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MarkF

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  1. Genau. Erst mal abwarten, bis etwas auf der HP des BVerwG steht. Dieses Zitat von facebook belegt jedenfalls nur, daß der Verfasser weder von Deutsch noch von der Materie nennenswerte Ahnung hat. Und schlimmstenfalls würde es auf eine Abweisung der Klage hinauslaufen. Je nach dem, wie (offensichtlich) absurd die Begründung ist, könnten sich in anderen/künftigen Verfahren die Verwaltungsrichter auch veranlaßt sehen, Rechtsmittel zugunsten des Bürgers nicht zuzulassen oder anzunehmen. Das ist Verwaltungs(prozeß)recht in der Praxis. Habe ich schon genügend zum Nachteil das Bürgers erlebt.
  2. Wenn man sich diese Feindlichkeit der immerhin auch Innenministerien, die ja auch politikgesteuert ist, anschaut, muß man sich doch schon wundern, daß vom Bundestag her nicht schon längst alle Arten von wie auch immer gearteten Waffen strikt verboten sind.
  3. Ich erinnere mich vage, irgendwo mal gelesen zu haben, daß man mit CO2 systembedingt (da nicht mehr als ca.60bar) auf nicht viel mehr als um die 7 J kommen könne. Das hat mich nicht weiter interessiert, daher habe ich dies trotz Skepsis nicht weiter hinterfragt. Ist da was dran? Denn für did Jagd sich 7 J ja viel zu wenig.
  4. Meine zahlreichen Auslandseinkäufe laufen ohnehin anders ab, nämlich idR ohne WBK (auch wenn z.B. die Schweiz eine Kopie der inländischen Berechtigung haben möchte, obwohl doch die Importerlaubnis gerade dies - die inländische Berechtigung zum Erwerb - in einer auch für die ausländische Behörde nachvollziehbaren/verständlichen Weise mtibestätigen soll. Nein, natürlich waren das Inlandskäufe.
  5. Nun, das entspricht nicht meinen Erfahrungen. Insgesamt habe ich wenigstens 3 dutzend Waffen via Internet - also Versandhandel - gekauft, und noch nie habe ich meine WBK hinschickdn müssen, was ich auch nicht tun würde. Scsn, Anruf beim Amt und nach Erhalt dort eintragen lassen. Hervorhebungen durch mich. Fällt Dir etwas auf? Ich habe es in meinem vorletzten post ausdrücklich angesprochen.
  6. Bei mir und meinem Sohn wurde die gelbe WBKen - zeitlich mit deutlichem Abstand - ausgestellt, ohne daß wir irgendetwas zu den beabsichtigten Anschaffungen gesagt hätten bzw. sagen mußten. Das ergibt sich ja auch aus der Natur der gelben WBK als generelle Sportschützenerwerbserlaubnis für die betreffenden Waffen, im Gegensatz zu der eben grünen WBK, die ohne Eintrag "nichts" ist.
  7. Es gibt so etwas wie Telefon. D.h. man scannt die WBK aktuell ein, mailt sie mit dem Briefkopf der Behörde dem Verkäufer und der ruft dort an und läßt sich aktuell die Berechtigung bestätigen. Es verbelibt das Problem, daß ein Händler eigentlich die Waffe eintragen soll. Andererseits muß der Erwerber binnen zwei Wochen u.a. die WBK zur Vornahme der Eintragung vorlegen, was in dieser apodiktischen Formulierung den Eindruck einer gewissen Inkonsistenz des Gesetzes bewirkt. Bei uns gab esn jedenfalls noch nie Probs, wenn ich die Eintragung auch der von Händlern gekauften Waffen der Behörde überlasse. Aber wenn ich mich recht erinnere, dann ging es hier doch um etwas anderes. Nämlich um die Verpflichtung, beim Transport der Waffe (auch) die WBK dabei zu haben. Was nichg möglich ist, wenn sie bei der Behörde zum Zwecke der Vornahme der Eintragung liegt. Hier dürften auch aktuell begl. Kopien nicht genügen.
