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karlyman

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  1. Weil IPSC in Bezug auf Verteidigunsschießen einfach nicht praxisnah ist, sondern eben ein purer Wettkampfsport, hat man in den USA das IDPA geschaffen. Auch IDPA ist in USA noch eine Disziplin (mit Wertung), aber eine, die - im Gegensatz zu IPSC - eben SV-Szenarien einbezieht bzw. simuliert. Allein das sollte allen, die nicht von vornherein bösen Willens sind, Aussage genug sein!
  2. (oben beantwortet...)
  3. Und genau das - nicht das Gehetze eines verbitterten, abgetretenen Vereinsfunktionärs - ist das Entscheidende! Blöd nur, dass besagter Mensch via Presse eine so große Plattform erhielt.
  4. Er hatte doch angegeben, dass er die Pistole griffbereit neben dem Bett liegen hatte (außerhalb Waffenschrank).... Dann hat ihn das offensichtlich WBK (und JS?) gekostet.
  5. Ja, schön regelmäßig zum Regeldatum... Womit sie dann ein Ritual und vollends absurd wären.
  6. Was wurde eigentlich letztlich aus dem Fall in Neuenrade?
  7. Daraus (§ 2 Nr. 3 AH-LGebG): 3. Individuelle Zurechenbarkeit 3.1 Individuelle Zurechenbarkeit setzt Interesse des Einzelnen an der öffentlichen Leistung voraus (Zurechnungszusammenhang). Eine Begünstigung des Einzelnen durch die öffentliche Leistung ist nicht erforderlich; auch bei belastenden öffentlichen Leistungen kann ein Zurechnungszusammenhang bestehen. Als Anknüpfungspunkt für Gebührenfolgen ist entscheidend, dass der Einzelne der öffentlichen Leistung näher steht als die Allgemeinheit. Das öffentliche Interesse an der öffentlichen Leistung findet bei der Gebührenbemessung Berücksichtigung (vgl. Nr. 4.4 zu § 7). .... 3.3 Der Zurechungszusammenhang ist regelmäßig unterbrochen 3.3.1 bei uneigennütziger Veranlassung einer öffentlichen Leistung im Drittinteresse, 3.3.2 bei Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen, die nach dem Zufallsprinzip bzw. einer Risikoanalyse unregelmäßig durchgeführt werden, wenn ein Verstoß gegen eine der Kontrolle oder Überwachungsmaßnahme zugrunde liegende Rechtsvorschrift nicht festgestellt wird. Die individuelle Zurechenbarkeit des Verwaltungshandelns bzw. seiner Veranlassung wird somit, bei Kontrollen wie der nach § 36 Abs. 3 WaffG, klar verneint. Damit fiele für Ba.-Wü. doch die Grundlage einer entsprechenden Gebührenerhebung weg (vgl. § 2 Abs. 3 "Zurechenbarkeit" bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 1 "Gebührenschuldner"). Es handelt sich hier zwar um eine Verwaltungsvorschrift, also eine Norm, die die Verwaltung "nur" im Inneren bindet. Dennoch ist das o.g. ein ganz gewichtiges Argument in der Aufbewahrungs-Kontroll-Gebührendiskussion. Und, ernsthaft: darauf wurde in keiner der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen Bezug genommen?
  8. Verkehrskontrollen... Und dann immer diese furchtbaren Einhandmesser in der Mittelkonsole.
  9. Oder, gemäß Heinz Erhardt: "Natürlich die Autofahrer".... Allle gefährlich und böse.
  10. Ja, klar. Aber wir gehen ja von der (in der Tat traurigen) Praxis aus - "jetzt sind sie schon mal da", bzw. drin... Faktisch werden die meisten Eindringlinge, auf vernehmbaren RAUS-Ruf, das Weite suchen. Wenn nicht, und das Gegenteil eintritt (und sie einem auf den Pelz rücken), muss man agieren. Das meinte ich mir der roten Linie.
  11. Wenn es räumlich geht, einen Bereich mehrerer Schlaf-/Aufenthaltsräume (ganz klassisch etwa Elternschlafzimmer+Kinderzimmer zusammen in höhergelegenem Stockwerk) zu sichern, ist dieses Vorgehen gut. Vom "sich einbarrikadieren" in einem Raum halte ich aber auch nicht so viel. Nur, wenn es ggf. gar nicht mehr anders geht.
