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In diesem Fall war es es der Tat so, daß das Ergebnis vorauszusehen war und er deshalb niemandem einen Gefallen getan hat. Aber das kann keine Rechtfertigung sein, in anderen Fällen bei entweder streitigen oder gar offenen Fragen nur wegen der Möglichkeit, nur zweiter Sieger zu werden, es nicht zu versuchen. Ich denke hier etwa an die beiden VG-Entscheidungen (aus der Erinnerung VG Darmstadt und VG Stuttgart, aber bei Stuttgart bin ich nicht sicher) in denen behauptet wurde, daß der Sammler mit Sammlerwaffen überhaupt nicht schießen dürfe und sie auch nicht (niemals) zum sportlichen Schießen verwendet werden dürften. Diese Aussagen sind definitiv und objektiv falsch, die Entscheidungen bei Prozeßbeginn zwar möglich, auf Grundlage der Gesetze, der Kommentierung und sogar der WaffVwV aber definitiv rechtlich unrichtig. Objektiv wäre es besser gewesen, es nicht auf einen Prozeß ankommen zu lassen, jetzt aber wir zwei negative Entscheidungen zu einer Frage, die bis dahin anders beantwortet worden wäre. Aber vorwerfen kann ich den betreffenden Klägern nur, daß sie nach der ersten Instanz aufgegeben haben. Derartigen Unfug - ich will nicht Rechtsbeugung sagen, weil recht deutlich erkennbar ist, daß die Richter wirklich keine große Ahnung hatten, sie waren zwar auch voreigenommen und inkompetent aber nicht bösartig - darf man nicht hinnehmen. Bevor man in dieser Thematik einen Prozeß mit dem Ziel, zu gewinnen und seine als richtig verstandene Auffassung durchzusetzen, beginnt, muß man sich dazu entscheiden, ihn ggfs. und soweit möglich auch in die Berufung und in die Revision zu bringen. Grundsätzlich bin ich Deiner Meinung. Möglichst wenig wischiwaschi. Aber hier geht es nicht um Wischiwaschi. Ich habe es einige Male erklärt und möchte es nicht wiederholen, bin aber sicher, daß die Mehrzahl versteht. Das eine ist die grundsätzliche Forderung, die aber eben nur grundsätzlich ist und sein kann. Wolltest Du dies ohne Einschränkung umsetzen, müßten auch alle Kriminelle, Psychopathen, Paranoiker, noch nicht vorbestrafte Gewalttäter, Gangmitglieder, radikale Islamisten, künftige Terrorirsten usw. usw. usw. legal Schußwaffen besitzen dürfen. Und von diesen Leuten gibt es doch mehr, als wir unter Waffen sehen wollen (schon einer wäre zuviel, aber es würde ja leider nicht bei einem bleiben). Das willst Du auch nicht. Sicher kann man darüber streiten, ob man neben derartigen Ausschlußkriterien weitere Anforderungen stellen möchte/sollte. Auch kann man an der Sinnhaftigkeit von weiteren Anforderungen zweifeln, die faktisch jeder erfüllt, der durch die anderen Filter kommt. Ich bin mir auch dessen bewußt, daß eine dem Zweck von Art.20 (4) GG gerecht werdende Widerstandsbewaffung keinen allzugroßen sinnvollen Spielraum bzw. Rechtfertigungen für anderweitig einschränkende Regelungen gibt. Nicht missen? Dies würde voraussetzen, daß es ihn bereits geben würde. Ist mir in D neu. Richtig. Solange den nur Du selbst zahlst ist es o.k.. Aber wenn andere den Preis zahlen, dann sollte man dafür sorgen, daß er nicht zu hoch wird. *** Man kann die Thematik des Art.20 (4) GG natürlich auch von einer anderen Seite aus betrachten: Objektiv betrachtet vermag ich mir nicht vorzustellen, hierüber die Erlaubnis für einen wirklich "konkurrenzfähigen" Vollautomaten zu erhalten. Natürlich müßte man das entsprechende Bedürfnis (das alles läßt sich ja auch ohne Gesetzesänderung im Rahmen des geltenden Rechts einrichten - aus Art.20 (4) GG folgt das nach § 8 relevante Bedürfnis) auch auf VA erstrecken, wollte man der Argumentation grundsätzlich folgen. Aber daß das BVerfG das VA- und das Kriegswaffenverbot kippen würde und nicht nur für einen einzelnen oder eine Museumsinstitution sondern allgemein liegt außerhalb meiner Vorstellungskraft. Beschränkt man sich dagegen auf HA, was nicht ganz unrealistisch erscheint, dann könnte man folgende Rechnung aufmachen: Von 80 Mio Einwohnern sind altersbedingt ohnehin allenfalls 45% im grds. widerstandsfähigen Alter - von 18 bis 60. Zieht man pauschal den Bereich der 55 bis 60jährigen für den Anteil, die aufgrund Alter und Krankheit ohnehin ausscheiden, ab, dann bleibt man bei vielleicht 35%. Wieviele von denen stehen tendenziell auf der "anderen", der formal staatlichen Seite, der im Widerstandsfall zu widerstehen wäre? Es gibt etwa 200 tausend Soldaten und vielleicht 250 bis 300 tausend Polizisten. Das ist eine auffällig bis erschreckend geringe Zahl. So wenig, daß sie bei der Berechnung überhaupt keine Rolle spielen. Wieviele dieser 35% würden/wollten sich überhaupt im Rahmen des Art.20 (4) GG engagieren? Es ist sicherlich nicht abwegig, zunächst pauschal alle Mädels auszunehmen. Von Ausnahmen abgesehen sind jedenfalls bei den Sammlern und Sportschützen im GK-Bereich und Jäger nur sehr, sehr, sehr wenige Mädels, daher kann man ohne Diskriminierungsabsicht unterstellen, daß auch kein Mädel eine AK, ein G3, G36 oder ein M16 nebst Mun in den Besenschrank stellen würde, um im Falle des Art.20 (4) GG mitzumischen. Pauschal können wir also diese theoretischen 35% auf 17% reduzieren. Wieviele von diesen verbleibenden 17% Jungs unterschiedlichen Alter wären dabei, würden sich engagieren? Jeder zweite? Jeder dritte? Nehmen ich meinen Freundes- und Bekanntenkreis zum Maßstab, dann wären eine Annahme von 25% noch sehr, sehr, sehr optimistisch (und durch den tatsächlichen Befund nicht gedeckt). Bedenkt man, daß man das M16 nicht für lau erhält sondern einerseits dafür zahlen müßte (ich möchte jetzt nicht so weit gehen und behaupten, daß der Staat die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung aus eigenen Mitteln sicherstellen müßte, obwohl dies ein durchaus überlegenswerter Gedanke ist) und natürlich - diese Forderung ist durchaus legitim - auch jährlich durch