-
Gesamte Inhalte
1.022 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von scotty600
-
Mit dem Anspruch bist Du wahrscheinlich im Global Village Forum besser aufgehoben. Dort wird auch gerade die Farbänderung für 2020 heftig diskutiert. Wenn es künftig keine braunen Targets gibt sondern nur noch weiß/rot wird's bestimmt teurer.
-
Bei welcher Abnahmemenge ? zum Training geht alles aber wie PNM schreibt, bei Startgebühr von €70+ muss die Qualität stimmen.
-
Ich übersetze die Überschrift "Materialgewicht der Pappe für Pappe"
-
Cardboards ist neudeutsch für Pappkarton. Allerdings ist die Frage sehr akademisch und mit Sicherheit hat sich noch niemand damit beschäftigt (gibt wichtigeres im Leben). Der 9mm FMJ ist die Stärke völlig egal, dem Tacker allerdings nicht. Wenn die nächste Frage ist, "welchen Tacker benutzt Ihr wird es schräg" @webnotar schreib mal das GROI an. Btw. IPSC ist nicht durch DIN/ISO-Normen reguliert und würdest Du den Hintergrund Deiner Frage auch gleich mitgeben könnte der Faden sinnvoll sein...
-
Dazu nimmt man ein Zweibein. Kann es nur nochmal sagen, für ernsthaft IPSC gibt es nur wesentliche Nachteile, insbesondere wenn du keine Trainingsmöglichkeiten hast. Da aber auch Weihnachten vor der Tür steht, lass dir einen Blue Force Gear oder einen Magpul MS1 Sling schenken.
-
Die siehst Du aber nicht beim IPSC! Du hast die Frage im Bereich IPSC gestellt und willst das evtl. in Zukunft auch mal machen. Das ist OK, aber schlag dir das mit dem Gurt aus dem Kopf. Und wenn Du dich für einen SuRT LW anmeldest vergiss nicht das das Sicherheitsfähnchen wichtiger als der Gurt ist. Warum wird beim IPSC kein Gurt verwendet (auch wenn er durch das Regelwerk erlaubt ist)? - Startposition mit Gurt nicht möglich (Büchse waagerecht, Schaft an der Hüfte) - Parcours verlangt viele Positionen in welchen ein Gurt hinderlich ist (Liegen, knien, links-,rechts Anschlag etc.) - mit Gurt kann man keine 20m schnell vom Kugelfang weg nach hinten laufen (auch keine 5m, Gefahr des hinfallen stolpern mit Gurt sehr groß) - Nach dem Parcours ist die Mündung IMMER nach oben zu tragen, sonst DQ. Zum letzten Punkt und allgemein ein Gurt beim AR ist eher aus der Militärischen Ecke. Wenn das IPSC Regelwerk sagt, das zwischen den Stages die Büchse am Gurt getragen werden kann, dann meint das eher die jagdliche Variante, Büchse auf Rücken mit Mündung nach oben. Wenn du die Büchse aber so trägst komm nicht auf die Idee dir die Schnürsenkel zu binden ohne die Büchse vom Rücken zu nehmen, da sonst DQ.
-
@speedmark, evtl. die Frage nochmal am 1.April stellen, 🙂 Du darfst alle Langwaffen im Kurzwaffenschrank lagern, vorausgesetzt die Sicherheitsstufe stimmt. Wie z.B. der Schwedenmauser in den KW-Würfel passt ist mir allerdings auch noch nicht klar.
-
erfreuliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
scotty600 antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Also mein Schrank mit Fingerprint ist absolut sicher .... denn er funktioniert nichtmal mit meinem eigenen Fingerabdruck 🙂 -
Wie gesagt, nach der 2. Lesung gibt es kein Diskussion mehr. Die 3.und letzte Lesung erfolgt unmittelbar spätestens am nächsten Tag und dann geht es zur Umsetzung. Die Bayern warten auch noch gespannt auf den Änderungsantrag von Horst Seehofer bzw. der CSU mit der entschärften Bedürfnisprüfung und der Intervention im bayrischen Landtag. Die AFD kann nichts verhindern! Einzig der sachliche Beitrag im Innenausschuss kann noch helfen. Im Idealfall wird die Änderung so „marginal“ wie im Mai 2017. Ihr erinnert euch .... seit 2017 haben wir in in Deutschland die sicherste, teuerste Aufbewahrung von Legalwaffen in der EU, wenn nicht gar weltweit. (In A und CH reicht der Holzschrank).
