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scotty600

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  1. ich nix, wegen .... hab mir da schon die Schnauze verbrannt 🙂
  2. scotty600

    IPSC DM 2020 S & PO

    FFFUUUUUUU******, ich hatte den Termin fälschlicherweise im August in meinen Kalender eingetragen 😂 Jetzt hab ich Startgebühr gespendet ohne das ich dabei Spass hatte, heul
  3. Das passt doch alles nicht ... Ist die Waffe vom sportlichen Schießen für Sportschützen ausgeschlossen oder ist die Waffe vom sportlichen Schießen für Jäger ausgenommen? Sportordnung hat hier erstmal im Grundsatz keine Relevanz, wäre dann eine andere Frage.
  4. §9.1 der AWaffV gilt, nicht zwingend aber der §9.2 wegen des §12 WaffG (Ausnahmen von der Erlaubnispflicht) Wer eine Waffe leiht erwirbt diese RECHTMÄßIG Ein überlassen/leihen für 10 Minuten ist auch ein erwerben. Solange der rechtmäßige Besitzer dabei ist, benötigt der Gast keine WBK und keinen Leihschein. Der Sportschütze darf seine Sportwaffen entleihen und der Jäger seine Jagdwaffen aber halt nur auf der geeigneten Sportstätte. Oder, wie von Dir angeführt (aber anderer Sachverhalt) an berechtigte Personen für max 4 Wochen
  5. Nein Danke, selten soviel falsche Interpretationen in einem Faden gelesen wie diesem. Ihr müsst ohne mich weiterdiskutieren, läuft aber ganz gut.
  6. Na klar darf er, da er grundsätzlich nach §12 Abs4 WaffG keine Waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, solange der Berechtigte dabei ist. Wenn die Waffe keine Verbotene Waffe ist und der Zulassung der Schießstände entspricht ist das in Ordnung, weil die WaffVwV sagt, für Sportschützen dürfen nur sportliche Waffen entleihen, Jäger eben die jagdlicht entleihen: Zu § 12: Ausnahmen von den Erlaubnispflichten Die Freistellung ist auf das Bedürfnis des Entleihers beschränkt; Sportschützen dürfen nach dieser Vorschrift keine nach § 6 AWaffV ausgeschlossenen Waffen, Jäger keine jagdrechtlich verbotenen Waffen entleihen. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz Freigestellte die Waffe nicht gegenüber dem ihm anerkannten Bedürfnis zweckentfremdet.
  7. Ganau da liegt der Punkt welcher wichtig ist. Bei uns gibt es einmal pro Woche ein freies Training, das ist quasi der Clubabend. zu diesem Termin sind auch Gäste willkommen. Da wird statisch auf 25m Scheiben geschossen, mit allem was zugelassen ist. Die Standaufsicht hat da "nur" für die Sicherheit zu sorgen und sich stellenweise zu vergewissern das der Schütze die Berechtigung für das Gerät hat. Da steht der Jäger mit seine 300BLK, neben dem SpoPi und dem 10mm Auto Schützen. Die Aufsicht gibt irgendwann das Signal nicht mehr Nachladen, dann Sicherheit und Trefferaufnahme. Ob in dieser Zeit der eine 10 Schuss und der andere 25 gemacht hat ist egal. Wie gesagt alles auf Grundlage Sicherheit (Bei uns sind alle Aufsichten DSB und BDS vertraut). Wenn mal Anfänger da sind (die bekommen einzel Betreuung) gibt es auch schon mal die Absprache mit allen von 15m zu schiessen. Anders sieht es bei den anderen Trainingsterminen aus! Diese sind zwar auch für jedes Mitglied zugänglich, da steht aber vorher fest was genau trainiert wird und da gibt es nur selten Ausnahmen. Wenn DSB 25m Präzi trainiert wird, wird mit Drehanlage gearbeitet und Training erfolgt im Wettkampfmodus. Dito Fallplatte oder Mehrdistanz oder oder oder. Bei diesen Terminen geht es halt mal nicht das jemand kommt und die Optik seines AR einschiessen zu wollen, wenn die anderen KK SpoPi für Wettkampf trainieren. Anmerkung, ein gutes freies Training erhöht die Attraktivität des Vereins ungemein. Und da ist auch alles Rechtens und nix Verbotenes.