Übungen/Training etc. seine Befähigung etc. unter Beweis stellen müßte (ich sehe es auch als legitim an, daß hier durchaus nicht unerhebliche Hürden errichtet werden, um die Spreu vom Weizen zu trennen) - so erscheint mir die Annahme von 25%, die die damit verbundenen Unbillen auf sich nehmen, wirklich an der obersten Grenze zu sein. Es ist ja nicht so, daß sich der Normalmensch täglich intensive Gedanken darüber machen müßte. Es ist ja nur eine abstrakte "Gefahr" - natürlich ist mein Haus gegen Feuer versichert, aber abgesehen davon, daß ich dazu verpflichtet bin, sehe ich da keine konkrete Gefahr. Reine Vorsorge für den höchst unwahrscheinlichen Fall daß ... Wieviel von diesen verbliebenen 4% der Bevölkerung scheiden aus, weil sie im Filter der Zuverlässigkeit (keine Kriminellen, keine Psychopathen etc. - ja, auch diese können sich auf Art.20 (4) berufen, aber denen im Vorfeld ein M16 mitzugeben erscheint mir bei aller Freiheitsliebe als zu weitgehend) hängebleiben? Da muß ich wirklich passen, ich habe nicht die geringste Ahnung. Wenn man mal sicherlich nicht ganz fernliegend unterstellt, daß dieser Typus bei den Jungs, die sich auf Befragen als grds. "widerstandswillig" outen würden, deutlich überrepräsentiert ist, dann könnte man vielleicht einen Prozentpunkt abziehen. Ja? Es verbleiben also etwa 3% der Bevölkerung, also über den Daumen 2,4 Mio. Jetzt im Vergleich: Es gibt angeblich rund 2 Mio Sportschützen und Jäger. Hinzu kommen noch mal angeblich 400 tausend (so wenig?) Sammler - auch Leute, die zumindest keine Berührungsängste haben und, das kann man sicherlich sagen, schon den einen oder anderen Schuß abgegeben haben (ich will jetzt nicht spekulieren, wieviel der Sammler auch Jäger oder Sportschützen sind). Die angeblich fast eine Mio Erben mit Erbwaffen sind irrelevant. Der Sammler-, Jäger und Sportschützenanteil von ihnen ist eh erfaßt und wer die Teile nur noch blockiert besitzt will damit offenbar auch nicht wirklich etwas zu tun haben. Man könnte also meinen, daß ohnehin schon der Anteil der Bevölkerung, der dafür in Betracht kommen würde, wenigstens potentiell (die Sammler können sich die Mun im Falle des Falles ja von ihren Sportschützen und Jagdkollegen geben lassen) widerstandsfähig sei. Allerdings: Sicherlich besitzt ein nicht ganz unerheblicher Anteil der Sportschützen selbst keine Schußwaffe oder nur eine KK-Plempe, die im Widerstandsfall wohl weitgehend nutzlos wäre. Von dem Rest sind es bei den LW überwiegend allenfalls alte Militärrepetierer. Naja .... Damit kann man keinen Krieg gewinnen (deswegen sind es ja auch keine Kriegswaffen mehr), wie will man deren Widerstandskraft bewerten? Mit 10%? Unterm Strich dürften also nur die vergleichsweise wenigen HA-Eigentümer voll zählen. Rechnen wir mal positiv und unterstellen, daß die wenigstens ihr Kontingent voll haben und es nicht mit KK verschwenden und im Widerstandsfall den willigen Kollegen ohne eigenes Material unter die Arme greifen, also dreifach gerechnet werden können, dann sind es wieviel? 150 tausend? 200 tausend? Und wieviel Jäger mit HA mag es geben? Ich habe da wirklich keine Ahnung. 10%? 20%? Noch mal 100 tausend HA? Aber gut. Viele Hunde sind des Hasen Tod. 2,4 Mio irgendwie mit mehr oder minder widerstandstauglichen Schußwaffen bewaffnete Zivilisten sind ja auch nicht zu verachten. Außerdem darf man die KW nicht ganz vernachlässigen und wenn auch nicht jeder Sportschütze eine GK-KW besitzt, so haben die anderen doch meist mehrere, die sie verteilen könnten, und auch von den Militärrepetieren gibt es, auch wegen der Sammler, sicher viel mehr als Sportschützen- und Jägerhände. Auch wenn man sicherlich davon ausgehen kann, daß ein erheblicher, wenn nicht gar überwiegender Teil der widerstandsfähigen- und willigen 3% aus eben den ohnehin nicht waffenphoben Sportschützen, Jägern und Sammlern besteht, kann man wohl eine nicht unerhebliche Widerstandmöglichkeit der Bevölkerung annehmen. Wohl nicht so hoch, wie sie optimalerweise sein könnte, aber vorhanden. Bedenkt man ferner, daß ja jeder dieser 3% (und natürlich auch von den ca. 30% anderen unterstellt nicht Widerstandswilligen) Sportschütze werden und über diese Schiene sich bis zu drei HA kaufen kann, dann kann man durchaus zu dem Schluß kommen, daß man nicht unbedingt einen auf Art.20 (4) GG, § 8 WaffG gestützten Streit (Prozeß) vom Zaun brechen muß und sozusagen ohne Not - damit schließt sich der Kreis - eine negative Entscheidung provozieren muß. Ich überlege es mir daher noch einmal ... ;-)
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Langsam verliere ich die Geduld mit Dir. Willst oder kannst Du nicht unterscheiden zwischen der Beurteilung/Bewertung einer Gerichtsentscheidung anhand der Rechtslage und Folgerungen, die man zu dieser Thematik aus dem Gesetz und den Materiaien (in Hinblick auf mögliche künftige Entscheidungen ziehen muß) einerseits, zu den Folgerungen, die man aus gänzlich anderen Regelungen in ganz anderer Hinsicht ziehen muß/müßte und schließlich einer privaten Meinung, wie die Regelung eines wiederum ganz anderen Aspekts aussehen sollte? Begreist Du es wirklich nicht (was ich mir kaum vorstellen kann) oder willst Du hier nur provozieren? Was soll ich auf so einem paranoiden Quatsch erwidern? Ich laß das mal einfach stehen. Junge, Du kannst doch Meinungen vertreten wir es Dir paßt. Wenn Du aber die am Ursprung dieses Freds stehenden VG-Entscheidung kritisieren willst, dann mußt Du damit rechnen, daß man Deine Kritik am geltenden Recht mißt. Und wenn Du halt rein ergebniorientiert argumentierst, dann mußt Du halt damit rechnen, daß dies Dir der Kundige entgegenhält. Das heißt jetzt nicht, daß nicht auch Richter ergebnisorientiert "argumentierwn" würden. Aber die müssen sich nicht (in einer Diskussion) rechtfertigen. Das erscheint Dir nur so. Siehe meine anderen posts.
