Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.239
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Sofern ausreichende Überzahl an kontrollierenden Beamten gegeben ist, sind die dabei recht ruhig und zahm. Selbst mehrfach beobachtet.
  2. Na, vielleicht finden die das ja ganz witzig...
  3. Verlangen (nach eigenem Gutdünken) können sie vieles... Die Frage ist, ob § 36 Abs. 3 WaffG eine ausreichende Anspruchsgrundlage dafür bietet, dass die Behörde (gegen deinen Willen) Fotos in deinen Räumlichkeiten machen darf, oder solche als Vorlage von dir verlangen darf. In § 36 Abs. 3 WaffG steht davon (bzw. von einer bestimmten, zwingenden Dokumentationsform) jedenfalls nichts. Da steht nur, dass du ihnen vor Ort auf Verlangen die sichere Aufbewahrung nachweist. Wenn das geschehen ist, und sie dies wie üblich schriftlich (Aktenvermerk/Besichtigungsprotokoll o.ä.) vermerken, dürfte dem Gesetz doch Genüge getan sein.
  4. Bei Dekowaffen wäre die Versteckerei doppelt sinnlos. Denn wofür sind die ausschließlich da? Siehe Bezeichnung...
  5. Entweder tatsächlich nicht, oder offiziell nicht. Wer weiß.
  6. Nach derzeitigem Stand ist das für die Salut-Waffen geplant.
  7. Ich denke, egal ist das niemandem hier. Die meisten im Forum bzw. Waffenrechts-/Waffenlobby-Bereich haben sich intensiv mit der EU-Waffenrechts-Verschlimmbesserung befasst.
  8. Bei welcher Gelegenheit bzw. gegenüber welcher Stelle sollte man denn "vor Ort" (= in den eigenen 4 Wänden, wo die Dinger ohnehin hängen, stehen, lagern...) nachweisen müssen, dass man sie legal besitzt? Noch dazu bezogen auf Gegenstände (Deko), deren Erwerb und Besitz gar keine Erlaubnis voraussetzt...?
  9. Na. in gewisser Weise dürfte es für einen nationalen Gesetzgeber (vgl. GB) auch kein Problem sein, ganze Kategorien einfach zu verbieten... Wo fängt man da an bzw. wo hört man auf?
  10. Gleichstellung mit der Waffe, aus der sie entstanden sind - und damit auch Waffenschrankpflicht - ist für die Salut-Waffen in der Diskussion (und im EU Firearms Amendment drin). Hier geht es um Dekos (die nach dt. Recht noch nicht mal mehr Waffeneigenschaft haben). Für die gibt's (siehe TE: Veräußerbarkeit Alt-Dekos) wieder andere Themen...
  11. Das Versenden einer Liste über diese Gegenstände (welche gar keine Waffen mehr sind) an die Behörde kostet nicht viel. "Gemeldet" und aktenkundig sind sie dann ja.
  12. "Journalistisch" in Anführungszeichen...
  13. Das braucht und will der auch gar nicht haben. Der Verfasser will maximale propagandistische Wirkung erzielen.
  14. Der "Stern" ist schon seit langer Zeit ein tendenziöses, sehr einfach gestricktes Blatt, das nach außen vorgaukelt, eine Art Nachrichtenmagazin zu sein... Persönliche Meinung: ich würde es nicht mal kleingeschnitten auf dem stillen Örtchen nutzen.
  15. Wobei eine REGELüberprüfung einerseits, und eine anlasslose Stichprobenkontrolle (Aufbewahrung § 36 Abs. 3 WaffG) andererseits aber auch nochmal "zwei verschiedene Paar Stiefel" sind.
  16. Knackpunkt bei dem ganzen Thema ist das "Veranlassen" einer Verwaltungshandlung (welches Voraussetzung dafür ist, dass eine Gebührenschuld für dieses Handeln entsteht).
  17. Schön, aber wo steht das so explizit drin?
  18. Du musst es der Behörde eben "glaubhaft machen" bzw. darlegen, dann wird es schon passen.
  19. Da ich kein grundsätzliches "Polizeimisstrauen" habe (2 aus meiner weiteren Verwandtschaft sind bei der Bu.Pol.), glaube ich schon, dass das kaum polizeilich missbraucht wird... Aber nichtsdestotrotz - wenn die genannten Anlässe ausreichen, dann sind sie eigentlich immer einsetzbar.
  20. Zuminest den "Verdacht" kann man irgendwie immer haben (sehr subjektiv...). Ebenso wie das Zugreifen "aus polizeilicher Erfahrung heraus". Und Kriminalitätsschwerpunkte - ja, da gibt es neuerdings an zahlreichen, zumindest städtischen öffentlichen Plätzen viele... Faktisch wäre das dann eine Art "Generalermächtigung" für Kontrollen inkl. Durchsuchungen im öffentlichen Raum.
  21. Ich verstehe die plumpe Gleichsetzung nicht. "Reichsbürger" sind Typen, die sich zusammenfantasieren, dieser Staat existiere gar nicht wirklich, siie müssten ihn nicht anerkennen, er habe ihnen nichts zu sagen etc... "Prepper" wiederum sind Leute, die duchaus (und wohl zum allergrößten Teil) kein Problem haben, die Staatlichkeit im Hier und Heute anzuerkennen, die aber mit gewisser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese in einem schweren Krisen- oder Konfliktfalll zusammenbrechen wird, gemeinsam mit einem Großteil der damit verbundenen Infrastruktur - und die sich genau darauf, um ihre Existenz zu sichern, "vorbereiten" (Begriff!) wollen. Wo ist bei Letzterem das Problem? Das Bundesinnenministerium selbst hat die Bürger in neuerer Zeit wieder dazu aufgerufen, für krisenhafte Fälle und Zeiten Vorräte und nützliche Dinge zu bevorraten. Ist es suspekt, wenn Leute dies sehr gründlich tun?
  22. Ich habe in besagte ZDF-"Satire" (wo natürlich zwanghaft das Waffenthema aufgegriffen werden "musste") versehentlich reingeschaltet, und mir das Ganze leider wenige Minuten lang (nur aus Neugier, was noch kommt) angetan. Fazit: Sehr verzichtbar. Pointiert ausgedrückt: Was für ein Scheixx.
  23. Also, an Waldorf-Schulen werden aber nicht nur (Eurythmie) "Namen getanzt". Da gibt es z.B. auch Schmiedekurse und die Möglichkeit, sich dabei selbst Klingen anzufertigen... Habe ich so am staatlichen "Gymnasium XY" auch noch nicht gesehen.
  24. Ja; aber ergänzen sollte man da noch: Und versuche, möglichst viele Leute im Umfeld vom Bevormundungs- bzw. Verbots-Charakter der grünen Partei zu überzeugen. (Nur im Kämmerlein bzw. der Wahlkabine vor sich hin zu "grummeln" hat begrenzte Wirkung).
  25. Zitat: "In Deutschland darf ein solches Gewehr einen maximalen Luftdruck von 7,5 Joule aufweisen." Soll ich darüber nun lachen oder weinen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.