  8. Ok, jetzt habt Ihr mich völlig in's Abseits geschossen... Ist das folgende so richtig: 3.WarffG 2020: Im Februar 2020 vom Bundesrat genehmigt, Schrittweise Inkraftsetzungen bis Sept 2020 AWaffV: Änderungen vom 17.02. und vom 19.06 noch nicht berücksichtigt. Also noch nicht da, auch nicht im Entwurf (was wurde denn im Juni noch geändert?) WaffVwV: Noch gar nichts da, dafür gibt es jetzt (mir bisher unbekannt) eine WaffRÄndV, welche aber auch noch Fehler enthält Ich stehe nun völlig auf dem Schlauch. Ich hoffe die folgenden Beiträge beziehen sich sachlich auf die vier Punkte und nicht auf Themen wie blöde Politiker, denn Sie wissen nicht was sie tun, am Ende Gewinnen die anderen ....
  9. OK vergesst meinen Beitrag! Zurück zu Kugelfang etc.
  10. Die Artikel sind ja von 2006, 07. Heute würde man das doch mit CO2 BB machen und nicht mit Diabolos. Oder gibt es eine Sportordnung welche Blei vorschreibt. Mit BBs gibts keine Anforderungen, außer Schutzbrille.
  11. Gibt es zu dem geänderten Waffengesetz 2020 mittlerweile auch die dazugehörigen AWaffV und WaffVwV in lesbarer Form? Evtl. sogar mit Änderungsverweis... ?
  12. Da ja mittlerweile in allen Verbänden eine Schutzbrille Pflicht ist, warum keine richtige, auf Dich angepasste. Aus meiner Sicht ist Bild 1 optimal und perfekt für Kimme/Korn. Falls Du mal einen Rotpunkt ausprobieren möchtest muss über die Brille der Astigmatismus rausgedreht werden.
  13. Wenn es nur darum geht den den Keiler vor'm wegrennen zu schützen und sonst nichts wertvolles da, nimm ein simples NUKI. Vorteile - von außen sieht man nicht das es ein elektronisches Schloss ist. - man kann weiterhin auch den Schlüssel benutzen für die älteren Herren die keine Pinpads möchten - du kannst die Öffnungsvorgänge loggen und siehst auch ob die Tür offen oder zu ist - Zugang kann per SMS für begrenzte Zeit verteilt werden (z.B. Mieter) - Preis im Verhältnis OK
  14. Du könntest den Titel ändern von "In Bayern..." nach "In Deutschland...", da das Waffengesetz keine Ländersache ist. §13 des WaffG sagt eindeutig das der Jäger mit gültigem Jagdschein keine Erlaubnis zum Erwerb von jagdlicht zugelassener Munition braucht. So sollte es die Mehrheit der Händler handhaben. Ausnahmen bestätigen die Regel, das hat dann aber nichts mit Vorschriften sondern mit Unwissenheit zu tun.
  15. So richtig verstehen tu ich Deine Situation auch nicht. Als ich in's Ausland ging und meinen ersten Wohnsitz dorthin verlagern musste konnte ich keinen zweiten Wohnsitz in Deutschland haben. Allerdings war bei mir Ausland ein nicht EU Land. Möglicherweise besorgst Du Dir erstmal einen Steuerberater der sich auskennt um das alles durchzuspielen. Ich sag nur 183 Tage Regel, Doppelbesteuerungsabkommen, Nachweispflicht des Aufenthaltes als Nicht-Staatsbürger aber Steuerpflichtiger, Selbstständige Tätigkeit oder Nichtselbständig. Durch das DBA kann Deine Steuerpflicht unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz sein, ausgenommen Sonderregel für Grenzgänger) Wenn das geklärt ist, dann kommt das mit der WBK und idealerweise konkret. Falls es geklärt ist, solltest Du den Fall auch genau darstellen.
  16. Viel Spass auf den langen Weg vor dem Verwaltungsgericht, denn nur dort wird es die Klarheit geben. Und das meist zum zum unwohl der ganzen Schützengemeinschaft. Nur das Gesetz lesen reicht eben nicht aus! Insbesondere wenn die Zugehörige Waff-Verwaltungsvorschrift den Behörden an vielen Stelle den Ermessensspielraum zugesteht, insbes. auch bei der Bedürfnisüberprüfung. Und wenn er die Behörde anpi***en will weil er meint im Recht zu sein, werden die zurück ka***en. Der Kollege hat mit dem Antrag der gelben sein Bedürfnis bekundet, wahrscheinlich auch mit der Absicht etwas zu kaufen. Dieses Bedürfnis aber 14 Jahre lang nicht umgesetzt und jetzt auf eigenes Recht pochen und auch noch im Forum zu publizieren .... sorry bei uns geht man hin zum Amt und unterhält sich von Mensch zu Mensch das schafft vertrauen beiderseits (möglich das das gute Verhältnis in meinem Landkreis eine Ausnahme ist).
  17. Das Entscheidet das Ordnungsamt, wenn Ihr denen sagt wie Ihr die Verordnung des Landes umsetzt. Bei uns in Hessen wird schon seit einer Woche trainiert, un das auch in Raum-Schiess-Anlagen
  18. scotty600