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Das erscheint Dir nur so, weil Du nicht meine Ausbildung und Denkweise hast. Das Leben ist komplex, es gibt keine Generallösungen und häufig genug hat auch die Gegenseite (teilweise) zutreffende Argumente. Stromlinienförmig erscheinen nur die einfach strukturierten Geister sowie Fanatiker. Mich dagegen erschüttert schon mal die Engstirnigkeit, mir der hier manche Leute ihre Meinung äußern. Ich finde es schon erheiternd, daß hier meine differenzierenden Überlegungen auf derartige Kritik stoßen. Diskutieren ich mit meinen Freunden, die nicht meine diesbezüglichen Interessen teilen (was leider die weit überwiegende Mehrzahl ist), gelte ich als "Waffennarr" und Schlimmeres.
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Nein. Keineswegs. Ich kann mit dieser Dialektik leben, das tue ich seit 30 Jahren (jetzt nicht unbedingt bezogen auf diese Thematik sondern grundsätzlich) und bin mir dabei sehr wohl bewußt, für die betreffenden Themen keine Generallösung zu besitzen. Je intensiver z.B. diese Thematik hier diskutiert wird destso vielschichtiger sind die zu beachtenden Aspekte. Daß man bei strikten, fanatischen und engstirnigen Gegnern der eigenen Grundeinstellung eine eher "geschlossene" und fest Haltung einnimt und die eigenen Bedenken zurückstellt, liegt in der Natur des Menschen. Diskutiert man aber mit grds. Gleichgesinnten, ist Raum und Möglichkeit für Differenzierungen, Bedenken. Jedenfalls dann, wenn man nicht selbst fanatisch und engstirnig ist. Ich habe jenseits der Beurteilung der Rechtslage wie sie ist oder von den maßgeblichen Institutionen vermutlich als gegeben beurteilt werden wird/würde keine Generallösung für die hier angesprochenen Fragen. Ich bin grundsätzlich für freien Waffenbesitz und ich bin grundsätzlich für eine möglichst wehrfähige Bevölkerung, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen und Gründen (ebenso, wie ich bspw. auch meine, daß es allein meine Sache sein muß, ob ich mich im Auto anschnalle oder beim Moppedfahren Helm und "Schutzkleidung" oder beim Ski- oder Fahrradfahren einen Helm trage - allerdings muß ich auch die Konsequenzen tragen, ohne daß dabei aber ein möglicher Schädiger entlastet werden würde). Ich bin aber nicht fanatisiert und engstirnig genug um nicht zu erkennen, daß diese Freiheiten auch nicht unerhebliche Risiken bergen, die in irgendeiner Weise in den Griff bekommen werden müssen. Wer dies nicht begreifen kann - sorry. Der unterscheidet sich von den fanatischen Waffengegnern nur dadurch, daß er zufälligweise LWB ist.
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Mit dem "Ansehen" von LWB hat dies nicht das geringste zu tun. Du wirst auch bei den nicht-WB mehr als genügend Leute finden, die meinen, daß eine Bestrafung dieser Schergen hätte erfolgen müssen. Ich kenne die Argumente des "Schwamm drüber", die vor allem diejenigen anführen, die entweder (im weitestens Sinne) Täter waren oder nicht betroffen sind, und sie überzeugen mich auch nicht durch permanente Wiederholung. Gerechtigkeit muß nicht mit dem übereinstimmen, was vom Gesetzgeber oder den Gerichten "Im Namen des Volkes" als Recht bezeichnet wird - wer dies glaubt ist hoffnungslos naiv. Diesen Themenkomplex zu diskutieren ist allerdings müßig, zumal es kein Ergebnis, kein richtig oder falsch sondern nur Meinungen gibt. Was Du hier aber betreibst ist dumpfeste Polemik. Solange ich nur legale Waffen besitze bin ich LWB, ob es Dir paßt oder nicht, ob ich im übrigen ein Opferlamm bin oder jemand, der sich nicht die Butter vom Brot nehmen läßt und für seine Rechte eintritt und kämpft. Und wenn ich meine, daß man mir meine verfassungsmäßigen Rechte gewähren muß, dann stelle ich mich gerade nicht außerhalb der Rechtsordnung - der Böse ist hier derjenige, der mich deswegen beleidigt und in irgendeine Ecke stellen will.
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Du darfst äußern was Du willst und auch jede noch so falsche Auslegung der Gesetze vertreten wie Du magst. Und hoffentlich hast Du Glück und Deine Meinung verbleibt allein in Deinem Meinungsbereich bzw. dem (öffentlichen) Diskussionsraum und wird niemals Gegenstand behördlicher oder gerichtlicher Beurteilung. Nicht nur in dieser Hinsicht tust Du Dir aber keinen Gefallen, wenn Du auf Biegen und Brechen bei evtl. auslegungsbedürftigen Fragen eine Auslegung "erzwingen" willst, die zu einem Dir als richtig/wünschenswert/genehm erkannten Ergebnis führt - und auch Deinen Diskussionspartnern. Ich wiederhole: Wenn man über die Rechtslage wie sie tatsächlich ist oder wahrscheinlich von den dafür zuständigen Institutionen - den Gerichten - für gegeben beurteilt werden wird darf man sich nicht von Wünschen und persönlichen Meinungen oder einer möglicherweise sogar "zutreffenden" Skizzierung eines wünschenswerten Zustands leiten lassen sondern muß so objektiv - eben sina ira et studio - wie möglich analysieren und die jedenfalls dann, wenn man versucht, zu beurteilen, wie noch offene Fragen zu beantworten sind, zu erwartenden Beurteilungen der Richter auf Grundlage auch bekannter aber als falsch betrachteter (vielleicht sogar definitiv falscher) Bewertungen, Meinungen und Intentionen etwa auch des Gesetzgebers antizipieren. Was wahr und Recht ist entscheidet in der für das Leben relevanten Bereich der Praxis nicht nur der Sieger sondern generell die h.M. der Rechtsprechung. Diskussionen, die dies hartnäcking nicht beherzigen, mögen für eine gewisse Zeit die Möglichkeit bieten, intellektuell die Klingen zu kreuzen und - durchaus auch als advocatus diaboli - den eigenen Standpunkt, die eigenen Argumente einer Prüfung zu unterziehen, sind aber auf Sicht gesehen nicht nur völlig nutzlose Zeitverschwendung und darüber hinaus auch insofern gefährlich, als sie bei Mitlesern den irrigen Eindruck ein Rechtslage erwecken, die so nicht besteht, zumal typischerweise nicht diejenigen, die allein ergebnisorientiert und -interessiert Argumentierenden die Diskussion beenden. Was mich allerdings speziell bei Dir etwas irritiert ist der Eindruck eines wirklich profunden Wissens etwa zur Geschichte des Waffenrechts, dessen Entwicklung und auch der rechtlichen Regelungen, was gemeinhin eine entsprechende Ausbildung impliziert. In anderer Hinsicht erweckst Du aber durchaus den gegenteiligen Eindruck. Aus meiner Sicht ist die Besprechung des VG-Urteil mehr als erschöpfend erfolgt driftet nunmehr in Themen ab, für die man eigene und entsprechend benannte Fred eröffnen sollte. Ich bin daher draußen.
