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MarkF

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  1. Egal, denn bekanntlich führt derjenige eine Waffe, "wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt," Ob am Körper, im Koffer oder im (eigenen) Kofferraum.
  2. Das mit der Nicht-Rechtsnachfolge erschließt sich mir noch nicht so recht. Wo steht, daß die Erlaubnis nur für den ursprünglichen Inhaber gilt? Falls es sich um eine höchstpersönliche Rechtstellung handelt (was mich nicht überraschen würde), müßte diese mit dem Tod des Berechtigten erlöschen. Nach § 46 sind erloschene Erlaubnisse zwar auch zurückzugeben. Diese Rückgabepflicht betrifft nach § 46 aber nur den Inhaber. Der ist aber tot. Sein Erbe oder "Mitinhaber" der Erlaubnis ist aber, wie Du ausgeführt hast, nicht Inhaber derselben Erlaubnis sondern einer eigenen Erlaubnis. Auch wird die "Gesamterlaubnis" in Bezug auf den anderen ja nicht unrichtig, denn sie besteht ja rechtlich aus zwei Erlaubnissen - und bezogen auf den anderen ist sie nach wie vor richtig. § 39 (3) Nr.1 ist nicht einschlägig, da kein Fall der Prüfung. Davon abgesehen: Du sprichst die Erlaubnisurkunde an. Wie sehen diese gemeinschaftlichen WBKen aus (ich habe noch nie eine gesehen): Sind sie für einen bestimmten Berechtigten ausgestellt, also etwa wenn zwei Berechtigte eingetragen sind einer als der "Begünstigste" irgenwie markiert, hervorgehoben. oder sind alle Ausfertigungen gleich, können also von den Berechtigten frei getauscht werden?
  3. Du hast zwar "Umschreibung" apostrophiert, gleichwohl: Wie kommst Du auf diesen Begriff?
  4. Das kommt darauf. Wenn es nur um einen einzelnen Gegenstand (oder auch mehrere, etwa alle Schußwaffen nebst Zubehör) geht, wird ein Vermächtnis ausgesetzt. Möchte man, daß der Erbe insgesamt in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, wird er als Erbe eingesetzt. Hat man Nachkommen, de aber im Gegensatz zum Neffen mit Waffen nichts am Hut haben oder sogar beim Gedankend aran Pickel bekommen, wird man den Neffen diesbezüglich als Vermächtnisnehmer einsetzen. Bei einem kinderlosen und unbeweibten Onkel ("Hagestolz" ;-) ) ist allerdings nicht unüblich, daß er seinen Lieblingsneffen als Erben einsetzt - dadurch wird er zum begehrten und geliebten Erbonkel, jedenfalls dann, wenn er diese Erbeinsetzung bereits zu Lebzeiten kommuniziert. Das WaffG privilegiert den Erben in gleicher Weise wie den Vermächtnisnehmer und ebenso sogar den nur von einer Auflage Begünstigsten (die Auflage bschwert den Erben, ist aber vom Begünstigten nicht einklagbar).
  5. Doch. Ist es. Das hat nichts mit sportlichem Engagement zu tun. Sondern mit "Habenwollen". Ich stelle es mir schwer vor, bei allem Engagement ein Bedürfnis für 80 Waffen (ohne WS) zu begründen. Aber ich bin ja auch nicht so engagiert. WS sind etwas anderes, die sind bedürfnisfrei. 18 Termine am Stück, also in 3 Wochen, dann 49 Wochen Pause, dürfte in der Tat zu Akzeptanzproblemen führen.
  6. Das ist staatlicherseits ausdrücklich nicht erwünscht. Ist natürlich ein klarer Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit. Aber ich bin wenig optimistisch, daß die VGen oder gar das BVerfG dies ebenso sehen würden. Bzw. den Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit kann man nicht wegdiskutieren, aber ich nehme an, daß man dies, wie vieles, dem überragenden Interesse des Allgemeinwohls unterordnen würde. Weil nicht sein kann was nicht sein darf. Freiwillige vor - wer klagt dagegen? Siehe oben: Vielleicht sollte man das "ohne sportlichen Ehrgeiz" nicht so sehr betonen, aber wenn die Zeit nur für einen Termin monatlich reicht - wer wollte etwas dagegen sagen? Ein Verein, der Dich deswegen nicht mag, soll halt auf Deinen Beitrag verzichten. Aber es dürfte doch wohl kaum vorkommen ...
