karlyman
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Auf diesen Kompromisskandidaten könnte es vielleicht schon hinauslaufen. Dass Frau AKK bei den Wahlen "nichts reißen wird", pfeifen die Spatzen von den Dächern. Dass H. Merz dem linken Parteiflügel der CDU ein Dorn im Auge ist, auch... Und da bleibt M. Söder dezent, aber wahrnehmbar, in Bereitschaft. Wenn es hilft, einen Spitzenkandidaten bzw. Bundeskanzler Laschet zu verhindern, wäre das sogar noch akzeptabel (wenngleich der"neue Söder" in mir keine Begeisterungsstürme hervorruft).
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Wobei die Verlautbarungen, die von MP Markus Söder (vorwiegend in die Bundespolitik hinein gerichtet) zu hören sind, doch in letzter Zeit sehr seltsam und verkrampft sind. Fast könnte man glauben, der Mann bereite auch in Bayern Schwarz-Grün vor... Wahrscheinlich ist ihm ohnehin alles egal, Hauptsache eigener Machterhalt in Bayern.
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Und das größte Armutszeugnis der führenden CSU-Protagonisten war, vor Schützen und Jäger hinzutreten und zu behaupten bzw. zu versichern, die deutsche WaffG-Novelle/Umsetzung werde keine Verschärfungen über die der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus beinhalten.... Das ist schlichtweg die Unwahrheit, die Details kann ich mir hier ja ersparen. Ich habe/hatte grundsätzlich ebenfalls (auch als Nicht-Bayer) CSU-Sympathien, aber die haben sie bei dem Thema echt verspielt. Wenn die auch bei anderen Themen derart unglaubwürdig sind...
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Es ist (in der Tat: lediglich) als Absicht des Gesetzgebers in der Gesetzesbegründung enthalten... Das Problem ist, dass die Gebühren-Erhebungshoheit bei den - das WaffG ausführenden - Ländern liegt (dort bis hinunter zu den einzelnen Trägern der Waffenbehörden, Landkreise, Städte etc.). Und die interessieren sich (teilweise) nicht für die genannte Intention des Bundesgesetzgebers.
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Wenn diese etwas irrwitzige Konstruktion, wonach die Kontrollen dem "Pflichtenkreis" des LWB zuzurechnen seien und somit als "Veranlassung der Verwaltungshandlung" zum Entstehen einer Gebührenschuld führen würden, auf andere Bereiche des Verwaltungshandelns gleichermaßen angewandt würden - dann bliebe in D kein Auge trocken... Da können sie argumentieren, wie sie wollen - es ist offensichtlich, dass diese Gebührenbehandlung eine "lex Waffenbesitzer" ist.
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Man hat die "Kostenfreiheit" als wachsweich formulierte Absichtserklärung hineingeschrieben... Die Intention des Gesetzgebers dazu ist klar, wurde aber nur unverbindlich formuliert.
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Das Thema mit dem "längeren ungeführten Flug", also Freiflug in der Trommel, bei der kurzen ACP kennt wohl jeder S&W 625-Schütze, ich auch... Man erzählt's uns immer wieder. Gleichwohl muss ich sagen - ich empfinde meinen 625er nicht als unpräzise. Im Gegenteil... mit diesem Revolver "harmoniere" ich irgendwie ziemlich gut, und schieße damit besser, als mit evtl. "inhärent präziseren" anderen Revolvern... Davon abgesehen - zum Threadthema - sehe ich für mich keinerlei Grund, mich mit einem Exotenkaliber wie .45 GAP einzulassen; da müsste mir schon sehr langweilig sein. Und Vorteile sind nicht erkennbar.
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Kürzere Hülse - die Kritiker von Pistolenpatronen im Revolver würden jetzt einwenden, dass sich daduch auch der Geschoss-Freiflug in der Trommel (mit Präzisionseinbuße) noch verlängere...
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In dynamischen Disziplinen mit Revoilvern wird ja bereits die Patrone .45 ACP (besonders im Modell S&W 625) eingesetzt. (Und manche sehen das schon als leicht "exotisch" an...). Was soll demgegenüber noch der Revolver-Einsatz der Patrone .45 GAP (reichlich exotisch schon im Pistolenbereich) bringen? Ja, ich weiß, eine Frage auf eine Frage.... aber irgendwie lag das nahe.
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Dann wird man das Ding - welches somit ja auch nicht mehr für "Deko" taugt - am besten gleich wegschmeißen.
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Ggf. wird dann auch vor den Verwaltungsgerichten ausgelegt... Da könnte evtl. der eine oder andere Fall wie von mir schon geschildert "landen": Jemand hat am Tag der Verkündung des neuen WaffG ("Stichtag für Altbestand") 14 Waffen auf WBK "Gelb"; und legt sich dann sechs Wochen später (= innerhalb der 6 Monate bis zum Inkrafttreten der neuen Gelb-Deckelungs-Regelung) noch eine 15. zu...