    WBK

    Wenn der Themenstarter schreibt das er zwei KW eintragen lässt, dann nehme ich das so und der Fall ist Klar ... 6 Monate warten, ergo kein Unsinn. Wenn ich die Worte von "zwei KW eintragen lassen" auf zwei KW VOReintragen lassen umbaue, ja dann kommt was anderes heraus.
  19. scotty600

    WBK

    Kläre das mit der Behörde beim Eintragen ... live, vor Ort und in Farbe ... wenn Du Glück hast bekommst Du die Gelbe gleich mit und zwar heute, ohne weitere Papiere. Bei uns im Kreis ist nicht der Verein die Limitierung sondern die Behörde, weil die Behörde für die gelbe auch eine Bedürfnisbescheinigung sehen will (nur bei Beantragung!). Das mag falsch sein, ist aber so und der Verein weiss das und 3 Bedürfnissbescheinigungen zur gleichen Zeit ist hat problematisch. Wenn Du beim Amt bist, frage nach ob das mit den 9 Monaten eine Ausnahme war oder ob das die Regel ist, den für die nächste Eintagung brauchst Du ach wieder Zuverlässigkeitsüberprüfung (hält nur 6Monate). Wie gesagt, hier in meinem Landkreis wäre es genau so wie Dein Verein Dir vermittelt. Bevor Du aber ein Fass aufmachst, da Du ja zeitgleich zwei Eintragungen in der Grünen hast ist die Gelbe derzeit für Dich Nutzlos. Btw. die Behörde hier möchte auch innerhalb von 12Monaten eine Eintragung in der gelben sehen.
  20. War meine ernstgemeinte Frage so schwer zu verstehen oder war sie zu einfach? Nochmal, wo ist der Ignor Button hier im WO Forum?
  21. Kann mir gerade mal jemand helfen, wo der Ignore Button für einzelne Themen hier im Forum ist. Ich habe jeden Tag mit Corona Fällen zu tun und kämpfe auch um's (wirtschaftliche) Überleben. Sachlich Kommentare kann ich zwar zu einigen Beiträgen abgeben, verkneife mir das aber.
  22. Ein Vereinskollege wurde Anfang des Jahres bei seiner ersten Mehrdistanz LM disqualifiziert, wg. Sicherheit bei Holsterhandhabung. Bedeutet das nun das er nachweislich Holstererfahrung hat?
  23. Bezieht sich auf welchen Beitrag hier im Faden?
  24. schau mal hier ... https://waffensachkunde-trainer.de/Frontend/
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