  7. Ich glaube, daß Du hier Ursache und Wirkung verkennst. Wenn man mal einige 150%ige KK-Vereine ausnimmt (da kann durchaus eine solche Einstellung vorherrschen) dürften den meisten Vereinen, vor allem mit GK-Orientierung, grds. gerade Gelegenheitsschützen recht sein - die zahlen den vollen Beitrag, belasten die Stände aber wenig. Das Problem ist eher der Gesetzgeber und die Behörden: Auch wenn die amtliche Begründung und auch die WaffVwV (noch) nicht so formuliert ist, den nur "einmal-im-Monat"-schießenden auszuschließen, so wird offiziell das Bild des ernsthaft engagierten Sportlers gepflegt. Also von jemandem, der kaum andere Interessen besitzt, wie es eben bei einem wirklich "ernsthaften" Sportler der Fall ist, un daher nahezu seine ganze Freiheit auf dem Schießstand zubringt. Natürlich paßt dies nicht zum nolens volens zu akzeptierenden "Breitensport", der halt schon auch unter dem verassungsrechtlichen Schutz steht. Daher muß man akzeptieren, daß sich unter dem Sportmantel auch (m.E. weit mehrheitlich) "sog." Sportschützen tummeln, die weder das Zeug noch den Willen zu sportlichen Hochleistungen besitzen. Wenn man mal eine Parallele zum Tennis zieht, dann sind die große Mehrheit diejenigen, die halt mehr aus Spaß, vielleicht auch um nicht ganz einzurosten, einige Male im Monat ein paar Runden mitspielen aber allenfalls bei den Vereinsmeisterschaften, aber auch vielleicht nur teilweise, mitmachen, weil sie einfach zu schlecht sind. Das, denke ich, ist Breitensport, und bei den Sportarten ohne Hardware, wie wir sie brauchen, auch gewünscht, da dies wenigstens etwas der Gesundheit zuträglich ist (ja, kann auch zu Schäden führen, ich weiß). Wenn Du als derartiger "Breitensportler", also echter Gelegenheitstennisspieler und Gelegenheitssportschütze, beim WBK-Antrag im Antrag frei heraus sagst, daß Du keinerlei sportliche Ambitionen hast, auch keinen Wettkampf mitschießen willst sondern einfach nur dann, wenn Dir danach ist (notgedrungen wenigstens einmal monatlich) ein paar Scheiben Löchern und schauen willst, was Du dabei packst, dann setzt Du Dich m.E. schon dem Risiko aus, daß Dir ein böswilliger Sachbearbeiter attestiert, daß Du kein "Sportler", nicht mal "Breitensportler" seiest. Natürlich ist dies falsch. Aus den Begründungen und Verwaltungsanweisungen zum Bedürfnis für Hardware jenseits des Grundkontingents ergibt sich, daß nur dafür Wettkampfengagement erforderlich ist - im Umkehrschluß also nicht für den einfachen Sportschpützen, der sich mit der obligatorisch erhältlichen Hardware zufriedengibt, gefordert werden darf. M.E. haben aber Verbände und Vereine Schiß, staatlicherseits Nachteile zu erleiden, wenn sie dies offen kommunizieren, also laut und deutlich das sagen, was eigentlich jeder weiß und was bei einem Breitensport völlig selbstverständlich ist und nicht anders geht, nämlich daß die große Masse ihrer Mitglieder vergleichbar sind mit z.B. der großen Masse der Tennisspieler oder der Skifahrer. Wollte man dagegen die Schraube anziehen und bei uns Sportschützen signifikant mehr fordern, dann wäre der Schießsport sofort tot. Die dann durchs Filter gelangende geringe Zahl ist viel zu klein um die Vereine am Leben zu erhalten. Die erforderliche sächliche Ausstattung ist viel zu teuer, als daß man dies mit ein paar Figuren stemmen könnte. Solltest man dagegen wirklich an einen Verein geraten, bei denen man schief angesehen wird, weil man noch andere Interesse hast und nicht beabsichtigt, auf dem Stand oder in der Hütte zu übernachten, dann muß man entweder in einem anderen Verein anheuern oder zusammen mit einer ausreichend großen Gruppe von Gleichgesinnten bei der nächsten Wahl den Verein kapern. Das erscheint mir etwas übertrieben. Einmal im Monat mit irgendeiner meiner Hardware ein paar Löcher stanzen tut nicht wirklich weh und da es ja auch KK sein kann tut es auch finanziell nicht weh, selbst wenn es mich nicht juckt, die .44mag rauszuholen. Sicher wäre es ohne diesen "Zwang" noch angenehmer, aber letztlich habe ich das Zeug doch, weil ich (auch) schießen will. Also gibt es per saldo da keinen rechten Grund zum jammern. Daß es schwer ist, Freunde zu mitmachen zu bewegen, liegt weniger an dem Aufwand - als Freunde würde ich sie ja im ersten Jahr gerne supporten. Und auch am Geld kann es nicht liegen, denn die pulvern wesentlich mehr Geld für irgendeinen Unfung raus. Und es kann auch nicht daran liegen, daß man es einmal monatlich krachen lassen muß. Die haben einfach kein oder nicht genug Interesse daran (an Schußwaffen). Naja, ich mag ja auch kein Tennis spielen und Golf turnt mich auch nicht so an, ebenso wenig wie Windsurfen.
  8. Ich bin nur Skifahrer, weil es so nur 6 mal im Jahr betreibe und dann auch "nur so" ohne jeden "Wettkampfehrgeiz". Sicherlich kann man dies im Vergleich mit denen, die sich überhaupt nicht bewegen, als "sportlich" bezeichnen. Wäre er sein ganzes Leben nur sechs Tage jährlich zum Skifahren gewesen, dann würde er sich sicherlich nicht so riesig von Dir unterscheiden. Das habe ich nicht gesagt. Im Gegenteil meine ich, daß dies "richtige" Sportschützen kaum abhalten wird. Ja, das ist schwer zu verifizieren. Ich meine aber, das das Fehlen einer signifikanten Zahl von entsprechenden Gewalttaten belegt, daß die unerwünschten Elemente auch darüber ferngehalten werden. Es ist ja nicht nur das zwölfmonatige Trainieren. Ohne Mitwirkung/Hilfe anderer Vereinsmitglieder bzw. des Vereins kann man diese 12 Trainingseinheiten kaum bewältigen - es muß ja mit einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe sein. Und auch danach wird man, wenn man sich niemals sehen läßt, wohl früher oder später auffallen. Bei allem durchaus berechtigten Gemeckere muß man aber auch erkennen, daß die Anforderungen durchaus noch sehr viel schärfer sein könnten, so scharf, daß sie kaum jemand erfüllen könnte - allerdings wäre dies dann möglicherweise verfassungsrechtlich nicht haltbar.
