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scotty600

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  1. Als §14 Sportschütze brauchst Du aber formal ein Bedürfnis. Das ist nichts neues. Wenn es gut läuft wird Euch der Sachbearbeiter eine Frist setzen, bis zu welcher Ihr die Anforderungen nach §14 erfüllt. Dein alter Verein wird in der ersten Januarwoche eine Meldung an die Waffenbehörde machen um diese über Euren Austritt zu Informieren. So sollte es zumindest sein. Es ist Deine Aufgabe Dich direkt bei der neuen Waffenbehörde zu melden wenn Ihr den Wohnsitz gewechselt habt. Das der Dame vom, nicht zuständigen, Ordnungsamt auf den Schreibtisch zu legen und zu sagen "mal abwarten" ist leider kein zielführender Weg.
  2. Also 3 Wochen für ALLES ist Lichtgeschwindigkeit, dürfte ein Rekord sein (selbst für Zeiten als es noch keine VerfSchu Abfrage gab)... welches Bundesland/Landkreis? Und wie viele WBKs?
  3. relativ neue Schützen...? durch 2/6er Regel dauert es aber schon bis man über das Grundkontingent hinaus kommt
  4. Je nach Behörde kannst Du Deine WBK trotzdem beantragen und die Sachkunde nachreichen. Zwischen dem Zeitpunkt, abgeben des Antrags und erhalt der WBK liegen Monate.
  5. Und an der Stelle Respekt an die Organisatoren der Matches in 2020. Ich habe einige geschossen, war zwar nervig aber hat immer Spass gemacht. DSB hat Rundenkampf auf Fernwettkampf umgestellt. IPSC: große der Squads halbiert, RO+Team der Squad zugeordnet und läuft mit, kontaktlose Score Sheets, Laufwege festgelegt. Einzig ein RO ist mir auf den Sack gegangen weil ich angeschnauzt wurde das ich beim walk trough die Brille in der Hand hatte (wg. beschlagen mit MNS) und nicht auf der Nase.
  6. Mir ist nicht bekannt das es derzeit Ausnahmen bzw. Erleichterungen gibt. Potential mögliche Trainingstermine gab es bis dato ja ausreichend. Wer im April 2021 etwas beantragt ... da könnte es eng werden da von den 12 zurückliegenden Monaten bis zu 5 Monate fehlen können (März/April 2020 und Nov20 - Jan2021). Erweitertes Bedürfnis gar kein Problem, da idR die Meisterschaften der letzten 24 Monate bewertet werden.
  7. Hab ich doch gerade ein paar posts weiter oben geschrieben. Was der HSV sagt ist eigentlich egal, es zählt die Landesverordnung und die Umsetzung derer in der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Bis 10.01. alles so wie es schon den ganzen November war. Schiessen Alleine oder zu zweit ist in der Auslegung zur Verordnung explizit erwähnt (www.Hessen.de)
  8. Nochmal ergänzend für Hessen, die Auslegungshinweise zur Verordnung sind nun auch online. Darin: Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis Einzel, Tischtennis im Einzel, Golf mit zwei Personen, Judo oder auch Schießsport ausüben.
  9. Es gibt halt Auflagen, wie z.B. Hygieneplan, Organisation .... das werden sie blockieren, deswegen zu. Nehmen wir das Beispiel Hessen mit der CoKoBeV vom 16.12. "(2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet. Der Trainings- und Wettkampf- betrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesen ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden." Also, in Hessen ist es möglich weiterhin seinem Freizeitsport nachzugehen (geht aber nicht ohne Aufwand, siehe oben und das war auch schon am 1.11. so und wird auch Q1/2021 nicht wesentlich anders). Die lokalen Behörden, Stadt, Gemeinde ... setzen die Verordnung um und Polizei bzw. Ordnungsamt sorgen für Sanktionen. Und da kommt es jetzt darauf an wie die Stadt das alles macht. Bei uns haben Die im November erstmal alle Sportanlagen geschlossen. Also, als Vorstand alles zusammengesucht und dem Ordnungsamt aufgrund der Verordnung erklärt das wir dürften und wie wir die Auflagen umzusetzen gedenken. Ergebnis Schießstand wieder "Offen". Wer allerdings keine Beziehung zu "seinem Fürst" unterhält hat es unter Umständen schwieriger und wer nicht zum Fürst geht bleibt halt zuhause auf dem Sofa sitzen, wie der Vorstand von Anfänger.
