karlyman
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IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
karlyman antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Das überschreitet jetzt aber bereits die Linie vom Realismus zum Defätismus... -
Abstrakt könnte man es einfach als Befreiungsentscheidung bezeichnen.
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Diese Systematik gibt es ja auch in anderen Rechtsbereichen. Das eine sind genau festgelegte Erlaubnis-/Genehmigungstatbestände. Das andere sind Ausnahmen bzw. Befreiungs-Tatbestände, mit denen Verbote auf Antrag rechtlich überwunden werden können. Beispiel aus dem Bauplanungsrecht: Eine Bebauung, die nicht genehmigungsfähig im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsvorgaben (Bebauungsplan) ist, also nicht innerhalb dieser Vorgaben "geht", bedarf der Befreiung von diesen Vorgaben.
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IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
karlyman antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Die "waffenbesitzende Allgemeinbevölkerung" (nicht-erlaubnispflichtig nach bisherigem Maßstab) schließt auch die vielen Salut- und Dekowaffen-Besitzer ein... Im weiteren Sinne den ganzen (nun z.T. ehemals) "freien" Waffenbereich. Da kommen sicherlich erhebliche Zahlen an Betroffenen zusammen. -
IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
karlyman antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Mal grundsätzlich: irgendwie ist das ein seltsamer Mechanismus in W.O... 1) Ständig wird der Untergang des LWB dargelegt, gegen den "man" nun aber unbedingt endlich mal eine wirksame, gebündelte Lobby/Interessenvertretung bilden und in Marsch setzen sollte. 2) Unternimmt jemand aber den Versuch, macht auch nur einen halbwegs konkreten Anstoß, erntet er nichts als Hohn, Sarkasmus, "das-wird-nix"-Kommentare.- 77 Antworten
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Immer diese Haarspraydosen, zumal in Besitz von RaucherINnen. -
Die wird m.W. relevant für Erwerber/Neubesitzer im Fall eines Besitzwechsels. Der "Altbesitzer" von in § 25c Abs. 1 AWaffV genannten deaktivierten "Waffen" hat eine Altbesitzregelung - allerdings keine Weitergabe, Verkauf etc.
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Hat eigentlich einer von den frühen "beim-BKA-Anmeldern" hier schon eine einschlägige "Kostenerfahrung" bzw. Kostenbescheid dazu? Aus rein ökonomischen Gründen ist ja tatsächlich zu überlegen, ob sich z.B. für ein (!) einziges in Besitz befindliches LW-Magazin mit Kapazität über 10 aus der "Zwischenzeit" (nicht mehr unter Alt-Melderegelung fallend, aber noch vor der WaffG-Änderung erworben) wirklich das Antragsverfahren lohnt.... Zumal eben bei anschließend wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Traurige, jedoch pragmatische Alternative dazu wäre eben Abgabe oder endgültig so deaktivieren, dass nicht mal mehr ein Gehäuse im Rechtssinne übrig bleibt.
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Bei den damaligen, zu "Deko" unbrauchbar gemachten/deaktivierten Waffen war noch nicht mal mehr eine Waffen-Eigenschaft vorhanden - diese ist durch die Deaktivierung weggefallen. Wie gesagt, bei einzelnen Teilen mag das anders aussehen.
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Fallen die unter "Altdeko" (§ 25 c Abs. 1 Satz 1 AWaffV) oder nicht? S. Hinweis von @cb01
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Das ist eben das Problem. Der Gesetzgeber generiert eine neue Pflicht zu einer öffentlichen Leistung, die niemand von den Betroffenen wirklich will oder braucht. Bzw., die Betroffenen werden verpflichtet, die Verwaltung zu einer Handlung zu veranlassen, die dann kostet...
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9 n.Chr... "Teutoburg" (bzw. Kalkriese)... tiefer Wald, Varus und die bösen Legionen XVII, XVIII und XIX...
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Was wollen die bloß alle "im Wald" ?
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Witzig finde ich in dem Zusammenhang, wie solche Magazine sogar in einem (hier m.W. verlinkten) Informations-Merkblatt des Bayerischen Innenministeriums (August 2020) bezeichnet wurden. Dort lautete die Formulierung: "große" Magazine... Die Anführungsstriche sagen schon einiges aus (und zeigen immerhin noch einigen gesunden Menschenverstand bei den Verfassern). -
Ja, natüüürlich "nur wg. Corona"...
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Große Magazine in welcher Sicherheitsklasse lagern.
karlyman antwortete auf Hauptgefreiter's Thema in Waffenrecht
Da bin ich jetzt echt beruhigt - nur Tresor des Widerstandsgrades I für die kleine Blechbox mit Feder... puh. Ich hatte jetzt schon Angst, ich müsse 1 solches Mag. (bei mir wirklich nur eines, alles andere ist Altbestand) in einer Neo-Cheopspyramide lagern... nicht, dass da noch irgendwer drankäme. -
Test-Anforderung... bei der niedrigen Inzidenz, und der (vorgegebenen) niedrigen Stand-Belegung... wer soll sich denn da wie anstecken? Ein Irrwitz.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
karlyman antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Hört, hört... -
Es ist zwar gut, wenn es wieder losgeht, aber das mit "nur mit negativem Testergebnis" halte ich (nur meine 2 Cents...) für die größte Belastung/Zugangsbeschränkung von allen. Da kannst du jedesmal schauen, wie du zu einem verbrieften Test kommst... Bei uns in der Schießanlage wird nach Termin-Slots und Kapazität beschränkt, aber man muss nicht jedesmal vorher zu einer Testung rennen.
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Vor allem, und jetzt komme ich allmählich echt auf @Asgards Anmerkung zurück, driftet's wirklich völlig weg vom Thema. Es ging um einen Raubüberfall auf einen Jäger. Wie wer was zuhause aufbewahrt, ist einfach ein völlig anderes Thema.
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Das frage ich mich auch. Die Art der Muniionsaufbewahrung innerhalb des dafür zugelassenen Behältnisses ist nicht vorgeschrieben (Schachtel, Plastiktüte, Blechbox, im Magazin, lose...). P.S.: Waffen werden geladen. Magazine hingegen werden nicht geladen, sondern befüllt oder bestückt. Sprache bzw. Begrifflichkeiten sind nicht Nebensache, sondern haben auch ihre Wirkung...
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Ich bin abends öfter mal "draußen", da kann ich dich beruhigen.
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Ja, man sollte es aber auch nicht dramatisieren. Ich bleibe bei meiner Formulierung "kann in D passieren, passiert aber ziemlich selten".
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Manches ist "schwadroniert", manches ist eine eher sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema (ich halte Letzeres für wichtig). Es ist unbestritten, dass es leider zu solchen Situationen kommen kann; wenngleich gottlob ziemlich selten. Klar ist bei weitem nicht jede Diskussion hier sinnvoll. Wenn wir jedoch die Diskussion über solche Themen völlig abwürgen oder draußenhalten wollten, könnten wir weite Forenbereiche auch gleich dicht machen. P.S.: Irgendjemandem "das Licht ausblasen" - ist nicht das Ziel. Das Ziel ist es, einen evtl. erfolgenden Angriff zu beenden. Wir sollten nicht die "Argumentations"weise unserer Gegner übernehmen.
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Seit knapp einer Woche ist über den Fall von Ruppichteroth nichts Neues (zumindest nicht im Netz) veröffentlicht. Die werden eben versuchen, die Täter zu ermitteln.