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karlyman

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  1. Klar gibt es die Fälle. Aber wie viele sind das denn in Relation zur Gesamtheit (die noch dazu schwer abgrenzbar ist)...?
  2. Obwohl die Kritiiker von LinksGrün genau das Herrn Lindner heute vorwerfen. Für seinen sinnvollen Vorschlag, "Kriegsflüchtlinge" nach Beendigung der Kampfhandlungen kurzfristig in das Herkunftsland zurückzuschicken...
  3. Na kar, die Haltung ist (wie oft gesagt) generell wirr. Nur ist damit noch lange nicht (und pauschal) feststehend, dass gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen wird. Man könnte die Sache ja auch umdrehen: Wer, obwohl er ein wirres bzw. ungeklärtes Verhältnis zum Staat hat, sich dennoch dessen Zulassungsregularien (hier: WBK) unterwirft, der hält sich mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch an andere, für das Thema einschlägige Regularien. Zumal die Aufbewahrung im Waffenschrank auch über die rein gesetzlichen Vorgaben hinaus Sinn macht.
  4. Gibt es dazu nur Einzelfall-Interpreatationen, oder izuverlässige Erhebungen? Ich finde es ja auch seltsam, dass jemand WBK-Inhaber in einem Staat ist, dessen Legalität und Legitimität er abstreitet; das ist in der Tat wirr. Aber es ist eine gewagte These, daraus pauschal auf die Nichteinhaltung der Aufbewahrungsvorschriften zu schließen.
  5. Das ist goldrichtig. Eine freiheitliche Republik hat grundsätzlich mal Vertrauen, nicht Misstrauen, gegenüber ihren Bürgern.
  6. Oh, da war "special offer day". Hoffentlich den Kassenzettel nicht vergessen, wegen der Garantie...
  7. Ich habe in der Zeit nach "Winnenden" hier im Südwesten u.a. auch einen wie Hartfrid Wolff/FDP kennengelernt. Und andere (aus der eher 2. und 3. Reihe, aber auch rührig). Meine Erfahrung: unter den "Etablierten" sind das definitiv die Leute, die sich am meisten gegen den Verbotswahn einsetzen.
  8. Ich denke, die Szene der "Vorbereiter" ist ziemlich bunt und kaum über einen Kamm zu scheren... Alles in allem - und im Kern - ist es aber richtig, eigenverantwortlich zu handeln und sich in einem vernünftigen Maß auf Krisen vorzubereiten, anstelle sich immer auf andere bzw. den "allfürsorglichen" Staat zu verlassen. Das der Staat das letztlich nicht ist bzw. nicht leisten kann, hat - mit den entsprechenden Appellen an Bevorratung für Krisenfälle/-zeiten - ja vor kurzem sogar das deutsche BMI den Bürgern klar gemacht (nachdem in dem Bereich in D für ca. drei Jahrzehnte sozusagen der "Dornröschenschlaf" der Sorglosen herrschte..).
  9. Den Hurricane beschiessen.... Gibt's diesen Wahnsinn auch in Tüten?
  10. Humor ist, wenn man trotzdem lacht...
  11. Was ist einer, der den Empfehlungen des BMI zur Vorbereitung (= häusliche Bevorratung) perfekt und umfassend folgt... Ist der dann ein "Maizerer"?
  12. Die Behörde müsste angesichts dieses "Zuschüttens" mit Meldungen mehr Aktenordner/Regale anschaffen... Oder das Ganze sofort in den realen oder virtuellen Papierkorb stecken.
  13. Hoffentlich wird dabei berücksichtigt, dass Reichsbürger, Amokläufer und Kinderschänder auch Brot essen. Auch so eine Überschneidung. Immer diese Brotesser.
  14. Also, wenn jemand vorgeworfen wird, nicht mehr an etwas zu "glauben" - dann wird's regelrecht religiös. Und wie nennt man da einen vom Glauben Abgefallenen....?
  15. Generell wird der Nachweis, dass das Behältnis vor dem Stichtag für die Schusswaffenlagerung verwendet wurde, also in Bezug darauf "in Betrieb genommen", wurde, schwierig bis unmöglich sein. Im Zweifelsfall wird da die (ggf. schriftliche) Erklärung an die Behörde, dass dies erfolgt(e), ausreichen müssen. Niemand protokolliert ja die "Ein- und Auslagerung" seiner Waffen mit Datum- und Zeitangabe... Und es ist auch nirgends formal gefordert. Auf der anderen Seite ist es auch unplausibel, dass ein Waffenbesitzer sich einen Waffenschrank anschafft und aufstellt, ihn dann aber gar nicht nutzt - zumal, wenn dies rechtliche Folgen und Nachteile hat, s. Altbestandsregelung. Warum sollte jemand also keine, auch nur vorübergehende Nutzung vorgenommen haben... Und zugespitzt gesagt, hätte es ja genügt, die .45er-Pistole für einen einzigen Tag vor dem 06.07.2017 in den B-Schrank zu legen...
