

karlyman
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TresorPEDIA mechanisches Zahlenschloß Historie
karlyman antwortete auf gutstattbillig's Thema in Waffenrecht
Willkommen hier. Und danke. Ein interessantes anderes Thema in dem Bereich wäre übrigens auch: "Stetig steigende gesetzliche Anforderungen an den Widerstandsgrad von Waffenaufbewahrungsbehältnissen, trotz niedriger Relevanz einschlägiger Entwendungs-Delikte". Gerüchteweise, nur gerüchteweise, sollen bestimmte Hersteller auch nicht so ganz unschuldig sein an der Fortschreibung von Anforderungen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
In manchen Ländern ist das, wie gesagt, einfach Gesetz. Egal, wer die Bewegungsjagd veranstaltet. Auf § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü. hatte ich ja hingewiesen. Und für jeglichen Schrotschuss auf Federwild gilt dasselbe. Dass manche (wohl: wenige) das Gesetz eh "nicht juckt", steht auf einem anderen Blatt... aber kann ja nicht Diskussionsgrundlage sein. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Es hat jagdrechtliche Konsequenzen, und die sind eben für Jäger bedeutsam. So viel zu Äpfel-Birnen-Vergleichen... -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Die Impf-Diskussion sollte man an anderer Stelle führen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Wieder etwas zum Kern des Themas zurück, eine Anmerkung: Ich war heute auf dem Schießstand zum gepflegten Revolverschießen... Wir haben bei uns ja wieder unter einigermaßen normalen Bedingungen (etwas reduzierte Kapazität) offen. Kapazität im Moment 9 Schießplätze KW 25m; 3 Schießplätze LW 50/100 m. Somit hätten 12 Leute da gleichzeitig schießen können... während der 2 Stunden, die ich da war, waren wir sage und schreibe: 4. Ich bin absolut gegen Schießzwang und nervende Pflichten, aber manchmal wundere ich mich schon, warum man z.T. wunderbare "Schießeisen" hat, die man dann hauptsächlich in den Tresor sperrt, bzw. es maximal entsprechend Pflichtterminen/Mindestanforderungen "einrichten kann", sie auch auszuführen. Mein Motorrad sperre ich ja auch nicht hauptsächlich in die Garage... -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Bitte... Ich wollte die etwas "giftig" und "spaltpilzig" abdriftende Diskussion wieder etwas versachlichen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Das Beispiel, selbst wenn etwas humorig gemeint, passt nicht. Das Erlegen von Wild und die Höhe der Strecke sind etwas, was der Jäger nicht bzw. nur sehr bedingt "steuern" kann. Glück, Pech, Besatz im Revier, etc... Das bloße Erscheinen und Schießen auf dem Schießstand hingegen sind (lassen wir mal den Sonderfaktor Pandemie/Schließungen weg) nahezu 1:1 steuerbar. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
"Der" muss eigentlich auch, zumindest teilweise... Zur Wahrheit gehört nämlich auch: In etlichen Bundesländern sind seit einigen Jahren Schießübungsnachweise Pflicht, wenn an Bewegungsjagden teilgenommen oder Federwild mit Schrot bejagt werden soll. Bei mir im Südwesten z.B. dürfte man ohne - jeweiligen - mind. jährlichen Schießübungsnachweis an keiner Drückjagd teilnehmen, und auch keinen Schrotschuss auf Federwild abgeben (s. § 31 Abs. 1 Nr. 1 JWMG Ba.-Wü.). Wer also "seit vier Jahren" keinen Übungsschuss mehr abgab, für den fallen folglich diese Jagdarten jahrelang weg. Künftig wird das, absehbar, in noch mehr Ländern und früher oder später wohl auch bundesrechtlich kommen. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Überhaupt nichts. Ich verstehe den Teil der Diskussion ebenfalls nicht. -
Was passiert wenn man den Schießnachweis nicht mehr erbringen kann?
karlyman antwortete auf Sebastian Neuling's Thema in Waffenrecht
Willkommen hier im Forum! Die Frage lässt sich im Grunde einfach beantworten. Wir sind im geschilderten Fall im Bereich des Verwaltungsrechts. Also hat das Nicht-Schießen auch "nur" verwaltungsrechtliche Konsequenzen (im schlimmsten Fall Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse/WBK und Pflicht zur Waffenabgabe). Im strafrechtlichen Bereich ist man dadurch - ersichtlich - nicht. Auch ist nicht erkennbar, dass durch das Nicht-Schießen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände des Waffenrechts verwirklicht würden... also kann eigentlich auch keine Bußgeld-Sache draus werden. -
Schlicht aus dem Grund, weil die EU für "Waffenrecht" gar nicht zuständig ist. Also hat man es einfach umetikettiert.