  10. ... Verbündete suchen und die Revolution einleiten. Die nächste HV kommt bestimmt. Besser den Generationenwechsel aktiv steuern als frustriert warten bis das die Natur erledigt. Irgendeiner im Vorstand muss ja fast immer gewählt werden weil Amtszeit ausläuft. Da muss dann ein Kandidat bereit stehen.
  11. Warum helft Ihr den Alten Herren nicht? Alles auf eine Person zu schieben ist schwach... Corona Ausschuss bilden, Hygienekonzept erstellen, Buchungsapp besorgen und mit allem zum Ordnungsamt laufen und Stempel holen. Das kann man nicht von einer Person verlangen.
  12. Ich meinte es etwas anders .. ich hab auch schon oft im Ausland gelebt, hab mich immer versucht dort auch sozial zu integrieren, weil es mit der Zeit vieles vereinfacht. Bulgarien ist ja nicht schlecht, wenn auch etwas von Rumänien abgehängt bzgl. Erneuerung. Unabhängig vom Verein in Deutschland würde ich versuchen auch in Bulgarien nach Möglichkeiten zu schauen. Ich denke mal mein letzter post zu dem Thema. ALLES GUTE!
  13. Für Hessen keine Änderung ab 16.12. bzgl. Sport
  14. Ok, dann zurück zur Ausgangsfrage: Nein, hier im Forum kann Dir da niemand helfen. Du musst in den Verein eintreten, in welchem Du alle paar Monate schießt. Du musst die relevanten Leute dort kennenlernen, die Dich unterstützen und Die Dir Dein Training mit Leihwaffen ermöglichen. Warum studierst Du in BG, wenn Dein Lebensmittelpunkt für die nächsten mind. vier Jahre in Deutschland bleibt ... OK Privatsache, aber Konsequenz ist auch für den Waffenerwerb eines Sportschützen Voraussetzung. Die Nachweise des regelmäßigen Schießens müssen kontinuierlich, auch nach dem Erwerb erbracht werden.....
  15. Für Hessen gibt es bis dato noch nichts neues. Bis jetzt konnte trainiert werden, das war eindeutig in der Landesverordnung und in der Auslegung dazu erlaubt. Allerdings brauchte es, je nach Stadt, die Freigabe vom Ordnungsamt. Mal schauen was sich heute oder morgen früh ergibt, Sport war in den Interviews von gestern kein Thema.
  16. Die Frage ist doch wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast und wie lange du planst im Ausland zu bleiben. In Bulgarien gibt es genauso Schützenvereine wie hier in D. Der BDS ist ein nationaler Verband, der aber z.B. das internationale IPSC einlizensiert hat. IPSC gibt es in Bulgarien ebenso und auch sehr aktiv. Wie gesagt, geht es Dir darum nur ne WBK zu haben oder sportlichen Anschluss mit Wettbewerben etc.? Medizinstudium und vor allem was direkt danach kommt ist extrem teuer. Soll der Schießsport Dein zentrales Hobby sein? Wenn die Fragen konkret werden kann man Dir hier sicher helfen. Ansonsten bleibe ich bei meiner Aussage, beschäftige dich mit der Jagd, als Ausgleich zu Medizinberuf auch ganz gut geeignet.
  17. Mach doch in Bulgarien nen Jagdschein und geh dort jagen und schießen. Manch einer wird dich darum beneiden.
  18. Falsch. Ich hatte ja den link oben angefügt, aus welchem hervorgeht wie das BKA lang und kurz definiert. In den Feststellungsbescheiden steht oft kurzes Magazin mit max 10 Schuss. (Lang= Magazingehäuse ragt über den Pistolengriff hinaus, kurz= ragt nicht hinaus). Wäre das so eindeutig würde Hera als deutscher Hersteller auch dazuschreiben das es den deutschen Gesetzen entspricht. Hera schreibt aber das es ein Magazin speziell für California law ist ???
