Zum Inhalt springen

callahan44er

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8.727
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von callahan44er

  1. Liken nicht vergessen. Emphty bis du das ;-)
  2. Ob die Aussage auch fürs Waffengesetz gilt? https://m.facebook.com/BamS/photos/a.623151204401155.1073741828.617504784965797/1182456448470625/?type=3
  3. Man darf ja eins nicht vergessen. Manche Leute sind einfach nicht zuverlässig, nicht im Sinne des Gesetzes, wo Weibchen dann einfach Recht hat. ;-)
  4. Nein! Aber es macht doch Spaß von Pussyvizierung zu schreiben und so ;-) Ach so.........hast du auch ihren Namen angenommen?
  5. Ich falle mal auf gar nichts rein! Wie ich schon sagte mit einem like wählt man sie nicht! Das Politik ein dreckiges Geschäft ist, ist ja nun nix neues. Also kann man die Parteien nur so für sich ausnutzen wie es gerade passt. BTW hat die FDP mir mal richtig Geld gespart indem sie sich gegen die unsinnige Abwasserüberprüfung in NRW ausgesprochen hat! Das waren mal locker 10000 Euro wenn man hätte reparieren müssen. Nachbarn die im vorauseilenden Gehorsam schon haben prüfen lassen haben das gespürt. Und der Bauer kippt immer noch tonnenweise Scheisse aufs Feld die ins Grundwasser geht. Aber du durftest keinen Haarriss in deiner Leitung haben!
  6. Michael, das musst du auf der spd Seite auch unbedinngt posten!
  7. Mal so btw. Der Beitrag auf der FDP Seite hat jetzt über 600 likes. Alle anderen Beiträge haben nicht annähernd mal so viel. Der Beitrag über mangelnde Krankenhaushygiene hat gerad mal 12! Der nächste 3stellige mit 100 rum das Üstunden bei der Polizei bezahlt werden müssen. Jetzt kann sich jeder selber ausmalen was eine Partei daraus macht.
  8. Hier mal der geistige Dünpfiff der Sozis dazu. Kann man mal nen bisschen Shitstormen!
  9. Ja das ist alles bekannt. Aber so funktioniert Politik nunmal. Das hier ist jetzt der Bremer Landesverband. Gerade da ists doch wichtig das rot grün mal vor der Koffer geschissen bekommt! Das passiert aber nicht wenn keine breite Unterstützung der Bevölkerung da ist. Andere Parteien sehen die likes auch wenn es richtig viele werden. Also ein like tut nicht weh und gewählt habt ihr sie damit auch nicht!
  10. Bitte mal fett liken und nen netten Kommi hinterlassen.
  11. Ahhhhhh ja. Aus der Mitte NRW bis Pburg sinds 3,5 Stunden.......um die Ecke.......is kla! Und davon ab NRW liegt nunmal halbwegs in der Mitte. Erzähl mal den Nordlichtern wie Pburg um die Ecke ist.
  12. Der DSB mag ja der grösste sein. Für das GK schiessen ist er es aber nicht wenn ich richtig informiert bin.
  13. Das KANN ja sein. Aber es gibt ja auch noch andere..........
  14. Alles schön und gut. Aber wenn es wirklich an Standkapazitäten mangelt, müssten die Verbände doch mal tätig werden. Entweder z.b. einen grossen Stand ala Philipsburg in NRW, weil die meisten Einwohner. Oder mehrere kleine Stände neu oder vorhandene ausbauen, ala Vereinen unter die Arme greifen die das selbst nicht stemmen können.
  15. Da gibt es sicher viele Gründe die hier ja auch schon genannt wurden. Das grösste Problem dürften die Kapazitäten des Standes sein und die Leute die Aufsicht machen und neue Leute auch ausbilden.
  16. Das einzige was hier kompliziert ist.............
  17. Wenn du das nächste mal was ausprobieren möchtest, kauf es bei aliexpress. Da kommt der Sutterkram auch her, bzw China. Wenn das kaputt geht....so what. Habe zwei Red Dots für KK die bis jetzt super halten und ein Reserve immer in der Tasche. Mit einem Nichtelektronischen Teil von dort hatte ich Probleme. Wurde anstandslos ausgetauscht.
  18. Diskriminierend. Soll nicht für andere in Tschechien lebende EU Bürger gelten. Und Deutschland zieht nach........der ist gut!
  19. Nun ja, zwischen den Jahren dauerts halt schon mal. Dann noch der interne Postweg in einer Behörde kann schon mal erschreckend lang sein. Ansonsten Kosten wohl ganz klar bei der Behörde.
  20. Und warum, auch wenn wir nix verpasst haben, kopierst du das nicht hier rein? Wäre ja sicher irgendwie gegangen, Foto oder so.