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Das liegt vielleicht daran, daß Du nicht dialektisch denken willst oder kannst - und vielleicht nicht willens oder in der Lage bist, eine Sache von zwei oder mehr Perspektiven zu sehen. Außerdem hat die ganze Thematik viele Sieten, für die es m.E. keine Generallösung gibt. Wenn wir die VG-Entscheidung, die den Ausgang dieses Freds darstellt, auf ihre "Richtigkeit" hin überprüfen, dann hat dies auf Grundlage der geltenden Normen, wie sie eben sind und (von der herrschenden Meinung - damit meine ich nicht Laienmeinungen sondern die sog. hM in der Juristerei) nicht auf Grundlage unserer Wünsche oder persönlicher abweichender Auffassungen zu erfolgen. Wenn wir über die Intention der Waffengesetze diskutieren dann zielt dies in eine andere Richtung und enthält mehr Spielraum für persönliche Meinungen und Interpretationen, beruht letztlich aber auch auf Belegen. Und wenn wir schließlich darüber reden, wie wir es gerne hätten, ist das nur persönliche Meinung. Ich kann durchaus zur Richigkeit der VG-Entscheidung eine Meinung vertreten, deren Tenor gänzlich unterschiedlich ist zu der, wie ich es gerne hätte oder als richtig ansehen würde. Ich kann durchaus gfs. für freien Waffenbesitz oder eine wehrfähige Bevökerung sein und gleichzeitg hierein erhebliche Risiken sehen, ohne eine Generallösung anbieten zu können. Das Leben ist nun mal kompliziert.
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Man kann Brenneckes Elaborat nicht oft genug zitieren, damit es niemals in Vergessenheit gerät, immer hochpoppt, wenn irgendso ein Staatsgläubiger oder Staatsvertreter oder auch nur Gutmensch meint, Sand in die Augen streuen zu müssen. Insofern haben natürkich die günen und sonstigen Gutmenschen recht, wenn sie behaupten, daß Waffen zum Töten bestimmt seien. Aber nicht, wie sie es meinen, sondern zum Töten des Bürgers durch den Staat.
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Ansichtssache. Ich halte es mehr mit "Auge um Auge". Hätte ich unter diesen Drecksäcken gelitten oder wäre gar von Staats wegen oder zur Befriedigung der eigenen Triebe gefoltert worden, würde ich Vergeltung fordern. Aber als jemand, der allenfalls durch eine Stasi-Akte "betroffen" ist, kann ich mich ja entspannt zurücklehnen .... es war ja nicht meine Revolution.
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Könnte vielleicht einer der Mods die peinlichsten meiner Tippfehler - written in Eile - ausmerzen? Editieren geht leider nicht mehr .... Beim erneuten Durchlesen ist mir der Gedanke gekommen, daß das Verbot des Verteidigungs und kampfmäßigen Schießtrainings usw. usw. eigentlich verfassungswidrig ist. Zum einen haben wir das Widerstandsrecht - siehe oben. Wer (gewaltsam) Widerstand leisten darf der braucht dafür nicht nur die materiellen Mittel sondern auch Kompetenz. Es nutzt nichts, einem Gutmenschen, der schon beim Anblick einer Patrone Pickel am ganzen Körper bekommt, ein M16 in die Hand zu drücken - er muß auch damit richtig umgehen können. Und dieses im Widerstandsfall erst noch lernen zu müssen ... Dies gilt erst recht seit es die allgemeine Wehrpflicht nicht mehr gibt und somit selbst der männliche Teil der Bevölkerung keinerlei Erfahrung hinsichtlich des Umgangs mit Waffen hat. Zum anderen kommt hierdurch und dem Ziel, die Unterlegenheit des Bürgers sicherzustellen, eine obrigkeitlich orientiere Einstellung zum Ausdruck, die nun mal überhaupt nicht zu dem angeblich freiheitlichen und den Bürger in den Mittelpunkt stellenden Geist unserer Verfassung sondern diesem kraß widerspricht.
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Ich habe jetzt keine Lust, das rauszusuchen, aber das Verbot des Verteitigungsschießtrainings kann man wirklich allenthalben nachlesen.. Das hat natürlich und offensichtlich überhaupt nichts mit dem Schutz der Bürger vor anderen Bürgern zu tun sondern dient allein dem Zweck, die Überlegenheit der bewaffneten staatlichen Organe sicherzustellen. Wenn Dir das nicht bekannt ist .... dann wirst Du zum Lesen des WaffG, der AWaffB und deren amtlichen Begründungen verdonnert. Natürlich will "der" Staat, die Politker, nicht, daß die Bürger bewaffnet sind und damit den bewaffneten staatlichen Organen Widerstand leisten könnten. Zwar hat der deutsche Michel über Jahrhunderte unter Beweis gestellt, daß er keine Eier in der Hose hat und noch nicht einmal bei einer derart überwältigenden Revolution wie anno 89/90 wenigstens ein paar der übelsten Stasi-Folterknechte und Bürger-Knechter über die Klinge springen läßt. Aber sicher ist sicher, zumal natürlich auch der vermehrte Zustrom von ausländischen Mitbürgern mit einer etwas anderen und vielleicht nicht ganz so obrigkeitshörigen und steril-gewaltfreien Sozialisierung die Gefahr explosiverer Durchmischungen birgt.
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Aha. Das belegt aber nicht, daß das "Bedürfnisprinzip" nicht funktioniere. Siehe oben. Gleiche Herkunft, das spricht nicht gegen das Funktionieren des Bedürfnisprinzips. Zugestanden. Obwohl natürlich fraglich ist, wieviel davon nicht ohnehin eine WBK als Sammler oder Sportschütze und diese nicht nicht gemeldete Waffe in "Reserve" halten. Schön. Das sind die, um die letztlich wirklich geht, die illegal erworbenen Schußwaffen, bei denen tendenziell eine "Vermehrung" möglich ist. Frei aus der Luft gegriffen. Auf Grundlage Deiner Ausführungen könnte man genausogut 21 Mio nennen. Es fällt mir schwer, zu glauben, daß es 10 Mio (!) illegal erworbene Waffen geben soll ...
