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karlyman

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  1. Wenn nichts - restriktives - gesagt ist, verwenden wir Üb-Munition wie bisher. Warum auch nicht? Sie soll die Jagd-Munition ballistisch (außer terminalballistisch) simulieren, jedoch "übungsfreundlicher" (= möglichst verträglicher im Hinblick auf Schießstände und dort Übende sowie preiswerter) als die Jagd-Mun sein.
  2. Also, dem Jäger Müllermeier aus Buxtehude darf ich sie wochenlang zu seinem (jagdlichen) Bedürfniszweck überlassen. Aber selbst darf ich sie nicht einen Abend lang zu meinem (jagdlichen) Bedürfniszweck selbst nutzen....? Nun sage noch mal einer, wir lebten nicht in einem Irrenhaus.
  3. Was ist denn zu ausschließlicher Übungs-Munition (ob nun RWS Cineshot oder selbstlaborierte) gesagt?
  4. Oder umgekehrt.... Die Entwürfe/Vorstellungen zu HA-Magazinkapazitäten waren den Leipzigern bekannt. Auf jeden Fall besteht ein Zusammenhang. Das Leipziger Urteil entstand offensichtlich nicht im luftleeren Raum, sondern war absichtsvoll und "vom Ergebnis her" gedacht.
  5. Das Problem ist nur, dass man sich im Fall des Waffenrechts eine (gemessen an der europ. Gesamtbevölkerung) eher kleinere Gruppe herauspickt - und die Problematik der großen Masse der Leute somit gerade nicht klar wird. "Demaskiert" ist die Krake EU(-Kommission) damit für die meisten Leute noch nicht. Die Eurokraten überlegen sich schon recht gründlich, in welchen Bereichen sie die Bevölkerung mit enteignungsgleichen Eingriffen überziehen. Beim Kfz- und Hausbesitz der Europäer z.B. machen sie das nicht mal annähernd so schnell und gründlich.
  6. Spätestens seit dem irrwitzigen "Leipziger" Urteil (jagdl. HA) halte ich jede denkbar schlechte Auslegung für denkbar. Wenn wir eine Gesetzes-Formulierung bekommen (die englische der EU wird es ja nicht sein, aber eine dt. Umsetzung), die dazu eine entsprechende "Auslegungsfähigkeit" offen lässt, dann gute Nacht. Anders gesagt: Was denkt ihr denn, wie dieselben Leipziger Richter die hier besprochene Formulierung aus dem EU-Rats-Beschluss zu HA-Kapazitäten ausgelegt hätten?
  7. Zitat: "Künftig sollen halbautomatische Pistolen für Privatleute verboten werden, wenn ihre Magazine eine bestimmte Schusszahl übersteigen. Eine Freude für Jäger und Sportschützen. Damit ist man den Jägern und Sportschützen entgegen gekommen, die gegen ein generelles Verbot protestiert hatten. Gleichzeitig wurde der ursprünglich präsentierte Vorschlag der EU-Kommission aber auch stark verwässert." Ob das tatsächlich ein "Entgegenkommen" ist, oder vielmehr eine Mogelpackung, die auf dem Umweg (oder Auslegungs-/Rechtsprechungsweg) doch noch für ein Verbot sorgen kann - siehe z.B. deutsche BVerwG-Rechtsprechung HA für Jäger...) - das wird sich noch zeigen. Auf jeden Fall ist diese Mag.-Regelung, so wie formuliert, eine ziemliche "Tretmine". Vieles hängt, wenn der Unsinn so kommt, sicherlich auch von der exakten Formulierung in den nationalen Waffengesetzen ab.
  8. Darüber kann man trefflich streiten. So oder so ist das Ergebnis (wie bemerkt) absurd. Allerdings haben wir jetzt, nach dem aktuellen Beschluss der europ. Innenminister, bekanntlich ganz andere Probleme.
  9. Ja, zumindest gibt es - überraschender Weise - auch eine kritische Berichterstattung zur neuesten, schlimmen Entwicklung dieses europäischen Irrwitz-Vorhabens. Und ein Satz bringt es, weit über das Waffenrecht hinaus, auf den Punkt, Zitat: "In der EU macht sich der Trend breit, private Freiheitsrechte unter dem Vorwand der Sicherheit massiv zu beschränken." Man könnte sogar sagen, Freiheitsrechte abzuschaffen. Für welche positiven Werte steht diese EU überhaupt noch? Für mich ist das nun endgültig die Bankrotterklärung dieser Organisation. So sehr ich mich bemühe, ich finde nichts Positives mehr.
  10. Ich denke, die "Hoffnung" kann man getrost begraben. Warum sendet die BR Deutschland denn sonst ihren Innenminister (bzw. dessen Vertretung) zum europ. Rat/Treffen der EU-Innenminister zu diesem Thema? Damit wird doch indirekt eine Gesetzgebungskompetenz der EU für diese - klar waffen-, nicht handelsrechtlichen - Normierungen anerkannt. Also genau im Gegenteil zu dem, was der deutsche Bundesrat noch Ende 2013 festgestellt hat (keine Kompetenz der EU / "Hände weg vom deutschen Waffenrecht").
