

karlyman
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Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
karlyman antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Ein wahres Wort. In USA gibt's übrigens aktuell eine Petition zur Aufhebung der Vormundschaft für Britney Spears... Bevor ich die "Schießstand"-Petition (mit ihrem Schuss-ins-eigene-Knie-Ansatz) zeichnen würde, würde ich eher noch die Spears-Sache unterstützen... -
Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
karlyman antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Du solltest doch nochmal im Farbregal nachschauen. Vielleicht findet sich ja ganz hinten noch eine versteckte Dose Grün: und wenn's nur dezentes Dunkelgrün ist. -
Zwischen einem Allerwelts-Tralala, das man privat ins www "streut", und einer derartigen Behörden-Datei ist aber schon noch ein kleiner Unterschied...
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Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
karlyman antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Das ist der Punkt. Im Grunde wurde der ursprüngliche Inhalt und Sinn der Sache "gekapert". Unterschrift wieder zurückziehen ist daher - bei dem Bullshit der da jetzt "mit verpackt" wurde - das konsequente Vorgehen. -
Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
karlyman antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Einige Beiträge hier (Motto: wir schießen uns selbst ins Knie) kann man sich eigentlich nur in Grün vorstellen - da hast du recht... -
Petition zum Pflichtschießen für Jäger - Bitte alle unterzeichnen!
karlyman antwortete auf Kingklops's Thema in Waffenlobby
Wir jammern hier ständig über Gängelung, Bevormundung, Auflagen etc. - und dann soll man für eine weitere Bedürfnisgruppe zusätzliche Gängelung, Bevormundung und Auflagen einführen? Sorry, das ist doch echt daneben. -
"Mindset" und Fitnesse haben ihre Bedeutung... aber letztlich lässt sich unsere Biologie eben nicht betrügen bzw. zeigt uns unsere Grenzen auf.
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Fischerei/Angeln dürfte mit am unumstrittensten unter den "sozialadäquaten" Verwendungen sein (für die die Beschränkungen aus § 42a WaffG, Einhandmesser etc., eben nicht gelten). Aus DK übrigens, wo (im Recht bzw. der polizeilichen Praxis) in einigen Punkten noch strengere "Messerregeln" gelten, ist zu hören, dass bei Verwendung für Fischerei/Angeln ebenfalls niemand kritisch nachfragt... Das ist dort offenbar auch der akzeptierte "Grund Nr. 1".
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Neue Laserwaffen der Polizei in Nürnberg vorgestellt
karlyman antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
AGSHP. Nicht nur beim Reservistenverband, sondern allgemein als Ausbildungsgerät der Bw. Laserschießen auf Kollimatorspiegel/"Leinwand" mit eingespielten Gefechtsfeldern und -szenen; auf Laser umgerüstete Originalwaffen. -
Neue Laserwaffen der Polizei in Nürnberg vorgestellt
karlyman antwortete auf Quetschkopf's Thema in Allgemein
Der Begriff "Laserwaffe" als solcher ist daneben. -
Unters Jagdrecht / nicht unters Jagdrecht fallende Arten... Ja, es ist ein formaler Ansatz.
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Jäger vor Gericht weil er einen Wolf erschoss
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Es gibt, neben Hundehaaren im Fang des Wolfs, auch noch die zweite Möglichkeit eines forensischen Befundes: Wolfs-DNA an den gebissenen, verletzten Jagdhunden. Wenn da Bissspuren sind, müsste auch Wolfs-DNA da sein. -
Jäger vor Gericht weil er einen Wolf erschoss
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Sollen sie ihren Job machen. Aber manchmal frage ich mich schon, was die "reitet"... "Verfolgungsinteresse"...?? -
Wenn die halbwegs aus neuerer Zeit sind, ist davon auszugehen, dass dies schlichtweg Schwarzbauten (also illegal) sind. Die Bauten stehen eben so lange unbehelligt, bis die Behörden draufkommen... Eigentlich soll der Außenbereich, bis auf wenige sog. "privilegierte" Nutzungszwecke, von Bauten und damit von Zersiedelung freigehalten werden (kommen Schutzgebiete/Naturschutzrecht dazu, wird's noch etwas schärfer).
