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karlyman

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Alle Inhalte von karlyman

  1. Na, die können das Gerät aufgrund seiner Wirkungen (wenn dies vom BKA als Fachbehörde entsprechend beurteilt werden sollte) in den "erlauchten" Kreis erlaubnispflchtiger Waffen nach WaffG aufnehmen. Was hinsichtlich des Führens die WS-Pflicht nach sich ziehen würde. Ist Spekulation, aber ich traue dem Gesetzgeber mittlerweile ziemlich viel zu.
  2. Und wenn die Anbieter (sowie die überzeugten JPX-Eigner) Pech haben, dann wird das BKA auf diese "mechanische Einwirkungs-Komponente" des JetProtector abheben, und der Weg zur "großen" WS-Pflicht für das Gerät ist nicht mehr weit.
  3. Lt. berichtetem Sachverhalt, Zitat aus verlinktem Artikel: "Aus nächster Nähe zielt B. auf das Gesicht seines Gegners und drückt ab. Der Schuss zerfetzt dessen Auge. Das Opfer stirbt fünf Tage später an schweren Hirnverletzungen."
  4. Die Leute sollten sich mal klar machen, dass in Deutschland in diesem Bereich "Bestandsschutz" ein Fremdwort ist.
  5. Die Krux war hier lt. Sachverhalt nicht der Reizstoff, sondern offenbar die mechanische Einwirkung auf das Auge des Widersachers. Wenn jemandem ein Besenstiel oder eine Schirmspitze ins Auge gestoßen wird, kann das u.U. auch so enden.
  6. Die EU(-Kommission) hat ein ganzes Arsenal an "Daumenschrauben" für uns LWB vorgesehen. Stichwort "Weißbuch" von Fr. Malmström u.a.... Wir werden nie "sicher" sein und uns immer wehren müssen gegen sinnlose Verschärferei. Entscheidend ist aber nicht, was deren Plan oder Absicht war. Sondern, was im "Amendment" zur EU Firearms-Directive schlussendlich beschlossen wurde und enthalten ist.
  7. Man muss das nicht ins Lächerliche ziehen (auch wenn nicht böse gemeint). In der Frage der jagdlichen Magazinbegrenzung (nach dem unsäglichen Leipziger Urteil) haben offenbar gute Kontakte in der CSU geholfen, recht schnell eine vernünftige Gesetzesänderung herbeizuführen.
  8. Diesen Trumpf kann man durchaus spielen. Viele LWB gehören mit zur CSU-Stammwählerschaft. Wichtig ist, der CSU und Herrn BMI Seehofer das sachlich, aber deutlich zu sagen.
  9. karlyman

    Brainstorming

    Da gibt es doch dieses "lustige" Schulungsvideo der chinesischen Polizei ("how to survive a knife attack" o.ä.; neulich irgendwo gesehen): Schnell wegrennen und laut "Police! Police" rufen...
  10. Er meint erlaubnispflichtige... nicht solche mit Klinge.
  11. karlyman

    Brainstorming

    Exakt diese Abwägung trifft derzeit der Staat für die überwiegende Zahl der Bürger.
  12. karlyman

    Brainstorming

    Sie wird dort m.E. - von beiden Seiten - weniger "religiös" geführt wie in D, einfach etwas entspannter.
  13. karlyman

    Brainstorming

    Auf den Punkt hatte @German oben schon geantwortet, Zitat daraus: "Es geht vielmehr um die rechtliche Bindung an den Staat als Träger des Beamtentums und die damit verbundene Weisungsfähigkeit und natürlich auch um die institutionelle Prägung. Kurzum ist ein Beamter im Durchschnitt (auch da gibt's Ausreisser nach oben und unten) für den Staat kontrollierbarer als ein "freier" Bürger." Das steckt letztlich hinter den sog. "besonderen Mützen" als Waffenträger. Weisungsempfänger, öffentl.-rechtl. Dienst- und Treueverhältnis, besondere Einbindung in staatliche Institutionen. Das diesbezügliche Vertrauen (um nicht zu sagen, der Glaube daran) ist in D stark ausgeprägt.
  14. karlyman

    Brainstorming

    Evtl. alle Leute, welche über keine spezielle "Mützentrageerlaubnis" verfügen.
  15. karlyman

    Brainstorming

    Also, ich würde hier als Qualitäts(unterscheidungs)merkmal nicht auf den Beamtenstatus der Leute abheben. Und nein, ich habe nichts gegen Beamte. Aber die Ernennungsurkunde auf Lebenszeit macht sie weder zu Heiligen, noch zu einschlägig Hochqualifizierten.
  16. karlyman

    Brainstorming

    Ich stimme dir zwar zu - weise aber darauf hin, dass z.B. unser Nachbarland Tschechien zeigt, wie schnell und wie viel sich bei diesem Thema in der Gesellschaft (und Gesetzgebung) ändern kann.
  17. So ein "0er" auf Rollen...
  18. Ja; nur deren Anlass und Notwendigkeit bestimmen im konkreten Fall andere Leute.
  19. Waffenbehältnis im Schlafzimmer hat im Fall der Aufbewahrungskontrolle eben immer den Nachteil, dass die Kontrolle dann auch im Schlafzimmer stattfinden muss... Das kann man mögen, oder auch nicht. P.S.: Wenn man eine "Vorwarnzeit" von einer ganzen Minute einkalkuliert (und meint, diese halten zu können), reicht eigentlich auch ein Nebenraum neben dem Schlafzimmer o.ä.
  20. Die Konstruktion ist ja bekannt. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bleibt unangetastet. Besteht man als LWB allerdings darauf, drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen. Und über diesen "Hebel" des Verwaltungsrechts wird dann meist freiwillig auf das Grundrecht (s.o.) verzichtet.
  21. Theoretisch ja. In der Praxis (anlasslose Kontrollen, Gebührenerhebung...) gewinnt man als LWB jedoch durchaus den Eindruck, "allein auf weiter Flur" zu sein.
  22. karlyman

    Brainstorming

    Wie treffend Carl Zuckmayer das doch schon mit seinem "Hauptmann..." literarisch dargestellt hat.
  23. Besagtes, abstraktes Gefahrenpotenzial hat jeder evtl. lockere Dachziegel an der Dachkante eines Hauses zum öffentlichen Gehweg hin. Ich wundere mich, wie wenige professionelle/amtliche Dachprüfer und Ziegelrüttler unterwegs sind...
  24. karlyman

    Brainstorming

    Beim Waffentragen scheint in D generell zu gelten: Sobald der Mensch in irgendeiner Art von Uniform steckt bzw. spezielle Mütze trägt, sind die Verhältnisse gaanz anders... Das nimmt bei dem Thema fast schon manische Züge an.
  25. karlyman

    Brainstorming

    Also, seitens der Innenminister und somit obersten Dienstherren ist die Rückendeckung üblicherweise schon da. Üble "Wadenbeisser" im o.g. Sinne sind meist weltfremde grüne MdBs, die meinen, eben irgendetwas absondern zu müssen.
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