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callahan44er

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  1. Fragt mal Leute die nix Mit Waffen am Hut haben ob sie glauben das schärfere Gesetze was an Terroranschlägen oder an kriminellen Machenschafften was ändern. Meine Erfahrung ist da ganz positiv. Gestern in den Wdr2 Nachrichten wurde ebenfalls zum Eu Erguss gesagt dass das wohl keine Terroranschläge verhindert.
  2. Und wer weiss das ich die habe? Gehören nebenbei gesagt auch meiner Frau und meinen Kindern :-)
  3. Nun ja. Ich habe die drei Abgeordneten die für uns gesprochen haben angeschrieben und mich erstmal bedankt. Weiter darum gebeten sich für die Hereinname von S1 und S2 stark zu machen mit entsprechenden Argumenten. Zu finden von Michael Thoma oder der Gra.
  4. Da ist man ja vorsichtig optimistisch: Der Bremer Vorschlag bedeutet in der Sache nichts anderes als die Wiedereinführung des alten Anscheinsparagrafen (§ 37 WaffG 1976), welcher nicht zuletzt auf Grund des Votums des BKA und nach intensiven Untersuchungen des BMI im Gesetzgebungsverfahren 2003 wegen seiner Undurchführbarkeit in der Praxis gestrichen wurde. Zuletzt im aktuellen Verfahren um die Novellierung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hat die Bundesregierung, neben anderen europäischen Staaten, das von der EU-Kommission intendierte Verbot der halbautomatischen Waffen der Kategorie B7 abgelehnt, gerade weil optische Kriterien einfach nicht zur Bewertung der Deliktsrelevanz von Waffen taugen. Dieses, auch schon aus vorherigen Untersuchungen und Berichten bekannte, Ergebnis hat nach wie vor Bestand, weswegen wir davon ausgehen, dass die Bundesregierung hierzu bei ihrer Meinung bleiben wird.
  5. Von hier aus wäre Holland eine Alternaive :-)
  6. Michael, seid wann gibt es die Sammelklage in Deutschland, hab ich da was verpasst? Die Sammelklage hat Dobrint doch kurz vor dem Vw Skandal noch gekippt.
  7. Er vergisst ja schlichtweg die Munition. Das was eigentlich schwer ist.
  8. @Schwarzwälder Von mir ist er auf die S1 S2 Norm hingewiesen worden. Hat es aber offensichtlich ignoriert.
  9. Mal ein paar Antworten..... Herr Dr. Weiler bedankt sich ganz herzliche für Ihre E-Mail und bat mich, Sie in seinem Namen zu beantworten: Herr Dr. Weiler ist selber Jäger und hat sich intensiv dafür eingesetzt und wird es auch weiter tun, dass es nur möglichst geringe Einschränkungen geben wird. Er weiß, dass Straftaten fast nie mit legal erworbenen und aufbewahrten Waffen verübt werden. Herr Dr. Weiler ist der Auffassung, dass es absolut notwendig ist, dass Waffen vernünftig weggeschlossen werden. Aber eine Überregulierung für zertifizierte Sportschützen und Jäger sei völlig fehl am Platze. In diesem Sinne wird er sich auch weiter in die Diskussion in Berlin einbringen. Mit den besten Grüßen aus Berlin und...... für Ihr Schreiben vom 03.03.2017 zur Änderung des Waffenrechts danke ich Ihnen sehr herzlich. Es freut mich, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich gewendet haben, denn Ihre Kritik kann ich in großen Teilen gut nachvollziehen. Oftmals sehen sich die Legalwaffenbesitzer in unserem Land nämlich zu Unrecht einem Generalverdacht ausgesetzt, der in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt daher seit jeher den Standpunkt, dass ungerechtfertigte Belastungen von Legalwaffenbesitzern nicht hinnehmbar sind. Der Schießsport, die Jagd und das Sammeln historischer Waffen gehören sowohl zu den bürgerlichen Freiheiten wie auch zur Tradition unseres Landes und werden in Deutschland besonders verantwortungsbewusst praktiziert. Auch deshalb waren wir zu Recht stolz