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Ich würde gerne wissen, wie man belastbare Angaben über die Zahl der illegalen, also nicht registrierten, Waffen mmachen kann, wenn man bislang nicht einmal die Zahl der registrierten Waffen verläßlich feststellen konnte. Aller Rabulistik zum Trotz: Wir leben nicht wirklich in einer Bananenrepublik. Otto Normalverbraucher kann nur über den legalen Waffenhandel an eine Schußwaffe gelangen und dort greift das Bedürfnisprinzip. Möglicherweise gilt für Leute, die sich legal für Waffen interessieren, aufgrund der sich dann ergebenden "Verbindungen" etwas anderes. Es würde mich aber überhaupt nicht wundern, wenn die Zahl derjenigen, die ausschließlich illegale (nicht auf sich registrierte) Schußwaffen besitzen, sehr, sehr, sehr gering ist.
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Lege mir keine Worte in den Mund. Ich habe keine Ahnung, welche Mengen zulässig sind und es ergibt sich auch aus dem Gesetz keine Bezifferung. Es ist eine Frage des individuellen Bedarfs. Ich habe keine Ahnung, ob die Behörden sich Gedanken über die Mengen machen, aber wenn sie tun sollten, müßte man eben entsprechend argumentieren. Ich habe keine Vorstellung, ob 1 Tonne Mun im Keller im Brandfalle "schlimmer" sind als 100kg. Gravierender sehe ich aber die Diebstahlsgefahr an, wenn sie Mun wirklich nur in noch transportablen und leicht zu knackenden Blechbehältern aufbewahrt wird. Die denken wir uns ja nicht aus. Es hat keinen Sinn, sich aus dem Gesetz unzweideutig ergebende Konsequenzen zu negieren und sich damit letztlich selbst ein Bein zu stellen.
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Hast Du den Satz nicht in der amtlichen Begründung zum WaffG 1938 gefunden, wie oben referiert - oder nicht diese amtliche Begründung? Es ist schon wirklich erstaunlich, daß sich Richter seit jeher nicht entblöden, einen derartigen Schwachsinn zu schreiben. Als ob man vorher sehen würde, daß man demnächst überfallen oder Opfer eines Einbruchs oder sonstigen Gewalt werden wird und daher rechtzeitig im Voraus die Polizei um Hilfe rufen könnte. Genau. Und wenn allgemein alles drunter und drüber geht und man seines lebens nicht mehr sicher ist, dann sind das auch allgemeine Verhältnisse, die jeden treffen und keine besondere Gefährdung begründen. Da braucht man diese "allgemeinen" Verhältnisse nur genügend zu atomisieren bis hin zu einzelnen Straßenzügen und man gelangt immer zu dem gewünschten Ergebnis, daß kein Bedürfnis besteht. Das haben wir ja so etwas ähnliches wie "So wenig Waffen ins Volk ..." nämlich: "Möglichst keine Waffnen ins Volk". Was für krasser Gegensatz zu den USA. Es fehlt natürlich eine Begründung, warum eine bewaffnete Bevölkerung "unzulässig" sei. Entscheidungen sind grds. nicht urheberrechtlich geschützt und dürfen frei kopiert und verbreitet werden.
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Das brauchen wir nicht zu erörtern; bei allem, was von dem "Standard" der Tresoraufbewahrung abweicht, liegt es letztlich ohnehin im Ermessen der Behörde. Aber bei einer den Vorschriften der Tresoraufbewahrung entsprechender Aufbewahrung sehe ich keinen Anhaltspunkt, mehr zu verlangen, "nur" weil es 10 oder 20 Tresore sind. Ich verstehe nicht, daß Du darauf beharrst, daß die auf das Bedürfnis bezogene Erlaubnis der gelben WBK eine Verschärfung gegenüber der grünen WBK darstelle. Ich kann nur wiederholen: Das Bedürfnis ist ganz klar der maßstab und auch im Rahmen des § 14 (4) muß sich alles im Rahmen des Bedürfnisses bewegen, was erforderlichenfalls zu begründen allein Sache des Sportschützen ist. Und daß davon Sportschützen mit vielen Waffen auf "Gelb" stärker betroffen sind als "Anfänger" liegt ebenso und offenkundig in der Natur der Sache - des Bedürfnisses - wie die zunehmende Erschwernis mit zunehmender Zahl der Waffen. Das Bedürfnis ist nun mal naturgemäß begrenzt und die begrenzt auch die Zahl der auf gelb möglichen Waffen. Einen Bonus, einen "Zuschlag" beim Bedürfnis gibt es auch nicht bei langjähriger Zuverlässigkeit (die ja ohnehin als Regel verlangt wird und keine Begünstigungen begründet sondern nur den Widerruf der Erlaubnisse verhindert). Es hat keinen Sinn, daß Du hier gegen die Bedürfnisabhängigkeit Sturm läufst. Die Erlaubnisse des WaffG beruhen nun mal darauf, man mags beklagen, aber solange dies der Fall ist mußt Du es im eigenen Interesse akzeptieren.
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Kennst Du die Titel? Wenn aber die amtlich Begründung online einsehbar ist ... Das ist unbestritten. Es geht aber um diese "Waffen ins Volk"-Formulierung. Nun ja, was eine Kriegswaffe ist bestimmt außerhalb der KW-Liste nicht das Ministerium sondern ist jedenfalls bei Halbautomaten eine Tatsachenfrage. Das erstaunlich ist, daß dies auch ein Richter erkannt und Wert darauf gelegt hat, derjenige zu sein, der dies beurteilt.
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Das führt nicht weiter. Wir leben mehrheitlich nicht in einer Gesellschaft, in der wir permanent zum Selbstschutz bewaffnet sein müßten. Daß die einen eher oder öfter in eine solche Situation kommen als die anderen führt nicht zu einer anderen Bewertung. Auch nicht, daß der eine oder andere auch "normal" Opfer einer Gewalttat oder auch eines Einbruchs werden kann bzw. wird. Damit will ich nicht das Recht bzw. Bedürfnis in Abrede stellen, für den Fall der Fälle bewaffnet sein zu dürfen; das ist eine ganz andere Frage. Aber die alltäglichen Erfahrungen der Mehrzeit sind nicht durch diese Art von Gewalt geprägt, so daß sie erst/allenfalls dann, wenn das Opfer dieser Gewalt werden, darüber nachdenken, wie sie sich beim nächsten Mal evtl. verteidigen könnten bzw. daß es vielleicht doch gar nicht so schlecht bzw. abwegig wäre, wehrhaft zu sein.
