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karlyman

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  1. Falsches Beispiel bzw. sehr hinkender Vergleich. Schmeisser ist eine Marke, unter der eine AR-15 Konstruktion hergestellt bzw. vertrieben wird. Eine BM 59 bzw. ein M14 sind Konstruktionen, die aus einem M1 Garand entwickelt wurden. Sie sind (insbes. als Magazinlader) nicht übereinstimmend mit dieser Konstruktion. (Das muss ich doch ausgerechnet Dir nicht ernsthaft erklären..).
  2. Ja. Eine BM 59. Basiert auf dem M1 Garand, ist aber - genau wie das M 14 - keiner.
  3. Die gezeigten sollen "M1 Garands" sein (im Sinne von: Rifle, Caliber .30, M1)? Ich denke, nicht. Sieht mir nach Nachkriegsentwicklung bzw. M14 aus.
  4. Sagen wir es so, unter den MdEP's gibt es offenbar viele, die die angestrebten Verbotsregelungen für weder erforderlich noch tauglich halten. Die Kommission zeigt sich als harter, ideologisch motivierter Gegner des Waffenbesitzes. Sie wird bis zur letzten Minute versuchen, eine möglichst harte, jedoch "zustimmungsfähige" Variante ins europ. Parlament zu transportieren. Entscheidend dabei wird u.a. sein, dass unsere Verbände - und jeder von uns - die Europa-Abgeordneten gut über die wirklichen Inhalte informieren ! Denn die Kommission verlegt sich auf die perfide Taktik, relativ "harmlos"/annehmbar klingende Dinge in den Abstimmungsentwurf hineinzubringen, die in Wahrheit aber knallharte Verbotsregelungen sind.
  5. Man darf ja noch (positiv) träumen.... Entscheidend bei der HA-Mag.-Begrenzungsregelung wird selbstverständlich die Formulierung sein. Wenn sie die so lassen, wie sie ist, ist das in alle Richtungen "offen"..... Bzw., jedes Mitgliedsland wird dann in der nationalen Umsetzung (und auch sprachlichen Übersetzung) das draus machen, was es will.
  6. Immer das gleiche üble Spiel. Und das gleiche Hin und Her. Von vielen MdEPs bzw. in den Fachausschüssen wird das "Amendement" der Kommission zu 91/477 zum x-ten Male "verrissen", also in großen Teilen als nicht erforderlich, nicht verhältnismäßig und nicht tauglich bewertet. Und die Kommissionsmitglieder stampfen, wie unsäglich trotzige, nur aus dem Bauch gesteuerte kleine Kinder, mit dem Fuß auf und sagen "ich will doch, ich will doch, ich will doch". Und von solchen Gestalten (die wir nebenbei nie gewählt haben) sollen wir uns "regieren lassen".
  7. Die gehen doch "in hundert Jahren" nicht kaputt. Egal, wie billig die wären... Da komme ich seit vielen Jahren mit einem Exemplar aus. Anderen geht es wohl auch so, wohl daher liegen sie "wie Blei" im Regal.
  8. Also, da müsst ihr doch Verständnis haben. Schließlich gibt es in D ja keine vordringlicheren Aufgaben für die Polizei.
  9. In der Tat. Der ganze (ich nenne es mal so) zusätzliche Registrierungs-Wahnsinn, der mit dem von der Kommission verfolgten Amendment zur Feuerwaffen-Richtlinie kommen soll, ist mit den bzw. durch die vorhandenen Waffenbehörden bei weitem nicht verwaltungsmäßig vollziehbar. Ein Schmarrn sondergleichen, aber da sind wir uns einig. Auch etliche MdEPs denken so. Dass jedoch unsere nationalen Innenpolitiker diesen Schmarrn bereit sind mitzumachen - das erschreckt mich am meisten.
  10. Auf was will die Studie bzw. Veröffentlichtung eigentlich hinaus? Selbst wenn üble Belastungen wirklich verbreitet wären im Schießsport, so beträfen sie eben nur die abgegrenzte Gruppe der Nutzer selbst. Das ist dann so ähnlich wie bei den Rauchern (allerdings gefährden diese auch noch die Passivraucher im Umfeld mit..). Folge also: Ekel-Hinweisposter in jeden Schießstand?