  19. Es ging mir eigentlich nicht um den Kalender sonder um generelle Informationen des Verbandes an seine zahlenden Mitglieder. Es muss ja Entscheidungen gegeben haben, sonst hätte es die Änderungen nicht gegeben. Auch die Covid Situation wird das nächste Jahr nicht sonderlich besser. Neben verbandsinternen Sachen gibt es ja auch einige Aspekte aus dem neuen WaffG. Als Ortsverein versuchen wir unsere Mitglieder bei Laune zu halten, durch Informationen, neue Kooperationen, Renovierungen, digitale Meldesysteme um kleine Trainingseinheiten zu ermöglich (wie der Gesetzgeber 12/18 in der Pandemie sieht ist nicht klar). Das mal generell, aber als hauptsächlich IPSC Schütze interessiert mich natürlich was im GROI dieses Jahr passiert ist. Die Änderungen sind jedenfalls nicht IPSC fördernd.
  20. ... ich frage wegen der seltsamen Ausgliederung des IPSC aus der BDSnet Homepage. Anders gefragt, was hat sich über den langen Sommer im BDS getan?
  21. Das ist der Lizenzeinkleber mit Lizenznummer im BDS Ausweis, welcher zur Teilnahme an IPSC Rifle-/Shotgun berechtigt. War die Frage ernst gemeint?
  22. freie Pistole beim DSB wird auch gerne genommen, als Disziplin.
  23. Schon klar, das die zitierte Disziplin nur für Kurzwaffe gilt? Für Langwaffe Halbautomat ist sportliches Schiessen schon lange auf 10 begrenzt. Einzig die Wettbewerbe im Ausland (auch in Europa) erlauben >10 Schuss geladen für LW. Nervig ist die völlig unnötige Änderung in Bezug auf Magazinkörper und das eine IPSC LW Lizenz als Bedürfnis für >10 Schuss Magazine nicht anerkannt wird. Darum geht es im Grund.
  24. Er fragt: - Was sagen die BDS, DSU, BDMP, DSB Sportordnungen? - Was sagen BKA Bescheide bezüglich Look-a-Like Kriegswaffe? Gegenfrage, was sagt der deutsche Hersteller? Er wag sich nicht aus dem Fenster weil der Graubereich nicht klar ist und schreibt im Produkttext: " Speziell gefertigt ohne Begrenzer für den Kalifornischen Markt .... Ermöglicht das legale Training ... in diversen US-Bundesstaaten. " Warum die Hera Jungs nichts zum deutschen Markt schreiben dürfte klar sein. Auch all4shooter nimmt keine Stellung.
  25. Ok, nochmal ich ... hat mir keine Ruhe gelassen ob ich da die ganzen Jahre Müll weitererzählt habe oder nicht. Tatsächlich, NEIN. Ein über den Pistolengriff herausstehendes Magazin ist ein wesentliches Anscheinsmerkmal und meine Definition von kurz/lang war richtig. ACHTUNG, es geht um Anschein also nur Hülsenlänge <40mm. Ist die Thompson ne .45er? Das BKA bezieht sich in seinen Feststellungsbescheiden für Anschein immer auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof von 2012 und genau da ist diese Definition beschrieben. Nachlesen geht hier: https://openjur.de/u/436979.html Und stehen tut da (unter anderem): Allenfalls in Kombination mit einem langen, über den Griff hinausragenden Magazin könnte ein anderer, an eine Kriegswaffe des hier in Rede stehenden Typs erinnernder Gesamteindruck entstehen.Denn die Magazingröße spielt auch nach Auffassung des Senats beim äußeren Erscheinungsbild, das den Anschein einer Kriegswaffe hervorruft, eine ganz entscheidende Rolle, da die Magazingröße deutlich sichtbares Erkennungsmerkmal für eine vollautomatische Selbstladewaffe in militärischer Verwendung ist. Halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat, sind deshalb auch bereits nach § 6 Abs. 1 Nr. 3AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen. Magazine mit einer Kapazität von mindestens 20 bis 30 Schuss werden im militärischen Bereich verwendet. Diesem Umstand wird daher Rechnung getragen, wenn man die Magazingröße als ein die Kriegswaffenoptik ganz maßgeblich prägendes Merkmal betrachtet (vgl. zum Ganzen: Papsthart, a.a.O., §6 AWaffV Rn 7). Die Frage, wie die vorgenannte Kombination zu beurteilen ist, muss hier indes nicht abschließend beantwortet werden, da in der vorgelegten Musterwaffe ein kurzes, die Kapazität von zehn Patronen nicht übersteigendes Magazin zum Einsatz kommt und die Verwendung eines langen Magazins im Feststellungsbescheid ausgeschlossen werden kann.
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