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Ich behaupte zwar auch gerne, daß "die Regierung" nur aus Angst vor bewaffneten Bürgern handele, weil eine Mehrheit von bewaffneten und wehrfähigen Bürger auch auf die Idee kommen könnte, nicht alles hinzunehmen - weil in Ansehung des nun mal wirklich absolut verschwindend geringen Umfangs von Legalwaffenmißbrauchs es viel wichtiger und dringlicher wäre, z.B. die objektiv hundert- bis tausendfach größere Zahl der bei Leiterunfällen ums Leben gekommenen oder verkrüppelten (darf man das noch sagen?) Menschen zu reduzieren, von einer massiven Beschränkung des Individualverkehrs einschließlich gemeingefährlich rasender Abgeordneter/Politiker aufgrund der ebenfalls hundert- bis tausendfach höheren Zahl von Toten nicht zu reden. Bestätigt wird dies ja durch die verräterische und allseits zitierte "Begründung" Brenneckes (oder Brennekes) zum WaffG 2002 (war es doch, nicht?), daß Schußwaffen nur dem repressiven Gebrauch des Staates gegen Bürger dienten bzw. zu dienen hätten (frei zusammengefaßt). Es fällt mir aber sehr schwer, diese Paranoia auch bei Politikern bzw. Parteien, die nich oder nur sehr kurz "an der Macht" waren und daher diese "Angst-vor-dem-bewaffeneten-Bürger"-Paranoia überhaupt nicht entwickeln können/konnten, zu unterstellen. Nicht, daß ich verstehen würde, was diese geifernden, blindwütigen und haßstrotzenden Attacken von z.B. Roth & Co. motivieren würde. Rational begründet kann es nicht sein, weil die nackten Tatsachen hierzu keine Begründung liefern. Es scheint irgendwie ums Prinzip zu gehen, in jedem zivilen Bürger mit Zugang zu Waffen einen Mörder und "Amokläufer" zu sehen, dessen ganzen Sinnen und Trachten darauf gerichtet sei, möglichst häufig möglichst umfassende Blutbäder anzurichten. Und gerade diese Politiker sind ja doch eher staatskritisch (jedenfalls solange sie weder an den Macht sind noch an den staatlichen Geldtöpfen sind), müßten also von ihrer Grundidee her eher gerade im Gegenteil unbedingt für den wehrfähigen und daher der staatlichen Willkür (und den gerne behaupteten freiheitsfeindlichen erzreaktionären Kräften) feindlich eingestellt sein.
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Das wird jetzt zwar völlig OT, aber: Gleichwohl darf man nicht nachlassen in dem Bemühen, "Fehler" zu verhindern und falls doch geschehen zu korrigieren. Diese "Einsicht" wird allzuhäufig - natürlich gerade von denen, die nicht betroffen sind oder meinen, es niemals zu werden, angeführt, um Verbesserungen oder Korrekturen zu unterlassen. Ich will Dir wirklich nicht unterstellen, daß Du so denkst; das wendet sich gegen die betreffenden Leute.
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:-)) Ja, theoretisch. In der Praxis ist es aber häufig so, daß auch bei uns StA und ihre polizeilichen Hilfsorgane nur einseitig ermitteln, was dann, wenn intern eine Vorverurteilung erfolgte, zu Folgen führen kann, wie man sie bei uns gelegentlich in der Presse lesen kann. Klar, faktisch ist es so, daß die weit überwiegende Mehrzahl (je nach Delikt fast jeder) derjenigen, bei denen das Ermittlungsverfahren zu einer Anlageschrift führt, "es" auch war. Aber häufig genug beruht die Einstellung nicht auf einer objektiven und allseitigen Ermittlungsarbeit und selbst wenn nur wenige Prozent zu Unrecht angeklagt wurden stehen sie dann vor dem Problem, vorsorglich ihre Unschuld beweisen zu müssen. Wer sich auf die StA verläßt, der ist verlassen. Das sollte man im eigenen Interesse (wenn man unschuldig ist) auf keinen Fall tun. Dies ändert natürlich nichts daran, daß die Zustände bei uns insofern immer noch Gold gegenüber dem ist, was man so aus den USA mitbekommt.
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Wohl kaum. Eher die Gefahr, daß nicht nur Politiker, deren allzu große Torheiten und Selbstbegünstigung durch Gerichte begrenzt werden können, sondern auch jene (wenn auch auf unterer Ebene), durch leicht beeinflußbare Leute ins Amt gehoben werden. Ihr habt doch sicherlich die Zustände in einem Londoner Stadtteil gelesen, in dem eine relative Mehrheit (weil die tatsächliche christliche Mehrheit nicht ausreichend zu Wahl ging) eine "Regierung" ihres Glaubens und Herkunft (ich weiß jetzt nicht mehr, welche Leutchen das waren, und dies öffentlich zu sagen würde als Rassismus verteufelt werden, weswegen das dort ja auch so prima funktioniert) installiert haben, die, wenn man dem Artikel (immerhin aus der FAZ) Glauben schenken kann, zu korrupten, mittelalterlichen Zuständen geführt habe. Was dies in einigen Stadtteilen z.B. Berlins, vielleicht auch Kölns und Frankfurts, vielleicht zur Folge hätte kann man sich unschwer vorstellen.
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Diese Diskussion ist müßig, daher will ich nicht zu viele Energie darauf verschwenden, weitschweifig zu definieren, bei welchen Typen ich Bedenken habe, zumal dies der eine oder andere auch falsch verstehen kann. Ich glaibe auch nicht, daß es sich um Leute handelt, die derzeit Schußwaffen in irgendeinem Hinterzimmer kaufen würden/könnten - ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Aber: Warum soll mich dies als Legalwaffenbesitzer beruhigen? Gerade DIES würde mich beunruhigen. Was nutzt es, wenn auch (unterstellt) zuverlässige Nachbarn und Mitmenschen Schußwaffen haben dürften, die aber kein Interesse daran haben, weil sie eben einfach zu "normal" und "bieder" sind (würden sie Waffen interessant finden, dann hätten sie jetzt schon welche - tun wir doch nicht so, als wäre es für einen leidlich normalen, nicht vorbestraften und nach allgemeiner Ansicht "zuverlässigen" Menschen ein Problem, legal an wenigstens eine KW zu gelangen, wenn er es unbedingt will; die Mehrzahl interessiert sich halt einfach nicht so sehr dafür, daß sie den damit verbundenen Aufwand nebst Kosten auf sich nehmen würden), wenn auch die nach meiner Auffassung nach tatsächlich unzuverlässigen bzw. nicht vertrauenswürdigen Typen Waffen haben dürften? Und selbst wenn dies jeden wirklich vernünftigen und zuverlässigen