Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    53.422
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Du sprichst eine große Wahrheit gelassen aus.
  2. Um inhaltlich weiterzukommen: Wie werden denn so in Gefilden Deutschlands, wo eine diesbezüglich eher "restriktive" Rechtsauslegung/-interpretation vorherrscht (Berlin scheint offensichtlich dazuzugehören), die Anforderungen an die wegnahmesichere Unterbringung einer Blankwaffe (sagen wir mal, vom röm. Pilum zum preuß. Säbel) gesehen? Und, noch interessanter, woraus rechtlich abgeleitet?
  3. Ich "dresche" keineswegs "stur drauf". Was für eine seltsame Auffassung, mit Verlaub. Ich nehme eine in einem Rechtsstaat ganz normale Position ein, und stelle entsprechend kritische Nachfragen.
  4. Der vorgebliche "Verstoß gegen das WaffG" lässt sich dann sicher irgendwie konkretisieren, denn das ist, mit Verlaub, absolut nichtssagend. Der Betroffene weiß nicht, was ihm da vorgeworfen und weswegen eine Beschlagnahme/Mitnahme vorgenommen wird. Das WaffG ist lang. Zum 2.: Es ging hier genau um Speer, Schwert und Schild an der Wand. Im Kontext historischer, hier altrömischer, Nachbildungen. Die geraten (bei jemandem, der seine Sinne beieinander hat) noch nicht einmal in den Verdacht, verbotene Gegenstände i.S.v. Schlagring, Butterfly und Faustmesser zu sein. Hinsehen genügt. Kommen wir mal zum Kern der Sache und gehen wir bei pilum und gladius von Waffen-Eigenschaft aus. Waffen sind vor unbefugter Benutzung und Wegnahme durch Unbefugte zu sichern. Ob sie das sind, ist genau vor Ort feststellbar, eine Mitnahme der Gegenstände selbst zur Sachverhaltsermittlung ist weder erforderlich noch sachdienlich. Es kommt auf die Sicherungs-/Aufbewahrungssituation vor Ort an. Dass für Blankwaffen und deren Sicherung vor Wegnahme andere Kriterien gelten als etwa für eine Kat.C-Feuerwaffe, brauche ich hier nicht zu vertiefen.
  5. Ach, um welchen Straftatbestand es gehen solll bzw. was Gegenstand der Ermittlungen ist, das wird gegenüber dem Betroffenen gar nicht erörtert? Das Ding wird wortlos von der Wand gerissen und mitgenommen? Weil jemandem von den "Besuchern" eine vage Idee im Kopf herumgeistert, es könnte ja, irgendwie, vielleicht, ein Straftatbestand erfüllt sein, alles andere werde dann im (Behörden-)Kämmerlein geprüft?
  6. Letztlich (und bekanntlich) kommt es für uns auf die deutsche Formulierung im (entsprechend geänderten) WaffG an.
  7. Weil jemand die Nachbildung eines antiken Speers mit Haltern an die Wand geschraubt hat....? Auch ein bloßer Verdacht muss sich (außer natürlich in Nordkorea etc.) irgendwie sachlich begründen...
  8. Aber nur rechtlich gut begründet. Noch sind wir nicht Nordkorea oder Venezuela... noch nicht.
  9. Angefangen schon mal damit, dass bei uns "Blau-Weiß" (früher "Grün-Weiß") gar nicht zu Waffenaufbewahrungskontrollen vorbeikommen. Die Verwaltungsbehörde, die statt dessen kommt, beanstandet zwar, wenn es etwas zu beanstanden gibt. Aber einsammeln/mitnehmen.... Njet.
  10. Also, mir wäre dazu, bei einer (evtl.) Rückfrage eines OA-Mitarbeiters bei Gelegenheit einer Waffenkontrolle, gar nichts "peinlich". "Was haben Sie denn da Schönes an der Wand angeschraubt?" "Na, das sind Nachbauten von Legions-Ausrüstung aus dem 2. Jahrhundert n. Chr.; ich interessiere mich sehr für das Alte Rom". Ich bin mir sicher, das interessiert hier keine Sau... Wenigstens nicht in negativer Hinsicht. Umgekehr eher. Ich lebe mitten im ehemaligen, sog. Dekumatland (Limeshinterland im dt. Südwesten bis 260 n.Chr.). Die nächste Villa Rustica-Ausgrabung und zahlreiche Funde und Zeugnisse sind nur einen Katzensprung weit weg. Jeder Bürgermeister und Landrat in der Gegend hätschelt immer mal gerne öffentlichkeitswirksam das römische Erbe; viele Bürger interessieren sich dafür, inkl. gut besuchter Reenactment-Veranstaltungen. Kurz gesagt: Breiteste gesellschaftliche Anerkennung für das Thema. Berlin und andere Landstriche sind da anders, aber da gibt's eben wieder anderes historisches Erbe, auch militärhistorisches. Peinlich oder ängstlich zu verstecken gibt's da gar nichts. Die "Versteckerei" geht eh schon zu weit. Ein paar Grundregeln beachtet (u.a. hat Asgard hervorragende Tipps gegeben), und alles ist bestens.
  11. Doch, doch, das (= Anschaffung vorrangig als Deko/Präsentation) stimmt schon. Ich zitiere mal den Threadstarter: "Ich will mir einen (römischen) Wurfspieß (Pilum) und ein Schild an die Wand hängen, eventuell noch ein römisches Schwert dazu. Die Dinger sollen echt wirken...... Bleibt in der Wohnung, ist gedacht als Dekoration." So, und Dekoration und "verstecken" widersprechen sich irgendwie. Darum ging es. Und darum, dass ein "verstecken" bei korrekter Anbringung gar nicht nötig ist.