  8. Kauf alle, laß jetzt nur gelb und die dringendste grün eintragen und lagere die zweite grün beim dealer deines geringsten Mißtrauens, da kannst Du sie zum Schießen auch ausleihen (manche Nebenerwerbshändler, Kollegen aus dem Verein, freuen sich auch über für sie kostenlosen Verkehr im Buch, weil dies nach Handel aussieht) oder beim Verkäufer, bis dir sechs Monate vorbei sind. Alles andere ust, selbst wenn es gehen sollte, teurer Krampf. Und was sind schon sechd Monate?
  9. Und das Papier wurde Dir von der Behörde vorgegeben? Ich sehe da keine falschen Angaben sondern ein unglücklich verlaufenes Sprachproblem bei überkorrektem Bürger. So würde ich dies, wenn sprachlich möglich, kommunizieren.
  10. Ob nach besten und Gewissen richtig ist die zweite Stufe, die des Kopfstreichelns. Die erste Stufe ist, ob Du überhaupt igrendwelche falsche Angaben gemacht hast.
  11. Du hast schon recht mit Deinen Bedenken, sich im Ausland möglichst nicht strafbar zu machen. Zwar vermag ich mir nicht vorzustellen, daß man Dich kurzerhand einbuchten würde, aber dennoch ist so ein Ärger im Ausland tunlichst zu vermeiden. Aber: Was könnte man Dir vorwerfen? Doch nur, daß Du Dich nicht geweigert hast, dem Ansinnen der Behörde unter Verweis auf Deine Abstimmung mit den deutschen Behörden nachzukommen - d.h. daß Du nicht renitent warst. Naja. Soweit ich das Deiner Schilderung entnommen habe hast Du doch keine falschen Angaben gemacht, oder? Die I Behörde wollte, daß Du diesen Antrag stellst, und das hast Du getan. Mit, das unterstelle ich jetzt mal, wahrheitsgemäßen Angaben. Weswegen sollte man Dich also belangen sollen? Für mich wäre in dieser Situation das einzige Problem sprachlicher Natur. Ich war mal bei einer Beweisaufnahme in Italien, in der für einen in D geführten Prozeß ein wieder in I lebender Italiener, der 50 Jahre in D gelebt und gearbeitet hatte, als Zeuge einvernommen wurde.Die Beweisfragen waren zuvor ins I übersetzt wurden. Mal abgesehen von dem doch deutlich anderen procedere hat der Zeuge die Übersetzung kaum verstanden. Der Richter war natürlich auch nicht kundig, so daß mein Dolmetscher die I Übersetzung unter Verwertung meines originalen Beweisbeschlusses rückübersetzen und dem Zeugen wie dem Richter erläutern mußte. Dies ergab eine intensive Diskussion auf I mit deutschen Brocken aus dem juristisch-kaufmännischen Bereich. Ich verstand praktisch gar nichts und war wirklich froh, mir den Dolmetscher geleistet zu haben. Meine Erkenntnis war: Wenn man nicht eben mit Blut an den Händdn auf frischer Tat erwischt wird kann man mit den entsprechenden Sprachkenntnissen im Ausland fast alles regeln. Erst recht dann, wenn man zur Abwechselung mal wirklich "unschuldig" ist.
  12. Wieder da. Also, kurz gesagt wäre mein Weg, mit den I Behörden klarzumachen, daß das ganze ein bedauerlicher Irrtum war, bedingt durch unzulängliche Sprachkenntnisse, und daß diese Genehmigungen daher zurückzunehmen seien, bei gleichzeitigem Behalten auf Grundlage des EFP. Sollte doch, wenn Deine Sprachkenntnisse ausreichen, in einem persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Beamten möglich sein.
