karlyman
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"Gasdruckwaffe"... Da ging es offenscihtlich um ein Diabolo bzw. eine Rundkugel aus einer CO2-Waffe, oder? Auch für die gelten die grundlegenden Sicherheitsregeln für Schusswaffen. Üblicherweise stehen die, mehrsprachig und z.T. auch in Piktogrammform, in jeder Bedienungsanleitung von Umarex & Co....
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
"Bedrängte aller Bundesländer, vereinigt euch..." -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Tja, wie gesagt, jeder Erwerbsberechtigte (über 18 J.) könnte nun ja potenziell - hinsichtlich SRS-, "freier" Druckluft- und VL-Waffen - gegen Aufbewahrungsvorschriften verstoßen. Da bin ich aber mal gespannt auf kommende Aktionen der Waffenbehörden. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Also, nochmal zu den Anforderungen an die Behältnisse - die Frage dieser seltsamen (nicht bestätigten) "Nicht-Sichtbarkeits"-Regelung geht mir doch etwas nach. Klar, für uns LWB mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind die Anforderungen an die Behältnisse technisch eindeutig geregelt (Norm). Und das "Sichtbarkeitsthema" ist da wahrlich ein Randthema, da die wenigen erhältlichen Behältnisse der erforderlichen Norm mit Panzerglasscheiben sehr teuer sind - kaum jemand wird sich so etwas zulegen (und die Sammler in den meisten Fällen: einen Waffenraum). Aber für erlaubnisfreie "Schusswaffen" (SRS, Softair, freie VL), wo künftig gilt "im verschlossenen Behältnis" aufzubewahren, käme ja nach dem Wortlaut des Gesetzes (bzw. § 13 AWaffV) auch eine abschließbare Vitrine in Frage (mit der sich SRS-, VL- Sammler etc. noch arrangieren könnten, einige haben so etwas wohl ohnehin schon). Darüber hinausgehende Regelungen zur "Unsichtbarkeit", welche aus der Begründung ableitbar wären, kann ich derzeit nicht finden. -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Die Regelung selbst (im Verordnungstext, konkret dem § 13 AWaffV) sieht neu gefasst so aus (ich hoffe, ich habe die letztgültige Version), siehe unten. (Die besagte Stelle im Begründungstext, aus der sich nach Meinung einiger Leute auch die "Nicht-Sichtbarkeit" im Behältnis ableiten soll, kann ich nicht finden). § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das 1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und 2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt. Der in Satz 1 Nummer 1 genannten Norm gleichgestellt sind Normen eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die das gleiche Schutzniveau aufweisen. Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sind zulässig, sofern sie 1. ein den jeweiligen Anforderungen mindestens gleichwertiges Schutzniveau aufweisen und 2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügen. (2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren: 1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; 2. mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis: Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist; 3. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)3 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm unterschreitet: a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5. des Waffengesetzes), für 2 Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. 3 Zu beziehen bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, und in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. - 14 - deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und b) zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie c) zusätzlich Munition; 4. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)4 entspricht und bei dem das Gewicht des Behältnisses mindestens 200 Kilogramm beträgt: a) eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes verbotene Waffen und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5. des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, und b) zusätzlich eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4 bis 1.2.4.2 und 1.3 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie c) zusätzlich Munition; 5. in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012)5 entspricht: a) eine unbegrenzte Anzahl von Lang- und Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.5. des Waffengesetzes), für deren Erwerb und Besitz es ihrer Art nach einer Erlaubnis bedarf, b) eine unbegrenzte Anzahl nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.4.4 des Waffengesetzes verbotener Waffen sowie c) Munition. (3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht: 1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3. bis 1.3.4. des Waffengesetzes, 2. Vorrichtungen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 des Waffengesetzes, die das Ziel beleuchten oder markieren, und 3. Nachtsichtgeräte, -vorsätze und -aufsätze sowie Nachtzielgeräte nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 des Waffengesetzes. Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.“...." -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Zum Thema "sichtbar/nicht sichtbar" hatte Schmitz75 am 09.06.2017 im Parallelthread zum Thema Waffenschrank aus der Gesetzes-Begründung zitiert; da ging es um den Quatsch mit den "Begehrlichkeiten": "Lies mal die Begründung: "Alternative Sicherungseinrichtungen, die keine Behältnisse sind, sollten nicht zulässig sein. Schusswaffen sind grundsätzlich nicht sichtbar in von sechs Seiten umschließenden Behältnissen aufzubewahren (Ausnahme Waffenschränke mit Panzerglastür). Grund ist, dass sichtbar aufbewahrte Schusswaffen Begehrlichkeiten wecken könnten."" -
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
karlyman antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Na, dann schau'n wir mal. Letzte Woche hatte ich ein Gespräch dazu mit einem VL-Schützen (Pistole, Perk. + Steinschloss), der auch ein paar nette Perkussions-Originale hat. Den schabt am meisten der offenbar kommende "Behältniszwang" auch für diese Stücke. Und zwar nicht an sich, aber diese ominöse (nur in der Begründung enthaltene?) Vorgabe, wonach die Schusswaffen-Unterbringung nicht sichtbar erfolgen muss.... (s)eine Vitriinen-Lösung würde damit streng genommen auch ausscheiden. Generell, was machen eigentlich die ganzen VL-, SRS- und Softair-Sammler, die ihre waffenrechtlich "freien" Stücke vorwiegend oder ausschließlich zu Ausstelllungs-/Dekozwecken haben, also sichtbar unterbringen wolllen (Wandmontage, Stand- oder Wandvitrinen), wenn tatsächlich eine solche, irrwitzige "nicht-sichtbar"-Regelung für sämtliche Schusswaffen kommt (bzw. zumindest per Begründungsteil aus dem Gesetz zu interpretieren ist)? Für die ist dann alles über den Haufen geworfen. -
30 Euro Gebühr für " Regelüberprüfung " im Saarland
karlyman antwortete auf PetMan's Thema in Waffenrecht
Dann frage ich mal weiter: Was hältst du von den Gebühren für die Aufbewahrungskontrollen? -
Das Problem ist - durch ständige Wiederholung der Falschmeldung frisst sich die irgendwann doch in die Hirne der wenig Informierten ein. Und genau das ist die Strategie.
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zu 1: D. Bartsch ist zusammen mit S. Wagenknecht Fraktionsvorsitzender der LINKEN-Bundestagsfraktion. zu 2: Nein. Es kommt natürlich drauf an, wie ernst das von Bartsch Geäußerte gemeint ist, und ob es die Parteilinie wiederspiegelt. Ich habe meine Zweifel.
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Ja, bislang war die LINKEN-Position zum LWB ja in der Tat "not amusing".... Deshalb ist die Aussage von D. Bartsch (der ja beileibe kein Hinterbänkler der LINKEN ist) zum Thema ja um so aufsehenerregender. Ich fürchte aber, hier steckt kein 180-Grad-Schwenk der Position zum Thema dahinter, sondern eine "stimmenorientierte Anpassung" an eine mögliche Zielgruppe. Dass die LINKE bislang aus nahe liegenden Gründen einen sehr schweren Stand in Jäger- und Schützenkreisen hatte bzw. hat, ist D. Bartsch sicher klar.
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Könnte es sein, dass die LINKE ab und zu mal ein Thema herausgreift, das potenzielle AfD-Wähler gut und wichtig finden (es gab ja mind. ein anderes Beispiel dafür, siehe Äußerungen von Sahra Wagenknecht), um von dort einige Stimmen zu gewinnen....?
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Das ist richtig. Die Grünen haben aus ihrer Gegnerschaft zum LWB offensichtlich ein "Leib- und Magenthema" gemacht, jedenfalls verfolgen sie das Thema ersichtlich mit Fanatismus. Die grüne Behauptung, eine "liberale" Partei zu sein, ist angesichts der vielen Verbotsbestrebungen ohnehin dreist und blanker Hohn. Die Linken hatten sich da bislang oft mit angehängt. Nun offenbar nicht mehr, was (wenn es denn Parteilinie ist) äußerst bemerkenswert wäre. Allerdings liegen sie mir nach wie vor mindestens wirtschafts-, außen- und verteidigungspolitisch nicht, und (nicht zu vergessen): Im "Ernstfall" werden sie wohl eine Rot-Grün-Regierung im Bund mit in den Sattel hieven. Und dass mit dieser Kombination waffenrechtlich endgültig "Schicht im Schacht" wäre, ist auch klar.