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Was ist dann aber mit dem ersteren Stichtag ("...hat jemand am Tag nach Verkündung des Gesetzes mehr als 10 Waffen besessen,....")? Das müsste doch der maßgebliche Tag für "mehr als 10"/Bestandsschutz sein. Praktisch gesehen: Wenn jemand am Tag der Verkündung des Gesetzes 14 Waffen auf "Gelb" hat, und sich dann sechs Wochen später (= innerhalb der o.g. 6 Monate) noch eine 15. zulegt?
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Das mit "Gelb" ist in der Tat etwas widersprüchlich. Einerseits ist die Rede vom Inkrafttreten der Mengen-beschränkenden Regelung n einem halben Jahr ab Verkündung des Gesetzes. Andererseits soll der Stichtag, bis zu dem Altbestand "über 10" anerkannt wird, der Tag nach Verkündung des Gesetzes sein. Mache sich jeder seinen Reim drauf.
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Die Stuttgarter liegen im Schnitt noch höher mit ihren Gebühren für die Aufbewahrungskontrolle. Wobei man da fairerweise sagen muss, dass die bei weitem nicht "alljährlich" kommen; in der Praxis ist in der Schwabenmetropole wohl eher von "alle 5 J." auszugehen. Wie auch immer, es steht in solchen Städten klar die Vergrämungs-Taktik im Vordergrund. Waffenbesitz(er) belasten, wo immer es nur geht. Bestände durch entsprechenden Druck austrocknen. Wäre ich LWB in Bremen, würde ich sämtliche legal möglichen Register ziehen, damit ich da jedenfalls nicht jedes Jahr "dran käme"... Nicht wegen der Kontrollen an sich, sondern schlicht wegen dieser unverschämten Gängelungs-Gebühren.
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So einen Ausnahmefall von Aufenthalts-, Ausweis- etc. Pflichten kenne ich. Der spielt sich seit mindestens 4 Jahren in jährlich sechsstelligem Umfang an unserer Außengrenze ab. Aber das ist eine andere Geschichte...
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Bei "meiner" Aufbewahrungskontrolle zuhause wollten die beiden Vertreter der Waffenbehörde meinen Personalausweis nicht sehen. Die glaubten, dass ich ich bin. Deren (Dienst-)Ausweise wollte ich übrigens auch nicht sehen. Gut, es kann schlicht dran liegen, dass die 3 beteiligten Personen einander bereits bekannt waren...
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Hat sie aber zu interessieren - denn sie bindet das Ermessen der Verwaltung, also die Verwaltungsausübung. Nur hat sie keine direkte Außenwirkung. Das dann wieder indirekt, durch entsprechend immer gleiche Verwaltungsausübung.
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Sagt wer? Dieses Gerücht hier...? Was die Klarstellungen angeht, gebe ich dir ja im Prinzip recht. Aber Klarstellungen werden bzw. müssen im untergesetzlichen Regelwerk, insbesondere der VwV, noch kommen. Ob wir von denen dann begeistert sind, mag auf einem anderen Blatt stehen.
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Wenn ein WaffG, das sich ja theoretisch an die Masse der Bürger richtet, so dermaßen kompliziert und verquast ist, dass man umfangreicher Auslegungshilfe bedarf, um überhaupt die Regelungen zu verstehen.... Dann ist etwas ganz grundsätzlich falsch. Bei solchen Gesetzen macht der Bürger dann irgendwann mal "die Klappe runter", gibt es auf das alles noch verstehen zu wollen, und geht - auf die eine oder andere Art - in Deckung.
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Kann ja sein, dass das die nicht interessiert. Es interessiert aber das höchste US-Organ, das im Zweifelsfall die Verfassung, und damit auch das "2A", auslegt - den Supreme Court. Und der ist auf absehbare Zeit mit einer "konservativen Mehrheit" besetzt. Gesetzgebung, die qua Supreme Court als "nicht kompatibel" erkannt wird, wird gekippt.
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Wenn das Dich als aktiver oder ehemaliger Waffenrechts-SB schon verwirrt.... Was erwartet der Gesetzgeber dann wohl vom "gewöhnlichen" Waffenbesitzer an Durchblick? So langsam glaube ich auch an die Theorie, dass hier vorsätzlich rechtliche Fußangeln eingebaut sind, um abzuschrecken. Anders ist dieser Regelungs-Wust doch nicht mehr erklärbar.
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Also, das Verschieben der schweren Waffenschränke wäre mir definitiv zu viel Arbeit. Bei mir ist es allerdings auch so, dass die Mitarbeiter der Waffenbehörde nicht mehr vom Hausinnern sehen, als der Bezirksschornsteinfegermeister bei der regelmäßigen Feuerungsanlagen-/Emissionswege-Überprüfung.
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Ich hatte da jetzt vorrangig an andere vor der Tür stehende "Klientel" gedacht als an Behördenmitarbeiter...
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Übrigens... die Türe zu öffnen, um nachzusehen, wer da steht, ist in vielen Situationen ohnehin keine so gute Taktik.