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karlyman

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  1. Erstens hattest du selbst richtigerweise eine gute Haus-Einbruchsicherung (evtl. auch inkl. einer Meldeanlage) empfohlen. Die kann im Fall des Falles eine gewisse Vorwarnzeit (vgl. oben) verschaffen. Zweitens weiß ich nicht, ob es im Fall eines "heißen Einbruchs"/home invastion (nimmt leider auch in D zu) stets die bessere Alternative wäre, ohne jegliche Gegenwehr alles mit sich geschehen zu lassen. Das muss freilich jeder mit sich selbst, und ggf. seinen Lieben, ausmachen.
  2. Echt? Wir haben gute Bekannte in USA, die in guten (aber nicht "reichen") Wohngegenden in Kleinstädten in Pennsylvania bzw. New Jersey leben. Wir tauschen uns ziemlich offen über vieles aus, und über eine Schießerei in ihrer Gegend haben die noch nie berichtet. Seltsam...
  3. Und ein umfassendes Verkaufsverbot, egal für welchen Verwendungszweck, begründen sie dann wie genau.....?
  4. Die Herleitung des "12/18 für jede Waffe" ist aus der Luft gegriffen. Eine sinnvolle Ableitung ist da nicht erkennbar. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine fortwährende Bedürfnisprüfung stattzufinden habe; zu prüfen ist dabei die Fortgeltung des Bedürfnisses, welches der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis zugrunde lag. Und dazu möge man einmal aufzeigen bzw. belegen, welcher bisherigen Erteilung einer WBK "12/18 für die einzelne Waffe" zugrunde lag. Ich kenne keine so formulierte bzw. geltende Bedürfnisanforderung für bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse. Also können auch an die "Fortgeltung" keine entsprechenden Anforderungen gestellt werden, da nicht "zugrunde liegend". Freilich, was der Gesetzgeber dezidiert für die Erteilung künftiger waffenrechtlicher Erlaubnisse an Anforderungen stellt, steht wieder auf einem anderen Blatt.
  5. Mich würde immer noch interessieren, an welcher Stelle da die Betroffenheit von Bleimunition in umgrenzten Schießständen bzw. umschlossenen Kugelfängen angesprochen wird.
  6. 4,5 mm Diabolos...
  7. Die Kritik an der "Tarnkappe" ist ja berechtigt. Nur hat das nichts mit dem Vorhandensein oder Nicht-Vorhandensein eines großen Schleppers zu tun. Ich habe mir übrigens schon mal Orange-Blaze-Warnweste und -Warnkappe übergezogen, und bin damit demonstrierend vor ein Parlament gezogen. Zusammen mit vielen, vielen anderen Westenträgern (und LWB). Und siehe da, "die Politik" kam heraus, hörte uns und bezog Stellung.
  8. Sorry, aber dieses Gegenargument ist
  9. Da geht's um Gunshot/Schrot... Welches jagdlich oder auf Schießständen, wo "in die Gegend gepfeffert" wird, umweltwirksam sind. Wo aber geht es da um Schrot, der in umschlossenen (Schießsport-)Anlagen bzw. deren Kugelfänge geschossen wird? Oder um andere Geschosse, insbesonedere die im Schießsport?
  10. Überall, so ist festzustellen, derselbe "Kulturkampf".
  11. Ich kenne die Antwort nicht. Allerdings ist die aktuelle Antwort eines anderen SPD-MdB bekannt (wurde auch hier auf WO wiedergegeben), die besagt, dass die SPD-Bundestagsfraktion es nicht für sachdienlich halte, gesetzlich eine fixe Anzahl von Schieß-Trainingseinheiten festzulegen. Suche man sich das heraus, was man will....
  12. Das scheint wieder mal ein Fall von extremem "persönlichem Sachbearbeiter-Gusto" zu sein. Rechtsauslegung aus dem eigenen Bauch heraus.
  13. Das finde ich irgendwie nachvollziehbar. Da werden im poltischen Bereich (wenn auch vage) "Deckelungen" ins Spiel gebracht, und dann das. Ich habe auch Präferenz-Waffen (wer hat die nicht?) - werde aber den Teufel tun, mich (zumal bei bestehenden waffenrechtlichen Erlaubnissen dafür) irgendwie auf "5" festlegen zu lassen.
  14. Au weia. Ich hätte ja durchaus Präferenzen bei meinen Waffen; aber über bestimmte Dinge will ich gar nicht so intensiv nachgrübeln.
