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callahan44er

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  1. Beim BDS LV4 reichst du ein Schießbuch ein mit 2-3 Einträgen das du das eben da und da geschossen hast. Auch mit einer anderen Waffe als der beantragten wenn du sie nicht verfügbar hast. Geht aber bestimmt noch anders.
  2. Schlecht nicht. Aber es war immer mal ein Zündversager dabei. So einer auf 60-70 Stück. Hier mal jeweils 5 Schuß Geco EU und Germany aus der Ransom und einer X Six.
  3. Wichtig 3,5facher Satz bei Privat, min. 2,3 ;-)
  4. Öh, hab ich da was verpasst? DU hast mich zuerst zitiert! Normal würde ich das gar nicht sehen was du schreibst!!! Dann kommst du mit noch nicht mal Halbwissen um die Ecke und kannst nix davon auch nur Ansatzweise belegen!!! Aus dem Bereich kommst du auch nicht, das du da wüsstest von was du redest. Hauptsache Quatschen, weil man ja mal gehört hat..........
  5. ....dann quatsch mich nicht zu!
  6. Auch das ist nicht so einfach. Die Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus. Da muß über das höhere Rechtsgut entschieden werden. Wenn ganz klar kein Verbrecher vorliegt, ist das eher schwierig. Da das aber eher selten ist......
  7. Hast du da mal Belege für? Nicht das da noch was falsch gemacht wird. Ach ja, bevor du fragst, ich habe welche. Lade ich gerne nach dir hoch! Mutmaßliche Einwilligung, gibt es z.b. wenn der Patient reanimationspflichtig wird UND vorher nicht schriftlich fixiert hat das er das auf keinen Fall möchte. Eine Strafverfolgung liegt nicht im Ermessen des Arztes oder Rettungsdienstpersonals. Auch wenn man das vielleicht gerne möchte weil es ein Drecksack ist. Wäre das so, müßtest du auch jeden melden der Heroin in der Tasche hat, o.ä. Wird aber nicht gemacht. damit will man verhindern das diese Leute sich nicht Behandlung begeben aus Angst vor Strafverfolgung. Selbst die Frage hat der Alkohol getrunken an den Rettungsdienst von der Polizei nach einem VU, darfst du nicht beantworten. Bekommt der Patient das spitz, hast du ein Problem. Dem bitten der Polizei nachzukommen, ob sie den Patient mal nach seinem Führerschein fragen können, kann man natürlich nachkommen. So und nu bitte deine Belege........
  8. Und was bringt dem Patient das? Welchen Vorteil hat er dadurch? Ganz dünnes Eis würde ich sagen. Sag ich aber nicht da es einfach Quatsch ist. Der Arzt würde damit nie durchkommen. Das einzige wo er abweichen darf, ist eine bevorstehende schwere Straftat. Eine schon begangene hingegen nicht!
  9. Wobei das hinweisen nicht nötig ist, rechtlich!
  10. Ich parke auch schon mal im Halteverbot, oder fahre zu schnell. Machen die in Amifilmen auch immer. Richtiger wird es dadurch nicht. Die Strafen bei Verletzung der Schweigepflicht sind auch nicht ohne. Über die Verwendbarkeit der auf diesem Weg gewonnenen Erkenntnisse kann dich dann ein Anwalt besser beraten.
  11. Ist eine Schußverletzung oder Stichverletzung eine Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz und somit Meldepflichtig?
  12. Genau. Und verstößt mal eben schick gegen die Schweigepflicht! Ich weiß das diese Meinung teilweise vorherrscht, ist aber grundverkehrt und strafbar!
  13. Du bist ja halt auch DER Supermeier.......
  14. .......weil ich bevor ich selber angefangen habe zu laden, genau aus diesem Grund auf Geco umgestiegen bin ;-)
  15. Ihr werden das hier nicht lösen! Die selbe Diskusion gabs vor kurzem auf FB. Mit da wurde vergessen......da fehlt........das gilt nicht für.......kommen wir hier nicht weiter! https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html da sollte man sich drauf berufen können. Wenn das für in Ö verbotene Waffen nicht gilt, warum steht das dann nicht da? Den Ö Behörden wird bewusst sein, wenn sie so etwas für EU Sportschützen rausbringen, das es Länderspezifische Unterschiede gibt.
  16. Weiß nicht was daran einfach ist. Da muß dann wieder alles und überall geändert werden. Einfach ist das zu akzeptieren was wo anders auch erlaubt ist. Bei den Änderungen muß irgeneiner wieder auf was verzichten, was er bis jetzt durfte.
  17. Einfach wäre das alles was im jeweilgen EFP des ausstellenden Landes eingetragen ist, zum. zur Durchreise erlaubt ist. Wirklich ganz ganz böse Waffen bekommt wohl kein Spschü. irgendeines EU Landes.
  18. Das ist ja lustig. Auf Fatzebook war die selbe Diskusion. Es wurden auch offizielle Stellen befragt, mit anderem Ergebnis. Hier kam aber auch schon mal das von dir genannte raus. Selber Fall. Hier ist allerdings das ganze genau andersrum beschrieben. https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/245/Seite.2450210.html Und jetzt bitte nicht sagen, dass das für in Ösi verbotene Waffen nicht zählt. Ich finde das müsste dann da drin stehen.
  19. Ich denke dass das auf Masse gesehen keiner weiß.
  20. Habe aus meiner X Five beide Sorten geschossen, 25m freihand. Beide gleich. Streukreis 5 Mark Stück. (Wem das noch was sagt ;-)
  21. Ich bin dann mal raus. Man kann immer eine Situation kreieren wo keine Waffe was nutzt. Genauso aber auch genügend wo sie es tut. Egal ob Gaspüster, Pfefferspray, Messer, Schlagstock oder sonst was. Wenn jemand nachts dreimal die Straßenseite wechselt und die bösen Buben ebenfalls, wer es da noch zu einem Kontakt kommen lässt ist selber schuld.
  22. Wenn dein Gegenüber nicht weiß das du bewaffnet bist und du nicht lange fakelst, oder Püppi, liegt Agro blöd auf dem Boden und heult. Im wilden Westen galt schon, wenn du ziehst, musst du auch schießen!
  23. Du kannst deutlich mehr als 2 KW beantragen und bekommen. Wenn du nur in einem Verband bist, kann es aber ab, was weiß ich, vierten Waffe schwierig werden. Vor allem wenn du im DSB bist, wird Kalibergleich schwierig! Hier sind die Richtlinien von LV4 des BDS. Ab der Mitte stehen die für KW. Du wirst sehen das es da definitiv nach Leistung geht, also auch von deinem können und wollen abhängt. http://www.bdslv4.de/waffenrecht/befuerwortungsrichtlinien_LV4/befuerwortungsrichtlinien_lv4.htm Die Waffen die dir bis jetzt vorschweben, sollten problemlos möglich sein. Auch über nur einen Verband.
  24. Er wollte die Waffe ja nicht, nicht anfassen weil er sich nicht damit auskennt, sondern weil er eine total Ablehnende bzw verblendete Einstellung dazu hat! Das die Waffe sicher war, wurde ihm ja gezeigt. Da er ja so schon keine Gegenargumente hatte, wollte er nicht noch blöd da stehen, weil er einem Mädchen die Waffe nicht abnehmen konnte.
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