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karlyman

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  1. karlyman

    änderung WaffG

    Moment mal. Obwohl wir natürlich nicht ausschließen können, dass auch in Bezug auf die "echten" Sportschützenwaffen etwas folgt, reden wir (bzw. redet der Gesetzgeber) im Moment konkret von Softair-Nachbildungen. Gruß, karlyman
  2. karlyman

    änderung WaffG

    Wer hat denn behauptet, dass DIE waffenrechtlich besonders liberal sind (ausgenommen vielleicht Finnland) ?
  3. Ich habe nicht von einem Bestandschutz gesprochen. Der (und diese Taktiken: Fassade stehen lassen, alles dahinter erneuern..) wird dann interessant, wenn sich inzwischen (siehe mein Beitrag) das Bauplanungs-/Bauordnungsrecht geändert hätte und das Bauwerk dort so nicht mehr zulässig wäre. Bei un- (oder kaum) verändertem Baurecht für das Grundstück besteht aber ein Rechtsanspruch (d.h. die Behörde darf gar nicht ablehnen), das Gebäude "wieder" zu bauen. Es geht unter diesen Voraussetzungen also nur um die Formalie des erneuten baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Waffenrecht (das Beispiel diente der Abgrenzung) ist es dagegen (bei strikter Auslegung, und die scheint öfter vorzukommen...) so, dass behördlicherseits auch inhaltlich/materiell eine Hürde zu überwinden ist, nämlich erneut ein Bedürfnis für die Waffe nachzuweisen. Wenn dann in der Zwischenzeit weitere Waffen (wenngleich für andere Kaliber/Disziplinen und somit Bedürfnisse) erworben wurden und man einem Schießsportverband angehört, der auf die Zahl der vorhandenen Kurzwaffen starrt wie das Kaninchen auf die Schlange (sprich: restriktiv ist), wird es für den Schützen eng. Gruß, kalryman
  4. Formell brauche ich für den Neubau auf jeden Fall eine neue Genehmigung. Materiell habe ich auf die Erteilung dieser Genehmigung einen Rechtsanspruch, wenn ich ein vergleichbares Haus wieder bauen möchte und sich an den inhaltlichen Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (Abstandsvorschriften, Baumaße, bauliche Gestaltung usw...) für das Baugrundstück nichts (wesentliches) geändert hat. Hingegen ist in unserem Waffenrecht die Krux, dass man (wenn nicht, wie erwähnt, ein pragmatischer SB da ist..) erneut ein Bedürfnis nachweisen muss. Allerdings ist auch das in der Praxis kein Problem, WENN der Schießsportverband, der um Ausstellung der entsprechenden Bedürfnisbescheinigung gebeten wird, mit gesundem Menschenverstand zu Werke geht (dem Scjützen haben wir schon mal das schießsportliche Bedürfnis für eine .22er bescheinigt, also soll er es auch wieder bekommen..). So sicher bin ich mir da aber nicht in allen Fällen. Gruß, karlyman
  5. Wobei die Argumentation von borussenjoe in materieller Hinsicht schon Substanz hat. Die Erwerbsgründe (Bedürfnis) für die .22er wurden nämlich bereits einmal nachgewiesen - gelten die nun nicht mehr (wie gesagt, Widerrufsgründe müssen hier aussen vor bleiben, sonst hätte die Behörde ohnehin einen Widerruf verfügen müssen) ?. Vom rein formalen Ansatz her aber wird bei restriktiver Handhabung der Behörde wohl auf den Erwerbsvorgang abgestellt, und das ist ein neuer Vorgang. Ein Problem könnte das erneute Durchlaufen des "vollen Programms" unter Umständen sein, wenn z.B. eine .22er als erste KW überhaupt erworben wurde, mittlerweile jedoch weitere fünf KW beim Schützen eingetragen sind. Wenn dann, beim genannten "Austausch", die neue .22er als KW Nr. 5 oder 6 gewertet wird, hängen die Bedürfnis-Trauben natürlich entsprechend höher... Man kann dann nur auf einen verständnisvollen, schützenfreundlichen Verband bei der Bescheinigung des "neuen" Bedürfnisses hoffen. Ich hätte nicht unbedingt Lust, so etwas durchzuprozessieren. Wir erkennen hier wieder einmal Unzulänglichkeiten (oder soll ich sagen, Ungerechtigkeiten) unseres Waffenrechts. Gruß, karlyman
  6. Ach ja, die LIDL-Angeltasche mal wieder. Die war vor längerer Zeit schon mal Thema hier, nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Thema "Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln"... Gruß, karlyman
  7. Guter Punkt, kann ich genau so bestätigen. Gruß, karlyman
  8. Genau richtig. Das ist eine echte Lücke im (sonst guten) BDMP-Programm. Gruß, karlyman
  9. Zum Waffennarren: es kommt auch bei mir stark drauf an, in welchem Zusammenhang der Begriff gebraucht wird. Wenn's aus einer gewissen Ecke (vor allem der Presse) kommt - und bewusst eine diskriminierende Wirkung haben soll - reagiere ich schon auch angesäuert. Ansonsten sehe ich den Waffennarren eher von der heiteren Seite (vor meinem geistigen Auge sitzt da immer so ein Kerl mit bunter Till-Eulenspiegel-Schellenkappe, gebeugt über eine Werk- oder Wiederladebank, überall Waffenteile, Putzlappen, Ballistoldosen und Hülsen vor sich verstreut, mit fasziniert-grinsendem Blick und klingenden Glöckchen...) Gruß, karlyman
  10. @ H.M.: Sachliche, ernstgemeinte Fragen können wir hier durchaus auch erörtern, wenn sie in der Vergangenheit schon mal erörtert wurden. Ansonsten würde WO hinsichtlich gängiger Fragen irgendwann nur noch in Form eines (Such-)Archivs bestehen. Gruß, karlyman
  11. Hat Rudel die nicht auch noch geflogen (bin mir aber nicht sicher) ? Das Harrier-Konzept (VTOL) ist irgendwo schon faszinierend, bemerkenswert ist aber, dass es bis heute nicht nennenswert Nachahmer gefunden hat.
  12. Ganz genau, im 2. Weltkrieg hat man für derartiges Gerät den Begriff "Schlachtflugzeug" geprägt. Auf deutscher Seite ist da z.B. an die von H.U. Rudel geflogenen Anti-Panzer-Einsätze an der Ostfront zu denken. Im Grunde sind Maschinen wie die Warhog ihrer Rolle entsprechend Heeresflugzeuge. Gruß, karlyman
  13. Yep, ich wette, das wird ein Problem. (P.S.: werde mir wohl bald mal zumindest ein schönes Modell zulegen) Vielleicht kommt die Fa. B. aus E. ja auf die Idee und bringt davon "halbautomatische Zivilversionen".... Gruß, karlyman
  14. Ich seh's leider erst jetzt. Ein schöner Bilder-Thread. Könnten wir hier öfter haben. Gruß, karlyman
  15. Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas. Mein Gedanke noch zum vorgetragenen Sachverhalt: Bei Vorliegen einer eindeutigen Notwehrsituation wäre wohl keine Verurteilung zu was auch immer erfolgt (vielleicht war es aber auch ein klassischer Fall von "einer Aussage gegen mehrere Aussagen", und die anderen waren glaubwürdiger). Gruß, karlyman
  16. Das Gejammere, wieder gehe ein großes Fachgeschäft "baden", kann ich nicht mehr hören. Wie hier schon angedeutet, die wirklichen kleinen Fachgeschäfte wurden zumeist schon vom Markt gedrängt; und wenn es dann einen der "Großen" erwischt, erklärt er sich flugs auch zum qualifizierten Fachhandel. Erinnert mich irgendwie an den ersten großen Elektronik-Discounter in Stuttgart, Fa. L. Die haben durch gnadenlose Preiskämpfe schon in den 80ern eine Menge kleine Fachgeschäfte der Branche in der Stadt ins Aus befördert. Als sie dann um die Jahrtausendwende selbst von den zwischenzeitlich angekommenen noch Größeren (MM etc.) in der Stadt an die Wand gedrückt wurden, haben sie geheult, dass wieder ein traditionsreiches "Fachgeschäft" vom Markt verschwinde; dabei hat bei Fa. L. meiner Erfahrung nie wirklich eine Fachberatung stattgefunden. Gruß, karlyman
  17. karlyman

