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callahan44er

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  1. Eine Spielzeug Pistole auch! Also kann jetzt überall das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung gebrochen werden sobald du Kinder hast??? Die Seuche geht ja schon im Kindergarten los. Wenn die Spiel Tanten sagen zu Karneval als Cowboy ja aber ohne Pistole. Okay Darth Vader geht, aber ohne Laserschwert Waffen sind pöse. Gutes Beispiel von dir Butterfly. Ist überhaupt nicht gefährlicher als irgend ein anderes Messer. Verbot total schwachsinnig.
  2. Kannst du so sehen. Sehe ich genau in diesem Fall wo unbeabsichtigt im Hintergrund ein Spielzeug liegt anders! Was ist das nächste? Weil ein Messer länger 12cm rumliegt in den eigenen 4 Wänden? Oder ein Einhandmesser, ob es dafür wohl ein berechtigtes Interesse gibt beim Grillen? Polizei Einsätze wegen irgendwelcher Spielzeug Knarren nehmen Überhand. Früher gab's die RAF. Trotzdem ist keiner auf die Idee gekommen uns Kinder damals zu verhaften weil wir mit Spielzeug oder ner LuPi rumgerannt sind. Auch das Fahrtenmesser war völlig normal. Siehe Schweiz wo seit hunderten von Jahren das Sturmgewehr unverpackt zum Schießstand getragen oder gefahren wird. Auch da regt sich jetzt Widerstand auf einmal soll das nicht mehr gehen und es muss verpackt werden. Auf manche Sachen muss man einfach mal mit dem Finger zeigen um darauf hinzuweisen dass sie total beknackt sind.
  3. Ich hätte da eine Megatolle Idee. Lasst uns einen Aufruf auf Facebook machen dass jeder also nicht nur hier aus der Gruppe sondern wirklich jeder Nutzer, sich mit einer Spielzeugwaffe fotografieren lässt und dieses eben auf Facebook veröffentlicht. Mal schauen ob wir eine Million zusammen bekommen und ob es dann eine Millionen Polizeieinsätze gibt.
  4. Warum denn nicht? Du bist auf einer Reise. Dazu steht doch alles in den einschlägigen Vorschriften. Auch hier gilt, nicht mehr erzählen als nötig. Das mit 6 Wochen und nur in der letzten..... zuviel bla bla.......
  5. Tschuldigung großer Meister. Kauf einfach einen neuen Schrank wenn dir das lieber ist. Komisch das du dich bei jemand anders bedankst...... Da ich mit der Aufbewahrung bei anderen ja wohl nicht ganz so daneben lag, ist mein Rechtsverständnis sicher mindestens so gut, das nur dass nicht passiert währe.
  6. @cartridgemaster Soviel zum Thema Melden macht frei! Wieso befanden sich die Schränke nicht in deinem Besitz? Ich kann meine Waffen doch auch bei sonst wem lagern, solange nur ich Zugriff darauf habe und ich uneingeschränkten Zugang dazu habe. Und wenn die Schränke nicht in deinem Besitz waren........wie hast du dann ordnungsgemäß die Waffen verwahrt?
  7. Wenn deine Frau auch einen EFP hat und ihr euch in die WBKs das gegenseitige nutzen der Waffen eintragt vielleicht? Und ja du musst eine Einladung haben oder wenn du im Ausland regelmäßig trainierst, das mit beiden Behörden abkaspern. Dazu musst du aber Mitglied drüben sein.
  8. So ein Quatsch! All die von dir angeführten Aktivitäten finden zumeist abends oder am Wochenende statt! Und wenn mal etwas sein sollte wo Arbeitszeit ist, kann es durchaus aus sein das man kein frei bekommt. Außerdem ist es immer noch ein Unterschied ob ich mir für etwas frei nehme was mehrere Stunden in Anspruch nimmt oder um ein Blatt Papier abzuholen.
