Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    51.556
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Ich kann mich Rolf Dudeck nur anschließen. Das Bedürfnisprinzip ist eine - für die innere Sicherheit belanglose - Gängelung der Legalwaffenbesitzer und gehört abgeschafft. Als "Gegenleistung" (wenn argumentativ erforderlich/günstig) könnte man z.B. deutlich erhöhte Anforderungen an die Sachkunde des künftigen Waffenbesitzers stellen. Nach dem Motto: wenn Zuverlässigkeits- und (ggf. erschwerter) Sachkundenachweis erbracht sind und die Waffen gegen Entwendung (sprich Übergang in den illegalen Bereich) gut gesichert sind, gibt es keinen Grund, einen Berechtigten in der Zahl seiner (nach WaffG zugelassenen) Waffen zu beschränken. Der Wegfall des Bedürfnisprinzips würde das WaffG natürlich vom Kern her verändern und jede Menge anderer Problembereiche, die hier oft diskutiert werden, beseitigen. Gruß, karlyman
  2. karlyman

    EU-Verfassung

    Ich wünsche mir auch, dass diese EU-Verfassung beim Referendum in Frankreich "durchfällt". Leider wird der Bürger hierzulande in dieser wichtigen Sache nicht nach seinem Willen gefragt. Ebenso wenig zu der mindestens ebenso wichtigen Frage der EU-Erweiterung. Das wird gnadenlos durchgezogen. Gruß, karlyman
  3. SB, provozier´doch Iggy (von dem kam die Aussage) nicht. Sonst schreibt er dir eine EXTRA DICKE Beamten-Sonder-Zahnarztrechnung (siehe kürzlich)... Gruß, karlyman
  4. Ich schließe mich meinem Vorredner an... Überregulierung auf dem Schießstand (außer was die Sicherheit angeht) ist der sichere Weg, ein Hobby und eine Leidenschaft kaputtzumachen. Gruß, karlyman
  5. karlyman

    eine idee

    Hmm, Gold, Silber, Bronze, und Siegertreppchen; genau wie bei der Olympiade... und dann machen wir hier eine SchreibLeistungsGruppe auf... Gruß, karlyman
  6. Könnte der Originalton "meines" SB sein. Gruß, karlyman
  7. Oh Wanderer, zaudere doch nicht und trete bei... Nicht immer so pessimistisch. Wer sagt denn, dass der BdMP (genauer seine Bundesleitung) nicht änderbar ist ? Gruß, karlyman
  8. Bei uns ist die Beitragshöhe für die aktiven Schützen (sprich Standnutzer) unabhängig von den Arbeitsstunden. Jeder Aktive muss im Jahr ein Minimum von 5 Arbeitsstunden leisten (was ja nicht viel und meist schon mit einer Helferschicht beim Sommerfest locker abgearbeitet ist). Die stark engagierten Mitglieder bei uns leisten aber freiwillig meist wesentlich mehr Stunden. Bei großem Arbeitsbedarf (Standrenovierung oder -Umbau) wird in manchen Jahren der Beschluß einer Erhöhung der Pflichtstunden auf 10 oder 15 gefasst. Gruß, karlyman
  9. "Mein" Waffenrechts-Sachbearbeiter berät die Schützen in gleicher Weise und rät davon ab, die "alte Gelbe" umstempeln zu lassen. Gruß, karlyman
  10. karlyman

    Zwei Fragen

    Sammler, ich weiß nicht, wie du es in dem Moment gemeint hast. Bei andreb, mir und manch anderem hier kam deine Aussage zum Wegfall des Bedürfnisses eben so herüber wie "wenn er nicht mehr im Verband ist, was braucht der denn überhaupt noch Waffen !". Und das geht vielen dann doch ans Gemüt... Gruß, karlyman
  11. karlyman

