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karlyman

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  1. "Richterrecht" wäre es dann, wenn das Verwaltungsgericht nicht wie im vorliegenden Fall einfach zum Schluss kommt, dass die Anzahl von 142 Büchsen auf WBK Gelb als "Horten" beurteilt wird; sondern (greift man das Beispiel aus Beitrag Nr. 73 auf) wenn von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Richtung der Behörden konkrete "VwV-ähnliche" Regularien benannt und angeregt werden.
  2. Stimmt. Ist aber eine gänzlich andere "Baustelle" und hier nicht Thema.
  3. Wenn die Schaffung solcher quasi-legislativen Kriterien vom Richtertisch aus Schule macht, und zulässig sein sollte - dann wird (mit ausreichender Phantasie der Rechtsprechenden....) bald beliebig weiter "herunterreguliert". Soviel ist klar. Dass an den Verwaltungsgerichten genügend Juristen sitzen, denen persönlich die waffenrechtlichen Normierungen in D noch deutlich zu "lax" sind, und die daher lieber heute als morgen selber restriktives "Recht schaffen" möchten - davon bin ich (leider) überzeugt.
  4. Eigentlich war das ersichtlich eine rhetorische Frage... Denn dass die genannte Größe eine absolute "Mondzahl" ist (die im übrigen weit entfernt von jeder Pseudo-"Waffensammelei" ist), ist klar.
  5. Ist das dem dortigen Verwaltungsrichter in der Badewanne eingefallen? Oder auf dem WC?
  6. Die Frage war nicht wörtlich (im Sinn von: bittebitte, nennt mir eine Zahl) gemeint. Ergibt sich auch im Zusammenhang mit meinem zweiten Satz.
  7. Und die Grenze zu "auffälligem Erwerbsverhalten" läge dann wo...? Wie gesagt, in welche Richtung im heutigen D entsprechende Definitionen in den Bereichen WBK Gelb oder Erwerb auf JS gehen würden, das möchte ich mir lieber nicht im Detail ausmalen. (Da könntest du am Ende noch froh sein über "gnädige" Altbesitzregelungen...)
  8. Dieser (übrigens in der Praxis bei weitem nicht immer zu erbringende...) Nachweis der Geeignetheit ist aber keine Bedürfnisprüfung in dem Sinne, wie sie für Sportschützen außeralb des § 14 Abs. 4 WaffG gilt. Er schließt gerade nicht aus, dass mehrfach z.B. typ- und kalibergleiche Waffen erworben werden. P.S.: Wo genau "den Bogen überspannt" beim Erwerb nach § 14 Abs. 4 WaffG beginnt, darüber lässt sich trefflich streiten. Es gibt "Wenig-Besitzer", und es gibt "Viel-Besitzer"... Ich fürchte, bei dem zum (legalen) Waffenbesitz herrschenden Klima hierzulande würde eine Konkretisierung deutlich (zumindest für die meisten) zu unseren Ungunsten ausfallen.
  9. Ich denke, genau das ist die Absicht hinter solcher Rechtsprechung.
  10. Dass einmal eine Reaktion auf (relativ) große "Anhäufungen" kommt, war tatsächlich nicht auszuschließen bzw. - bei dem "Klima" das bei uns zum Thema herrscht - zu erwarten. Aber selbst wenn das so ist, hat es noch lange nichts mit der vom Gericht behaupteten prinzipiellen "Bedürfnisprüfung jeder einzelnen Anschaffung auf WBK Gelb" zu tun. Diese ist schlicht ein vom Gesetz nicht vorgesehenes Hirngespinst.
  11. Das ist ganz klar der Versuch, "Richter-Recht" zu schaffen; und zwar auch da, wo es keinen Spielraum dafür gibt. Diese gesonderte, einzelne Bedürfnisprüfung ist vom Gesetzgeber in § 14 Abs. 4 WaffG schlicht nicht vorgesehen. Meines Erachtens: Recht(?)sprechung nach eigenem, dem privaten Waffenbesitz abgeneigtem "Gusto". Da ändert auch die berechtigte Kritik, dass der Waffenbesitzer im vorliegenden Fall ziemlich unglücklich agiert hat, nichts daran.
  12. Sollten die Geschosse nicht zusätzlich auch vom Priester geweiht sein?
  13. Mit Verlaub - was für ein publizistischer Mist. In der "Affäre Brown" bzw. bei den resultierenden Unruhen geht es sicher um vieles, aber nicht um "laxen privaten Waffenbesitz". An dem Beispiel (Aneinanderreihung verschiedener Themen, so dass dem Leser ein "Sinnzusammenhang" suggeriert wird) ist aber wieder gut zu sehen, wie manipulativer "Journalismus" funktioniert.
  14. karlyman