und vertrauenswürdigen Mitmenschen zum Kauf einer Waffe veranlassen würde - warum sollte dadurch die Gefahr, die von den nicht vertrauenswürdigen Elementen ausgehen würde, geringer werden? Jajaja ... das sind die gleichen letztlich inhaltlosen Sprüche und Worthülsen, die auch die "Gegenseite" aufbringt. Und wir können uns sogar auf Jesus beziehen, der laut Lukas 22, 36 gesagt haben soll: "Aber jetzt, wer eine Börse hat, der nehme sie und gleicherweise eine Tasche, und wer keine hat, verkaufe sein Kleid und kaufe ein Schwert."" Na gut, Schwerter dürfen wir heute (noch) auf ohne Erlaubnis besitzen, aber damals war es eine Kriegswaffe ;-) (Ungeachtet dessen, daß dieser Bibelkram nur Worte sind, die sich zig bis hundert Jahre nach diesen angeblichen Ereignissen irgendwelche rein interessengeleitete Leute ausgedacht haben: Bei so einer eindeutigen Formulierung ist der Versuch etwa bei http://www.bibelkommentare.de/index.php?page=qa&answer_id=639, dies zu relativieren und nicht als grds. Befürwortung von Gewalt verstehen zu müssen, eher peinlich, erst recht in Ansehung der Widersprüche, denn dort steht auch: "... dass die Jünger jetzt selbst für ... ihren Schutz Sorge tragen mussten. ... Gleichfalls spricht das Schwert davon, dass die Jünger von nun an selber für ihren natürlichen Schutz sorgen mussten ...", was auf jeden Fall den Selbstschutz durch das Schwert, also Waffenbesitz und Gewalt zu Notwehrzwecken, "höchstgöttlich" rechtfertigt). Aber mit diesen Sentenzen wird das Problem nicht gelöst. Wir leben halt - glücklicherweise - in einer zivilen Gesellschaft, in der für die Mehrzahl Gewalt kein regelmäßiges auftretendes Thema darstellt bzw. sie tagtäglich begleitet, so daß der "vertrauenswürdige" bzw. "unbedenkliche" Teil der Gesellschaft weit überwiegend keinerlei Motivation besitzt und Anlaß sieht, sich eine Schußwaffe zuzulegen. Begünstigt wird dies natürlich auch durch die zigjährige Indoktrination, die Gewalt als Lösung von Problemen verteufelt (obwohl man gerade aktuell wieder sieht, daß häufig genug Gewalt halt doch die einzige Lösung darstellt - aber die Welt ist nicht, wie wir sie gerne hätten, sondern wie sie wirklich ist) und daher bei dieser Mehrzahl nicht nur zu Berührungsängsten sondern auch der Reaktion "Pfui, wie böse" führt, bis hin zu der geradezu absurden Reaktion, sich als Opfer nicht zur Wehr setzen zu wollen (das man es häufig genug nicht kann und sich klugerweise mit der Opferrolle begnügt ist eine ganz andere Frage, aber auch eine Folge eben dieser Indoktrination). Es werden überwiegend die "Falschen" sein, die diese Gelegenheit der Bewaffnung nutzen. Wie gesagt, ich habe keine Lösung, außer, daß ich selbst über den Waffenantrag nach meinen Kriterien zu befinden hätte ;-). Dagegen würde sich sehr viel einwenden lassen und die Mehrzahl Deiner Argumente sind die, die mich dazu bewegen zu sagen: Wie gut, daß es bei uns anders ist. Denn es gibt zahlreiche Beispiele, wie sehr diese Schüsse nach hinten losgehen können. Aber dies ist hier nicht das Thema, daher: Kein Kommentar.
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o.k., da hast Du mich, der BMI hat dies tatsächlich in die WaffVwV reingeschrieben. Naja, selbst wenn dies in der Praxis wirklich angewendet werden würde - was haben die Vereine schon typischerweise im Schrank? Und was da ist reicht ohnehin nicht für alle. Ich verstehe, worauf Du hinauswillst. Du meinst, daß auch bei hypothetischen Wegfall der Voraussetzung der Erforderlichkeit die verbleibenden Voraussetzungen ein "Bedürfnis" beschreiben würde. Und wenn es nur noch die Sportschützeneingeschaft wäre. Ich will nicht behaupten, daß dies völlig unvertretbar sei, auch wenn ich dieser dieser Logik nicht zu folgen vermag, denn das Bedürfnis ist nun mal gesetzlich so definiert wie in in § 8 steht. Aber ich denke, wir brauchen dies nicht weiter zu diskutieren, da es letztlich nur ein Streit um Worte ist, an der Sache, dem Inhalt, nichts ändert. "Bedürfnisfreier" Besitz klingt natürlich plakativer und "reißerischer" als "Besitz einer nicht erforderlichen Waffe". Letztlich läuft es aber auf genau das gleiche hinaus: Den Besitz einer Waffe als Sportschütze auf Gelb, für kein Bedürfnis im Sinne des § 8 vorliegt (ganz egal, welche der dort genannten Voraussetzungen nicht gegeben ist). Der nicht organisierte Sportschütze ist nicht in einem Verein. Für ihn gelten schon die Privilegien des § 14 nicht; nach deutlich erkennbarer Meinung des Gesetzgebers ist er noch nicht mal Sportschütze (ja, ich weiß, man kann dies mit Rabulistik anhand einiger Formulierungen "widerlegen"). Er hat faktisch keinerlei Möglichkeit des Waffenerwerbs. Das ist schon nicht unter der früheren Fassung gelungen und auch der damit verbundene Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit wird das BVerfG in keiner Weise beeindrucken, weil natürlich die Sicherheitsinteressen des Staates und der Bevölkerung viel höher seien ... soviel zum Hüter der Verfassung und der Grundrechte. Wenn die Allgemeinheit auch nur ansatzweise ahnen würde, wie aussichtslos ihre Verfassungsbeschwerden trotz evidenter Grundrechtsverletzungen sind/wären, würde das Ansehen des BVerfG auf Null sinken. Was diese Herrschaften aber auch nicht weiter beeindrucken würde. Umso besser, umso geringer würde die Zahl der Verfassungsbeschwerden. Aber egal ... Langsam. Ich sage nur: Es wäre denkbar, ein entsprechendes Bedürfnis zu begründen. Es kommt auf den Einzelfall an. Man kann aber davon ausgehen, daß dann, wenn ein "Fall" daraus gemacht wird, Larifari-Gewäsch nicht zielführend ist. Dem muß ich entschieden widersprechen, wobei wir natürlich zwischen der theoretischen Rechtslage und der Praxis unterscheiden müssen. In der Praxis läuft es so wie Du es skizzierst: Die Behörde wird erst dann wach/aufmerksam/tätig, wenn ihr der "Mißbrauch" auffällt, er also "offensichtlich" ist. Man kann jetzt darüber streiten, ob die gesetzliche Erwerbserlaubnis eine Art Regelvermutung des Bedürfnisses (hier also der Erforderlichkeit) begründet oder die Behörde sich ungeachtet