  16. Ich nicht. Ich erwarte das eigentlich von einer Berichterstattung. "Erzogen" werden muss ich nicht...
  17. Ich denke, in vielen anderen Fällen wäre ihm eine lange Verfahrensdauer schnuppe... Ihn stört, dass DIE noch schießen dürfen.
  18. Stimmzettel ist das eher allgemeine politische Vorgehen. Agieren, Argumentieren, sich - auch über die Verbände - öffentlich einbringen; das ist das politische Vorgehen bezüglich der spezifischen Sache, die hier im Raum steht.
  19. Ich gehe davon aus, dass der, der einschlägig sachkundig ist, diese "Erinnerung" nicht benötigt. Er ist ja sachkundig. Der SRS-Kunde (ohne WBK) ist es zumindest formal/belegter Maßen nicht. Aber mir ist das wurscht. Sollen sie eben "belehren" oder "erinnern".
  20. Wegen dieses Themas kommt garantiert kein EU-Austritt Deutschlands, und auch wegen anderer Themen ist er nicht mal ansatzweise in Sicht. Man sollte halbwegs realistisch bleiben. Was jetzt unmittelbar an "action" unsererseits notwendig ist, steht in dem von Empty8sh genannten Link via Katja Triebel und Gunsweek (https://www.gunsweek.com/en/current/news/lead-ammo-ban-eu-it-again) drin.
  21. Eben. Die Inhaber von Erlaubnissen für erlaubnispflichtige Waffen hingegen (und um die geht es hier) haben bereits ihre Waffen-Sachkunde - nachgewiesener Weise, sonst hätten sie namlich keine Erlaubnis/WBK. Also ist die Anforderung im vorliegenden Fall Nonsens.
  22. "Ob all das für ein Vereinsverbot reicht, ist offen. Die Ermittlungen laufen noch. Derweil dürfen die Pegida-Anhänger - sofern sie einen Schießstand finden - mit ihren legal erworbenen halb-automatischen Waffen weiterhin schießen..." Das, was da seitens SZ (mit leicht spürbarer Empörung) wiedergegeben wird, ist schlicht und ergreifend im Rechtsstaat so. Sobald es sauber abgearbeitet wurde, werden die Konsequenzen gezogen.
  23. Nein, das war bei der letzten Änderung der Europ. Feuerwaffenrichtlinie (91/477) eben nicht so. Aus dem EP und seinen Ausschüssen kam z.T. deutlicher Widerspruch und Widerstand. Die Kommission musste mehrere Anläufe, einschließlich Trialog nehmen; und hat letztlich (leider) einen gewissen Teil, aber bei weitem nicht das durchs Parlament gebracht, was sie alles so an Verbotsfantasien hatte... Ist doch hier im entsprechenden Thread ausgiebig nachlesbar. Wer sagt, dass ja ohnehin gar nichts ausrichtbar sei, der braucht keinen politischen Widerstand leisten, sondern kann sich gleich in die Ecke setzen und weinen. Mien Ding ist das aber nicht.
  24. Das ist mir prinzipiell auch klar. Wissen wir ja auch leidvoll vom nationalen Gesetzgeber. Aber es ist ein Ansatz für die politische Diskussion. Ich gehe auch davon aus, dass eine solche weitere Änderung der europ. Feuerwaffenrichtlinie durch das Europ. Parlament müsste. Und da kann und muss man ansetzen - und die faktische Begründung/Notwendigkeit einfordern. Das EP hatte in der letzten Verschärfungsrunde der Feuerwaffenrichtlinie durchaus kritisch ein- und nachgehakt.
  25. Nur um die Diskussion zu ordnen: Geht es eigentlich um "Bleifrei" im Skeet-Trap-Sport, oder generell um "Bleifrei" im gesamten Schießsport? Im letzteren Fall müsste die EU-Kommission (ununterbrochen auf dem Verbots-Trip) erklären bzw. belegen, wie Geschossblei beim Schießen in einen geschlossenen Geschossfang, ggf. sogar einem vollkommen geschlossenen Schießstand, in die Umwelt gelangen soll.
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