraftsetzungen bis Sept 2020 AWaffV: Änderungen vom 17.02. und vom 19.06 noch nicht berücksichtigt. Also noch nicht da, auch nicht im Entwurf (was wurde denn im Juni noch geändert?) WaffVwV: Noch gar nichts da, dafür gibt es jetzt (mir bisher unbekannt) eine WaffRÄndV, welche aber auch noch Fehler enthält Ich stehe nun völlig auf dem Schlauch. Ich hoffe die folgenden Beiträge beziehen sich sachlich auf die vier Punkte und nicht auf Themen wie blöde Politiker, denn Sie wissen nicht was sie tun, am Ende Gewinnen die anderen ....
  21. OK vergesst meinen Beitrag! Zurück zu Kugelfang etc.
  22. Die Artikel sind ja von 2006, 07. Heute würde man das doch mit CO2 BB machen und nicht mit Diabolos. Oder gibt es eine Sportordnung welche Blei vorschreibt. Mit BBs gibts keine Anforderungen, außer Schutzbrille.
  23. Gibt es zu dem geänderten Waffengesetz 2020 mittlerweile auch die dazugehörigen AWaffV und WaffVwV in lesbarer Form? Evtl. sogar mit Änderungsverweis... ?
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