  13. Die von Dir skizzierte Lösung ist sicherlich die einfachste, erst recht wenn Deine Behörde mitspielt. Dann erübrigt sich auch das Räsonieren, ob es bei einer nur vorübergehend beabsichtugten und bereits per EFP erfolgten Verbringung hierfür überhaupt noch Raum wäre. Aber wie ist das mit dem "Zurückverbringen"? Von den Kosten mal abgesehen bräuchtest Du eine innerdeutsche Besitzberechtigung für diese Waffen. Bei gelb kein Problem, aber bei grün bräuchtest Du entsprechende Voreinträge, Bedürfnisse ... den Zeitfaktor könntest Du in Griff bekommen, indem zunächst ein Händler importiert, aber wenn Du die Waffen wieder in Besitz nehmen willst führt an dem ganz normalen procedere der Erwerbserlaubnisse und Voreinträge kein Weg vorbei. Plus dss Problem: Bist Du noch deutscher Sportschütze (regelmäßiges Schießen plus Mitgliedschaft, das volle Programm)? Ohne das jetzt bis in die letzte Verästelung durchgedacht zu haben erscheint mir - auch "gefühlsmäßig - der bessere Weg, das Problem an der Wurzel anzupacken und mit den Behörden in I zu regeln. Also daß der Importantrag ein Irrtum war, Du nie importieren sondern nur auf Grundlage des EFP vorübergehend in I damit schießen wolltest usw. Ich habe von dem I-Recht natürlich keine Ahnung und noch weniger könnte ich dies mit den Behörden auf I auskaspern. In deutsche Verhältnisse übertragen wäre aber jedenfalls die Importerlaubnis mangels wirksamer Exporterlaubnis des Geber-Landes rechtswidrig gewesen, könnte also zurückgenommrn/widerrufen werden. Die Dir offenbar gewährte Erwerbs- und Besitzerlaubnis wäre davon grds. nicht betroffen und ist, das müssen wir mal unterstellen, vom Grundsatz her o.k. Allerdings würde nach deutschem Recht keinnwirksamer Antrag votliegen, weil Du keinen solchen Antrag stellen wolltest und überhaupt nicht wußtest, daß und was Du beantragst - und wenn Du es gewußt hättest, dann hättest Du das nicht getan sondern auf eine EFP-Regelung hingewirkt. oops, muss weg, fortsetzung folgt.
  14. "Meine" SB sind sehr kooperativ. In begründeten Eilfällen könnte ich die Genehmigung/Zustimmung/Importerlaubnis binnen weniger Stunden erhalten. Wenige Tage sind aber kein Problem sondern normsl. Aber das ist ganz sicher von Behörde zu Behörde verschieden.
  15. Ich mag mich irren, aber wenn ich Dich recht verstehe, dann war die beabsichtigte und auch erfolgte Dauer des "Aufenthalts" Deiner Waffen in I mit Deiner Behörde abgestimmt und auf Grundlage des EFP o.k. Allein I war der Meinung, daß diese Dauer nicht mehr mit dem EFP möglich sei. Oder hattest Du die ursprg. beabsichtigte Dauer überzogen? Von diesem eigentlich Thema abgesehen ist der Wegfall der Grenzkontrollen und die einheitliche Währung das einzige, was sich für den Normalbürger evtl. "vorteilhaft" an der EU sein könnte. Ich füf meinen Teil konnte mit meinen drei Auslandsreisen jährlich mit den theoretischen Grenzkontrollen leben. Zur Schweiz hin und wieder raus finden ja eh Kontrollen statt, nahc AT hin ist mir nie eine Grenze oder Kontrolle aufgefallen und auch bei den wenigen Reisen nach F oder ES kann ich mich nicht an signifikante Beschwernisse erinnern - im Gegensatz zu den inner-F-Staus um Lyon. Und das Geld ... ein Teil des Reizes am Urlaub liegt für mich auch am Umgang mit der fremden Währung. Und daß ich seither auch in I bei Aldi & Co. einkaufen kann empfinde ich nicht als Bereicherung des Urlaubs. Es mag sein, daß der Wegfall der Grenzkontrollen für manche Unternehmen von Vorteil ist. Aber der Preis für diese Gewinnmaximierung durch den Verlust von Sicherheit (zuallererst profitieren immer die Kriminellen, vor allem die organisierte Kriminalität vom Wegfall von (Grenz)Kontrollen), der uns letztlich unsere Waffenrechte kosten kosten wird, die Fremdbestimmung durch ein nicht demokratisch gewähltes Funktionärspack in der EU, die uns wie die EZB zielgerichtet ins Verderben führen, die dafür aber zu hoch. Denn mehr als dies wird ja nicht als Vorteil angeführt. Dieses Problem läßt sich aber dadurch lösen, daß entsprechend lizenzierte und besonders vertrauenswürdige Spediteure freie Fahrt erhalten. Immer noch besser, als daß jeder unkontrolliert rein dürfte. Aber wir haben das ja nicht zu bestimmen, wir dürfen weder hierüber noch über den Euro abstimmen. Was bleibt ist eine Partei zu wählen, die jedenfalls behauptet, gegen diese EU-Scheiß zu sein. Kröten müssen dsbei geschluckt werden. Aber besser dies als daß es so weiter geht und naturgemäß viel schlimmer wird. Aber vielleicht soll man sich auf den ziemlich sicher kommenden Zusammenbruch freuen? Danach wird es diese beschissene EU jedenfalls nicht mehr geben. Entschuldigt meine sehr drastische Ausdrucksweise, aber ich kann gar nicht sagen, wie sehr mich das alles ankotzt.