    GELBE WBK

    Aber doch nur, wenn dieser Schießstand legalerweise verschiedene (sprich, vom eigentlichen "Schützenstand" aus gesehen, auf das Ziel verkürzte) Distanzen für die Abgabe der Schüsse zulässt, also als Mehrdistanzanlage konzipiert ist. Oder ? Gruß, karlyman
  18. Was bringt denn diese "Liberalisierung" wirklich ? Es hätte Regelungen/Beschränkungen im deutschen Waffenrecht gegeben, deren Abschaffung - aus Sicht der Legalwaffenbesitzer - wesentlich sinnvoller gewesen wäre. Gruß, karlyman
  19. Yep, 12,78 € werden da regulär fällig. Ich zahle meine Gebühren immer gleich an der Kasse des Amts (ist in 5 Minuten erledigt). Gruß, karlyman
  20. Und jetzt müsste nur noch jemand erklären, worin der Unterschied zwischen einem gezogenen Lauf und einem Lauf mit speziellem Laufprofil besteht (Polygonläufe werden sie ja nicht meinen)... Gruß, karlyman
  21. Dito, d.h., kann ich für meinen Kreis auch bestätigen. Was sich manchmal etwas hinzieht ist - wie oben schon erwähnt - der "Vorlauf" beim Verband (aber dort liegt nach neuem Recht eben auch der Schwerpunkt der Prüfung). Gruß, karlyman
  22. Das Führungszeugnis ist nicht nach einer Anzeige belastet, sondern erst nach rechtskräftiger Verurteilung. Gruß, karlyman
  23. Das Problem an der Sache ist, wenn viele wegen Auslegungs-Unsicherheiten schon mal vorsorglich ihren persönlichen Sicherheitsstandard erhöhen, dann wird er früher oder später "schwarz auf weiss" Standard (für alle). Gruß, karlyman
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