    ETSS - Export USA

    Und wieder ist die Welt ein Stück sicherer und besser geworden...
  15. Na, da kann man dann ja gespannt sein auf den "constitutionally valid licensing mechanism", der da kommen soll. @ gebuesch: Dass das RKBA jetzt schon "infringed", d.h. durch vielerlei Regularien je nach Bundesstaat, beschränkt wird, ist - leider - klar. Nur geht es bei den in Washington DC und (m.W.) Chicago angestrengten Prozessen darum, erstmal die dortigen, praktischen Totalverbote wegzubekommen.
  16. Siehe oben mein Beitrag Nr. 3. Mal sehen, wie weit sie - zulässiger Weise - die eigentlich klare Verfassungsregelung (2nd.A.) "dehnen", zerren und beugen können...
  17. Wie heißt es so schön - "What part of "shall not be infringed" do you not understand?..."
  18. Die Republik Österreich ist Mitglied in der EU. Und hat daher so manchen Stuss mitzumachen. Zum Beispiel, als bislang waffenechtlich einigermaßen liberales Land etliche freiheitliche Regelungen auf diesem Gebiet aufzugeben.
  19. Tja, so sieht's aus. Wenn ich gegenüber solchen Leuten die Beispiele Alpenrepublik und Eidgenossenschaft anführe, kommen keine wirklichen bzw. sachlichen Gegenargumente mehr... Da kam mehrfach nur noch ein "wir sind hier aber in Deutschland"... Ja, dachte ich mir dann - in der Tat.
  20. Gut und schön. Das ist sicher eine Möglichkeit. Wer es mag... Ich möchte meine Waffen weder ständig "auswärts" bei der Bank lagern, noch sie (folglich) jedesmal vor Gebrauch dort abholen müssen. (Wäre dort auch platzmäßig etwas aufwändig...)
  21. Nur nebenbei: Hast du - insbesondere was USA-Reisen angeht - schon mal von einem TSA-Schloss gehört?
  22. Vielleicht ist auch das bereits Teil des Problems... (Wobei ich einräume, dass ich mit einem - schonend sportlich eingesetzten - 70,-€ Red Dot Visier von Frank&Monika seit Jahren keine Haltbarkeits- oder Funktionsprobleme habe)
  23. Wg. der Betroffenheit des deutschen Austauschschülers und der "Würze", die letztgenannte Umstände in den Fall bringen, "köchelt" dieser so langsam in den deutschen Medien hoch. Auch beim Thema Einbrüche/Hausüberfälle gestern abend in der ARD/"Maischberger" wurde der Missoula-Fall noch kurz erwähnt. Wobei trotz aller Unstimmigkeiten niemand die Frage gestellt hat, warum ich mir eigentlich Getränke aus einem fremden Haus bzw. einer fremden Garage holen muss...
  24. War das (auch...) in diesem Fall, weil der GenStA "generalpräventive Gründe" für die Anklage und Durchführung des Verfahrens sah?
  25. Ich schon. Und soo selten ist das nun nicht. Vor etlichen Jahren haben die "legalen Altbesitzer" bei den Waffenbehörden einen nicht geringen Teil der Kundschaft (und erfassten Waffenzahlen) ausgemacht. Es gab und gibt unter dieser Gruppe aber ziemliche "Abschmelz-Faktoren". Zum einen natürlich der biologische Faktor... wer "Altbesitzer" ist, ist es mittlerweile zwingenderweise auch im tatsächlichen Sinn. Zum anderen war es der gerade auf diese Gruppe nach dem Anschlag von Winnenden (evtl. schon Erfurt) ausgeübte politische und behördliche Druck, die Waffe(n) abzugeben ("Die brauchen Sie doch nicht mehr, oder? Und dann der nötige Aufwand mit dem Waffenschrank... Geben Sie doch besser ab...").
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