    Zwei Fragen

    Sammler, so wie ich andreb verstanden habe, bezog er sich auf deine Äußerungen zum waffenrechtlichen Bedürfnis (etwa der Art "Wenn einer aus dem Verband austritt, wozu soll er dann noch seine Waffen behalten"). Über diese Äußerung hat nicht nur andreb, sondern haben auch andere hier den Kopf geschüttelt (scrolle ein wenig zurück). Mal abgesehen davon, daß man grundsätzlich die Anwendung des waffenrechtlichen Bedürfnisprinzips (bei geprüft sachkundigen und zuverlässigen Personen) für eine Entmündigung halten kann - aber wir müssen nun mal damit leben - , ist es wohl so manchem (auch mir) aufgestoßen, wie du hier als Gesetzesinterpretierer verbal aufgetreten bist. Dabei dürfte es dir doch nicht entgangen sein, dass eine - das Bedürfnis aufrecht erhaltende - schießsportliche Betätigung grundsätzlich auch ohne Verband möglich ist. Gruß, karlyman (der gerne in seinem Verband schießt, aber Anderen auch anderes zugesteht)
  12. karlyman

    Zwei Fragen

    Ich habe den Eindruck, manche Schützen hier - oder sollte ich sagen Sammler - sind wieder päpstlicher als der Papst (will heißen: haben beim Bedürfnisthema restriktivere Auffassungen, als es der tatsächlichen Rechtslage und Behördenpraxis entspricht). Gruß, karlyman
  13. karlyman

    Unsere Gegner

    Shadow, du hast grundsätzlich recht. "Teile und herrsche" war schon immer eine beliebte und effektive Methode; geteilt/zersplittert ist man eben schwach... Das praktische Problem, das ich in Bezug auf dieses Forum (und andere) damit habe, ist jedoch: das Forum ist nicht nur eine Plattform, um sich nach außen darzustellen. Sondern es ist auch (und wohl zuerst) eine Diskussionsplattform, und da finden gezwungenermaßen Auseinandersetzungen über verschiedene Ansichten - auch unseres Waffenhobbys/-faibles - statt. Die Frage ist nun, wo ziehen wir die Grenze zwischen einigermaßen einheitlicher Darstellung nach "außen" und der Diskussion im "Innern" ? Fragt sich karlyman
  14. karlyman

    welchen Tresor?

    Eine Flächenlast von nur 250 kg/qm ? Das kann ich nicht so recht glauben. Wenn das stimmen würde, müssten 1. bei vielen gut gefüllten B-Schränken (oder noch schwereren Wertschränken) 2. bei jedem engen Zusammenstehen von mehr als zwei gut beleibten Personen schon reihenweise Wohnraum-Fußböden eingebrochen sein. Daher kann ich diesen Wert nicht nachvollziehen. Woher kommt denn der, und für welchen Boden-/Deckenaufbau genau ? Gruß, karlyman
  15. Diese Argumentation weist meines Erachtens auf einen fehlerhaften Ermessensgebrauch hin. Die "Gründe der öffentlichen Sicherheit" wurden nicht näher erläutert, sondern einfach behauptet. Das weist meines Erachtens darauf hin, dass keine neutrale rechtliche Abwägung, wie sie vorzunehmen wäre, vorgenommen wurde, sondern dass der Entscheidung eine (weltanschaulich motivierte) Voreingenommenheit des Behördenvertreters zu Grunde lag. Gruß, karlyman
  16. karlyman

    Warnstufen

    Ich habe auch noch nie gehört, dass jemand erschossen wird (bzw. ein erhöhtes Risiko dazu besteht), weil ein halbautomatisches Gewehr in einer bestimmten Art und Weise gestaltet ist. Oder gibt es hier jemanden, der das glaubt ? Rätsel über Rätsel... Gruß, karlyman
  17. karlyman