  11. Und speziell für die FDP (u.a. kleinere Parteien mit etwas profilierteren Programmen) ist so etwas, wenn es von der werten Wählerschaft erkannt wird, an der Wahlurne dann "tödlich". Hat sich bei den Liberalen ja mehrfach erwiesen.
  12. Gut, das war ja der erste Lösungsansatz von MarkF.
  13. Was die hier diskutierte "Auspackens-Problematik" angeht: Da wäre es schon deshalb unsinnig, weil sich die (im weiteren Sinne) Exekutive damit selbst das Leben schwer machen würde.
  14. Ich frage noch weiter: Kennt jemand - konkret und gesichert - einen Fall, wo jemand erst von den Pol.beamten "zum Auspacken" aufgefordert, und dann anschließend angezeigt wurde, weil er dies getan hat?
  15. Das hört sich nach einem guten Grundsatzprogramm an! Jetzt muss die Partei das nur noch wollen.
  16. Gerade damit eine Gesellschaft nicht angesichts der "Zentrifugalkräfte" auseinanderfliegt, ist es elementar, dass auch die Mehrheit der (manchmal auch nur: vermeintlichen) Minderheit ihre Rechte zugesteht. Und zwar so lange und so umfangreich, wie diese nicht - nachweislich - in die Rechte der anderen eingreift.
  17. Yep. Und man vergleiche das Ganze (insbes. Leipziger Urteil) dann mit dem Urteil der Vorinstanz (OVG). Da hatte man sich m.E. wirklich inhaltlich mit der zugrunde liegenden Materie auseinandergesetzt. (Anm.: und das ist ein Gesamteindruck, nicht nur Ausdruck dessen, dass mir das OVG-Urteil natürlich besser "gefällt"). Aber - wenn es nun mal halbwegs für die jagdlichen Waffenbesitzer läuft (s. BJagdG-Novelle), ist dieses juristische Kapitel sowieso bald nur noch Theorie. Bzw. für uns LWB warnendes "Anschauungsmaterial" für die Zukunft....
  18. Orlando ist "kein gutes Zeugnis" für den (Atten)Täter. Und generell für fundamentalistische Mörder. Auf den Rest "der" Amerikaner oder "den" Waffenbesitzer zu schließen, dazu taugt es wahrlich nicht.
  19. @ MarkF: Das Gutachten passt insofern "gut" zum BVerwG-Urteil...
  20. Kurze Anm.: wobei "nicht verwendungsfähig" zunächst mal neutral ist, also nichts Inhaltliches über die Art der Untauglichkeit preisgibt.
  21. Wobei ich in der vorliegenden Diskussion nach wie vor nicht das rein praktische Problem erkennen kann. Wird derart viel Heimtücke vermutet, dass im Fall der Kontrolle - erst die Anweisung der Polizei kommt, das Waffenbehältnis zu öffnen - und anschließend, wenn man dieser Anweisung nachgekommen ist, eine Anzeige, weil man ihr nachgekommen ist und "Zugriff" hatte....? Wer sollte denn ansonsten ein Problem daraus machen (oder konstruieren)?
  22. Es ist eine der verborgenen (wie gesagt: weithin unterschätzten) "Tretminen", die nach dem Erfurter Schulattentat ins WaffG "gelegt" wurden.
  23. Gut, aber was ist die Alternative angesichts dieser Erkenntnis? In die Ecke sitzen und Weinen, bzw. Fett und Kanalrohre kaufen gehen - oder aber sich auf den möglichen, demokratischen Wegen (so schmal der Pfad auch sein mag) weiter engagieren?
  24. Das, wo es drum geht, die Verschlüsse der HA abzuschleifen, die Perkussionspistolen auf Käpseles-Betrieb umzurüsten, und alle Bildbände über Waffen registrierungspflichtig zu machen.
  25. Wenn der Klappdeckel fix (d.h. so dass er sich aufschwingen, aber nicht abnehmen lässt) montiert ist, geht "an ihm vorbei" kein anderes normales BAR-Magazin rein. Ein auf den montierten Klappdeckel aufgestecktes längeres Magazin (d.h. somit höherer Mag.-Körper) wiederum hat zur Folge, dass sich der Deckel damit nicht mehr "flush fit" schließen lässt. Ich denke, so gut kenne ich die BAR schon. Aber, wie gesagt, diese Klappdeckellösung ist die Murks-Lösung "a la Leipzig". So, wie es im Moment (Novelle BjagdG-Entwurf) aussieht, ist die nicht nötig.
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