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karlyman

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  1. Man lese mal die Reaktionen in Form der Leser-Kommentare...
  2. Dümmer geht's nimmer. Nicht nur, dass rechtmäßige SV mit Selbstjustiz rein gar nichts zu tun hat.... Nein, die (Polizei-)Behörden informieren im vorliegenden Fall lediglich über die bestehende Rechtslage und die behördlichen Anforderungen. Aber in der hoplophoben "Gutmenschenwelt" ist auch letzteres schon viel zu viel - denn da gelten ja keine rechtlichen, sondern nur "moralische" Maßstäbe. Ausschließlich ihre eigenen, wohlgemerkt.
  3. Letzteres sieht ja auch der Gesetzgeber so. Ansonsten hätte es früher nicht das erlaubnisfreie Erwerben und Führen von SSW gegeben, und heute (zumindest noch) den KWS.
  4. Erstens das, und zweitens könnte (wie hier schon erwähnt) dieser "Schuss" für die VL-Besitzer durchaus nach hinten losgehen.
  5. Wie schon gesagt: "....Mein Wunsch und Begehren kann niemand verwehren, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei."
  6. Das hat nichts mit träumen zu tun, sondern schlicht mit grundsätzlchen staatsbürgerlichen Rechten. Wer das in den Bereich der Träume verortet, hat schon aufgegeben.
  7. Was die Zahlen angeht: Vor kurzem war in einem Online-Nachrichtenportal (ich weiß nur nicht mehr wo) zu lesen, dass es aktuell 1,5nochwas Millionen legale Besitzer eraubnispflichtiger Waffen (also waffenrechtlicher Erlaubnisse) in Deutschland gebe, und die Tendenz sei (man höre und staune) steigend...
  8. Komisch, irgendwie geht mir gerade so eine kleine Melodie durch den Kopf. Aus der Frühzeit demokratischer, republikantischer Bestrebungen... "Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei. Ich denke, was ich will, und was mich beglücket, doch alles in der Still, und wie es sich schicket. Mein Wunsch und Begehren kann niemand verwehren, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei."
  9. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht... Aber insbesondere bei Nennung der "Lücke" beschleicht mich so ein ganz seltsames, leicht mulmiges Gefühl in der Magengrube.
  10. Oh, da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass das auf alle aus dem arabischen Raum unbedingt abschreckend wirkt...
  11. Ganz praktisch ist es auch - gerade bei den OCs mit ballistischem Strahl - mit älteren, "abgelaufenen" (ist ja umstritten..) Sprays mal draußen im Garten oder sonst im sicheren Außenbereich zu üben; einfach in dem Sinne, das Spray bzw. die realen Sprüheigenschaften mal kennenzulernen.
  12. Zumindest in (den in D real erreichbaren) Ansätzen scheinen viele Leute das nachzuvollziehen. Wie schon an anderer Stelle gesagt: Lt. heutiger Radionachricht vermelden die Behörden in NRW gerade einen sprunghaften Anstieg der Anträge auf den "Kleinen Waffenschein".
  13. Also, wenn du öfter damit rumläufst, nennen wir dich bald "Darth Speedshooter"...
  14. Aus dem Grund würde ich meine Waffen auch nicht einem solchen System anvertrauen. Wenn der Gesetzgeber entsprechende Forderungen erhebt, soll er den Sicherheits-Mehrwert gegenüber den derzeitigen Anforderungen belegen.
  15. Und auf besagten Kommissionsvorschlag wurde ja zwischenzeitlich durch (nicht wenige) Mitgliedsländer reagiert.... durchaus kritisch. Ich weiß ja, dass die Sache und auch der Thread langsam etwas unübersichtlich werden.... Aber man sollte schon noch die Abläufe sehen.
  16. So ein Zeugs muss man sich dann eben nicht kaufen. Selbst das Hundenasen-Argument greift im Übrigen nicht... Denn nicht alle Hunde sind gleich, nicht alle werden bei Angriff von dem Sprühstrahl gleich gut erwischt, und wenn sie nur randlich erwischt werden, ums so besser mit hoher Konzentration; etc. Kein Grund also, noch "abemildertes" Zeug zu verwenden.
  17. Wie gesagt, Anpassung an den "Stand der Technik" kann nie Selbstzweck sein. Es muss dadurch ein tatsächlicher Fortschritt gegenüber dem vorherigen Stand erbraht werden. Beispiel: verbesserte Abgasreinigungstechnik an Industrieanlagen.
  18. Hört sich gut an. Einfach die Situation bereinigen und weg, über die "Nachbereitung" kann man sich noch in Ruhe Gedanken machen.
  19. Die Erfordernis ist immer auch zu begründen. Dazu würde insbesondere gehören, die Notwendigkeit (Relevanz/Entwendungsfälle aus Behältnissen bisheriger Anforderungen) darzulegen. Weiterhin die Geeignetheit. Dazu gehört insbesondere, darzulegen, inwieweit sich die Öffnungs-/Entwendungssicherheit in Bezug auf Unbefugte durch die neuen Anforderungen im Vergleich zur bisherigen Schrank- und Schlosstechnik steigert. Eine Anpassung an den "Stand der Technik" darf nie nur Selbstzweck sein.
  20. Ja. Dennoch dürfen wir nicht aufhören, Begründungen für belastende Rechtsnormen einzufordern. Das ist unser Recht als - betroffene - Bürger. Und die Begründung wird bei Normierungen, die (erhöhte) technische Anforderungen betreffen, besonders "spannend".
  21. Wenn er sich erfolgreich gewehrt, also einen Aggressor gestoppt hat, hat er ja schon mal viel erreicht. Wahrscheinlich wird es künftig mehr "Normalos" geben, denen das vollkommen genügt, und die sich (warum nur?) von einer nachträglichen behördlichen/juristischen "Aufarbeitung" nicht mehr so sehr viel versprechen....
  22. Was hat die denn "geritten" zu der Verschärfung gegenüber dem ursprünglich geplanten Vorhaben? Da war m.W. noch ein recht weitgehender Bestandsschutz vorgesehen. Die Begründung, insbesondere zum "Sicherheitsgewinn" der Neu-Anforderungen, muss dann ja ziemlich gut und triftig sein - denn wir reden beim Ersatz/Austausch vieler Schränke (Einbausituation, Anschaffungskosten) von einem erklecklichen Aufwand für die Betroffenen...
  23. Na klar. Ein praktischer Gegenstand wie so viele, die uns unseren Alltag erleichtern, drinnen und draußen... Trinkgefäß, diverses Esswerkzeug, Schirm, stabile Schuhe, Gehhilfe, Schraubendreher, Taschenlampe und so vieles mehr. Man möchte wirklich nicht ohne solche praktischen Helfer sein.
  24. Es gibt an den meisten Stellen noch nicht mal ein Trinkverbot.... Also "Prost".
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