  9. Das möchte ich bezweifeln. Siehe die amtliche Begründung zum WaffG2002 (BT-Drucksache 14/7758 S.63): "Über die regelmäßige Schießsportausübung fehlten aber jegliche konkreten Regelungen mit der Folge, dass laut einer Länderumfrage im Jahre 1995 festgestellt wurde, dass hinsichtlich der Schießsportausübung durch einen Sportschützen die Verwaltungspraxis offensichtlich vollkommen unterschiedlich ist und zwischen einmal pro Woche bis einmal pro Monat schwankt; überwiegend wird aber ein mindestens zweiwöchiger Rhythmus der Schießsportausübung verlangt. Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Satz 2 Nr. 2)." Leider falsch. Du verwechselst die beizubringende Bedürfnisbescheinigung mit Deinem Bedürfnis. Im Rahmen des § 14 (3) mußt Du in der Tat bei jedem erneuten Erwerbsantrag eine Bedürfnisbescheinigung des Verbands vorlegen, die nur erteilt wird, wenn Du dem Verband Deine regelmäßige Sportschützentätigkeit, für die der Gesetzgeber (s.o.) ein monatliches Training etc. ausreichen läßt, nachweist. Diese nähere Ausgestaltung des Bedürfnisses gilt aber nicht nur für Absatz 3, also Kontingentswaffen, sondern ausweislich Absatz 2, der ja für jede Sportschützenwaffe gilt, allgemein. Nur wird für die "weniger gefährlichen" Nicht-Kontingents-Waffen in Absatz 4 eine Dauererwerbserlaubnis erteilt (blablabla), in der aber ausdrücklich das Erfordernis des Absatz 2 S.2 Nr.1 (also u.a. die regelmäßige Sportschützentätigkeit) hervorgehoben wird. Der Gesetzgeber hat das auch in der amtlichen Begründung so erläutert, denn das obige Zitat geht wie folgt weiter: "Dafür wird bei Sportschützen in der Regel ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von zwei Kurz- und drei halbautomatischen Langwaffen oder Repetier-Langwaffen – als Grundausstattung (vgl. Absatz 2) – sowie für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen anerkannt, was einerseits im Einzelfall eine besondere Prüfung des Bedürfnisses nicht ausschließt, andererseits aber auch eine Zubilligung weiterer Kurz- und Langwaffen zulässt." (Nicht irritieren lassen, das ist noch die Begründung zur ursprünglichen Fassung der jetzigen Absätze 3 und 4, die ja im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der jeweils betroffennen Waffen deutlich geändert wurde). Dies hat zur Folge, daß Du bei Wegfall des Bedürfnisses, also auch Unterlassen des regelmäßigen Trainings bzw. Wettkampfteilnahme nicht mehr die "Lizenz zum Waffenerwerb" in Absatz 4 besitzt. Und nach § 4 (4) S.1 (bitte lesen) wird drei Jahre nach Erteilen der letzten Erlaubnis (dies bezieht sich auch auf die bloße Eintragung einer Waffe auf "Gelb", denn auch dies ist eine waffenrechtliche Erlaubnis) das Fortbestehen des Bedürfnisses überprüft. Und wenn die Behörde an Dir zweifelt, warum auch immer, kann sie auch danach nach S.3 das Fortbestehen des Bedürfnisses, also auch Deine regelmäßige Sportschützenbetätigung, prüfen. Deswegen empfiehlt es sich auch, ein Schießbuch zu führen, auch wenn man mangels Erfolgsaussicht niemals an Wettkämpfen teilnimmt und daher eine Erfolgskontrolle als verzichtbar ansieht. Ich gehe davon aus, daß in solchen Fällen allein die Eintragungen in der Anwesenheitsliste nicht akzeptiert werden würden. Und noch eines: Die damalige Auffassung des Gesetzgebers, daß man einmal monatlich mit Lang- und Kurzwaffen, wenn man beides besitzt, schießen müsse, hat sich nicht durchgesetzt; auch in der WaffVwV wird zum Ausdruck gebracht, daß jede schießsportliche Betätigung ausreicht: 14.2.2.: "... bescheinigen lassen, dass er mindestens 12 Monate im Verein mit Feuerwaffen trainiert hat und die Waffe für eine bestimmte anerkannte Schießsportdisziplin braucht." 14.4.: "... der seit mindestens 12 Monaten regelmäßig schießt (und zwar mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen überhaupt. Diese Vorschrift ist nicht auf jede einzelne im individuellen Besitz befindliche Sportwaffe oder gar die konkret zu erwerbende Sportwaffe in vorheriger Benutzung als Vereins- oder Leihwaffe bezogen)."
  10. Eine Hürde ist dies schon, wenn auch nicht bürokratisch im eigentlichen Sinn. Diese Anforderung ist Teil des Bedürfnisses: Ein Bedürfnis hat nur ein Sportschütze mit einem Minimum an Betätigung als Sportschütze. Natürlich ist dies einerseits ärgerlich, weil man so zu einer Mindestbetätigung gezwungen wird, was bei anderen, nicht derart reglementierten Sportarten "natürlich" nicht der Fall ist. Sinn und Zweck ist klar: Es sollen diejenigen Personen ausgefiltert werden, die sich nur den Mantel des Sportschützen umhängen um so Zugang zu Schußwaffen zu erhalten. Wer dies ablehnt wird dieses Erfordernis als unerträgliche Gängelei ansehen. Und man kann auch der Meinung sein, daß man dies auch nicht mit der Begründung akzeptieren dürfe, daß es sich ja nur um minimale und leicht zu erfüllende Anforderungen handelt, zumal dem "Schußwaffenfreund" jede Gelegenheit zum Schießen willkommen sein sollte, weil sich diese Anforderung jederzeit problemlos enorm verschärfen lassen würde. Man kann es auch anders sehen: Wir Sportschützen sind ja auch etwas stolz darauf und weisen auch immer wieder darauf hin, daß mit legal besessenen Sport(schützen)waffen praktisch kein Mißbrauch getrieben wird; die Zahl der Mißbrauchsfälle ist derart gering, daß sie sich statistisch nicht sinnvoll ausdrücken läßt - was ja auch die Fachleute des BKA zu der feststellung gelangen läßt, daß Legalwaffen kein Sicherheitsproblem darstellen (was das BKA naturgemäß auf das Strafrecht bezieht, viele Politker dagegen eine Gefahr für sich und "den Staat" sehen, es aber natürlich nicht offen sagen). Dieser erfreuliche Umstand ist nicht nur den allgemeinen Anforderungen wie Zuverlässigkeit und relative geistige Gesundheit geschuldet sondern auch diesem Filter und dem damit verbundenen Filter der "sozialen Kontrolle" in Schützenvereinen. Obwohl ich diese Zwangsmitgliedschaft in Schützenvereinen schon deswegen grundsätzlich strikt ablehne, weil ich kein Vereinstyp bin, sehe und akzeptiere ich diese als eine nicht unwesentliche Ursache für die Ungefährlichkeit des Sportschützenwaffenbesitzes, die letztlich auch mir zugute kommt. Ohne diese zusätzlichen Anforderungen hätten, davon bin ich überzeugt, viel mehr Leute mit dem Etikett des "Sportschützen" Zugang zu Schußwaffen, bei denen das konkrete Risiko des Mißbrauchs besteht, ein höheres Risiko als bei uns, die wir regelmäßig im Verein unser Training und Wettkämpfe absolvieren. Kurz zum Sport: Ich fahre auch Ski, einmal jährlich für sechs Tage, was halt daran liegt, daß ich nicht in 15 oder 30 min auf der Piste sein kann. Deswegen bin ich aber kein Skisportler. Ich will sagen: Eine gewisse Häufigkeit und Regelmäßigkeit gehört dazu.