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Wobei einem das (Bau-)Recht z.B. in D doch einen Strich durch die Rechnung macht. Sobald ein Wohnwagen, und vor allem ein Tiny House (ohnehin nicht für ständiges Bewegen gedacht) mal längere Zeit an einem Platz steht, wird es baurechtlich wie ein normales, stationäres Gebäude gewertet (mit allen damit verbundenen Regeln und Beschränkungen). Bei Tiny Houses ist sich die (baurechtliche) Fachwelt mittlerweile einig, dass es dafür in D einen ganz ordinären Bebauungsplan (oder im rechtlichen Sinn bebaubares Grundstück) braucht.
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Das ist völlig irrelevant, und wirklich reine Begriffsklitterei. Denn der Begriff "Tresor" ist überhaupt nicht normiert und fassbar. So werden hierzulande (z.B. im Hotel-/Gastronomiebereich) verschließbare Behältnisse als "Tresor" bezeichnet, gegen die ist jeder B- oder 0-Waffenschrank schon ein Hochsicherheitsbehältnis. Fakt ist, dass Waffenbehältnisse heutiger Normen in der Lage sind, dem "Otto Normaleinbrecher", also dem, der nicht ganz gezielt und mit Spezialequipment anrückt, ausreichend zu widerstehen. Und das ist es, was Gesetzgeber und Behörden als Anforderung haben und wollen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Was war nun eigentlich nach der ganzen Detaildiskussion dazu der schlüssige Ausgang der Thread-Frage für diese Mags (Unterbringung/Sicherheitsklasse)? Das geriet irgendwie etwas in die "zweite Reihe". -
Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Speziell dazu: Beim sportlichen Schießen wo die 10-Schuss-Begrenzung gilt, ja. Warum allerdings die Verwendung eines altbesitz-legalisierten "Ü10er"-LW Magazins (z.B. 20er) für andere Bedürfnisgruppen nur auf 10 Schuss blockiert zulässig sein soll, erschließt sich daraus nicht. Man denke an die Jagdausübung (wenn Waffe nicht mit mehr als 3 Schuss geladen), evtl. auch durch Sammler (für die ab und zu mal zulässige Funktionsprüfung). -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Demnach bzw. folglich kann er dann damit einen Umgang praktizieren wie mit allen sonstigen, nicht verbotenen Gegenständen. -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Dann wäre die Schlussfolgerung: Gegenüber dem Besitzer (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, insbes. Altbesitz-/Stichtagsregelung) gilt das Verbot nicht. -
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karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Die simple Frage lautet: "Verbot nicht wirksam..." = "Verbot gilt nicht..." ? Vom normalen Menschenverstand her klar: ja, das ist so. Nur ist das mit normalem Verstand und WaffG so eine Sache... -
"Ist das Ihr Antrag auf Baugenehmigung eines Mehrfamilienhaus-Projekts?" "Nein, mein Antrag beim Schützenbund für die Befürwortung eines KK-Revolvers"...
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Bei uns werden die Einträge ebenfalls gesetzeskonform, aber recht "schlank" gehalten. Und vor allem, wichtig: es übt keiner einen solchen Druck in Richtung auf "nur ganz exakt nach Sportordnung X oder Y" aus. Hängt wohl zum einen an einer eher liberalen Grundhaltung und dem Bewusstsein, dass wir hier einem Schießhobby nachgehen... zum anderen evtl. daran, dass wir seit vielen Jahren nicht mehr die "DSB-Dominanz" haben, sondern in gleicher Weise auch BDMP-Disziplinen schießen.
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Das ist (ob grün oder nicht) noch immer der Kernpunkt. Verbote, die nicht wirksam werden... Im Sinne einer klaren Normierung hätte da einfach formuliert gehört "Die Verbote gelten nicht für/bei...." -
Ich glaube, da hätte Robert Habeck deutlich mehr gepunktet.