  11. Ich traue ihnen auch vieles zu. Allerdings bzw. dennoch - das damit vorliegende Szenario "Terrorist mit illegal beschafften Kriegswaffen und Sprengstoffen" hat für das von der Kommission eingefädelte Legalwaffen-Verbots-Amendment genau NULL Aussagekraft.
  12. Aus dem Nicht-Beschreiten des Rechtsweges (mit dessen Kosten und Unwägbarkeiten) kann niemand, auch der Gesetzgeber nicht, den Schluss ziehen, es "jucke ja eh niemanden der Betroffenen". Die Belange der Betroffenen sind sehr wohl, und merklich, tangiert. Sie wurden in ihren Rechten und Freiheiten zusätzlich beschränkt. Bislang herrscht allenfalls ein allgemeines Abwarten, ob die Sache nicht doch ohne Rechtsstreit (= auf politischem/legislativem Weg) lösbar ist.
  13. Wenn dieses "Fass" erst mal aufgemacht wird, dann sehe ich (bei der derzeitigen "Großwetterlage", Stichworte EU-Legislative, BVerwG-Entscheid jagdl. HA) schon mittelfristig ganz schwarz für die Einlegeschäfte a la Roni, Hera & Co. Und das wäre übel. Man sollte sich also gut überlegen, was man da startet.
  14. Das ist wohl - leider - der Punkt.
  15. Eben! Ich denke, der Verband macht hier ein Fass bezüglich der Unterscheidung von (einerseits) klassischen Anschlagschäften, und (andererseits) den neueren "Einlegeschäften" a la Roni, Hera etc. auf. Dass irgendwann mal - rein von den Sportordnungen her - diskutiert würde, was da noch unter "Anschlagschaft" fällt, war klar. Eine liberale Handhabung in den Verbänden wäre schön, aber es ist Sache der Verbände (die ja aus uns Mitgliedern bestehen). Daneben allerdings ein Fass in Richtung Gesetzgeber/Waffenbehörden aufzumachen - das hat eine andere Dimension und wäre m.E. himmelschreiend blöd.
  16. Womit sich dann mal wieder die "Basar"-Verhandlungstaktik bewährt hätte, die die Antis so fleißig bemühen. Absolut wahnwitzige, übersteigerte, durch keine Faktenlage auch nur annähernd gestützte Forderungen stellen - und am Ende kommen 50 oder 60% des Irrsinns durch.
  17. Von Technokraten (im eigentlichen, nicht nur negativ gefärbten Sinn) erwarte ich nüchterne, sachliche, faktenbasierte Entscheidungen. Und im Lichte von Fakten sähe weder der GENVAL-, noch der Kommissionsentwurf gut aus.
  18. ...für das die EU inhaltlich gar keine Gesetzgebungskompetenz hat. Handelsrecht/common market, ja... Waffenrecht nein.
  19. Handlungsunfähig nicht.... Aber eigentlich ist es doch klar: das Verlangen, bei der spezifischen Jagdart seine(n) HA einzusetzen, wächst dann stark. Nicht zuletzt dafür haben viele Jäger sich ja einen bzw. welche zugelegt.
  20. Das Ding bekommt so langsam eine Dimension, die nicht mehr überschaubar ist. Eigentlich hatte ich auch schon den Gedanken: Da kommt wieder und wieder und wieder eine "Neugestaltungs"-Forderung zur Feuerwaffen-Direktive.... irgendwann muss doch Schluss sein, und sie stecken das ganze Ding in die Tonne. Wozu die vielen Konsultationen, die Feilerei im Detail in den Ausschüssen, wenn dann doch wieder eine neue, noch wahnwitzigere (Verschärfungs-)Sau durch das Dorf getrieben wird? Eines ist klar, und daher schließe ich mich dem flammenden Appell zum "Auwecken" der Vereine und Verbände an: Wenn das Ding entsprechend der letzten GENVAL-Version kommt, sind große Teile des sportlichen, jagdlichen und sammlerischen Waffenbesitzes in Europa tot.
  21. Das ist nicht nur ein Bürokratiemonster... Die sind nicht mehr ganz dicht.
  22. Gut, dass jetzt angesichts der Defizite des derzeitigen BJagdG-Entwurfs (ein Stichwort wurde oben genannt) nichts "übers Knie gebrochen" wird, ist mir auch recht.
  23. Ich schätze mal, dass die deutliche Mehrheit der VL-Besitzer die guten Teile nur wg. "Habenwill" zu Hause haben. (Ob mit oder ohne Pulver, das hängt sicher ein Stück weit von der jeweiligen Gesetzeslage in den Ländern ab).
  24. Wobei selbst das partiell eine Verschärfung der deutschen Regelungen wäre. "Antike Waffen" im Sinne der bisherigen deutschen Regelung sind bekanntlich zum Großteil weder genehmigungs- noch meldepflichtig. "Viel Spaß" übrigens im evtl. Fall der Nach-Registrierungspflicht bislang (im dt. Sinne) "freier" und meldefreier VL-Waffen. Davon dürfte in Gesamteuropa eine zweistellige Millionenzahl im Bestand sein bzw. kursieren. Ein ähnlich unpraktikabler Unsinn wie im Fall der Registierungspflicht von Magazinen. So etwas funktioniert in nennenswertem Umfang allenfalls für die Neuverkäufe.
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