  16. Das alte Thema. Ich habe zwei Glock 17 und verheirate deren Schlitten und Griffstück kreuzweise. Formal zwei "neue" Waffen. Und nach Deiner Meinung eine erlaubnispflichtige Herstellung. Na, ich weiß nicht ...
  17. Bin auf die April-Ausgabe dieser mir bislang nicht bekannten Zeitschrift hingewiesen worden. Da sind einige nette Beiträge, auch von Frau Triebel, zu unseren Lieblingsthemen drin. Sollte eine Zwangslektüre der BT- und EU-Parlamentarier sein. Googlen nach eigentümlich frei april 2016 führt weiter.
  18. Was ist "Normalfall"? Von sehr begründeten und seltenen Ausnahmen abgesehen wird natürlich immer alles bezahlt. Das ist ja weder mein Streit noch mein Risiko. Ich bin, pointiert formuliert, nur ein Mietling, ein Söldner. Schon unsere Altvorderen kannten die Weisheit "Des Anwalts Mühe ist oft vergebens, aber nie umsonst." ;-). Schlimm genug, daß ich in meinen eigenen Prozessen das Risiko trage. Das kann auch bei Aktivprozessen im Obsiegensfall je nach Hartleibigkeit oder Potenz des Gegners und Höhe der Forderung zum Nullsummenspiel werden. Eines meiner ersten Mandate vor fast 30 Jahren, EDV-Recht, war so etwas. Trotz des damals lächerlichen Stundensatzes von umgerechnet 80 Euro hat das den Mandaten mehr gekostet als gebracht. Der Wert war eben nicht so riesig hoch, die Erstattung entsprechend, der Gegner leider sowohl extrem hartnäckig als auch finanziell potent - Geld und Aufwand des RA spielte keine Rolle. Außerdem hatte der nur begrenzt Ahnung von der Materie und dem damals natürlich völlig kenntnislosen Richtern jede Menge Unsinn aufgetischt, dem wir entsprechend zeitaufwändig entgegentreten mußten. Leider kann man dies im Vorfeld kaum abschätzen.Tendenziell ähnlich ist es aber auch im WaffR. Mit den SB kann man ja fachlich und auch in Grenzen rechtlich diskutieren. Aber welcher Richter hat schon von Waffen oder dem WaffR wirklich Ahnung? Man denke nur nan dien unsäglichen Entscheidungen zum (sportlichen) Schießen mit Sammlerwaffen.
  19. Kenne ich nur aus dem gewerblichen Bereich, und auch da nur allerhöchst selten.
  20. Natürlich. Seht euch nur mal die regelmäßig geringen Streitwerte in diesen verwaltungsrechtlichen Prozessen an. Oft nur 5.000 Euro. Dann nehmt euch die RVG-Tabelle und rechnet eine 2,3 Gebühr für die erste Instanz. Und dividiert das durch eine beliebige Zahl zwischen 10 und 100. Das Ergebnis ist nicht des Anwalts Stundenlohn sondern der Umsatz, von dem noch die Kosten von 50% bis 70% abgehen. Und das ist die Entlohnung eines Selbständigen, der keinen regelmäßigen Gehaltseingang und keine Fortzahlung im Krankheitsfall hat. Und mit diesem horrenden Honorar auch noch die zahlreichern minderwertigeren Fälle ausgleichen soll. Die Gleichung ist einfach: Einsatz bedeutet Zeitaufwand, die Sachen schreiben sich nicht von alleine, auch Nachdenken kostet Zeit und wenn alles vom Himmel fallen würde, dann wäre auch die Autoreparatur in 10min erledigt. Privatleute wollen sich Stundensätze von angemessen 200 bis 400 Euro für so etwas nicht leisten. Aber warum soll ich als hochqualifizierter RA für ein Taschengeld arbeiten, wenn jede Werkstatt ein Mehrfaches berechnet? Das eine oder andere pro-bono-Mandat kann und soll man sich leisten, aber wer sich Schußwaffen leisten kann, der zählt nicht wirklich zu dieser Klientel.