  11. In diesem Fall war es es der Tat so, daß das Ergebnis vorauszusehen war und er deshalb niemandem einen Gefallen getan hat. Aber das kann keine Rechtfertigung sein, in anderen Fällen bei entweder streitigen oder gar offenen Fragen nur wegen der Möglichkeit, nur zweiter Sieger zu werden, es nicht zu versuchen. Ich denke hier etwa an die beiden VG-Entscheidungen (aus der Erinnerung VG Darmstadt und VG Stuttgart, aber bei Stuttgart bin ich nicht sicher) in denen behauptet wurde, daß der Sammler mit Sammlerwaffen überhaupt nicht schießen dürfe und sie auch nicht (niemals) zum sportlichen Schießen verwendet werden dürften. Diese Aussagen sind definitiv und objektiv falsch, die Entscheidungen bei Prozeßbeginn zwar möglich, auf Grundlage der Gesetze, der Kommentierung und sogar der WaffVwV aber definitiv rechtlich unrichtig. Objektiv wäre es besser gewesen, es nicht auf einen Prozeß ankommen zu lassen, jetzt aber wir zwei negative Entscheidungen zu einer Frage, die bis dahin anders beantwortet worden wäre. Aber vorwerfen kann ich den betreffenden Klägern nur, daß sie nach der ersten Instanz aufgegeben haben. Derartigen Unfug - ich will nicht Rechtsbeugung sagen, weil recht deutlich erkennbar ist, daß die Richter wirklich keine große Ahnung hatten, sie waren zwar auch voreigenommen und inkompetent aber nicht bösartig - darf man nicht hinnehmen. Bevor man in dieser Thematik einen Prozeß mit dem Ziel, zu gewinnen und seine als richtig verstandene Auffassung durchzusetzen, beginnt, muß man sich dazu entscheiden, ihn ggfs. und soweit möglich auch in die Berufung und in die Revision zu bringen. Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Möglichst wenig wischiwaschi. Aber hier geht es nicht um Wischiwaschi. Ich habe es einige Male erklärt und möchte es nicht wiederholen, bin aber sicher, daß die Mehrzahl versteht. Das eine ist die grundsätzliche Forderung, die aber eben nur grundsätzlich ist und sein kann. Wolltest Du dies ohne Einschränkung umsetzen, müßten auch alle Kriminelle, Psychopathen, Paranoiker, noch nicht vorbestrafte Gewalttäter, Gangmitglieder, radikale Islamisten, künftige Terrorirsten usw. usw. usw. legal Schußwaffen besitzen dürfen. Und von diesen Leuten gibt es doch mehr, als wir unter Waffen sehen wollen (schon einer wäre zuviel, aber es würde ja leider nicht bei einem bleiben). Das willst Du auch nicht. Sicher kann man darüber streiten, ob man neben derartigen Ausschlußkriterien weitere Anforderungen stellen möchte/sollte. Auch kann man an der Sinnhaftigkeit von weiteren Anforderungen zweifeln, die faktisch jeder erfüllt, der durch die anderen Filter kommt. Ich bin mir auch dessen bewußt, daß eine dem Zweck von Art.20 (4) GG gerecht werdende Widerstandsbewaffung keinen allzugroßen sinnvollen Spielraum bzw. Rechtfertigungen für anderweitig einschränkende Regelungen gibt. Nicht missen? Dies würde voraussetzen, daß es ihn bereits geben würde. Ist mir in D neu. Richtig. Solange den nur Du selbst zahlst ist es o.k.. Aber wenn andere den Preis zahlen, dann sollte man dafür sorgen, daß er nicht zu hoch wird. *** Man kann die Thematik des Art.20 (4) GG natürlich auch von einer anderen Seite aus betrachten: Objektiv betrachtet vermag ich mir nicht vorzustellen, hierüber die Erlaubnis für einen wirklich "konkurrenzfähigen" Vollautomaten zu erhalten. Natürlich müßte man das entsprechende Bedürfnis (das alles läßt sich ja auch ohne Gesetzesänderung im Rahmen des geltenden Rechts einrichten - aus Art.20 (4) GG folgt das nach § 8 relevante Bedürfnis) auch auf VA erstrecken, wollte man der Argumentation grundsätzlich folgen. Aber daß das BVerfG das VA- und das Kriegswaffenverbot kippen würde und nicht nur für einen einzelnen oder eine Museumsinstitution sondern allgemein liegt außerhalb meiner Vorstellungskraft. Beschränkt man sich dagegen auf HA, was nicht ganz unrealistisch erscheint, dann könnte man folgende Rechnung aufmachen: Von 80 Mio Einwohnern sind altersbedingt ohnehin allenfalls 45% im grds. widerstandsfähigen Alter - von 18 bis 60. Zieht man pauschal den Bereich der 55 bis 60jährigen für den Anteil, die aufgrund Alter und Krankheit ohnehin ausscheiden, ab, dann bleibt man bei vielleicht 35%. Wieviele von denen stehen tendenziell auf der "anderen", der formal staatlichen Seite, der im Widerstandsfall zu widerstehen wäre? Es gibt etwa 200 tausend Soldaten und vielleicht 250 bis 300 tausend Polizisten. Das ist eine auffällig bis erschreckend geringe Zahl. So wenig, daß sie bei der Berechnung überhaupt keine Rolle spielen. Wieviele dieser 35% würden/wollten sich überhaupt im Rahmen des Art.20 (4) GG engagieren? Es ist sicherlich nicht abwegig, zunächst pauschal alle Mädels auszunehmen. Von Ausnahmen abgesehen sind jedenfalls bei den Sammlern und Sportschützen im GK-Bereich und Jäger nur sehr, sehr, sehr wenige Mädels, daher kann man ohne Diskriminierungsabsicht unterstellen, daß auch kein Mädel eine AK, ein G3, G36 oder ein M16 nebst Mun in den Besenschrank stellen würde, um im Falle des Art.20 (4) GG mitzumischen. Pauschal können wir also diese theoretischen 35% auf 17% reduzieren. Wieviele