-
Ich verstehe die Nachricht von Katja, welche über openPetition gesendet wurde nicht (die letzten Sätze). Seehofer und das BMI sind doch jetzt raus und haben mit der weiteren Entwicklung nur noch bedingt etwas zu tun. Bin ich hier auf dem Holzweg? Muss das nicht an den Bundestag adressiert werden, bzw Petitionsausschuss? Btw. Ich hab kein Problem damit jeden Tag eine andere Petition zu unterzeichne, wenn es um unser Hobby geht!
-
Genau so rum ist es richtig.
-
Wenn ich einen Magnifier habe, muss der immer auf der Waffe bleiben oder kann ich den nach belieben auf-/abmontieren? PCC 1500 Open Klasse ist klar.
-
Leider hat der Innenausschuss und insbesondere dessen Vorsitzender seine Arbeit nicht richtig gemacht. Da kann sich Herr H.S. nun mit ganz vielen Lobbyisten treffen und ihnen alles versprechen, er hat das aber nicht mehr in der Hand. Jetzt arbeiten die Fraktionen und so wie es im Ausschuss erarbeitet wird (gleiche Mehrheitsverhältnisse wie im Parlament) so wird es auch verabschiedet.
-
Hoffentlich nicht so schnell, den die nächste Lesung ist zugleich auch die Verabschiedung des Gesetzes. Das ein Gesetz in der zweiten Lesung abgelehnt wird kommt praktisch nicht vor.
-
Aber der H.Seehofer hat doch gesagt er habe mit allen gesprochen und er ist doch auch davon überzeugt das sein Entwurf nur ggn böse Menschen ist und für (vergreiste) Sportschützen nur Erleichterung bringt. Hat er gelogen ....? Das wäre für einen MdB aber nicht Ehrenhaft ....
-
Wenn man die Stellungnahme von Niels Heinrich liest, werden die handwerklichen Unzulänglichkeiten sehr deutlich. https://www.bundestag.de/ausschuesse/a04_innenausschuss/anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwNF9pbm5lbmF1c3NjaHVzcy9hbmhvZXJ1bmdlbi8yNi0xMS0xMS0yMDE5LTE0LTAwLTY2NjM1Mg==&mod=mod541724 Btw: von der FDP hätte ich mehr erwartet, wenn man Bedenkt wie die sich in der 1. Lesung verhalten haben.
-
Soweit ich mich erinnere gilt in Dland noch immer die alte Verordnung (in D-Mark) .... muss mal nachschauen kommt aber in etwa hin https://www.gesetze-im-internet.de/waffv_4/WaffKostV.pdf
-
Nicht wundern wenn aus diesen 30+15 € am ende knapp über 200€ werden, denn das Amt lässt Dich auch für jeden Stempel zahlen, auch wenn alles auf einmal eingetragen wird.
-
Ich würde es ja gerne so optimistisch sehen wie Du aber wenn ich im Änderungsvorschlag lese: " Der derzeitige § 14 Absatz 2 trifft klare Regelungen, welche Voraussetzungen Sportschützen für den Erwerb einer Waffe erfüllen müssen. Für den weiteren Besitz dieser Waffen sind die Vorgaben weniger klar gefasst. Aufgrund der Änderungen des § 4 zur periodischen Überprüfung des waffenrechtlichen Bedürfnisses besteht ein Bedarf, die Regelungen eindeutiger zu fassen, um einen einheitlichen Vollzug des Waffenrechts zu ermöglichen. Zu Buchstabe a Absatz 2 regelt künftig die Anforderungen an das Bedürfnis sowohl für Erwerb als auch für den Fortbesitz von Schusswaffen durch Sportschützen. Zu Buchstabe b Zu Absatz 3 Absatz 3 ergänzt Absatz 2 für den Fall des Erwerbs. Für die Annahme des Bedürfnisses für den Erwerb von Schusswaffen durch Sportschützen gelten die Voraussetzungen, die bislang in Absatz 2 Satz 2 und 3 geregelt sind. Zu Absatz 4 Absatz 4 ergänzt Absatz 2 für den Fall des Fortbesitzes von Schusswaffen durch Sportschützen. In den ersten zehn Jahren nach Erwerb der Waffe ist das Fortbestehen des Bedürfnisses durch regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe nachzuweisen. Danach soll der bloße Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 ausreichen. Dies ist erforderlich, um Sportschützen, die z.B. aufgrund fortgeschrittenen Alters den Schießsport nicht mehr so intensiv ausüben können wie zuvor, weiterhin eine aktive Teilnahme am Vereinsleben zu ermöglichen. Die Regelung steht im Einklang mit der Richtlinie 91/477/EWG, da der Inhalt des Bedürfnisses dort nicht definiert wird." Und erst wenn diese Hürde genommen wurde kommen die 10Jahre mit 18 auf 36Monate. Anmerkung, im ursprünglichen Entwurf war bei Besitz >10J nur Verbandsmitgliedschaft ausreichen, die 18 Termine in 36monate sind vorletzte Woche zusätzlich hinzu gekommen.