    Warnstufen

    Meine Meinung: 1. Allgemein: Das neue System halte ich für gut, da nun ein "abgestuftes" Mod-Eingreifen möglich ist (statt "alles oder nichts") 2. Konkreter Fall von Schwarzwälder: Solange ein legaler Weg gesucht wird, bestimmte Dinge zu ermöglichen ohne dabei die spezifischen Verbotsvorschriften/Ausschlusstatbestände zu tangieren, verstehe ich die Moderatorenrüge (also hier die Vorwarnung Schwarzwälders) nicht. Das ist genau so, als würdet ihr einem Steuerberater vorwerfen, er schlage "Umgehungstricks" vor, wenn er seinen Mandanten legale Steuersparmöglichkeiten unterbreitet. Gruß, karlyman
  18. Erst Philippsburg (wird auch von uns BdMP´lern hier öfter genutzt..) und jetzt wieder eine schöne Anlage; zu solchen Aktivitäten kann man dem BDS echt gratulieren. Es ist allen Schießsportverbänden nur zu raten, zuzuschlagen, wann immer solche Anlagen vom "Bund" aufgegeben werden. Denn ganz neue Anlagen "im Grünen" genehmigt zu bekommen, dürfte in D immer schwieriger werden. Da müssten die Verbände sich ggf. eher für den Kauf von Anlagen verschulden, als sich solche Gelegenheiten entgehen zu lassen. Auch würde nichts dagegen sprechen, wenn z.B. BDS und BdMP (wenn´s einer allein finanziell nicht schultern kann) eine große Anlage mal gemeinsam erwerben würden. Gruß, karlyman
  19. Wieder mal zurück zum eigentlichen Thema (bzw. einem Teil-Aspekt davon): Ist nun was dran an der "eingehenden" Begründung des Schützen für eine von ihm gewünschte Waffe/Disziplin, wie sie auf einem neuen BdMP-Formular zur Bedürfnisbescheinigung (WBK grün) zu liefern sei ? Wird eine solche umfassende "Argumentation" jetzt gefordert oder nicht? Gruß, karlyman
  20. Hallo DEMES, jetzt würde mich (und sicher viele andere auch) aber schon noch eine Äußerung des BdMP-Bundessportleiters zu der hier genannten neuen Praxis des BdMP zur Bedürfnisbescheinigung interessieren (Äußerung Colt v. 30.12.04; Zitat): "Aus relativ sicherer Informationsquelle habe ich gehört, daß eine äußerst genaue Begründung für die Ausstellung einer Bedürfnisbescheinigung (über den Regelbedarf hinaus) durch den Schützen zu erfogen hat. Demnach würde es nicht reichen, wenn wie früher die Schützen angegeben haben, daß diese eine neue Disziplin schießen möchten und hierzu eine entsprechende Waffe benötigen weil keine in Besitz befindlich ist. Jetzt soll angeblich ein regelrechter Aufsatz vom Schützen gefordert werden, in welchem er seinen gesammten Waffenbestand offen legt, seine schießsportliche Tätigkeiten (auch in anderen Verbänden) offenlegt und genauestens begründet wieso, weshalb und warum. Dieses fordert eigentlich nicht mal die Behörde in dieser Form. Die Möglichkeit für Schützen an dieser Hürde zu scheitern ist sehr groß, da diese auf das Wohlwollen von Personen angewiesen sind, welche in der Verbandsstrucktur weiter oben angesiedelt sind." Wenn dies tatsächlich künftig so gehandhabt werden soll: welche "Begründungsargumentation" wird denn da vom Mitglied erwartet ? Gruß, karlyman
  21. Die ganze Diskussion zeigt mir, wie sinnvoll und notwendig die nun geschlossene separate BdMP-Ecke in WO war... Auf jeden Fall wünsche ich mir auch, dass sich die Bundesleitung durch Vernunftargumente erweichen lässt, und dass vieles dann nicht so heiss gegessen wird wie es nun gekocht wird. Das beinhaltet auch den Wunsch, dass wir BdMP´ler - ohne vom eigenen Verband Knüppel zwischen die Beine zu bekommen - die Verbandsdisziplinen ausüben können, die uns zusagen, und zwar (ohne unnötigen Hickhack) mit den dafür erforderlichen Waffen. Die Bundesleitung sollte sich nämlich darüber im klaren sein, dass wir das Ganze aus Spaß am Schiessen betreiben, und nicht, um uns von den eigenen Verbandsvertretern endlos gängeln und nerven zu lassen. Gruß, karlyman