  21. Da möchte ich Dir tendenziell nicht widersprechen. Aber auch hier gilt: Allein weil Dich eine angeführte "Begründung" nicht überzeugt führt dies nicht zum Tatbestand der Schikane. Es gibt da nicht nur weiß und schwarz. Da bin ich aber entschieden gegensätzlicher Auffassung. Allein schon deswegen, weil dann all das kriminelle und halbkriminelle Gesocks "legal" und durchgehend bewaffnet wären. Plus natürlich all weniger optimal sozialisierten Leute, die Dich schon anmachen, wenn Du sie auf der Straße auch nur ansiehst oder in der Disko oder sonstwo versehentlich streifst.
  22. Ihr tut gerade so, als wären alle eure Nachbarn, alle Leute die man auf der Straße sieht, das ganze auch noch nicht vorbestrafte Gesocks ein Ausbund an Zuverlässigkeit. Oder hab ihr nur mit entsprechend ausgesuchten Kollegen aus dem Schützenverein zu tun? Ich kenne beruflich wie privat, aus vielfältigen Interessen und Kreisen, genügend Leute, denen ich keine Schußwaffe anvertrauen würde/wollte, bei denen ich mir sehr gut vorstellen kann, daß die, wenn auch vielleicht nur entsprechend "gereizt" (und sehr, sehr viele Leute haben einen extrem kurzen bis nicht vorhandenen Gedulsfaden, und diese und die "zu kurz Gekommenen, die Unterpivilgegierten, nehmen zu) damit Unsinn anstellen würden. Damit meine ich nicht suizid, das soll jeder machen wie er will, und besser mit der eigenen Schußwaffe zuhause als sich vor einen Zug werfen und den Lokführer traumatisieren. Nein, die Beschränkungen bei uns haben auch etwas Gutes und verhindert, das Schlimmeres geschieht. Daß die Regekn durchaus etwas lockerer sein könnten, mehr Spielraum geben sollten, einige Verbote in der Tat unsinning, willkürlich und schikanös sind, und natürlich dieser Verbotshype und irrationale Gutmenschenverbotshysterie insbesondere der Grünen ünerwünscht, ist eine andere Sache.
  23. Nicht alles, was nicht Deiner Meinung entspricht, ist schikanös oder willkürlich. Überdenke mal Diene persönliche Definition von Schinake und Willkür anhand der gängigen Definitionen (z.B. wikipedia). Wir teilen die Auffassung der "Herrschenden" in dieser Hinsicht nicht - das ist alles. Und sind überdies auch untereinander im Detail unterschiedlicher Auffassung, wie man es "richtigerweise" regeln sollte. Dies führt aber nicht dazu, daß die restriktive(re) Auffassung des Staates schinkanös oder willkürlich wäre. Sie ist weder bösartig noch ohne jede Rechtfertigung. Daß dies nicht für die Verbohrtheit der Grünen, Grafe und Konsorten gilt ist eine andere Sache. Wir reden hier über das WaffG insgesamt.
  24. Ich habe zwar ausführlich erwidert, aber alles gelöscht, weil es unsinnig ist, darüber groß und breit zu diskutieren. Es geht nicht um die Erweiterung des Bedürfniskanons, es geht nur darum, ob das WaffG insgesamt willkürlich und schikanös, also insgesamt ohne jeden Sinn und Zweck ist und allein auf Bösartigkeit des Staates beruht. Und wer das behauptet, sorry, der hat eine ähnliche Geisteshaltung wie die Grünen.
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