Zum Inhalt springen

karlyman

WO Gold
  • Gesamte Inhalte

    54.029
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von karlyman

  1. Noch ein Grund, das eben nicht zu machen.
  2. Wenn man sich auch mal anschaut, wie im Salut-/Deko-Bereich in D der Markt regelrecht zusammengebrochen ist... traurig. Da hat es früher nur so "gebrummt". Der Gesetzgeber hat diesen (legalen und angesichts der D-Vorschriften ohnehin harmlosen) Markt systematisch ruiniert. Wenn es dumm läuft, geht es uns mit dem Bereich erlaubnispflichtiger Waffen in überschaubarer Zeit genauso.
  3. Ich habe da auch schon ein paar Mal geholfen. Insbesondere geht es eben um die schönen, grauen Schränke... Macht man als guter Schützenkamerad doch gerne. Im Ernst, wenn da ein paar Leute aus dem SV zusammenwirken, geht das fix.
  4. Ich sehe vorerst keinen Anlass, mir von der Behörde Listen kommen zu lassen und (selbst) dortige Nummern zu prüfen.
  5. Warum sollte ein Schütze wegen seines seit Jahren im Schrank liegen Drop-In-Tuningabzugs in "Verhandlungen" mit der Behörde treten?
  6. Und praktisch jede heutige Pistole ist auch ein Halbautomat. Nur kürzer. Aber jetzt kommen wir sehr ins Grundsätzliche.
  7. Die Magazine, zum 01.09.2020....? Das hatte ich auch mal vor. Aber ich lasse es. Ich wüsste auch nicht, warum das sein muss (oder was es an Vorteilen bringt). Und vom Lasern von Magazinen lasse ich erst recht die Finger. Da wird das Amt innerhalb der nächsten 12 Monate eine Liste der "alten" LW-Mags "Ü10" von mir erhalten. Und da, wo als Merkmal eine Nummer oder sonstige Beschriftung drauf ist, kann ich die ja angeben. Da, wo nichts drauf ist, wird als Nr./Merkmal eben auch nichts angegeben - wahrheitsgemäß. Was bloße (Plastik- oder Holz-)Schäfte oder Drop-In-Nachrüst-Abzüge angeht, warum sollten die gemeldet werden? Als nächstes kann ich dann noch meine Gewehrriemen melden, oder gleich das Waffenfutteral dazu. Mal sehen, was die Waffenbehörde jetzt dann mal schreibt und gemeldet haben will, dann sehen wir weiter.
  8. Und du glaubst ernsthaft, sichere Regularien bis zur "hinterletzten Schraube" an jedem Waffentyp erreichen zu können?
  9. Na ja, die Schießstände (sofern nicht kommerziell, oder die wenigen verbandseigenen Stände) gehören in aller Regel den Vereinen. Nicht "dem DSB". Und auch die Verbandszugehörigkeit ist für einen Verein nichts Unumstößliches. Zumal mittlerweile in nicht wenigen GK-Vereinen auch mehrere Verbände bzw. Schießsportordnungen vertreten sind.
  10. Na, dann nur weiter mit der lustigen "Durchreguliererei". Es könnte ja noch mehr kommen... Am Ende, selbst wenn es in deinem Sinne "gut" und "rechtssicher geregelt" läuft, befasst sich der LWB in seinem begrenzten Zeit- und Geld-Budget umfassender mit Waffen-Zertifizierungs- und Begründungsunterlagen... als mit dem Schießen. Mission accomplished.
  11. Und ich habe nicht mal einen Hera Lower.
  12. Nur am Rande: Es gibt in Europa auch eine wundersame Vollautomatenproliferation... meistens geht es da um AK-Konstruktionen, und überwiegend von gewissen Gegenden des Balkans aus. Und im Gegensatz zur "Halbautomatenproliferation" hat sich gezeigt, dass diese oben genannte Sache auch eine deliktische Relvanz hat. Aber gut, der Gesetzgeber "musste" ja irgendwas tun, was nach einem Handeln aussieht...
  13. Das ging mir auch so. Immer. Hakt man in Diskussionen mit denen (oft intelligenten, zu gründlichem Denken fähigen Leuten) nach, merkt man, dass da an tiefgründigen Argumenten nichts kommt. Das ist ersichtlich eine aus dem Bauch geborene "Anti"- oder Verbots-Haltung dieser Leute, die nicht auf wirklichen Fundamenten steht. Hinterfragen bringt sie schnell an die Grenzen, und oft brechen sie die Diskussion dann ab oder flüchten sich in Plattitüden.