auf unsere Schützen in Rio bei den Olympischen Spielen im vergangenen Jahr. Für eine grundlegende Verschärfung des deutschen Waffenrechts besteht auch vor diesem Hintergrund aus Sicht der Union keine Notwendigkeit. Ein sehr aktuelles Thema, an dem sich in diesem Zusammenhang nicht ganz zu Unrecht die Gemüter erhitzt haben, ist der Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes“, welches derzeit im Deutschen Bundestag parlamentarisch beraten wird. Hier ist es mit Blick auf die Änderung der bisherigen Aufbewahrungsvorschriften zunächst zu Irritationen gekommen. Grund hierfür waren Befürchtungen, wonach künftig all diejenigen Waffenschränke auszutauschen gewesen wären, die lediglich die alte VDMA 24992-Norm mit den Sicherheitsstufen A und B erfüllen. Hier konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag allerdings bereits sehr früh zu Beginn der Erstellung des Gesetzentwurfs erreichen, dass für bereits vorhandene Waffenschränke ein umfassender und zeitlich unbeschränkter Bestandsschutz vorgesehen wird! Ein Verbot aller Behältnisse, die nicht der Norm DIN EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 entsprechen und sei es nur eine Übergangzeit konnte im Interesse der Legalwaffenbesitzer vermieden werden. Hierbei handelt es sich aus Sicht der Union um einen deutlichen Erfolg unserer Politik, denn dieser zeigt deutlich, dass wir die berechtigten Belange der Sportschützen, Jäger und Waffensammler im Blick behalten. Leider wird, obgleich ein umfassender Besitzstandsschutz erreicht werden konnte, an den vorgesehenen Aufbewahrungsvorschriften noch weitergehende Kritik geübt. Hier stellt sich der Sachstand wie folgt dar: Mit dem „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ wurde die 2003 in das Waffengesetz aufgenommene Regelung, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 aufzubewahren sind, bestätigt. Die im geltenden Waffengesetz geregelte fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 soll aus folgenden Gründen dagegen nicht länger gelten: Das Einheitsblatt VDMA 24992 wurde bereits zum 31. Dezember 2003 vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. zurückgezogen, es findet daher seit 2004 keine Marktüberwachung für Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach diesem Einheitsblatt mehr statt. Hersteller bieten seit 2004 Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B zur Aufbewahrung von Schusswaffen an, die nicht durch eine zertifizierte Stelle auf Einhaltung der Qualitätsstandards geprüft werden. Die Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 liegt deutlich über der Aufbruchssicherheit von Sicherheitsbehältnissen nach dem Einheitsblatt VDMA 24992. Zehn Länder haben für die Jahre 2014 und 2015 jeweils rund 120 Fälle des Aufbruchs und 180 Fälle der Wegnahme von Sicherheitsbehältnissen festgestellt, bei denen mindestens eine Waffe abhandengekommen ist. Bei einer Erhöhung des Sicherheitsstandards für Behältnisse zur Aufbewahrung von Waffen werden der Aufbruch und wegen des höheren Gewichts auch die Mitnahme der Behältnisse erschwert. Somit wird die Zahl abhandenkommender Waffen effektiv reduziert. Für die vorhandenen Sicherheitsbehältnisse VDMA 24992 Sicherheitsstufen A und B wird es dagegen eine sehr umfassende Besitzstandsregelung geben. Dem vorgetragenen Argument, Sicherheitsbehältnisse der DIN/EN 1143-1 könnten aufgrund ihres höheren Gewichts im Vergleich zu VDMA-Sicherheitsbehältnissen die zulässige Nutzlast von Gebäudedecken überschreiten, kann nach Auffassung des zuständigen Bundesministeriums des Innern pauschal nicht zugestimmt werden. Decken in Wohngebäuden sind für Nutzlasten durch