Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.182
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. "Zurücknahme" und "Entschärfung" sind in dem Bereich leider absolute Ausnahmefälle. Wer in der Poltik so etwas anfasst, bekommt sofort den politischen Shitstrom einer links-grün-gutmenschlichen Mischpoche zu spüren, die ihm vorverwerfen, im Fall der Liberalisierung mit Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu spielen... OK, klappen könnte es vielleicht, wenn sehr viele Lieschen Müllers und Opa Jokischs mit ihren Nagelknipsern bzw. Mini-Taschenmessern schikanösen Durchsuchungen und Sanktionen unterworfen werden; das könnte einiges an "Normalo"-Verärgerung hervorrufen, die in die Politik dringt.
  2. Das waffenrechtliche Bedürfnis ist der gelöste JS. Alles andere sind... Interpretationen.
  3. Ich finde solche Grübeleien ziemlich müßig.
  4. Sie sollte es jetzt beenden. Wobei ich damit wirklich JETZT meine.
  5. Sehr gute Frage. Habe ich hier auch schon wiederholt gestellt, und die Antworten waren... bestenfalls ausweichend.
  6. Richtig. Aber sieh dir schon die bestehenden Regelungen für den Feuerwaffenbereich an. Mit allen zeitlich gestuften Regeln, Übergangsvorschriften, Hin- und Her-Verweisen... Ich sage nur, Stichworte Aufbewahrung "große" Magazine (s. recht aktuelles Urteil / Diskussion), Altdeko-Regelungen, ständig "dynamische" Rechtsprechung zu Aufbewahrung und Bedürfnis, und, und, und. Feinverästelungen ohne Ende... Auch der normal Sachkundige kann sich da ohne (und z.T. auch mit) Rechtsbeistand nie wirklich sicher sein, alles richtig zu machen. Mich beschleicht mehr und mehr das Gefühl, die Rechtsunsicherheit ist bewusst so angelegt.
  7. Allein das schafft schon in sich einen Riesenhaufen Unsicherheit. "Gefährliche Gegenstände" ist ein randloses, abgrenzungsloses Etwas... Das kann alles Mögliche und Unmögliche sein.
  8. Vermutlich... soll das niemand.
  9. "Ja, was brauchen's denn in der Stadt au a Messer...?!" Hast ja recht.
  10. Das ist richtig. Wobei es allerdings schon auf das bestehende WaffG mit seinen vielen Fallstricken, in die auch der Wohlmeinendste stolpern kann, zutrifft.
  11. CDU/CSU entwickeln sich in kleinen Schritten weg von der unsäglichen-Merkel-Ära. Ich traue ihnen deshalb durchaus 3 Meter weit... allerdings auch keine 5 Meter...
  12. Diese Positionierung sollte man abspeichern und sorgfältig aufbewahren... um die CDU/CSU dann spätestens ab Herbst 2025 dran erinnern zu können.
  13. Was genau war das für ein Vorgang, bzw. von welcher Stelle so entschieden?
  14. Wobei es zur Zeit dieses Satzes, bei der Evaluierung eigentlich um den Schusswaffenbereich, um HA-Verbote u.ä. ging (Dinge also, die die FDP bis heute abgeblockt hat). Das Thema Messer-Führen in bestimmten Bereichen war da nicht im Fokus.
  15. Nennt sich liebevoll "parlamentarische Tricks"...
  16. Oder sie ziehen - zumal dauer-berieselt von thematisch oft einseitigen Medien - andere Schlüsse.
  17. Da will ich dir nicht widersprechen. Aus meiner Sicht ist diese Verschärfungs-Gesetzgebung so erforderlich und so sinnvoll... wie ein Kropf.
  18. @ASE Das ist ein in der Tat, zurückhaltend gesagt, ärgerlicher Punkt. Mindestens so wenig freiheitlich finde ich allerdings auch die de-facto Möglichkeit/Ermächtigung, gerichtet auf Messer, "gefährliche Gegenstände" & Co., demnächst Hinz und Kunz in vielerlei Bereichen völlig anlasslos zu durchsuchen. Das hört sich für mich nicht (mehr) nach einer freiheitlichen Gesellschaft an. Mindestens die Liberalen dürfen das eigentlich so nicht durchlassen - es geht in deren erklärten Kernbereich.
  19. Der aktuelle Dt. Bundestag hat 733 Sitze. Einfache Mehrheit somit ab 367 Sitzen. Nehmen wir mal an, die Opposition stimmt geschlossen gegen das "Sicherheits- und Migrationspaket". Die BT-Fraktionen von Rot+Grün+Gelb verfügen zusammen über 415 Sitze. Das sind 48 über der genannten Mehrheit. Es müssten also knapp 50 Abgeordnete aus den Reihen der Regierungsfraktionen R-G-G "abweichen", nicht zustimmen, damit das Gesetzespaket "durchfällt"... Ich halte das für nicht sehr wahrscheinlich.
  20. "Normenklarheit" schreibt man bei dem Thema besser in Anführungszeichen.
  21. Nein. Ich bin nicht froh. Und wie sollte ich da was "unterstützen"? Mir geht's wie sicherlich auch dir. Ich kann es letztlich nicht verhindern. Und muß mit dem Ergebnis leben.
  22. @Last_Bullet Ja, '"wieso"... Die enthaltenen Fragen müsstest du der Frau BMI, oder generell dem Gesetzgeber dieses "Werks", stellen. Aus meiner Sicht ist das alles höchst verzichtbar. Wie bereits die Änderungen zum 01.04.2008... Wenn alle Stricke reißen, ist mir freilich ein nicht zugriffsbereites Führen (nennen wir es mal landläufig: Transportieren) eines Tools, Taschenmessers u.ä. noch immer lieber als ein komplettes Messerverbot im öffentlichen Raum. Es bleibt eine Nutzbarkeit erhalten, wenn auch umständlicher.
  23. Dürfte beim Tool unter "berechtigter Zweck" fallen. Es ist ja der Zusammenhang, die Situation, zu berücksichtigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dir irgendein Polizist, wenn du unterwegs an deinem defekten Fahrrad mit so einem Taschenwerkzeug werkelst, abnimmt/beanstandet... ist wohl extrem gering. Eine Garantie kann dir dafür aber niemand geben, bzw., wenn es wirklich saudumm läuft, entscheidet es ggf. ein Richter.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.