von diesen verbleibenden 17% Jungs unterschiedlichen Alter wären dabei, würden sich engagieren? Jeder zweite? Jeder dritte? Nehmen ich meinen Freundes- und Bekanntenkreis zum Maßstab, dann wären eine Annahme von 25% noch sehr, sehr, sehr optimistisch (und durch den tatsächlichen Befund nicht gedeckt). Bedenkt man, daß man das M16 nicht für lau erhält sondern einerseits dafür zahlen müßte (ich möchte jetzt nicht so weit gehen und behaupten, daß der Staat die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung aus eigenen Mitteln sicherstellen müßte, obwohl dies ein durchaus überlegenswerter Gedanke ist) und natürlich - diese Forderung ist durchaus legitim - auch jährlich durch Übungen/Training etc. seine Befähigung etc. unter Beweis stellen müßte (ich sehe es auch als legitim an, daß hier durchaus nicht unerhebliche Hürden errichtet werden, um die Spreu vom Weizen zu trennen) - so erscheint mir die Annahme von 25%, die die damit verbundenen Unbillen auf sich nehmen, wirklich an der obersten Grenze zu sein. Es ist ja nicht so, daß sich der Normalmensch täglich intensive Gedanken darüber machen müßte. Es ist ja nur eine abstrakte "Gefahr" - natürlich ist mein Haus gegen Feuer versichert, aber abgesehen davon, daß ich dazu verpflichtet bin, sehe ich da keine konkrete Gefahr. Reine Vorsorge für den höchst unwahrscheinlichen Fall daß ... Wieviel von diesen verbliebenen 4% der Bevölkerung scheiden aus, weil sie im Filter der Zuverlässigkeit (keine Kriminellen, keine Psychopathen etc. - ja, auch diese können sich auf Art.20 (4) berufen, aber denen im Vorfeld ein M16 mitzugeben erscheint mir bei aller Freiheitsliebe als zu weitgehend) hängebleiben? Da muß ich wirklich passen, ich habe nicht die geringste Ahnung. Wenn man mal sicherlich nicht ganz fernliegend unterstellt, daß dieser Typus bei den Jungs, die sich auf Befragen als grds. "widerstandswillig" outen würden, deutlich überrepräsentiert ist, dann könnte man vielleicht einen Prozentpunkt abziehen. Ja? Es verbleiben also etwa 3% der Bevölkerung, also über den Daumen 2,4 Mio. Jetzt im Vergleich: Es gibt angeblich rund 2 Mio Sportschützen und Jäger. Hinzu kommen noch mal angeblich 400 tausend (so wenig?) Sammler - auch Leute, die zumindest keine Berührungsängste haben und, das kann man sicherlich sagen, schon den einen oder anderen Schuß abgegeben haben (ich will jetzt nicht spekulieren, wieviel der Sammler auch Jäger oder Sportschützen sind). Die angeblich fast eine Mio Erben mit Erbwaffen sind irrelevant. Der Sammler-, Jäger und Sportschützenanteil von ihnen ist eh erfaßt und wer die Teile nur noch blockiert besitzt will damit offenbar auch nicht wirklich etwas zu tun haben. Man könnte also meinen, daß ohnehin schon der Anteil der Bevölkerung, der dafür in Betracht kommen würde, wenigstens potentiell (die Sammler können sich die Mun im Falle des Falles ja von ihren Sportschützen und Jagdkollegen geben lassen) widerstandsfähig sei. Allerdings: Sicherlich besitzt ein nicht ganz unerheblicher Anteil der Sportschützen selbst keine Schußwaffe oder nur eine KK-Plempe, die im Widerstandsfall wohl weitgehend nutzlos wäre. Von dem Rest sind es bei den LW überwiegend allenfalls alte Militärrepetierer. Naja .... Damit kann man keinen Krieg gewinnen (deswegen sind es ja auch keine Kriegswaffen mehr), wie will man deren Widerstandskraft bewerten? Mit 10%? Unterm Strich dürften also nur die vergleichsweise wenigen HA-Eigentümer voll zählen. Rechnen wir mal positiv und unterstellen, daß die wenigstens ihr Kontingent voll haben und es nicht mit KK verschwenden und im Widerstandsfall den willigen Kollegen ohne eigenes Material unter die Arme greifen, also dreifach gerechnet werden können, dann sind es wieviel? 150 tausend? 200 tausend? Und wieviel Jäger mit HA mag es geben? Ich habe da wirklich keine Ahnung. 10%? 20%? Noch mal 100 tausend HA? Aber gut. Viele Hunde sind des Hasen Tod. 2,4 Mio irgendwie mit mehr oder minder widerstandstauglichen Schußwaffen bewaffnete Zivilisten sind ja auch nicht zu verachten. Außerdem darf man die KW nicht ganz vernachlässigen und wenn auch nicht jeder Sportschütze eine GK-KW besitzt, so haben die anderen doch meist mehrere, die sie verteilen könnten, und auch von den Militärrepetieren gibt es, auch wegen der Sammler, sicher viel mehr als Sportschützen- und Jägerhände. Auch wenn man sicherlich davon ausgehen kann, daß ein erheblicher, wenn nicht gar überwiegender Teil der widerstandsfähigen- und willigen 3% aus eben den ohnehin nicht waffenphoben Sportschützen, Jägern und Sammlern besteht, kann man wohl eine nicht unerhebliche Widerstandmöglichkeit der Bevölkerung annehmen. Wohl nicht so hoch, wie sie optimalerweise sein könnte, aber vorhanden. Bedenkt man ferner, daß ja jeder dieser 3% (und natürlich auch von den ca. 30% anderen unterstellt nicht Widerstandswilligen) Sportschütze werden und über diese Schiene sich bis zu drei HA kaufen kann, dann kann man durchaus zu dem Schluß kommen, daß man nicht unbedingt einen auf Art.20 (4) GG, § 8 WaffG gestützten Streit (Prozeß) vom Zaun brechen muß und sozusagen ohne Not - damit schließt sich der Kreis - eine negative Entscheidung provozieren muß. Ich überlege es mir daher noch einmal ... ;-)