Möbel, Menschen etc. von 1,5 kN/m2 bis 2 kN/m2 ausgelegt. Gebäudedecken mit einer zulässigen Nutzlast von 2 kN/m2 könnten auf jeden Quadratmeter Deckenfläche mit ca. 200 kg belastet werden (1 kN = 101,971 kg). In den Ecken eines Raumes mit tragenden Wänden kann dabei die Nutzlast gegebenenfalls höher sein, auch der einzelne Quadratmeter einer Gebäudedecke kann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungsgrenze der Decke mit mehr als 200 kg belastet werden. Eine genaue Berechnung für den Einzelfall sollte dabei einem Baustatiker überlassen werden. Es darf aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass gerade bei Altbauten noch bis vor wenigen Jahrzehnten regelmäßig große Kachelöfen zu Heizzwecken benutzt wurden, deren Gewicht in den meisten Fällen deutlich über dem Gewicht von Sicherheitsbehältnissen der Norm DIN/EN 1143-1 gelegen haben dürfte und die Decken dafür ausgelegt waren. Auch die heute wieder beliebten Kaminöfen wiegen meist mehrere hundert Kilo. Auch etwa Holzmöbel, gefüllt mit Büchern oder Geschirr, größere Aquarien und Wasserbetten belasten Gebäudedecken in vergleichbarem Maß wie große und schwere Sicherheitsbehältnisse zur Aufbewahrung von Waffen. Sicherheitsbehältnisse nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 kosten bei vergleichbarer Größe und Ausstattung etwa 300 Euro mehr als Sicherheitsbehältnisse nach - nicht mehr gültiger - VDMA. Verglichen mit den Preisen für Jagd- und Sportwaffen sowie für Munition (Jagdwaffen, zum Beispiel bei Frankonia, kosten ab etwa 300 Euro, die vier beliebtesten Modelle in einem großen Onlineshop im Schnitt etwa 1.400 Euro, Jagdmunition für Büchsen ab 1 Euro pro Patrone, bleifreie Jagdmunition für Büchsen etwa 2 Euro pro Patrone) ist die finanzielle Belastung durch den Kauf eines vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisses nach DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0, mit deutlichem Sicherheitsmehrwert, vergleichsweise gering. Ich halte die vorgeschriebenen Änderungen daher für vertretbar, zumal im Übrigen ein umfassender Besitzstandsschutz durchgesetzt werden konnte. Unser Ziel, ungerechtfertigte Belastungen zu verhindern, hat im Übrigen auch dazu geführt, dass im Rahmen der Novellierung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie im Hinblick auf den ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf deutliche Verbesserungen erzielt werden konnten. Zwar sind die Verhandlungen, die nunmehr im Rahmen eines Trilogs zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament geführt werden, noch nicht endgültig abgeschlossen, es ist jedoch bereits absehbar, dass der ursprüngliche Entwurf deutlich abgeschwächt werden konnte. Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erreichen, dass etliche ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Regelungen entweder gestrichen oder deutlich abgeschwächt werden. So sollen die ursprünglich vorgesehenen flächendeckenden medizinischen Untersuchungen für Waffenbesitzer, die generellen zeitlichen Befristungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen und das generelle Verbot von halbautomatischen Waffen nicht weiter verfolgt werden. Im Hinblick auf die geplante Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist daher bereits absehbar, dass diese wohl zu weitaus weniger Änderungsbedarf an unserem nationalen Waffenrecht führen wird, als von vielen zunächst befürchtet. Mit einer Umsetzung der europäischen Vorgaben in das deutsche Recht ist indes nicht mehr in dieser Wahlperiode zu rechnen. Umso wichtiger ist es, die grundlegenden Entscheidungen bereits jetzt in der Richtlinie festzulegen. Selbstverständlich