karlyman
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
karlyman antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Ja. Aber darum ging es nicht, es ging um ein "Umschwenken" während der Aufbewahrungskontrolle (welche auf Grundlage von § 36 WaffG stattfindet). Und dort, wo alleine die Verwaltungsbehörde kommt, "schwenkt" gar nichts um. Da kommt ggf. später "die Polizei".- 196 Antworten
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Ja, so sehe ich das auch. Bei Waffen, die nicht absehbar ganz bald wieder geschossen werden, bringe ich - mit dem letzten VFG-Reinigungsfilz durch den Lauf - einen dünnen Ölfilm auf die Laufinnenwandung auf. Jedesmal vor dem nächsten Schießen damit dann komplett trockenzuwischen ist mir zu umständlich. Beim bzw. durch das Schießen hat dieser dünne Ölfilm dann folgende Auswirkung: gar keine.
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
karlyman antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Du stellst die Sinnfrage, ausgerechnet im WaffG....- 196 Antworten
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
karlyman antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Wobei wir da eben beim Thema "Universal-Halterung" sind... Es ist eben keine Halterung, die "für Waffen bestimmt" ist. Klar, ein absolut übelmeinender Geist könnte natürlich versuchen, bei sämtlichen Lampen-Halterungen, von Rohr-Klemmhalterungen für Räder bis zur Universal-Magnethalterung, "Böses" zu unterstellen. Wohlgemerkt, hier geht es um absolut gängige Allroundartikel... Rein "taktisch" (bzw. pragmatisch gedacht) ist es wohl besser, solche (für alles mögliche andere gedachten) Halterungen schlicht nicht mal in die Nähe des Waffenschranks zu legen. Dann kommen bei etwaigen Kontrolleuren schräge Gedanken gar nicht erst auf.- 196 Antworten
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
karlyman antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Man könnte das fortsetzen mit: Magnet.- 196 Antworten
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
karlyman antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Eine gute Frage. Diese Klemmhalterungen für Lenkerrohre sind ein (noch dazu günstiger) Massengegenstand. Sie sind nicht für Waffen gedacht.... Rein theoretisch könnte man damit aber auch eine Lampe an anderen rohrförmigen Körpern anklammern.- 196 Antworten
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Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung
karlyman antwortete auf PPC Sniper's Thema in Waffenrecht
Zu 1): Stimmt. Zu 2): Hier gibt es unterschiedliche Verhältnisse. In den meisten Bundesländern kontrolliert nicht "die Polizei" (s. Berlin), sondern rein die Verwaltungsbehörde. Da kann es (mal abgesehen von den rechtlichen Gegebenheiten) schon naturgemäß kein "Umschwenken" in eine Durchsuchung geben. Die Verwaltungsbehörde hat schlicht nicht die erforderliche Befugnis.- 196 Antworten
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Wenn ich mir andererseits überlege, dass der Vorschrift neuer Tresore (immerhin...) eine Anhörung, Erörterung bzw. längere Diskussion vorangegangen ist (mit dem Ergebnis, dass zumindest noch ein gewisser Bestandsschutz herausgeholt werden konnte) - dann ist schwer vorstellbar, dass der Irrwitz von Einzel-Stöpseln IM Waffenbehältnis so einfach mit einem Fingerschnipsen, geheim im Hinterzimmer vereinbart, Gesetz wird. Zumindest müsste man so langsam etwas von der Sache mitbekommen.
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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
karlyman antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Ja, bitte, Frau PHM, bitte wühlen sie tiefer.... und da, Frau POM, könnte auch noch was sein... -
Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
karlyman antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Beim "wollen" bin ich mir sicher, beim "werden" eher nicht. Konkret zum Thema: Als WBK-/JS-Inhaber betrachten wir hier die Rechtslage bei den Einhandmesser-Führverboten naturgemäß "enger" und sind im Zweifelsfall bestrebt, uns tunlichst dran zu halten. Ich kenne aber nicht wenige Leute (keine WBK- oder JS-Inhaber), die auch fast 10 Jahre nach dem Verbot (01.04.2008) ihr praktisches Einhand-Klappmesser täglich als Taschenmesser dabei haben. Der freundliche Hinweis auf die Rechtslage wird da in aller Regel mit einem Achselzucken (oder Lächeln bzw. nett "Vogel" zeigen) quittiert. Den meisten geht das sonstwo vorbei. Oder, anders gesagt: Der Nutzen des praktischen Messers wird deutlich über die unwahrscheinlichen (und selbst wenn eintretenden: geringen) Sanktionen gesetzt... -
Sylvia Merkle ist engagiert und wirklich in Ordnung. Es war m.E. eine gute Sache, dass sie F.-Fillialleiterin in Stuttgart wird. Allerdings kann man das Gesagte mit der Bedeutung des Teams, also des gesamten Personals, nur unterstreichen.