  9. Wenn der Empfänger auf unversichert besteht, ja. Ein Zeuge bist natürlich besser, weil die lügen ja nie!
  10. Oh dass ist jetzt aber böse das zu verlangen! Die Behörde hat doch gesagt dass sie das nicht wünscht!!!
  11. Ich finde das echt herrlich hier. Die selben die sich hier aufregen, obwohl der TE nur eine einfache Frage gestellt hat, die man beantworten kann oder es halt bleiben lässt, sind die, die sich aufregen wenn irgendwelche Vereinsfürsten Leute nicht im Verein haben wollen oder ein Führungszeugnis verlangen. Der TE hat nichts von Fass aufmachen oder so geschrieben. Schlichtweg nur das er keine Zeit hat. Aber Probleme anderer zu verstehen ohne schriftliche Erklärung vom Arbeitgeber oder so, ist nicht gefragt. Habe ich nicht, hat auch kein anderer. Wenn ein SB eine halbautom. Büchse für Jäger mit mehr als drei Schuss nicht eintragen will, ist das komischer Weise nicht ok. Wenn man Rechte hat, sollte man sie kennen und wenn nötig auch drauf bestehen. Sonst müssen wir uns nicht wundern, wenn sie uns eines Tages genommen werden, mit dem Argument, nimmt eh keiner in Anspruch. P.S. Die neue Aufbewahrungsvorschrift schaft zwar keinen absoluten Schutz, aber ein kleines Maß an zusätzlicher Sicherheit. Nicht viel, aber etwas.
  12. Darum geht's doch nicht. Soll Leute geben, die so arbeiten, eventuell sogar in einem anderen Bundesland, die es einfach nicht schaffen dahin zu kommen.
  13. Die Aussage ist wie alle rothaarigen Kinder sind doof.
  14. Ohne eine riesen Diskussion lostreten zu wollen. Wie oder woran entscheidet der SB das denn? Persönliche Eignung sieht man jemand nicht an und schon gar nicht in ein paar Minuten. Persönliche Eignung ist für mich der Background Check der durchgeführt wird.
  15. Warum wird gegen so ein Gesetz eigentlich nicht von den Verbänden bzw den ganzen Interessensverbänden geklagt? Gründe genug gibt es doch bestimmt. Alleine wie sich ja gerade herausstellt sind die Kosten ja immens höher bei gleichzeitig weniger nutzen. Nicht nur die höheren Anschaffungskosten sondern auch noch die Kosten bis zum Aufstellungsort wie ich hier gerade so herauslese. Dann die Ungleichbehandlung es gibt sicher Leute die aufgrund ihrer Wohnung so einen Schrank nicht stellen können. Weiter wäre da noch die Ungleichbehandlung der Hersteller. Das ganze wirft bei mir ziemlich viele Fragen auf warum die Verbände bzw die Interessenverbände sich dagegen nicht wehren. Bei der GRA müsste doch noch genug Geld dafür über sein weil das mit der Verfassungsbeschwerde gegen die drei Schuss Regelung bei Jägern ja erledigt hat. Da ging es doch auch mit dem Klageweg.
  16. Das einzige wo ich Angst vor habe, sind die Experten die ihr kennt und anscheinend in euren Vereinen sein müssen, die eine sichere Waffenhandhabung nicht beherrschen. Bestätigt werde ich dadurch was teilweise so auf Bezirksmeister oder offenen Landesmeisterschaften rumläuft.
  17. Solange bis jeder zu seiner Meinung Recht bekommt. Oder bis alles schon gesagte, von jedem gesagt wurde.
  18. Das ist aber Quatsch! Wenn aus beruflichen oder wichtigen privaten Gründen mal ein regelmäßiges Training nicht möglich ist, kann niemals eine Abgabe gefordert werden, oder gar ein Rausschmiss. Und wenn man sich drängen lässt......tja.....
  19. Und wer hat ihn gezwungen das billig und überhaupt zu verkaufen? Gibt es kein egun oder andere Vereine wo er untergekommen wäre? Und btw. Wieso hat er sich rauswerfen lassen? Geht das so einfach in einer SLG? Im Verein geht das nicht so ohne weiteres.
  20. Es ist bei vielen Behörden aber nicht der Wille da die Vorgänge wenigstens zu optimieren. Es wäre ja durchaus möglich Vorgänge nach Wichtigkeit zu sortieren. Mir persönlich wäre es ziemlich egal ob ich eine Waffe eingetragen oder ausgetragen bekomme, da ich sie ja dann habe oder eben verkauft habe. Wichtig finde ich dass ein Voreintrag vorgezogen wird bzw die Ausstellung einer neuen WBK weil das sind für den Kunden wirkliche Nachteile. Ebenso die Ausstellung des kleinen Affenschein also folgende Reihenfolge: Ausstellung WBK Voreintrag kl. Waffenschein Ein und Austräge Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich als Beispiel dienen.
  21. Wie immer. Seite drei und es geht um alles. Aber nicht ums Thema! Jedenfalls nicht wirklich.
  22. Davon ab das man natürlich ein bisschen aufpasst, erinnert mich der Flyer doch arg an den von Verdi. https://goo.gl/images/mmsh5P
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