  14. Zahlenmäßig viele Magazine "Ü10" für LW dürften in D Zubehör für (Alt-)Deko-"Waffen" sein. In oder bei der Deko-Waffe im Schrank oder in der Präsentationsvitrine.
  15. Mir kommt da der Gedanke an die in D weit verbreitete Blaser-Jagdbüchsenmodelle R93/R8. Die sind modular aufgebaut. Nicht wenige Jäger haben sich im Lauf der Zeit Wechselschäfte (z.B. Normalschaft und der Sucess-Schaft) besorgt, an die mit zwei Schrauben ein Austauschlauf angeschraubt, und in deren Systemführung ein Verschluss eingeschoben werden kann (Modell etwa: 1 Komplettwaffe mit Verschluss und Lauf, dazu ein 2. Schaft und evtl. weitere Läufe).
  16. Na ja. Das ist eine reichlich "sophistische" Darstellung bzw. Auslegung... Der Staat entzieht für einen Gegenstand, der einer Erlaubnis bedarf, aber bislang erlaubt besessen wird, die Besitzerlaubnis (und zwar ohne, dass der Erlaubnisinhaber dafür selbst - etwa durch Fehlverhalten/Obliegenheitsverstöße o.ä. - einen Grund geliefert hat). Hinsiichtlich des Eigentums wird darauf verwiesen, dass es ja innerhalb einer Frist möglich sei, den Gegenstand an irgendeinen "Berechtigten" zu überlassen und damit sich pekuniär noch einigermaßen schadlos zu halten. Das Problem dabei: Der Staat selbst hat durch die scharfen Beschränkungen der Besitzberechtigung (somit radikale Begrenzung legal "Berechtigter") den Markt praktisch zerstört. Die Möglichkeit, sich eigentumsmäßig trotz Besitzverbotes "zu entschädigen" ist faktisch für die Masse der Betroffenen nicht vorhanden. Somit haben wir hier de facto einen Eingriff mit enteignungsgleicher Wirkung.
  17. Seltsam, zur Umsetzung der genannten Punkte hätten sie doch jetzt in ihrer EU-FWR reichlich Gelegenheit gehabt. Naja, die Kommission ist eben zum Glück nicht alles in dem EU-Verein...
  18. Für die Waffensammler ist das Thema eben deutlich "empfindlicher" auf ihren historischen Originalen...
  19. Ich dachte, PayPal mag uns (mit unseren Waffen, Waffenteilen und -zubehör etc.) ohnehin nicht...?
  20. So lange sie nicht markiert werden müssen, müssen sie nicht markiert werden. Wenn sie später mal markiert werden müssen, muss eben dann eine Markierung aufgebracht werden... Oder es ist bereits irgendeine Kennzeichnung/Typisierung/ID vom Hersteller drauf... wie auch immer. Was soll da"zu spät" sein?
  21. Let's see what happens after a Biden/Harris US administration is elected into office in November...
  22. Es hält sich hartnäckig (auch m.E. richtigerweise) die Auffassung: Das nachträgliche, nicht mit Bestandschutz versehene Verbot eines Gegenstandes, der legal (sogar mit expliziter behördlicher Erlaubnis) erworben wurde, erzeugt einen Vertrauens- und Vermögensschaden. Welcher zumindest entschädigungspflichtig wäre. (Die Übergangsbestimmungen für die "Überlassung an Berechtigte" sind natürlich ein schlechter Witz, die daran nichts ändern... schlicht, weil durch das Verbot praktisch der Nachfragemarkt zerstört wird) Daher auch der häufige Ansatz im "angelsächsischen" (u.a.) Bereich, bei Waffenverboten entweder Stichtagsregelungen/Altbestandschutz zu geben, oder eben die Betroffenen zu entschädigen. Nur fand es in D bislang niemand "wert", dafür notfalls bis ganz nach oben juristisch zu streiten. Vielleicht waren dafür die Kreise der Betroffenen bzw. der Umfang der Wegnahme zu klein... Bei einem umfassenden HA- oder GK-Verbot würde das allerdings anders aussehen.
  23. Wo soll denn, z.B. für einen Extra-Lower, ein "Bedürfnisnachweis" herkommen?
  24. Na, weiblich hin oder her... Prime Minister Jacinda Ardern bzw. die von ihr geführte NZ-Regierung kann man nach unseren Maßstäben als Rot-Grün bezeichnen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.