  12. Es ist mir schon klar, wie du das meinst. Mir wiederum ist es zuwider, in meinen eigenen Räumen, meinem eigenen Haus Dinge, die gesetzeskonform unter- bzw. angebracht sind, auch noch zu verstecken - damit irgendwelche "Kontrolettis" bzw. Dritte diese auch ja nicht erblicken und vielleicht, eventuell, mit viel Phantasie irgendwelche Schlüsse daraus ziehen könnten... Es geht "die anderen" schlicht nichts an. Und wohlgemerkt: es ging hier, und dem Threadstarter, um vorrangig zu Dekorations-/Präsentationszwecken angeschaffte Gegenstände. Wie weit ziehen wir uns noch zurück bzw. "verstecken" uns?
  13. Bezüglich des Gladius und Pilum wurde hier doch bereits von Wegnahmesicherung (Anschrauben an der Wand) geschrieben. Eine darüber hinaus gehende "Schrankpflicht" gibt es rechtlich bislang nicht. Die "Sichtsicherung" kann man machen, wenn man will, ich wüsste aber auch nicht, woraus sie sich rein rechtlich ableiten ließe. Sofern es dabei nur um "Sichtsicherung in Bezug auf behördliches Sichten" gehen sollte - siehe oben.
  14. Irgendwie reden wir hier, so habe ich den Eindruck, im Kreis herum. Die Rede war doch von Wegnahmesicherung (angeschraubt, angedübelt, wie man das eben so realisiert) an der Wand. Woher soll da "Streit" oder Diskussion mit "den Kontrolleuren" kommen?
  15. Wenn wir nun schon dabei sind: Was empfehlen die in dem Bereich Erfahrenen denn an "Quellen"/Lieferanten für römische Legions-Aussstattung?
  16. Gute Idee. So etwas schwebte mir (ebenfalls als am Imperium Romanum Interesssierter) ebenfalls schon vor. Vielleicht würde ich es noch durch eine gute Helmnachbildung ergänzen. (siehe dazu auch: Anmerkungen von Asgard oben!). Es gibt m.E. auch keinen Grund, das etwas abseitig zu "verstecken" (wäre ja noch "schöner"..). Wie schon geschrieben, stilvoll und stabil an der Wand sichern und gut ist's.
  17. Und dann wird die Baugenehmigungs-Gebühr für den stolzen Einfamilienhaus-Bauherrn auf 10.000,- € angehoben, weil sein Eigenheim für ihn ja enorme Bedeutung und Wert hat....? Also, wenn man sich mal auf dieses Terrain begibt, dann gibt es wahrlich kein Halten mehr (für "freie Interpretation").
  18. Der WBK-Inhaber hat 37 Waffen. Das ist für einen Sammler ja noch einigermaßen bescheiden. Ich kenne Sammlungen, die 150 Waffen umfassen. Was macht der Waffenbesitzer im Fall einer Bremer Gebührenfestsetzung für 100, 150, 200... Waffen? Einen Kredit aufnehmen? Was die anstellen, ist m.E. eine "Strafsteuer" durch die Hintertür für legales, aber von ihnen unerwünschtes Verhalten...
  19. EkelAlfred, du bist ein sehr, sehr bööser Mensch....
  20. Wobei aber m.E. die "Welt" noch zu denjenigen unter den Mainstream-Printmedien gehört, die einigermaßen lesbar sind. Die berichten durchaus auf eine Weise, die bei den anderen heute nicht mehr zu finden ist. Jedenfalls merklich weniger grünlinks-tendenziös.
  21. Das ist eine beachtliche Bandbreite...
  22. Deshalb macht man das auch nicht; sondern freut sich allenfalls nachher, mit einigem zeitlichen Abstand und eher diskret, darüber.
  23. @ carcano: Manchmal ist es tatsächlich ganz überraschend, wer sich da für einen in die Bresche wirft... Ich erinnere mich noch an die Debatte über die unselige Stuttgarter Waffensteuer 2010. Am Ende, bevor diese Waffenbesitzstrafsteuer beerdigt wurde, war ausschließlich noch die SPD dafür. Die Grünen-Stadträte hatten schon früher Abstand davon genommen und sich dagegen ausgesprochen. Wenn ich mich richtig erinnere, sagte der damalige Grünen-Fraktionsvorsitzende, es sei doch erstaunlich, wie viele auch in den eigenen Reihen (Forst/Ökojäger?) sich dagegen eingesetzt hätten... Man höre und staune.
  24. Wobei uns/der Jägerschaft da der Umstand zugute kam, dass man Vertreter bzw. Leute mit offenem Ohr für das Anliegen direkt in der Politik hatte. Die CSU soll sich da stark eingebracht haben.
  25. Ja, Menschenrechtsorganisationen konnten und können davon ein Lied singen. Solche Anliegen lautstark in der Öffentlichkeit breitzutreten, wenn man es mit einem Despoten-Regime zu tun hat, nützt dem, der in der Gefängnis- oder Folterzelle siitzt, gar nichts. Im Gegenteil. Manchmal ist "laut sein" und das Herstellen einer Öffentlichkeit, um poliitisch Druck zu erzeugen, sinnvoll und notwendig. Manchmal aber ist Geheimdiplomatie, und den Ball ganz flach zu halten, der beste Weg.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.