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Mir ist nichts davon bekannt. Problematisch ist es aber bekanntlich bei Randzünderwaffen. Und da auch weniger wegen des "Schlagbolzens" sondern weil bei KK/Randzünder (wie in einem Thread hier auch schon ausgeführt) bei leerem Abschlagen der "Schlagbolzen" auf den Rand des Patronenlagers dengelt. Was weder ihm, noch auf Dauer dem Rand des Patronenlagers gut tut. Daher Fazit für mich (und eigentlich weit verbreitete Erkenntnis): Leer abschlagen bei Zentralzünderwaffen unproblematisch, bei Randzünderwaffen sollte man es besser bleiben lassen.
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Führverbot Einhandmesser - Expertenmeinung zu TV Sendung
karlyman antwortete auf JDHarris's Thema in Waffenrecht
Darin zeigt sich der extreme deutsche Hang zu Institutionen, in welcher Form auch immer. Dem Einzelnen/Privaten/"Hobbyisten" wird tendenziell wenig Vertrauen entgegengebracht. Sobald er etwas jedoch "professionell", als speziell mit einer Aufgabe Betrauter, oder gar in staatlichem Auftrag "mit besonderer Mütze" tut - alles bestens. Irrational. -
Die Stuttgarter Frankonia-Filliale (in der ich gelegentlich bin) ist im großen und ganzen in Ordnung; ich kann den grundsätzlich positiven Eindruck bestätigen.
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Ist natürlich eine Sache der persönlichen Vorliebe, aber: ich sehe für mich keinen Grund, Waffen mit Pufferpatrone drin zu lagern. Genauso wenig wie mit irgendwelchen anderen Stöpseln.
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Wobei die A-Zoom ja durchaus anständige Teile aus Alu sind. Das mit den Plastikteilen unterstreiche ich voll.
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Durchaus. U.a. bin ich schon ein paar Jährchen im WaffG-Bereich "unterwegs". Ändert aber an meiner Aussage dazu nichts.
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Es kann besagten amtsnahme Personen (politischen Akteuren) aber auch böse auf die Füße fallen, wenn man es schafft, die Presse auf solche direkten Polit-Profit-Mauscheleien aufmerksam zu machen und das in die Öffentlichkeit zu bringen. Trotz etlicher Negativbeispiele... eine völlige Bananenrepublik sind wir auch noch nicht.
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Vor allem wird da (siehe: deutlich größerer betroffener Personenkreis bei der Zulassungsstelle/Fahrerlaubniswesen) ziemlich schnell sozusagen politischer Druck in Richtung Behördenleitung aufgebaut werden... Soll heißen, das "Publikum" steht recht wirkungsvoll dem Landrat bzw. dem Oberbürgermeister (je nach Zulassungsstelle im Landkreis oder der Stadt) "auf den Füßen". Und dann kann ein solcher Sachbearbeiter durchaus mal ganz schnell weg vom betreffenden Schalter bzw. Büro, und in anderer Verwendung, sein. Damit wieder Ordnung (und in Bezug aufs Publikum auch Ruhe) in den Laden kommt.
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Nur als Anhaltspunkt: auch in Ländern, in denen Waffenschränke/Gun Safes für Schusswaffen nicht zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, werden sie von vielen Waffenbesitzern zur Aufbewahrung verwendet. Neben dem Sicherheitsaspekt dient das auch dem Wertschutz. Klar, über immer weitere Sicherheitsstufen (bis hin zum Modell "Cheopspyramide"...) kann man berechtigt streiten; ich kritisiere das ja auch. Aber die A.-Stöpsel (noch dazu für Einzelwaffen, für die eh schon "Schrankpflicht" gilt) dienen zu überhaupt nichts, außer Aufwand/Kosten weiter zu erhöhen und für deren Hersteller Umsatz zu generieren.
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Man kann ja übers Ausmaß streiten, aber an sich machen Waffenschränke durchaus Sinn. Diese Stöpselelemente allerdings sind wirklich der Schwachsinn hoch drei. Außer als Waffenbesitzvergrämungselemente (= sinnlose Kostenerhöher), da könnten sie funktionieren.
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Ja, ja.... "Immer erst...", "ja eh nicht...". Ist das eigentlich ein Hobby mancher Leute, im Brustton der Überzeugung rechtliche Falschauskünfte zu geben? Vielleicht sollte man, wenn man schon solche Dinge behauptet, sich vorher mal in die entsprechenden Bestimmungen und Rechtsprechung einlesen. Bzw. - besser - solche Behauptungen einfach sein lassen.
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Schon an diesem Punkt zeigt sich doch - wenn es wirklich so gesagt wurde - dass wir es hier mit blanker Willkür zu tun haben. Verwaltungshandeln nach persönlichem Gusto, nicht im Rahmen der Rechtsgrundlage.
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Nur nebenbei - da kommen im Waffenrecht noch so einige andere, nicht wirklich gerechtfertigte Eingriffe in Art. 2 Abs. 1 GG in den Sinn...
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Na ja, es gibt (offensichtlich) "gute" und "böse" Prepper. Beide treffen Vorsorge für den Notfall und legen Vorräte mit dem Notwendigsten an. Vielleicht besteht der Unterschied darin, dass die Letztgenannten auch robuste Vorsorge gegen die Wegnahme ihrer Vorräte treffen...