  12. Muss natürlich jeder selbst wissen, wie er das handhabt. Ob es tatsächlich so schlau ist, sich dem bzw. den Typen, wenn die "auf dem Rückzug" bzw. der Flucht sind, noch in den Weg zu stellen... Fragezeichen. Man kann sich ruhig bemerkbar machen. Die meisten Eindringlinge werden dann schnell das Weite suchen. Meine "rote Linie" wäre, wie gesagt, wenn meine Angehörigen und ich in irgendeiner Weise angegangen werden.
  13. Wir sehen hier eben mal wieder diese - insbesondere wohl deutsche - Krankheit, dieses Eiferertum, das genau zu wissen meint, was andere "zu haben brauchen" (und was nicht).
  14. O-Ton H. Benkert lt. Artikel: "„Aus meiner Sicht braucht kein Sportschütze eine großkalibrige Waffe“, sagt er. Großkaliber seien nur für Jäger und Sicherheitskräfte sinnvoll." Manchmal ist es einfach besser, etwas auf sich beruhen zu lassen (in dem Fall manifestiert durch den eigenen Austritt), und sich verbal zurückzuhalten. Verbales Nachtreten gegenüber Schützenkameraden ist - zumal angesichts der einschlägigen Diskussion in D - ganz übler Stil.
  15. Die Konfrontation nicht zu suchen, ist m.E. tatsächlich ein guter Ratschlag. Eine vernünftige Auslegung sieht m.E. in etwa so aus: Nicht aktiv auf den bzw. die Typen zugehen. Sondern einen Bereich (zur Nachtzeit im eigenen Haus klassischerweise Schlaf-/Aufenthaltsräume im OG) sichern. Im Sinne einer - dorthin - nicht übertretbaren "roten Linie".
  16. Ditto. Es gibt diverse Dinge, wo äußerlich ein Clip zum Einstecken sichtbar ist, aber kein Einhandmesser dahinter steckt.
  17. Wie sprüht man eigentlich "versehentlich" (ich stelle mir vor, durch "kurz mal draufkommen"....) so viel von dem Zeug, dass das 10 oder 11 Leute abbekommen?
  18. Sofern ausreichende Überzahl an kontrollierenden Beamten gegeben ist, sind die dabei recht ruhig und zahm. Selbst mehrfach beobachtet.
  19. Na, vielleicht finden die das ja ganz witzig...
  20. Verlangen (nach eigenem Gutdünken) können sie vieles... Die Frage ist, ob § 36 Abs. 3 WaffG eine ausreichende Anspruchsgrundlage dafür bietet, dass die Behörde (gegen deinen Willen) Fotos in deinen Räumlichkeiten machen darf, oder solche als Vorlage von dir verlangen darf. In § 36 Abs. 3 WaffG steht davon (bzw. von einer bestimmten, zwingenden Dokumentationsform) jedenfalls nichts. Da steht nur, dass du ihnen vor Ort auf Verlangen die sichere Aufbewahrung nachweist. Wenn das geschehen ist, und sie dies wie üblich schriftlich (Aktenvermerk/Besichtigungsprotokoll o.ä.) vermerken, dürfte dem Gesetz doch Genüge getan sein.
  21. Bei Dekowaffen wäre die Versteckerei doppelt sinnlos. Denn wofür sind die ausschließlich da? Siehe Bezeichnung...
  22. Entweder tatsächlich nicht, oder offiziell nicht. Wer weiß.
  23. Nach derzeitigem Stand ist das für die Salut-Waffen geplant.
  24. Ich denke, egal ist das niemandem hier. Die meisten im Forum bzw. Waffenrechts-/Waffenlobby-Bereich haben sich intensiv mit der EU-Waffenrechts-Verschlimmbesserung befasst.
  25. Bei welcher Gelegenheit bzw. gegenüber welcher Stelle sollte man denn "vor Ort" (= in den eigenen 4 Wänden, wo die Dinger ohnehin hängen, stehen, lagern...) nachweisen müssen, dass man sie legal besitzt? Noch dazu bezogen auf Gegenstände (Deko), deren Erwerb und Besitz gar keine Erlaubnis voraussetzt...?
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