  22. Ja, das war auch meine Information. Ich habe heute vormittag noch meiner Frau erzählt, um wieviel teurer doch 9 mm P.A.K. Knallmunition (für PTB-gekennzeichnete freie Waffen) im Vergleich zu scharfer (vernünftigerweise natürlich: entschärfter..) "richtiger" Munition ist. Wiederlader könnten da anlässlich Sylvester auf Ideen kommen... Aber es war mir dabei bewusst: in D verboten, wenn Verschießen aus scharfen Waffen erfolgt. Ob man Angst hat vor Munitions-Verwechslungen ? Nach meinen Informationen stört sich bei Verwendung von Knall- und Signalmunition aus "richtigen" Waffen bei unserem westeuropäischen Nachbarn und natürlich in den USA kein Mensch daran. Gruß, karlyman
  23. Antwort auf: Mich würde mal die Einstellung der Sachbearbeiter zu dem Thema interessieren. Wenn ich mit einer Bedürfnisbescheinigung des BDMP für z.b. ein Repetiergewehr ankomme und mir der SB die Gelbe WBK ausstellt, so kann er ja eigentlich die Einschränkungen des BDMP gar nicht eintragen, da sie ja nicht dem Gesetz entsprechen. Oder irre ich mich da? ML Ich - und auch "mein" Waffenrechts-Sachbearbeiter - kann hier nur für den hypothetischen Fall sprechen, da hier im BdMP LV Ba.-Wü. (bis jetzt!) keine Einschränkungen bezüglich der Bedürfnisbefürwortung für "Neu-Gelb" erfolgen. Der SB hat mir zu diesem Thema mitgeteilt, dass bei Vorlage einer solchen "eingeschränkten" Bedürfnisbefürwortung die Behörde prinzipiell zwei Möglichkeiten habe. Erstens, man sehe die Befürwortung (aufgrund Einschränkung, die vom Gesetz definitiv NICHT so gewollt sei) als nicht ausreichend an und erteile eben gar keine Gelbe WBK. Zweitens, man erteile die Gelbe WBK (Verband hin oder her) ohne Einschränkungen, so wie es im WaffG stehe und auch gewollt sei. Er werde, wenn er eine solche eingeschränkte Befürwortung vorgelegt bekomme, die zweite Variante wählen. Die - nicht mit dem WaffG zu vereinbarende - Einschränkung des BdMP laufe dann ins Leere. Gruß, karlyman
  24. Antwort auf: Falls es dich interessiert, ich habe erfahren das der LV-BW lahm gelegt werden soll, ein IM von Schillingsgnaden steht schon bereit, dieser soll sich mittlerweile in seiner SLG ein regelrechtes Schreckensregim aufgebaut haben. Ich hoffe nur das die vom LV-BW diesem Möchtegern-LV-Leiter abwärts laufen lassen. Gruß Colt Hallo Colt, habe diesen Passus in deinem Posting leider erst jetzt realisiert. Hast Du nähere Informationen ? Geht das in Richtung einer drohenden "Absetzung" von V.Werner als LV-Leiter Ba.-Wü. ? Oder soll V.Werner (den ich als unabhängig und immer FÜR die Interessen der Schützen eintretend kenne ) nun ein "Aufpasser" der Bundesleitung zur Seite gestellt werden ? Ich höre das jetzt zum ersten Mal - wäre, wenn es stimmt, wirklich übel. Gruß, karlyman
  25. USPMichael, die Frage in dieser Sache stelle ich mir als BdMP-Mitglied auch die ganze Zeit. WARUM ? WARUM ? WARUM ? Der BdMP hat so interessante Disziplinen und bietet vom Spektrum her nahezu jedem Sportschützen etwas. Ich habe meine Mitgliedschaft nie bereut. Aber WARUM nur tritt unsere Bundesleitung mit solchen Positionen auf ? Aufgabe wäre es doch, Lobbyarbeit FÜR die Mitglieder - und Sportschützen insgesamt - zu leisten. Warum DAS jetzt.... Wie sagte "mein" Waffenrechts-Sachbearbeiter beim Ordnungsamt (über die Vorgänge in der "Szene" gut informiert) zuletzt anlässlich der offiziellen BdMP-Position zur neuen Gelben WBK ? "Ihr braucht uns Behörden gar nicht. Euer Verband ist eh restriktiver". Gruß, karlyman (der trotzdem noch vom BdMP überzeugt ist)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.