karlyman
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Nein, wirklich am Arsch sind wir, wenn es irgendwann (zumindest legal) nichts mehr gibt, wofür wir die Dinger noch bestimmungsgemäß verwenden können...
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Auch wenn hier von manchen mit Lust auf die FDP "eingedroschen" wird ("bringen nix", "Wendehälse" etc.): Das ist bei jetzigen Konstellationen die einzige politische Kraft im Bund, die realistisch in der Lage wäre, als Regierungsmitglied da irgend etwas aufzuhalten oder auch nur abzumildern. Schwarz-Grün, also gemerkelt-"konservative" Etatisten, im Bund zusammen mit den grünen Verbietern - au weia. Die Liberalen mit drin... die könnten noch etwas einbremsen. Die AfD.... Die wird aus der Fundamental-Opposition heraus "Protest, Protest" rufen, die anderen lächeln böse drüber, und das war's. Die Freien Wähler... hoffnungsvoll, aber ich fürchte, es reicht nicht für den Dt. Bundestag oder eine Regierungsbeteiligung ab Herbst. Soweit eine kleine politische Betrachtung der Gegebenheiten...
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Sig Sauer Produkte in Deutschland - wie geht es weiter?
karlyman antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Nicht für die, die (z.T. seit vielen Jahren) eine haben. Die wollen sie schön am Laufen halten. -
Ach, hör auf mit diesen Naivitäts-Stories. Wir können weinen, beide zusammen Kopfstände machen und mit den Füßen wackeln... Dennoch sollten wir als Betroffene nicht aufhören, gerade bei Pseudo-Begründungen wie hier "umwelthygienischen" Diskussion, die Sache zu hinterfragen und Fakten-Begründungen einzufordern. Im Unterschied zu in D ohnehin hoffnungslosen "sicherheits"bezogenen Begründungen (s.o. Magazine), bei denen Logik praktisch nicht mehr existiert, sehe ich dabei wenigstens noch einen kleinen Ansatzpunkt.
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Ich vermute mal stark - genau das.
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Hosen vorab vollkacken ist sicherlich falsch. Aber für den Fall einer grünen Regierungsbeteiligung könnte man sich schon mal Klopapier bereitlegen.
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Die sind sicherlich von der einschlägigen gesetzlichen Regelung nicht "gemeint", aber es ist nicht auszuschließen, dass böswillige Winkeljuristen versuchen, das auch noch so hin-interzupretieren... Man könnte nun beliebig weitermachen... So hatte ich z.B. mal die Frage in den Raum gestellt, wie das mit den Magazin-Nachbildungen ("Fake-Magazinen") für die Modellwaffen, also 1:1 Waffennachbildungen von Denix & Co. ist... Somit also Blechkästlein, die nie Magazine waren, als Zubehör für Deko-Gegenstände, die nie Waffen waren.
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Dem Himmel sei dank für solche weisen Bestimmungen, die uns vor Terroristenwaffen schützen.
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Hat nur so schön gepasst aufs "nicht auftauchen"... (P.S.: Ich bin aktuell im Schnitt ca. ein Drittel der Arbeitszeit im Home Office.)
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"Verinnerlichte Home-Office-Kultur"...
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Ja, nur waren das zu der Zeit eben die "Idiotenbedingungen". Dann muss der Schießsportler für diese aber andererseits auch nicht (z.B. beim Bedürfnis) gradestehen.
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Bei uns (Ba.-Wü., und zu Zeiten der hohen Inzidenzen) war klare Ansage vom zuständigen Ordnungsamt (in Abstimmung mit Gesundheitsamt): In geschlossenen Anlagen (= in Ba.-Wü. werden klassische Schießanlagen als solche eingestuft) kein Sportbetrieb/Schießen. Es gab zu den Zeiten auch keinen sonstigen Sportbetrieb in Hallen, keine übenden Kirchenchöre etc.
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Unser Stand und die mir bekannten Stände im regionalen Umfeld waren schlicht und ergreifend monatelang auf behördliches Geheiß ZU. Auch ein Fernwettkampf muss irgendwo veranstaltet werden, den kann/darf ich nicht im "home office" (zuhause im Keller) schießen... Was Bedürfniserhalt angeht, bleibe ich dabei: Es ist ein Unding, staatlicherseits Sportstätten dichtzumachen, und dann eine Leistung zum Bedürfniserhalt auf eben diesen Sportstätten einzufordern. Den besonderen Umständen ist Rechnung zu tragen... das ist aber m.W. bei den hiesigen Behörden, was den Bedürfniserhalt angeht, auch passiert. Wer in der Tat etwas die A.-Karte gezogen hat, ist der, der in dieser Zeit Bedürfnisbescheinigungen für Neuerwerb braucht.
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Ja, das ist im Prinzip auch richtig - hier ging es aber um die Sondersituation, dass der Staat selbst die "Bedürfniserfüllung" durch verfügte Schließung von Schießanlagen deutlich erschwert hat.
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Bei gleichzeitiger staatlicher Erschwernis, diese Vorgaben zu erfüllen...
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Ja. Unbestritten. Ändert aber nichts an dem., was ich geschrieben habe. Für Viele war es eben doch deutlich schwieriger an ihre Termine zu kommen (unser Stand in Ba.,-Wü. war über viele Monate zu), und nicht jedem ist (wohlgemerkt, im Breiten-/Freizeitsport) endlos Fahrerei und "Herumorganisiere" zumutbar. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen die Schließung notwendiger Anlagen beinhalten, dann muss dem (und der somit verringerten Gesamtkapazität) eben an anderer staatlicher Stelle auch Rechnung getragen werden.
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Dass da grundsätzlich eine "Vergrämungsstrategie" gefahren wird... ja. Allerdings sind Verwaltungsgebühren keine "taxes"; sie müssen (bzw. dürfen max.) den entstehenden Verwaltungsaufwand abdecken.
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Schon, aber dennoch kommt man am Umstand nicht vorbei, dass in Zeiten monatelanger Pandemie-bedingter Schließungen insgesamt nicht die Standkapazitäten wie sonst da waren, und das Ausweichen oft schon ein ziemlicher Aufwand war. Eine Behörde hat das zu berücksichtigen. Auch wenn es im Einzelfall einzelnen Schützen gelingt, trotzdem das Schießen irgendwie hinzukriegen; aber das kann in der Situation nicht der Maßstab für alle sein.
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Also, die Sportschützen haben garantiert nicht das Potenzial, ein angeblich "leeres Staatssäckel" zu füllen. Schaut man auf die -zig Millionen Autofahrer, ist da faktisch weit mehr rauszuholen...