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Ich dachte nur der Sand.......... der Revolver ist ein Linkshändermodel.....
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Es geht darum das die AFD die Gebühren für die Aufbewahrung in BW abschaffen will wenn keine Beanstandung ist. Die FDP hat das abgelehnt, mit der Begründung das man einen eigenen Vorschlag einbringen will. Hört sich wie immer nach: Mist, der Vorschlag ist gut, aber nicht von uns, an. Begründung: Der Vorschlag sei nicht gut genug!!! Hier der Text: Udo SteinSeite gefällt mir Gestern um 10:29 FDP zeigt sich erneut als "PLAGIATOR"! In der letzten Plenarsitzung ging es um einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Gesetzesentwurf. Dieser sollte vorsehen, dass Waffenbesitzer, welche mit einer unbegründeten Kontrolle durch das zuständige Amt "beglückt" werden, dafür keine Gebühren mehr entrichten müssen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass jede Kontrolle eine Gebühr nach sich zieht. Diesen Umstand hätte die AfD-Fraktion mittels eines eingebrachten Gesetzesentwurfes gerne geändert und damit dafür gesorgt, dass zukünftig nur noch "begründete Kontrollen" eine Gebühr erfordern. Dies würde einer unnötigen und unbegründeten Gängelung unbescholtener Waffenbesitzer einen Riegel vorschieben. Die FDP-Fraktion sieht die Sachlage ähnlich wie die AfD-Fraktion. Doch anstatt einfach dem Gesetzesentwurf der AfD zuzustimmen, lehnt sie diesen, aus fadenscheinigen Gründen ab, nur um selbst einen leicht abgewandelten, aber in der Sache nahezu identischen, Gesetzesentwurf einzubringen. Das Verhalten der FDP ist nicht nachvollziehbar, mutet dem Gebaren Pubertierender an und verursacht zusätzliche Kosten, da nun ein weiterer Gesetzesentwurf zur selben Sachlage bearbeitet werden muss. Für mich ist das alles schlicht nicht nachvollziehbar und das Verhalten der FDP mehr als bedenklich.
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In diesem Fall geht es aber nicht um Pflichten sondern um den Eigenschutz. Diese Gefährdung hat der jenige, der den Stempel unter den Abschiebebescheid, der das Flugzeug fliegt oder wer auch immer auch! Zum Thema Tresore. Einem Bekannten von mir wollte der AG auch einen Schrank bezahlen. So wie seinen Kollegen auch. Man wollte gerne das die Waffen zu Hause gelagert werden. Haben alle abgelehnt. Was zwar keiner sagte, aber wo es drauf hinaus gelaufen wäre, das die Wache Nachts nicht mehr besetzt gewesen wäre. Weil man müsste bessere Tresore und eine Alarmanlage installieren in der Wache wenn unbesetzt. Das war wie immer zu teuer. Ist schon Jahre her. Letztendlich ist die Wache heute noch rund um die Uhr offen. Das ist nämlich das was hilft. Der Schutzmann in der Nähe, nicht der, der 30km entfernt ist.
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Was aber bei einem kleinen Schrank wo gerade eine Plempe und 2 Magazine reinpassen müssen auch nicht so teuer ist, wie ein Schrank für einen halbwegs Ambitionierten Sportschützen. Ich hörs schon: So ein Schrank ist für 250.- zu haben, ich weiß nicht wo da das Problem ist.
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Lange nicht überall!
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Ha ha ha! Genau davon hab ich einen im Verein. Der ist mit Sicherheit kein Spinner. Der sagte das gerade bei der Kripo, wo er war, kaum einer die Plempe mit hatte. Es gab einfach keinen Grund!
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NDR; angeblich zu wenige Kontrollen bei LWB und beginnt auch gleich mit Winnenden
callahan44er antwortete auf Mausebaer's Thema in Allgemein
Schlimmer noch! Du musst im 1er auch kochen ;-) -
Bedüfrnis für Waffe die nicht im eigenen Verein nutzbar ist
callahan44er antwortete auf Penecho's Thema in Waffenrecht
Beim BDS LV4 reichst du ein Schießbuch ein mit 2-3 Einträgen das du das eben da und da geschossen hast. Auch mit einer anderen Waffe als der beantragten wenn du sie nicht verfügbar hast. Geht aber bestimmt noch anders. -
Geco 9 Para aus unterschiedlichen Ländern mit hohen Preisabweichungen!
callahan44er antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
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Geco 9 Para aus unterschiedlichen Ländern mit hohen Preisabweichungen!