  21. Antwort von der Innenmisere, haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 15. August 2016 an Herrn Bundesminister Dr. de Maizière, MdB, und Ihre kritische Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffenrechts. Sie sprechen damit ein Thema an, dass derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch gerade bei Sportschützen und Jägern sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb ist Herrn Dr. de Maizière daran gelegen, offen und ehrlich mit diesem Thema und Ihren Bedenken umzugehen. Leider ist es ihm aufgrund der Vielzahl der ihn erreichenden Zuschriften und der Fülle seiner terminlichen Verpflichtungen nicht möglich, persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten dies zu übernehmen. Dass ich dies vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Beanspruchung erst heute tun kann, sehen Sie mir bitte nach. Lassen Sie mich Ihnen zu Anfang bitte ausdrücklich versichern, dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. An dieser Einschätzung haben auch die Gewalttaten im Sommer dieses Jahres nichts geändert. Deshalb hat Herr Dr. de Maizière wiederholt betont, dass er eine angemessene Antwort darauf nicht einfach nur aus dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen bestehen kann. Darin ist er sich mit Ihnen einig. Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, reflexhaft jede Gesetzesverschärfung abzulehnen. Richtig ist vielmehr: Sicherheit hat viele Seiten – Personal, Ausstattung, Organisation, Wissen, Prävention und wirksame Gesetze. Vor eben diesem Hintergrund und in eben diesem Sinne sind die von Herrn Dr. de Maizière angesprochenen Anpassungen im nationalen und europäischen Waffenrecht zu verstehen. Dabei geht es einerseits um die bereits seit Längerem in Vorbereitung befindliche Reform der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), andererseits um eine Änderung des geltenden deutschen Waffengesetzes. Mit Blick auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten kürzlich, wie Sie wissen, auf gemeinsame Änderungsvorschläge verständigt. Diese Regelungen beziehen sich überwiegend auf die Ausweitung schon bestehender Schutzvorschriften in technischer und administrativer Hinsicht. Die wesentlichen Änderungspunkte sind folgende: · Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.· Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.· Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.· Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist. Die mit dieser Reform beabsichtigte bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels – und dies ist die eigentliche und wesentliche Problemstellung, worauf Sie ja zurecht hinweisen – ist ein wichtiges Instrument, um Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Insoweit wird sie von der Bundesregierung auch als ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus gesehen. Ein augenfälliger Bezug zu bisherigen terroristischen Aktivitäten zeigt sich vor allem darin, dass bei dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo die Täter eine wieder schussfähig gemachte Salutwaffe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besessen haben. Auch die in Aussicht genommene Anpassung des nationalen Waffengesetzes soll vor allem dazu dienen, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität künftig besser verhindern zu können. Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen. So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen. Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann. Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer unabsichtlich fehlerhaften Aufbewahrung, das in der Vergangenheit oft zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, sinkt dadurch. Insgesamt verfolgt die Bundesregierung bei beiden Vorhaben das Ziel, eine Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß und nur insoweit durchzuführen, als sie auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen. Dadurch sollen die unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf den Gebrauch legaler Waffen, etwa von Sportschützen und Jägern, so gering wie möglich gehalten werden. Im Falle der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist dabei zu berücksichtigen, dass die im nationalen Recht geregelten Standards und Vorschriften jedenfalls in Deutschland nicht selten schon jetzt höher sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen Eric Ehrlich(Mitarbeiter)
  22. Naiv seid ihr bestimmt.........So un nu geh mit ner Erbsenpistole spielen!
  23. Na jetzt wird Alzi dich aber gleich nach der Sachkunde fragen. Wie kommst du da auf die 80 Kilo? Und nein.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.