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Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Na dann. -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Also, auf allen kommerziell gehandelten OC-Sprays die mir so bekannt sind, ist der Tierabwehr-Aufdruck deutlich und dezidiert angebracht. Wenn sie sich nicht sicher sind, sollen sie eben ein Foto davon machen und sich anschließend intern dazu rechtskundig machen. Rechtskundig zu sein schadet sowieso nicht, wenn man Exekutive ist... -
Ist ohnehin bedeutungslos. In 5 Stunden sind die meisten in D noch "einfach so" besessenen Salutwaffen illegal, der Rest (mit rechtl. Bedürfnis/auf WBK) ist sehr überschaubar, und der Markt dafür ist ohnehin schon länger "tot". Und irgendwer bildet sich ein, die Republik sei durch diesen Eingriff in Freiheit und Eigentum sicherer geworden.
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Ja. Wer sich mit der Materie befasst, weiß, dass das als "Schwarzbuch" schon länger in der Schublade schlummerte, auf entsprechende Anlässe für den "politischen Drive" wartend, und portionsweise umzusetzen... Wobei dies aber dem, was ich schrieb, nicht widerspricht, sondern es erklärt. Der Verweis auf "Brüssel", danach die vollmundigen Versprechen in D, in der nationalen Umsetzung werde Maß gehalten und komme es nicht so schlimm, waren schlicht Verarxxxe.
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Auf jeden Fall wird es, für jemanden der sie behalten möchte und sowieso Erwerbsmöglichkeit/WBK hat, attraktiver sein, als sie zu Dekos nach neuem EU-Standard umarbeiten (d.h. weiter deaktivieren) zu lassen. Denn Letzeres dürfte noch deutlich teurer sein.
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"Mein" Sb geht von sehr hoher Dunkelziffer aus. Die Anzeige/Abgabe von Salutwaffen sei in seinem Bereich ganz "mau" gewesen... (kein Vergleich auch mit der Magazin-Anmeldung). Es liege die Vermutung nahe, dass die meisten Besitzer ausschließlich solcher "freier"Waffen (also nicht EWB) entweder nichts von der neuen Regelung mitbekommen hätten, oder es ihnen z.T. einfach egal gewesen sei.
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Gut, der Verschluss ist ja noch da. Lauf müsste komplett erneuert/getauscht werden, da ist sicherlich nichts (in ausreichender Qualität) zu "reaktivieren". Ob die Kosten niedriger sind, als sich gleich auf dem Gebraucht-Ordonnanzwaffenmarkt einen P 14 zuzulegen...?
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Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Der Unterschied liegt m.W. nur darin "begründet", dass beim OC-/Pfefferspray keine Tests (Tierversuche) durchgeführt wurden... Bei CS oder CN - viel früher - schon, was dann deren formale Zulassung ermöglichte. Obwohl ernsthafte Zweifel angebracht sind, dass CN oder CS hinsichtlich evtl. Folgewirkungen "harmloser" seien als Pfefferspray (oder letzteres, umgekehrt, "schlimmer"..). -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Das ist aber nicht Abwehrmittel-spezifisch, sondern immer so bei Notwehrfällen. Egal, was dabei benutzt wird. -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Betrachten wir es praktisch (d.h. nicht von formaler Zulassung im Vorhinein her): das ist OC-Spray, im Falle des Notwehr-Falles, auch. -
Neue Waffenrechtsverschärfung - Ende der SSWs?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenrecht
Ja, das mit dem "brauchen" (bzw. dem, was die anderen "nicht zu brauchen" hätten...) ist gerade in D eine extrem beliebte Fragestellung. -
Also, ich würde niemanden blöd dazu anmachen. Wer einen ganzen "Roman" auf seinen Mags hat, und den komplett angeben will, kann das doch tun. Ich interpretiere die Anforderung (von ihrer Intention her) so, und mein Sb hat das auf Nachfrage auch getan, dass das Mag. letztlich so gut wie möglich identifizierbar sein muss. Was dann heißen kann: ggf. angegebener Hersteller, Typ/Kürzel, eine Zahlenkombination... Eine "Bedienungsanleitung" oder der Patronenzähler von 1 - 365 ist in dem Kontext eher sinnfrei. Irgendwie bin ich froh, dass bei mir letztlich (bis auf 2 AR-15-Mags, und auch da war's halbwegs übersichtlich) nur kürzeste oder keine Beschriftungen vorhanden waren. Und, besser, dass die ganze Diskussion morgen um diese Zeit eh obsolet ist...
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Entweder hättest du den ganzen Detail-Mist mit den "Romanen" bleiben lassen und dich auf die wirklich essentiellen Beschriftungs-Merkmale beschränken sollen (die das Mag. am Ende einigermaßen identifizierbar machen; darauf kam's z.B. meinem SB auf Nachfrage an, der will keine Bediienungsanleitung lesen...). Oder, wenn du dir unsicher bist a) von vornherein eine eigene Tabelle kreiieren und einreichen b) den ganzen Sermon in einem Anhang oder separaten Schreiben/mail aufführen c) Fotos machen und anhängen. Nur meine 2 cents... Den ganzen Sermon in dieses genannte Format quetschen zu wollen, den Aufwand hätte ich nie und nimmer getrieben.
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D hat (in der Tat) selbst die an sich schon bescheidene EU-FwR noch bescheidener umgesetzt...