wird die Union auch im Rahmen der dann anstehenden Umsetzung in das nationale Recht den sich aus der Reform ergebenden Änderungsbedarf so gering wie möglich halten. Ich darf Ihnen daher versichern, dass ich mich auch weiterhin für einen maßvollen Umgang mit den Legalwaffenbesitzern in unserem Land einsetzen werde. Nun hoffe ich, Ihnen mit den obigen Ausführungen insbesondere die Änderung der Aufbewahrungsvorschriften erläutert zu haben und würde mich freuen, wenn Sie der Union auch weiterhin verbunden bleiben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Cemile Giousouf Von den meisten kommt aber...... vielen Dank für Ihre E-Mail. Angesichts der Vielzahl der täglich eingehenden Stellungnahmen und Anfragen ist es innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion üblich, dass nur Anfragen aus dem eigenen Wahlkreis beantwortet werden. Gerne würde Herr Seif auch Ihnen eine Antwort zukommen lassen, sofern Sie in seinem Wahlkreis, d.h. im Kreis Euskirchen – Rhein-Erft-Kreis II (Wahlkreis 92), wohnen. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Anschrift mit. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Geraldine Krencissa
  10. Ja, Foto als Beweis? Auch fünf Stück nachgeguckt. Edith. Ok Schande über mich. Habe natürlich innen drauf geguckt. Da wo man es GUT lesen könnte. Die Prägung hab ich jetzt auch gesehen.
  11. Wie ich das kontrolliere? Gar nicht! Ich lade ebenfalls selber. Habe CBC und Geco Hülsen. Halte diese zwar wenn es geht getrennt, aber aus der Maschine geschossen ist das Ergebnis immer gleich. Also man kann es auch übertreiben.
  12. Ich hab die hier. Wo steht diese 53 A M ...... Nummer denn?
  13. Dann muss man aber schon ziemlich Mist machen. Mal als Beispiel. Im B Schrank ist ein kleiner Karton oder eine Ledermappe. Den Kontroletti geht es nichts an was da drin ist. Es ist ja nicht verboten z.b. noch Schmuck oder sonst was im Safe zu haben.
  14. Da würde mich echt interessieren warum das nur beim legalen Waffenbesitz so ist. Vom Autofahren geht auch eine hohe Gefahr aus. Jedoch muss ich wenn ich gemessen werde, Radar, und nicht zu schnell war, auch nicht bezahlen. Da kann man bestimmt noch mehr Beispiele finden.
  15. Hätten diese Schilder doch auch nur am Bataclan in Paris gestanden.........
  16. Stimmt. Für 300m hats echt nicht gereicht ;-)
  17. Sehe ich auch nicht. Wenn AFD und FDP reinkommen, reichts nicht. Und ob die CDU wenn sie reagieren kann z.b. mit FDP UND AFD, das nicht macht? Abwarten, die sind alle Machtgeil!!! Ich denke auch das der Schulzeffekt bei den roten bis zur Wahl verpufft sein wird. Die Umfragenwerte sind nicht so hoch weil Schulz da ist, sondern weil der Fettsack weg ist!!!
  18. Sorry detep alleine schon Anlasslose Kontrolle, der Eingriff ins Grundrecht. In welcher Sportart gibt es das noch?
  19. Keine Sorgen.....Das Laserschwert von Darth Vader ist auch verboten. Ist wie immer. Eigentlich ganz einfach, aber bekomm Mal alle Eltern unter einen Hut gegen so eine Sch.eiße zu protestieren.
  20. Wollt schon sagen, nix neues. Spieltanten die die Welt verbessern wollen. Meine Kinder haben daraufhin erst Mal ne Spielzeug AK bekommen.
  21. Klar Säckeweise Getreide und Knäckebrot horten.......Jetzt wo du es sagst, ich muss noch einkaufen!
  22. Weiß nicht. Aber so wie der aussieht und was der hortet, scheint da schon irgendwas nicht ganz in Ordnung zu sein im Kopf.
  23. Schwachsinn. Wie kann man ein gigantisches Waffenlager denn entdecken, wenn es sich um legalen Besitz handelte. Alle Behörden die es wissen mussten, haben gewusst wo was zu finden ist.
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