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Erlaubnis für Munitionserwerb beschränkt auf Munitionstyp ?
Qnkel antwortete auf OSM_Gerry's Thema in Waffenrecht
.38 Special WC ist ein eigenes Kaliber! Kein Subtyp oder Geschosstyp vom .38 Special. Ich bin ziemlich sicher, dass diese Pistole dann auch das Kaliber ".38 Spl.Wad Cut." oder ähnliches graviert hat. So wird sie dann auch in die WBK eingetragen und fertig. -
Was war daran gut? Die ersten beiden Sätze waren schon totaler Müll! Dynamisches Schießen gibt's bei uns nicht und wir sind der DSB!! Wir haben ja wohl das Sagen, was es geben soll und was nicht. Damit hat der DSB doch die Tür für gemeinsame Aktionen der Verbände sowas von zugeschlagen und sitzt wieder auf seinem Thron. Ekelhaft.
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Könnte man ne brauchbare Feuerwaffe komplett aus Kunststoff machen, hätte Glock es schon längst getan.
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Historische Waffen - was tun mit dem Kreuz mit Haken ;-)
Qnkel antwortete auf DE_Cosmo's Thema in Waffenrecht
Scheiße, unser Stand hat vier Bahnen. Also darf man nicht ganz rechts stehen, sonst könnten drei das Kreuz sehen. Zum Glück hab ich n Spanier... -
Historische Waffen - was tun mit dem Kreuz mit Haken ;-)
Qnkel antwortete auf DE_Cosmo's Thema in Waffenrecht
Das 98er trägst Du doch auch nicht viel rum oder schießt Du damit IPSC Rifle? Bei einer Verkehrskontrolle wird der Ballermann gar nicht erst ausgepackt und der Besitz ist nicht strafbar. Die Kreuzchen wurden entfernt. -
Historische Waffen - was tun mit dem Kreuz mit Haken ;-)
Qnkel antwortete auf DE_Cosmo's Thema in Waffenrecht
Bis 95 ist das Wachbataillon mit den Dingern sogar öffentlich aufgelaufen... -
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Qnkel antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Ich hab mal jemanden an der Kasse vorgelassen. Wie hilft das jetzt roman-1? -
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Qnkel antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Es kommt auf die Ladung an. Läd "nur" der ermittelnde Beamte, musst Du nicht kommen. Läd der Staatsanwalt dich vor mit dem Hinweis, deine Aussage bei der Polizei zu machen, dann musst Du kommen. -
In welcher Form untersagen die das? Schreiben die das in die WBK? Wer sich dagegen nicht wehrt, ist selbst schuld. Rechtlich totaler Blödsinn.
- 81 Antworten
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- .22lr
- selbstladebüchse
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Qnkel antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Das stimmt so nicht ganz. Läd die Staatsanwaltschaft zu einer Zeugenvernehmung durch die Polizei ein, muss man erscheinen. -
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Qnkel antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
Gar nicht. Als Beschuldigter muss man nicht auftauchen und sollte auch niemals auftauchen. Auch nicht, um "nur" die Personalien zu nennen. Sobald man da sitzt, wird probiert eine Aussage zu bekommen und die Polizisten sind darauf geschult. Das sind keine Idioten. Akte zuklappen, bisschen Smalltalk und Kaffee, wie lange man schon schießt und ist ja ne krasse Sache und unter uns, was hat der denn da gebrüllt? Oder auf dieselbe Ebene gehen "Ich hätte genau so reagiert und den vom Stand geschubst" und schon sagt man so was, wie "ja ich hab den ja raus gedrängt weil der nicht gehen wollte" - Zack, Aussage, notiert und dann beginnt das Verfahren mit "Herr roman-1 wurde gegen X körperlich aggressiv, indem er ihn angepackt und zur Tür gedrängt hatte. In Notwehr hat sich X nicht anders zu helfen gewusst als zuzuschlagen." Denk immer dran, der andere wird auch ein Anwalt haben und dafür bezahlen, das er ihn raus haut! -
Eine Ausnahme könnte auch die Disziplin sein, zum Beispiel CAS. Damit bekommt man eigentlich recht zuverlässig die Erlaubnis für vier Waffen gleichzeitig.
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Aber auch nur bei den Selbstladern 😆 Einzel- und Mehrladern weiterhin 42cm. Das ist konsequent!
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Verstehe die Aufregung nicht. Die B-Listen haben auch ohne Not die 42cm bei Mehrladern. Das ist ja nichts neues. 42cm bei Langwaffen ist im DSB Standard wie die 4 Zoll bei Kurzwaffen. Egal ob das sinnvoll ist...
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Wäre ne Überlegung, doch mal die .45ACP zu bestellen...
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Das halte ich fürn Gerücht, da DHL selbst schreibt:
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Hab nochmal gemessen. Das LG ist 112cm lang. Der Tipp mit ausschäften ist natürlich super! Denke so und mit Futteral falten, bekomme ich es in einen normalen Karton. Vielen Dank für die ganzen Tipps - manchmal hat man ein Brett vorm Kopf.
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Also wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Pulverschein...
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Gehen sie mir aber nicht, da ich schon ein Interesse daran habe, dem Käufer einen günstigen Versand anbieten zu können. Muss ja nicht unnötig teuer sein. Waffenkurier Neu ist die Länge nicht egal, bzw. maximales Gurtmaß 200cm.
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Moin, hab hier noch ein Luftgewehr mit Futteral, was ich mal bei egun reinstellen wollte. Nun ist das Futteral insgesamt 150cm lang & Gewicht 6,5kg. Gilt also bei allen Versendern als Sperrgut. Zum rechtssicheren Versand will ich es mit Alterssichtprüfung versenden. Das gibts allerdings nur bei DHL. 10kg Sperrgut plus Alterssichtprüfung sind bei DHL satte 40,- €. Habt ihr Tipps, wie man das noch günstiger aber rechtskonform versenden kann? Muss ja nicht eigenhändig sein, nur Ü18.
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Das W kann man doch eh raus streichen. Kassel war doch schon 90% "Militaria" (gleich Altmetall, hauptsache irgendwo isn Hakenkreuz drauf) und 10% Waffengedöns. Die 10% waren noch unterteilt in 70% Ersatzteil-Kramskisten, 20% Zubehör und Munition und 10% scharfe Waffen, was wiederum meist völlig abgerockte Ordonnanzprügel waren oder vielleicht die ein oder andere Sammler-Waffe... Wenn man Ersatzteile gesucht hat, war die Börse gut...
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Du kannst die WaffVwV gerne verbrennen. Das BVerwG hat sie in anderen Fällen schon zur Begründung rangezogen.
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Das steht in §186 BGB. Die WaffVwV beschreibt es ganz klar als Frist: "Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK." Und ja, bla bla bla, die WaffVwV gilt ja gar nicht für mich und das Gesetz ist aber voll anders, buhu - meine ständige, rhetorische Frage: Was wird ein Richter wohl ranziehen? Ansonsten einfach mal im Lexikon "Frist" nachschlagen und auf die Definition sowie das Synonym "Zeitraum" kommen...
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Nach §187 BGB beginnt die Frist erst am 02.03., da das Ereignis (hier der Erwerb) im Laufe des 01.03. stattfand. Damit endet die Frist am 01.09. und Du darfst ab dem 02.09. wieder erwerben.
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Das stimmt leider und ich finde, da gibt's auch heutzutage keine Ausreden mehr. Lager werden ja nicht mehr mit Karteikarten geführt.