callahan44er antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
Schlecht nicht. Aber es war immer mal ein Zündversager dabei. So einer auf 60-70 Stück. Hier mal jeweils 5 Schuß Geco EU und Germany aus der Ransom und einer X Six. -
Wichtig 3,5facher Satz bei Privat, min. 2,3 ;-)
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Öh, hab ich da was verpasst? DU hast mich zuerst zitiert! Normal würde ich das gar nicht sehen was du schreibst!!! Dann kommst du mit noch nicht mal Halbwissen um die Ecke und kannst nix davon auch nur Ansatzweise belegen!!! Aus dem Bereich kommst du auch nicht, das du da wüsstest von was du redest. Hauptsache Quatschen, weil man ja mal gehört hat..........
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....dann quatsch mich nicht zu!
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Auch das ist nicht so einfach. Die Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus. Da muß über das höhere Rechtsgut entschieden werden. Wenn ganz klar kein Verbrecher vorliegt, ist das eher schwierig. Da das aber eher selten ist......
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Hast du da mal Belege für? Nicht das da noch was falsch gemacht wird. Ach ja, bevor du fragst, ich habe welche. Lade ich gerne nach dir hoch! Mutmaßliche Einwilligung, gibt es z.b. wenn der Patient reanimationspflichtig wird UND vorher nicht schriftlich fixiert hat das er das auf keinen Fall möchte. Eine Strafverfolgung liegt nicht im Ermessen des Arztes oder Rettungsdienstpersonals. Auch wenn man das vielleicht gerne möchte weil es ein Drecksack ist. Wäre das so, müßtest du auch jeden melden der Heroin in der Tasche hat, o.ä. Wird aber nicht gemacht. damit will man verhindern das diese Leute sich nicht Behandlung begeben aus Angst vor Strafverfolgung. Selbst die Frage hat der Alkohol getrunken an den Rettungsdienst von der Polizei nach einem VU, darfst du nicht beantworten. Bekommt der Patient das spitz, hast du ein Problem. Dem bitten der Polizei nachzukommen, ob sie den Patient mal nach seinem Führerschein fragen können, kann man natürlich nachkommen. So und nu bitte deine Belege........
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Und was bringt dem Patient das? Welchen Vorteil hat er dadurch? Ganz dünnes Eis würde ich sagen. Sag ich aber nicht da es einfach Quatsch ist. Der Arzt würde damit nie durchkommen. Das einzige wo er abweichen darf, ist eine bevorstehende schwere Straftat. Eine schon begangene hingegen nicht!
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Wobei das hinweisen nicht nötig ist, rechtlich!
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Ich parke auch schon mal im Halteverbot, oder fahre zu schnell. Machen die in Amifilmen auch immer. Richtiger wird es dadurch nicht. Die Strafen bei Verletzung der Schweigepflicht sind auch nicht ohne. Über die Verwendbarkeit der auf diesem Weg gewonnenen Erkenntnisse kann dich dann ein Anwalt besser beraten.
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Ist eine Schußverletzung oder Stichverletzung eine Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz und somit Meldepflichtig?
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Genau. Und verstößt mal eben schick gegen die Schweigepflicht! Ich weiß das diese Meinung teilweise vorherrscht, ist aber grundverkehrt und strafbar!
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Du bist ja halt auch DER Supermeier.......
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Geco 9 Para aus unterschiedlichen Ländern mit hohen Preisabweichungen!
callahan44er antwortete auf Karlfried54's Thema in Allgemein
.......weil ich bevor ich selber angefangen habe zu laden, genau aus diesem Grund auf Geco umgestiegen bin ;-) -
Ihr werden das hier nicht lösen! Die selbe Diskusion gabs vor kurzem auf FB. Mit da wurde vergessen......da fehlt........das gilt nicht für.......kommen wir hier nicht weiter! https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html da sollte man sich drauf berufen können. Wenn das für in Ö verbotene Waffen nicht gilt, warum steht das dann nicht da? Den Ö Behörden wird bewusst sein, wenn sie so etwas für EU Sportschützen rausbringen, das es Länderspezifische Unterschiede gibt.
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Weiß nicht was daran einfach ist. Da muß dann wieder alles und überall geändert werden. Einfach ist das zu akzeptieren was wo anders auch erlaubt ist. Bei den Änderungen muß irgeneiner wieder auf was verzichten, was er bis jetzt durfte.
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Einfach wäre das alles was im jeweilgen EFP des ausstellenden Landes eingetragen ist, zum. zur Durchreise erlaubt ist. Wirklich ganz ganz böse Waffen bekommt wohl kein Spschü. irgendeines EU Landes.
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