  15. Nochmal: Bei einer Durchfallerquote von 20 - 25% kann doch schon an der Gestaltung dieses ominösen Tests etwas nicht stimmen. Die Teilnehmer stehen ansonsten im Leben ihren Mann bzw. ihre Frau, haben da häufig Verantwortung, lenken Kfz.... und beim "Psychotest für Jäger" fällt fast ein Viertel dieser Bürger durch? Das ist doch Bullshit, bzw., der Test bedient ersichtlich eine Agenda.
  16. Ich hoffe, man gibt - zumindest was Schießanlagen mit umschlossenen Kugelfängen angeht - ECHA und damit der EU eine sachliche, umfassende, aber deutliche Antwort.
  17. Gehen wir mal davon aus, dass auch in den NL die "Jagdausübungsberechtigten" aus der Mitte der Gesellschaft kommen, im Schnitt vielleicht von Bildung, Ausbildung, Erwerbseinkommen sogar etwas über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegen. Und gehen wir weiter davon aus, dass diese Menschen nicht "abseitig" sind, sondern beruflich, privat, in der Gesellschaft "mitten im Leben" stehen.... Genau das ist nämlich der Eindruck, den ich von der jagdlichen Szene auch in D habe. Wenn wir dann sehen, dass fast ein Viertel dieser in Leben und Gesellschaft stehenden Menschen, die sich jeden Tag auch sonstigen Herausforderungen erfolgreich stellen, bei diesem "Psycho-Test" durchfallen - dann ist schon dieser Test selbst - mit seinen knapp 25% "Durchfallern" - ganz offensichtlich gewaltig verkorkst. Er kann eigentlich nicht die Realität dieser Personen abbilden. Ansonsten müsste man den Betroffenen, nicht-Bestehenden auch gleich die Fahrerlaubnis abnehmen, und sie evtl. aus beruflichen Positionen freistellen.... Das Ganze hat doch ersichtlich nur eine Zielrichtung, und die heißt Verringerung der Jagd- (und Waffenbesitz-)Berechtigten. Die in NL Betroffenen sollten sich, auch politisch, mit aller Kraft gegen diesen Stuss zur Wehr setzen.
  18. "Fortbestand" des Bedürfnisses heißt aber schon per Definition, dass es auf die Bedürfnisvoraussetzungen und -vorgaben zum Zeitpunkt der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis ankommt. Gerade bei länger zurückliegenden waffenrechtlchen Erlaubnissen aber waren die nun jüngst oder künftig eingeführten "Standards" überhaupt nicht Bedürfnis- und damit Erlaubnis-Voraussetzung. Folglich können auf "Fortbestehen" nur die ursprünglich zugrunde gelegten Bedürfnisanforderungen geprüft werden.
  19. Allein der heftig tendenziöse Grundton dieses "Artikels" verursacht bei mir schon gewissen Brechreiz.
  20. Das heißt allerdings trotzdem nicht, dass man nicht argumentativ einhaken, hinterfragen oder gegenhalten soll, wann immer nötig.
  21. Bei den Bank-"Klein"tresoren als Waffenschränke ist eben gerade letzterer Punkt manchmal entscheidend... Sprich, man muss auch die Mittel bzw. Möglichkeiten haben, die (wenn sie mal in Richtung einer halben Tonne gehen) an den neuen Aufstellort zu "expedieren".
  22. Ja klar, "win-win"... Ich möchte mir noch gar nicht ausmalen, auf was für Einsatzszenarien ein (noch) LWB-feindlicherer Gesetzgeber künftig (gerade im Schießsportbereich, der ja an Anlagen gebunden ist) alles kommen könnte.
  23. Wir hatten die Diskussion ja schon mal in Zusammenhang mit diesem "ECHA"-Report über Bleimunition. Da ist stets die Rede von "wetlands and terrains other than wetlands". Ein Schießstand, zumal eine geschlossene Anlage bzw. mit mehrfach umschlossenem Kugelfang, wie in D üblich, ist doch weder ein Seen- und Feuchtgebiet, noch ein "terrain"/Gelände... Sorry, vielleicht gehe ich da einfach mit zu viel normalem Menschenverstand heran.
  24. CM: Dein Einwand ist prinzipiell berechtigt, darauf kann niemand ein Recht haben. Allerdings besteht umgekehrt - und eigentlich - auch ein Recht darauf, einfach in Ruhe gelassen zu werden, wenn das eigene Tun eben nicht zu Lasten Dritter / der Umwelt geht. Z.B. dann, wenn Bleigeschosse so benutzt werden, dass sie bzw. Bleisubstanzen überhaupt nicht in die Umwelt gelangen können. Stichworte z.B. Schießsport und 5-seitig umschlossene Kugelfänge...
  25. Wenn's nicht so traurig wäre, könnte man ohne Ende...
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