-
Also ich finde den Gedankengang nachvollziehbar. IPSC Revolver ist eine kleine Truppe und es macht keinen Sinn die Division weiter zu unterteilen, als minor/major. Wer mit 625 antritt wird Major gewertet, wer mit 929 antritt eben minor. So sind die Chancen ein wenig ausgeglichen (wird aber immer noch zugunsten 929 mit 8 Schuss Mindestfaktor sein)
-
Vergleich deutsches und "amerikanisches" Waffenrecht
scotty600 antwortete auf huhnelli's Thema in Waffenrecht
Schau Dir mal diese Seite an https://www.gunstocarry.com Allerdings beziehen sich die meisten "Veröffentlichungen" auf Handgun Carry License. Wo es dann nochmal richtig kompliziert wird sind Langwaffen und zur Jagt zugelassene Waffen. In Mass z.B. sind für Halbautomaten keine Wechselmagazine erlaubt (geladen wird durch die Patronenkammer). Für die Jagd sind keine gezogenen Läufe erlaubt ... Allerdings sind alle Teile vorhanden, da es bei der nächsten Gouverneur Wahl alles geändert werden kann. Welches Ziel soll den die Bachelorarbeit haben? Mit USA zu vergleichen macht weder praktisch noch theoretisch Sinn. Sinnvoller wäre es innerhalb EU zu vergleichen mit dem Hintergrund, was passiert wenn ich von Dland nach Österreich oder Holland fahre, was passiert wenn ein Franzose durch Deutschland nach Polen fährt..... Warum brauche ich in D-Land einen Tresor der Klasse 0/1 und in der Schweiz reicht ein Holzschrank. Warum darf in Frankreich jeder ex-Armee angehörige eine Handfeuerwaffe ohne Lizenz besitzen? -
Meine Behörde macht auch alles in einem Rutsch aber zahlen muss ich pro Stempel. Die einzige Möglichkeit kosten zu reduzieren ist den Munitionserwerbstempel zu sparen.
-
Also der Preis wie oben angegeben ist OK und nicht extra teuer, wie angenommen. Ich habe mir genau die auch besorgt, da mir der Vorgänger (mit Ladestation) mit > 400€ zu teuer war. Wer unter einem Peltor noch andere Stöpsel braucht, für den ist es nichts. Wer mit normalen guten Ohrstöpsel zurecht kommt, für den ist es eine Alternative. Für Wettbewerbe mache ich auch alles dicht (Kapsel+Schaumstoffstöpsel), für normales Training ist der EEP 100 super, wenn er richtig getragen wird und passt. Für Flinte Wurfscheibe möchte ich den "3M Knopf" nicht mehr missen.
-
Wie gesagt, wenn Du verraten würdest in welchem LV Du bist, würdest Du konkretere Hilfe bekommen können. In meinem LV reichen 4Monate Mitgliedschaft im BDS, wenn eine Bescheinigung vorliegt, das man >1 Jahr in einem anderen Verband ist. In den Befürwortungsrichtlinien deines LV steht in der Regel alles wissenswerte drin.
-
Richtig so, weil er damit auch sein Training der letzten 12Monate nachgewiesen hat und das ist nunmal ein Vorgabe. Wie willst Du 12 Monate nachweisen, wenn Du den Bedürfnisantrag nach 10,5 Monaten abschickst ???? Training vordatieren = böse. Ewig ist ist relativ aber 3-4 Wochen normal bei Ehrenamtlich tätigen Personen. Wie lange die Zuverlässigkeitsüberprüfung dauert und was möglich ist können Dir nur Deine Kollegen im Verein verraten, weil die die Sachbearbeiter kennen. Oder Du schreibst hier im Forum welcher Landkreis und bekommst evtl ne PM.