des erlaubten Erwerbs jedenfalls bei der Eintragung eine "Glaubhaftmachung" vorlegen lassen muß, die letztlich faktisch auf eine entsprechende überzeugende Erklärung des Antragstellers hinausläuft. Die Praxis verfährt in erstgenannter Weise und alles, was nicht offensichtlich "verdächtig" ist, wird eingetragen. Dagegen ist im Ergebnis auch nichts zu sagen, denn es ist für die ÖSuO etc. Jacke wie Hose, ob man als Sportschütze 20 oder 30 Repetierer besitzt. Kommt es irgendwann zum Schwure, wird ohnehin alles aufgedeckt und geprüft und wer bis dahin geschummelt hat, der hat eben selbstverschuldet die A*karte gezogen. Die Rechtslage ist dagegen aufgrund § 8 - zwar ist die WaffVwV für uns nicht bindend, aber auch dort ist nachzulesen, daß nach Meinung des BMI der § 8 nicht einfach durch § 14 insgesamt verdrängt wird - so wie beschrieben: Ohne Erforderlichkeit kein Bedürfnis und ohne Bedürfnis weder Erwerbs- noch Besitzrecht. Und wenn es auf die Rechtslage ankommt, faktisch also dann, wenn die Behörde einen Eintrag verweigert und eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses fordert, dann spielt "Offensichtlichkeit" nicht die geringste Rolle: Du als Antragsteller mußt nach § 8 Dein Bedürfnis glaubhaft machen, und zwar zur Überzeugung der Behörde bzw., wenn es soweit kommt, des Verwaltungsgerichts. Und wenn Du meinst, die fünfte gleichartige Waffe zu benötigen, dann mußt Du dies eben begründen. ich bezweifele sehr, daß Dir dies regelmäßig gelingen wird, aber das ist hier nicht das Thema. Das ist nicht der Punkt. Solange wir über die Erforderlichkeit reden - und darum ging es ja wohl auch in dem entschiedenen Fall - kommt es allein darauf an. Die Unterbringung etc. spielt dabei nicht die geringste Rolle, denn die "sichere" Lagerung ist ja ohnehin obligatorisch. Die Frage der Unterbringung könnte nur relevant werden, wenn die "erforderlichen" Waffen nicht regulär in Tresoren gelagert werden - denn wenn die diesbezüglichen Vorschriften eingehalten werden ist es völlig egal, ob ein Tresor oder 20 - sondern in Waffenräumen, für die es ja wohl keine so konkrete Vorgaben gibt. In diesem Fall wäre denkbar, daß trotz Erforderlichkeit nach § 8 (Belange der ÖSuO) Bedürfnis insgesamt verneint ist, bis eine "besserere" Unterbringung erfolgt. Aber wie gesagt: Dies hat überhaupt nichts mit der Frage der Erforderlichkeit zu tun und berührt auch die das "eigentliche" bzw. "spezifische" Sportschützenbedürfnis. Du bist vielleicht hartnäckig .... § 45 (3) greift aber in dem hier skizzierten Fall, daß Du über Dein Bedürfnis (Hier: Erforderlichkeit) hinaus erwerben willst, nicht. Denn dies ist kein Fall des Wegfalls des Bedürfnisses - Du hast es schlichtweg bezüglich dieser neuern Waffe nicht. Ein Fall des Wegfalls des Bedürfnisses wäre, wenn eine Deiner Waffen für den Zweck nicht mehr tauglich ist (zu große Streuung, unzuverlässig arbeitender Verschluß/Klemmer, was auch immer) und Du sie nicht mehr tauglich machen willst, warum auch immer. Dann ist sie nicht mehr geeignet und Du müßtest sie weggeben und austragen lassen, wodurch die Besitzerlaubnis diesbezüglich widerrufen wird. Die Sache kommt erst dann zusammen, wenn Du als Ersatz für eine solche nicht mehr geeignete Waffe eine neue, durch die Nichteignung erforderlich gewordene Waffe erwerben willst. Das hatte ich ein einem früheren post schon angesprochen. In diesem Fall kannst Du natürlich versuchen, die Behörde zu bewegen, die nach § 45 (3) ausnahmsweise die Besitzerlaubnis für diese nicht mehr geeignete (und daher auch nicht mehr erforderliche) "Meisterschaftswaffe" zu belassen ... Das ist jetzt alles Theorie, wer geht schon so korrekt vor und weckt schlafende Hunde ... ;-) aber wenn´s zum Schwure kommt ... M.W. gibt es doch überhaupt keine verläßlichen Zahlen zum Legalwaffenbesitz. Erst mit dem zentralen Waffenregister kommen diese .... Wir reden hier von unterschiedlichen Dingen. Für mich sorgt auch die Bedürdnisabhängigkeit zu einer größeren Sicherheit, weil die allein nach der formal weißen Weste beurteilte Zuverlässigkeit in beiden Richtungen keine sach_gerechte_ Beurteilung ermöglicht. Nicht jeder mit einem Fleck darauf ist objektiv unzuverlässig aber nicht jeder ohne einen Fleck ist es. Wie gesagt kenne ich genügend formal zuverlässige Leute, denen ich unter keinen Umständen eine Schußwaffe anvertrauen würde. Jetzt wird es aber wirklich OT. Auf illegale Waffen hat das WaffG nur insofern Einfluß, als es deren Zahl vermehren kann ;-). Vielleicht begreifen das die Politiker nicht, vielleicht stecken sie auch nur den Kopf in den Sand, weil sie erkannt haben, daß man mit Waffengesetzen keine illegalen Waffen und deren Besitz und Benutzung bekämpfen kann. Ich habe keinerlei Optimismus, daß unsere Argumente irgendwen beeindrucken. M.E hilft allein, die Zahl der Legalwaffenbesitzer deutlich zu vergrößern. Je mehr Leute legal Waffen besitzen oder zumindest davor keine Angst haben, destso mehr müssen Politiker daraus Rücksicht nehmen und deststo größer ist auf Dauer die Chance, bei Gericht auf Richter zu stoßen, die nicht von vorneherein negativ eingestellt sind.
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Falsch. Nach § 8 mußt Du Dein Bedürfnis glaubhaft machen. Die Behörde muß Dir überhaupt nichts beweisen. Wir diskutieren hier recht abgehoben und theoretisch über sehr grundsätzliche, prinzipielle Fragen. Daß die Praxis dies nahezu ausnahmslos pragmatisch und nicht nur in unserem Sinne sondern auch im Interesse einer möglichst effetiv arbeitenden Verwaltung hanhabt steht außer Frage. Und Du wirst doch nicht ernsthaft vom BMI fordern oder erwarten, daß er in einer VO, die allein zum Ziel hat, dem praktischen Handeln der Verwaltung allgemein gültige Richtlinien an die Hand zu geben, rechtstheoretische Überlegungen ausbreitet? Kommt es aber zum gerichtlichen Schwure, dann wird die dann erforderliche juristische Diskussion, die Du mit der Verwaltung natürlich nicht führen kannst, auf dieser Ebene bewegen müssen (sofern die beteiligten RAe das Gesetz überhaupt so weit verstehen).