  12. Langsam verliere ich die Geduld mit Dir. Willst oder kannst Du nicht unterscheiden zwischen der Beurteilung/Bewertung einer Gerichtsentscheidung anhand der Rechtslage und Folgerungen, die man zu dieser Thematik aus dem Gesetz und den Materiaien (in Hinblick auf mögliche künftige Entscheidungen ziehen muß) einerseits, zu den Folgerungen, die man aus gänzlich anderen Regelungen in ganz anderer Hinsicht ziehen muß/müßte und schließlich einer privaten Meinung, wie die Regelung eines wiederum ganz anderen Aspekts aussehen sollte? Begreist Du es wirklich nicht (was ich mir kaum vorstellen kann) oder willst Du hier nur provozieren? Was soll ich auf so einem paranoiden Quatsch erwidern? Ich laß das mal einfach stehen. Junge, Du kannst doch Meinungen vertreten wir es Dir paßt. Wenn Du aber die am Ursprung dieses Freds stehenden VG-Entscheidung kritisieren willst, dann mußt Du damit rechnen, daß man Deine Kritik am geltenden Recht mißt. Und wenn Du halt rein ergebniorientiert argumentierst, dann mußt Du halt damit rechnen, daß dies Dir der Kundige entgegenhält. Das heißt jetzt nicht, daß nicht auch Richter ergebnisorientiert "argumentierwn" würden. Aber die müssen sich nicht (in einer Diskussion) rechtfertigen. Das erscheint Dir nur so. Siehe meine anderen posts.
  13. Das erscheint Dir nur so, weil Du nicht meine Ausbildung und Denkweise hast. Das Leben ist komplex, es gibt keine Generallösungen und häufig genug hat auch die Gegenseite (teilweise) zutreffende Argumente. Stromlinienförmig erscheinen nur die einfach strukturierten Geister sowie Fanatiker. Mich dagegen erschüttert schon mal die Engstirnigkeit, mir der hier manche Leute ihre Meinung äußern. Ich finde es schon erheiternd, daß hier meine differenzierenden Überlegungen auf derartige Kritik stoßen. Diskutieren ich mit meinen Freunden, die nicht meine diesbezüglichen Interessen teilen (was leider die weit überwiegende Mehrzahl ist), gelte ich als "Waffennarr" und Schlimmeres.
  14. Nein. Keineswegs. Ich kann mit dieser Dialektik leben, das tue ich seit 30 Jahren (jetzt nicht unbedingt bezogen auf diese Thematik sondern grundsätzlich) und bin mir dabei sehr wohl bewußt, für die betreffenden Themen keine Generallösung zu besitzen. Je intensiver z.B. diese Thematik hier diskutiert wird destso vielschichtiger sind die zu beachtenden Aspekte. Daß man bei strikten, fanatischen und engstirnigen Gegnern der eigenen Grundeinstellung eine eher "geschlossene" und fest Haltung einnimt und die eigenen Bedenken zurückstellt, liegt in der Natur des Menschen. Diskutiert man aber mit grds. Gleichgesinnten, ist Raum und Möglichkeit für Differenzierungen, Bedenken. Jedenfalls dann, wenn man nicht selbst fanatisch und engstirnig ist. Ich habe jenseits der Beurteilung der Rechtslage wie sie ist oder von den maßgeblichen Institutionen vermutlich als gegeben beurteilt werden wird/würde keine Generallösung für die hier angesprochenen Fragen. Ich bin grundsätzlich für freien Waffenbesitz und ich bin grundsätzlich für eine möglichst wehrfähige Bevölkerung, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen und Gründen (ebenso, wie ich bspw. auch meine, daß es allein meine Sache sein muß, ob ich mich im Auto anschnalle oder beim Moppedfahren Helm und "Schutzkleidung" oder beim Ski- oder Fahrradfahren einen Helm trage - allerdings muß ich auch die Konsequenzen tragen, ohne daß dabei aber ein möglicher Schädiger entlastet werden würde). Ich bin aber nicht fanatisiert und engstirnig genug um nicht zu erkennen, daß diese Freiheiten auch nicht unerhebliche Risiken bergen, die in irgendeiner Weise in den Griff bekommen werden müssen. Wer dies nicht begreifen kann - sorry. Der unterscheidet sich von den fanatischen Waffengegnern nur dadurch, daß er zufälligweise LWB ist.
  15. Mit dem "Ansehen" von LWB hat dies nicht das geringste zu tun. Du wirst auch bei den nicht-WB mehr als genügend Leute finden, die meinen, daß eine Bestrafung dieser Schergen hätte erfolgen müssen. Ich kenne die Argumente des "Schwamm drüber", die vor allem diejenigen anführen, die entweder (im weitestens Sinne) Täter waren oder nicht betroffen sind, und sie überzeugen mich auch nicht durch permanente Wiederholung. Gerechtigkeit muß nicht mit dem übereinstimmen, was vom Gesetzgeber oder den Gerichten "Im Namen des Volkes" als Recht bezeichnet wird - wer dies glaubt ist hoffnungslos naiv. Diesen Themenkomplex zu diskutieren ist allerdings müßig, zumal es kein Ergebnis, kein richtig oder falsch sondern nur Meinungen gibt. Was Du hier aber betreibst ist dumpfeste Polemik. Solange ich nur legale Waffen besitze bin ich LWB, ob es Dir paßt oder nicht, ob ich im übrigen ein Opferlamm bin oder jemand, der sich nicht die Butter vom Brot nehmen läßt und für seine Rechte eintritt und kämpft. Und wenn ich meine, daß man mir meine verfassungsmäßigen Rechte gewähren muß, dann stelle ich mich gerade nicht außerhalb der Rechtsordnung - der Böse ist hier derjenige, der mich deswegen beleidigt und in irgendeine Ecke stellen will.