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Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
karlyman antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
"Sicherheits"halber (und konsequenter Weise) könnte man dann auch gleich mit dem Verriegeln anderer "Dinge" weitermachen; es kommt da so eine Praxis aus dem Mittelalter in den Sinn; Entriegelung zum Gebrauch nur durch Erlaubnisinhaber oder sonstige Bevollmächtigte... -
Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols
karlyman antwortete auf Proud NRA Member's Thema in Waffenlobby
Quelle für die Deliktrelevanz in diversen Ländern? Ernsthaft? Gibt es hier in diesem langen Thread bereits, und im Form zuhauf. Es ist ermüdend. -
Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols
karlyman antwortete auf Proud NRA Member's Thema in Waffenlobby
Den Eindruck habe ich im Verlauf der Diskussion auch gewonnen. Da ist eine nahezu kramphafte Fixierung auf alles, was deliktisch im Zusammenhang mit Schusswaffen geschieht. Messer, Hackebeil, Eisenstange und andere, diesbezüglich -zigfach relevantere Gegenstände? Ach, egal; so lange es nicht "bumm" macht. -
Tja, das hat wirklich Potenzial für den Wahnsinnsthread.
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EU-Richtlinien brechen Verfassungsrecht.... Die EU wird wahrlich immer skurriler.
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Also, da mit "Betrug" bzw. Anzeige zu winken, fände ich - beim von Commerzgandalf genannten Sachverhalt und auch seinen dem Käufer gemachten Angeboten "in Güte" - schon recht dreist.
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"Vorstrafe"? Also, zunächst mal bahnt sich da "lediglich" ein zivilrechtlicher Streit zwischen euch an.
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Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
karlyman antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
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Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
karlyman antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Und wohl noch nicht mal zwingend mit einer Parteizugehörgkeit; eher, wie der entsprechende Entscheider/Behördenchef von seiner eigenen Anschauung her "gestrickt" ist. DAS ist dann die Richtschnur, die er "seiner" Behörde für die Ausführung vorgibt. Ich denke, in den Fällen, wo der entsprechende Verwaltungsvollzug eher praktisch/pragmatisch orientiert erfolgt, wird man die Kontrolle vorankündigen. Mehrfach vor verschlossenen Türen, d.h. mit nicht anwesendem LWB zu stehen, ist auch nicht sonderlich lustig oder effizient. -
Sachlicher Videobeitrag bei FAZ: Pink Pistols
karlyman antwortete auf Proud NRA Member's Thema in Waffenlobby
Mit Verlaub gesagt, und ohne zynisch klingen zu wollen: Ich finde die Suizid-Schusswaffen-Diskussion langsam zum Gähnen. Warum, wurde hier schon von anderen so oft gesagt, ich brauche es nicht zu wiederholen. Wirkliich relevant ist die allgemeine sicherheitliche Situation in Zusammenhang mit dem legalen Schusswaffenbesitz. Und, da beißt die Maus keinen Faden ab, geht es eben in mitteleuropäischen Ländern mit höherer Schusswaffen-Besitzquote nicht ingsgesamt "unsicherer" zu, als in denen mit niedrigerer. Sieh dir übrigens auch die Entwicklung in Tschechien an. Dort werden seit Jahren Liberalisierungen beim Thema privater Schusswaffenbesitz vorgenommen; siehe auch jüngste Initiative (im Parallelthread). Wie auch immer, dort ist für die Bürger unter genau definierten Umständen, aber deutlich leichter im Vergleich zu D, auch Waffenführen zu Verteidigungszwecken erreichbar. Hätte man in der CZ schlechte Erfahrungen damit gemacht, so würde die Sache wieder zurückgedreht bzw. würden keinesfalls weitere Erleichterungen auf den Weg gebracht. Es ist aber nicht so. Über "amerikanische" Verhältnisse kann man ja viel diskutieren. Aber mir fällt nichts ein, was im Bedürfnis- oder Führens-Bereich gegen eine Angleichung etwa an schweizerische oder CZ-Regelungen, evtl. auch österreichische, spräche. Das sind unsere unmittelbaren Nachbarländer, da können wir uns die Thematik direkt ansehen. -
139 Ja- und 9 Nein-Stimmen im CZ-Parlament... eine klare "Ansage".
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Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?
karlyman antwortete auf Shiva's Thema in Waffenrecht
Ja, bei uns ist das in aller Regel auch so.