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karlyman

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  1. In D ist man Meister darin, Nicht-Probleme zu problematisieren, und daraus dann Restriktionen zu stricken.
  2. Ich weiß zwar nicht, wo die sich das mit der "Straftat" her-fabulieren... Allerdings kommt es durchaus vor (und ist übel genug), dass Behörden dann verwaltungsrechtlich mit der Unzuverlässigkeit "winken". Letzteres war (zumindest vor Jahren) auch Position meiner Waffenbehörde. Nur umgekehrt... Also Einsatz von Waffen, die auf sportliches Bedürfnis laufen, für Jagdzwecke. Auf meine Einlassung, dass ich mir die Waffe dann eben jagdlich nochmal besorgen würde (= mehr Waffen...) kam nur ein Schulterzucken. War ihnen egal. Aber, wie oft festgestellt, "ticken" Waffenbehörden in dieser Frage diametral unterschiedlich.
  3. Tja, und wie vielfach gesagt, gibt es Sb, die es exakt andersherum sehen. Meine hat mir vor Jahren ein "Riesenproblem" angekündigt, sollte ich Sportwaffen auch jagdlich einsetzen...
  4. 🤣 Hast recht.
  5. Als Bedürfnisanforderung für den Ersterwerb von sog. "ÜK-Waffen" bestimmt das Gesetz lediglich, dass der Schütze an Wettkämpfen teilnimmt... Nicht weniger, nicht mehr. Aber ich gebe zu, die Diskussion hatten wir schon öfter.
  6. Danke der Nachfrage... ich nutze alle meine Waffen, somit kein Überbestand. Was ein "über Kontingent" gemäß WaffG angeht, wurde hier schon eine Information gegeben.
  7. Du versuchst dazu mit Praktikabilität und Logik zu argumentieren... Aber wir sind hier (Gesetzestext + Rechtsauslegung) im deutschen WaffG.
  8. Wenn du nicht mehr gewollte Waffen loswerden willst, kannst du sie doch jetzt schon verkaufen.
  9. Ich weiß zwar nicht, was das jetzt damit zu tun hat, aber wenn du es schon erwähnst: Erretten wird sie uns vermutlich nicht, aber den größten Scheixx wird sie einbremsen bzw. stoppen.
  10. "Rückkauf"/"buyback" ist schon eine etwas schräge Titulierung. Als ob der Waffenhändler, der einem die Schießeisen verkauft hat, die nun unter Geldauszahlung wieder zurücknehmen würde...
  11. Man muss sich mit und in solchen Vereinen nicht abquälen. Entweder, es gelingt, durch eigenes Engagement (zusammen mit Gleichgesinnten) einen solchen Verein zu verändern, offener und vielseitiger zu machen. (Stichwort z.B. Einrichtung einer BDS-Gruppe, oder BDMP-SLG, im "klassischen" Verein... wir haben sowas vor Jahren geschafft). Oder man muss eben das Weite, und sich etwas anderes, suchen.
  12. Und dabei war die französische Regierung doch mit am eifrigsten, als es darum ging, diese Magazinverschärfungen EU-weit einzuführen... In F wird es nur offenbar lange nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird... In D hingegen treibt man die Umsetzung bis zum Exzess.
  13. Wo ist eigentlich das Problem dabei, anderen einfach eine - so relativ bescheidene - Freiheit zu lassen...?
  14. Wenn die FDP bei der Faeser'schen WaffG-"Reform" tatsächlich umgefallen wäre, und nicht gewaltig die Bremse reingehauen hätte, so wäre dieser Unsinn schon längst in Kraft.
  15. Eigentlich verdient das einen eigenen Thread.
  16. Die Absurdität ist gut aufgezeigt. Allerdings traue ich dem aktuellen Gesetzgeber ohne weiteres zu, das mit dem rechts dargestellten 15er-Magazin auch noch von "erlaubt" auf "verboten" umzustellen... nur der Gleichstellung halber, versteht sich.
  17. D.h., er will nicht mehr mit der Bahn fahren? Gut, dafür gäbe es ja auch noch ein, zwei weitere Gründe...
  18. Ja, das ist so. Allerdings ist es beim "Traktorführerschein" etwas komplizierter. Ich will nun nicht ewig auf dem (hier OT-)Thema herumreiten, aber (wenn man schon mal dabei ist) habe ich dazu folgende Infos: Nach "altem" FS-Recht durften mit der Klasse 5 Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h bewegt werden. Die aktuellen FS-Klassen L und T decken das Fahren folgender Fahrzeuge ab: - Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h, mit Anhänger 25 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 32 km/h (mit Anhänger bis 25 km/h) - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (auch mit Anhänger) - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (auch mit Anhänger). Man könnte also auch der Auffassung sein, dass "L" hier insofern eine gewisse Erweiterung ist (vgl. oben). Ich bin da kein Experte... Mit der angebotenen, hier geschilderten Lösung für die "L"-Klasse war ich ganz zufrieden.
  19. In Ba.-Wü., bezüglich Stuttgart, gab es ja auch schon Überprüfungen der Gebührenhöhe... Die Stuttgarter (Waffenbehörde/Ordnungsamt) wurden zwar "etwas zurechtgestutzt" und mussten neu kalkulieren, aber dem Grunde nach hat das Verwaltungsgericht die Gebühren abgesegnet. Was das wahrhaft Üble daran ist.
  20. Es geht doch nicht um "Mut". Auch nicht um Kunststückchen... Es geht darum, diese Klasse in die Fahrerlaubnis eingetragen zu bekommen. Und die Bescheinigung des landwirtschaftl. Betriebes ist, wie ich schrieb, obligatorisch. Ohne geht nichts.
  21. Kein Problem. Habe ich bei der Gelegenheit gemacht. Kurz mit der Sachbearbeiterin der Zulassungs-/Fahrerlaubnisstelle abgestimmt. Dann den Antrag zusammen mit der (obligatorischen!) Bescheinigung eines mir gut bekannten landwirtschaftlichen Betriebes, dass iich dort ggf. aushelfen könnte/sollte, eingereicht. War eine reine Formalie, unprobelmatisch und schnell hatte ich ergänzend die Klasse "T".
  22. Hätte man seehr viel Zeit, könnte man als halbwegs normal denkender Bremer, Nicht-Linker, LWB... ja auch darauf warten, dass sich dieser Pleite-Stadtstaat vollends von selbst erledigt - und endlich nach Niedersachsen "eingemeindet" wird... Kann dort ja nur besser werden.
  23. Hört sich nach Bremen an. Die brüsten sich doch m.W. mit "jährlicher Kontrolle für alle LWB + saftiger Kontrollgebühr".
  24. Das ist relativ häufig.
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