  16. Du darfst äußern was Du willst und auch jede noch so falsche Auslegung der Gesetze vertreten wie Du magst. Und hoffentlich hast Du Glück und Deine Meinung verbleibt allein in Deinem Meinungsbereich bzw. dem (öffentlichen) Diskussionsraum und wird niemals Gegenstand behördlicher oder gerichtlicher Beurteilung. Nicht nur in dieser Hinsicht tust Du Dir aber keinen Gefallen, wenn Du auf Biegen und Brechen bei evtl. auslegungsbedürftigen Fragen eine Auslegung "erzwingen" willst, die zu einem Dir als richtig/wünschenswert/genehm erkannten Ergebnis führt - und auch Deinen Diskussionspartnern. Ich wiederhole: Wenn man über die Rechtslage wie sie tatsächlich ist oder wahrscheinlich von den dafür zuständigen Institutionen - den Gerichten - für gegeben beurteilt werden wird darf man sich nicht von Wünschen und persönlichen Meinungen oder einer möglicherweise sogar "zutreffenden" Skizzierung eines wünschenswerten Zustands leiten lassen sondern muß so objektiv - eben sina ira et studio - wie möglich analysieren und die jedenfalls dann, wenn man versucht, zu beurteilen, wie noch offene Fragen zu beantworten sind, zu erwartenden Beurteilungen der Richter auf Grundlage auch bekannter aber als falsch betrachteter (vielleicht sogar definitiv falscher) Bewertungen, Meinungen und Intentionen etwa auch des Gesetzgebers antizipieren. Was wahr und Recht ist entscheidet in der für das Leben relevanten Bereich der Praxis nicht nur der Sieger sondern generell die h.M. der Rechtsprechung. Diskussionen, die dies hartnäcking nicht beherzigen, mögen für eine gewisse Zeit die Möglichkeit bieten, intellektuell die Klingen zu kreuzen und - durchaus auch als advocatus diaboli - den eigenen Standpunkt, die eigenen Argumente einer Prüfung zu unterziehen, sind aber auf Sicht gesehen nicht nur völlig nutzlose Zeitverschwendung und darüber hinaus auch insofern gefährlich, als sie bei Mitlesern den irrigen Eindruck ein Rechtslage erwecken, die so nicht besteht, zumal typischerweise nicht diejenigen, die allein ergebnisorientiert und -interessiert Argumentierenden die Diskussion beenden. Was mich allerdings speziell bei Dir etwas irritiert ist der Eindruck eines wirklich profunden Wissens etwa zur Geschichte des Waffenrechts, dessen Entwicklung und auch der rechtlichen Regelungen, was gemeinhin eine entsprechende Ausbildung impliziert. In anderer Hinsicht erweckst Du aber durchaus den gegenteiligen Eindruck. Aus meiner Sicht ist die Besprechung des VG-Urteil mehr als erschöpfend erfolgt driftet nunmehr in Themen ab, für die man eigene und entsprechend benannte Fred eröffnen sollte. Ich bin daher draußen.
  17. Das liegt vielleicht daran, daß Du nicht dialektisch denken willst oder kannst - und vielleicht nicht willens oder in der Lage bist, eine Sache von zwei oder mehr Perspektiven zu sehen. Außerdem hat die ganze Thematik viele Sieten, für die es m.E. keine Generallösung gibt. Wenn wir die VG-Entscheidung, die den Ausgang dieses Freds darstellt, auf ihre "Richtigkeit" hin überprüfen, dann hat dies auf Grundlage der geltenden Normen, wie sie eben sind und (von der herrschenden Meinung - damit meine ich nicht Laienmeinungen sondern die sog. hM in der Juristerei) nicht auf Grundlage unserer Wünsche oder persönlicher abweichender Auffassungen zu erfolgen. Wenn wir über die Intention der Waffengesetze diskutieren dann zielt dies in eine andere Richtung und enthält mehr Spielraum für persönliche Meinungen und Interpretationen, beruht letztlich aber auch auf Belegen. Und wenn wir schließlich darüber reden, wie wir es gerne hätten, ist das nur persönliche Meinung. Ich kann durchaus zur Richigkeit der VG-Entscheidung eine Meinung vertreten, deren Tenor gänzlich unterschiedlich ist zu der, wie ich es gerne hätte oder als richtig ansehen würde. Ich kann durchaus gfs. für freien Waffenbesitz oder eine wehrfähige Bevökerung sein und gleichzeitg hierein erhebliche Risiken sehen, ohne eine Generallösung anbieten zu können. Das Leben ist nun mal kompliziert.
  18. Man kann Brenneckes Elaborat nicht oft genug zitieren, damit es niemals in Vergessenheit gerät, immer hochpoppt, wenn irgendso ein Staatsgläubiger oder Staatsvertreter oder auch nur Gutmensch meint, Sand in die Augen streuen zu müssen. Insofern haben natürkich die günen und sonstigen Gutmenschen recht, wenn sie behaupten, daß Waffen zum Töten bestimmt seien. Aber nicht, wie sie es meinen, sondern zum Töten des Bürgers durch den Staat.
  19. Ansichtssache. Ich halte es mehr mit "Auge um Auge". Hätte ich unter diesen Drecksäcken gelitten oder wäre gar von Staats wegen oder zur Befriedigung der eigenen Triebe gefoltert worden, würde ich Vergeltung fordern. Aber als jemand, der allenfalls durch eine Stasi-Akte "betroffen" ist, kann ich mich ja entspannt zurücklehnen .... es war ja nicht meine Revolution.
  20. Könnte vielleicht einer der Mods die peinlichsten meiner Tippfehler - written in Eile - ausmerzen? Editieren geht leider nicht mehr .... Beim erneuten Durchlesen ist mir der Gedanke gekommen, daß das Verbot des Verteidigungs und kampfmäßigen Schießtrainings usw. usw. eigentlich verfassungswidrig ist. Zum einen haben wir das Widerstandsrecht - siehe oben. Wer (gewaltsam) Widerstand leisten darf der braucht dafür nicht nur die materiellen Mittel sondern auch Kompetenz. Es nutzt nichts, einem Gutmenschen, der schon beim Anblick einer Patrone Pickel am ganzen Körper bekommt, ein M16 in die Hand zu drücken - er muß auch damit richtig umgehen können. Und dieses im Widerstandsfall erst noch lernen zu müssen ... Dies gilt erst recht seit es die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr gibt und somit selbst der männliche Teil der Bevölkerung keinerlei Erfahrung hinsichtlich des Umgangs mit Waffen hat. Zum anderen kommt hierdurch und dem Ziel, die Unterlegenheit des Bürgers sicherzustellen, eine obrigkeitlich orientiere Einstellung zum Ausdruck, die nun mal überhaupt nicht zu dem angeblich freiheitlichen und den Bürger in den Mittelpunkt stellenden Geist unserer Verfassung sondern diesem kraß widerspricht.
  21. Ich habe jetzt keine Lust, das rauszusuchen, aber das Verbot des Verteitigungsschießtrainings kann man wirklich allenthalben nachlesen.. Das hat natürlich und offensichtlich überhaupt nichts mit dem Schutz der Bürger vor anderen Bürgern zu tun sondern dient allein dem Zweck, die Überlegenheit der bewaffneten staatlichen Organe sicherzustellen. Wenn Dir das nicht bekannt ist .... dann wirst Du zum Lesen des WaffG, der AWaffB und deren amtlichen Begründungen verdonnert. Natürlich will "der" Staat, die Politker, nicht, daß die Bürger bewaffnet sind und damit den bewaffneten staatlichen Organen Widerstand leisten könnten. Zwar hat der deutsche Michel über Jahrhunderte unter Beweis gestellt, daß er keine Eier in der Hose hat und noch nicht einmal bei einer derart überwältigenden Revolution wie anno 89/90 wenigstens ein paar der übelsten Stasi-Folterknechte und Bürger-Knechter über die Klinge springen läßt. Aber sicher ist sicher, zumal natürlich auch der vermehrte Zustrom von ausländischen Mitbürgern mit einer etwas anderen und vielleicht nicht ganz so obrigkeitshörigen und steril-gewaltfreien Sozialisierung die Gefahr explosiverer Durchmischungen birgt.
  22. Aha. Das belegt aber nicht, daß das "Bedürfnisprinzip" nicht funktioniere. Siehe oben. Gleiche Herkunft, das spricht nicht gegen das Funktionieren des Bedürfnisprinzips. Zugestanden. Obwohl natürlich fraglich ist, wieviel davon nicht ohnehin eine WBK als Sammler oder Sportschütze und diese nicht nicht gemeldete Waffe in "Reserve" halten. Schön. Das sind die, um die letztlich wirklich geht, die illegal erworbenen Schußwaffen, bei denen tendenziell eine "Vermehrung" möglich ist. Frei aus der Luft gegriffen. Auf Grundlage Deiner Ausführungen könnte man genausogut 21 Mio nennen. Es fällt mir schwer, zu glauben, daß es 10 Mio (!) illegal erworbene Waffen geben soll ...
  23. Ich würde gerne wissen, wie man belastbare Angaben über die Zahl der illegalen, also nicht registrierten, Waffen mmachen kann, wenn man bislang nicht einmal die Zahl der registrierten Waffen verläßlich feststellen konnte. Aller Rabulistik zum Trotz: Wir leben nicht wirklich in einer Bananenrepublik. Otto Normalverbraucher kann nur über den legalen Waffenhandel an eine Schußwaffe gelangen und dort greift das Bedürfnisprinzip. Möglicherweise gilt für Leute, die sich legal für Waffen interessieren, aufgrund der sich dann ergebenden "Verbindungen" etwas anderes. Es würde mich aber überhaupt nicht wundern, wenn die Zahl derjenigen, die ausschließlich illegale (nicht auf sich registrierte) Schußwaffen besitzen, sehr, sehr, sehr gering ist.
  24. Lege mir keine Worte in den Mund. Ich habe keine Ahnung, welche Mengen zulässig sind und es ergibt sich auch aus dem Gesetz keine Bezifferung. Es ist eine Frage des individuellen Bedarfs. Ich habe keine Ahnung, ob die Behörden sich Gedanken über die Mengen machen, aber wenn sie tun sollten, müßte man eben entsprechend argumentieren. Ich habe keine Vorstellung, ob 1 Tonne Mun im Keller im Brandfalle "schlimmer" sind als 100kg. Gravierender sehe ich aber die Diebstahlsgefahr an, wenn sie Mun wirklich nur in noch transportablen und leicht zu knackenden Blechbehältern aufbewahrt wird. Die denken wir uns ja nicht aus. Es hat keinen Sinn, sich aus dem Gesetz unzweideutig ergebende Konsequenzen zu negieren und sich damit letztlich selbst ein Bein zu stellen.
  25. Hast Du den Satz nicht in der amtlichen Begründung zum WaffG 1938 gefunden, wie oben referiert - oder nicht diese amtliche Begründung? Es ist schon wirklich erstaunlich, daß sich Richter seit jeher nicht entblöden, einen derartigen Schwachsinn zu schreiben. Als ob man vorher sehen würde, daß man demnächst überfallen oder Opfer eines Einbruchs oder sonstigen Gewalt werden wird und daher rechtzeitig im Voraus die Polizei um Hilfe rufen könnte. Genau. Und wenn allgemein alles drunter und drüber geht und man seines lebens nicht mehr sicher ist, dann sind das auch allgemeine Verhältnisse, die jeden treffen und keine besondere Gefährdung begründen. Da braucht man diese "allgemeinen" Verhältnisse nur genügend zu atomisieren bis hin zu einzelnen Straßenzügen und man gelangt immer zu dem gewünschten Ergebnis, daß kein Bedürfnis besteht. Das haben wir ja so etwas ähnliches wie "So wenig Waffen ins Volk ..." nämlich: "Möglichst keine Waffnen ins Volk". Was für krasser Gegensatz zu den USA. Es fehlt natürlich eine Begründung, warum eine bewaffnete Bevölkerung "unzulässig" sei. Entscheidungen sind grds. nicht urheberrechtlich geschützt und dürfen frei kopiert und verbreitet werden.
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