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MarkF

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  1. Nicht alles, was nicht Deiner Meinung entspricht, ist schikanös oder willkürlich. Überdenke mal Diene persönliche Definition von Schinake und Willkür anhand der gängigen Definitionen (z.B. wikipedia). Wir teilen die Auffassung der "Herrschenden" in dieser Hinsicht nicht - das ist alles. Und sind überdies auch untereinander im Detail unterschiedlicher Auffassung, wie man es "richtigerweise" regeln sollte. Dies führt aber nicht dazu, daß die restriktive(re) Auffassung des Staates schinkanös oder willkürlich wäre. Sie ist weder bösartig noch ohne jede Rechtfertigung. Daß dies nicht für die Verbohrtheit der Grünen, Grafe und Konsorten gilt ist eine andere Sache. Wir reden hier über das WaffG insgesamt.
  2. Ich habe zwar ausführlich erwidert, aber alles gelöscht, weil es unsinnig ist, darüber groß und breit zu diskutieren. Es geht nicht um die Erweiterung des Bedürfniskanons, es geht nur darum, ob das WaffG insgesamt willkürlich und schikanös, also insgesamt ohne jeden Sinn und Zweck ist und allein auf Bösartigkeit des Staates beruht. Und wer das behauptet, sorry, der hat eine ähnliche Geisteshaltung wie die Grünen.
  3. Sorry, aber darum geht es nicht. Wir wären unterschiedlicher Meinung, wenn Du ohne wirkliches "Bedürfnis", wegen rein abstrakten, theoretischen Notwehrerfordernis Waffen für jedermann zuhause erlauben wolltest, und ich gegenteiliger Meinung wäre. Und genau daran hängt es. Wenn "jedermann", der nicht vorbestraft ist oder einen Knall hat, eine KW zuhause haben dürfte, und nicht Leute wie wir, die viel Aufwand für die Erlaubnis auf uns nehmen, dann würde mehr geschehen. Allein nicht vorbestraft und nicht als bescheuert bekannt zu sein ist meilenweit von Sportschützen und Jägern entfernt (Sammler zählen nicht, die haben ja idR keine Mun). Das Risiko, daß die KW mißbraucht werden (muß kein Banküberfall oder Ehegattenmord sein) ist deutlich größer. Wenn der Staat entscheidet, daß dieses Risiko im Verhältnis zu den schützenswerten Interessen zu groß ist, dann ist das weder schikanös noch willkürlich. Das wird es erst dann, wenn man sich wirklich in einem signifikanten Umfang schützen müßte. Ich behaupte nicht, daß dann der Gesetzgeber umdenken würde; das kann ich mir bei unseren Politikern und Medien nicht vorstellen. Eher wird man den Österreichern und denen in Osteueropa die Selbstverteidigungswaffen wegnehmen. Denn jeder private Waffenbesitz ist den Herrschenden, den Mächtigen ein Dorn im Auge, weil er die Beherrschbarkeit des Untertanen grundsätzlich reduziert. Aber solange der Normalbürger die KW zuhause nicht zur Selbstverteidigung braucht, sorry, solange ist die Nichtanerkennung dieses Besitzwunsch als Bedürfnis weder willkürlich noch schikanös. Auch wenn wir, wären wir Gesetzgeber, dies anders regeln würden. Aber das hat jetzt schon lange nichts mehr mit dem Ausgangsthema zu tun. Sollte das daher weiter diskutiert werden soll/wollen, dann sollten wir besser einen eigenen Fred aufmachen.
  4. Das ist Deine Meinung und die sei Dir nicht genommen. Ich ärgere mich über die Beschränkungen als Sportschütze, die es mir nicht erlauben, einfach die Waffen zu kaufen, die ich einfach gerne hätte, oder die mir ein Sammlungsgedöns aufzwängen, das mich einfach nicht interessiert, sicherlich ebenso wie Du und andere. Aber ich sehe auch die konkrete Gefahr, nach bei wesentlich geringeren (faktischen) Anforderungen die Mißbrauchsfälle zunehmen werden. Dann würde das Pendel in die gegenteilige Richtung ausschlagen, und zwar heftig. Und es geht - ich habe es eben geschrieben - auch nicht darum, wie man es für uns Waffeninteressierte "besser" gestalten kann. Sondern nur darum, daß das WaffG im großen und ganzen seinen Sinn und Zweck hat, auch wenn wir es anders machen würden, und im großen und ganzen weder willkürlich noch schikanös ist. Da hast Du völlig recht. Und meine Meinung dazu werde ich für mich behalten. Denn heutzutage faselt zwar jeder von Griechenland als der angeblichen Wiege der Demokratie, weiß aber nicht, daß es dort nach dem heute gängigen Verständnis alles andere als demokratisch zugegangen war. Ich soll wie Angela Langstrumpf in einer Traumwelt leben und mir die Welt so zurechtlügen, wie sie mir angenehm erscheint? Keine Chance. Die Welt ist wie sie ist. Die lieben Mitbürger sind wie sie sind. Ich würde die überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung nicht als Partner eines Unbternehmens oder als Mitgesellschafter mit Stimmrecht akzeptieren. Und wenn ich die Wahl zwischen "Keine Legalwaffen für niemanden" oder "Waffen für jeden wahlberechtigten Bürger" hätte (denn das scheint ja der Maßstab zu sein), dann würde ich ohne zu zögern die erste Alternative wählen. Aber darum geht es hier nicht. Es bleibt dabei daß dem nicht so ist. Siehe mein vorheriges posting. Außerdem ist "systemimmanent" das falsche Wort. Es genügt ein Federstrich um Selbstschutz in den Katalog des Bedürfnisse aufzunehmen. Es ist eine Frage der Definition des Bedürfnisses, nicht mehr. Und dieses Bedürfnis (Verteidigung zuhause) besteht jedenfalls derzeit im Grundsatz in D noch nicht. Das kann sich ändern, was ich nicht hoffe. Ich stimme Dir zu, daß der grundsätzliche Ausschluß dieses Bedürfnisses zu undifferenziert ist und in Verbindung mit der grundsätzlichen Abneigung der Rspr, eine überdurchschnittliche Gefährdung zu bejahen, die ausnahmweise bestehenden Fälle eines solchen Bedarfs zu einem nicht angemessen Ergebnis führt. Aber Einzelfallungerechtigkeit findest Du überall. Das ist eine bloße Behauptung. Überhaupt - wer redet von Waffenschein? Bislang ging es nur um das Bedürfnis, eine Schußwaffe zuhause haben zu dürfen. Im Gegenteil ist es recht offensichtlich, daß eine sehr große Zahl von unbescholtenen und nicht unter Kuratel stehenden Bürgern sich - denn mehr wäre ja nicht erforderlich - eine Zuhausenotwehrwaffe zulegen würden, wenn es keine weiteren Anforderungen geben würde. Auch "Sportschützen" und "Sammler" würde es viel mehr geben, wenn man nur unbescholten und nicht bekannt geisteskrank sein müßte. Vom dem größeren Risiko, daß bei einem Einbruch auch mehr erbeutet wird (ja, ich weiß, ohne Mun nutz auch das schönste M16 nichts), mal abgesehen. Richtig. Das sage ich ja. Dieses Erfordernis sorgt dafür, nach die Zahl der Sammler klein bleibt. Auch wenn ich z.B. gerne noch eine 08 und eine C96 hätte würde ich ich deswegen keine Sammlung mir aufhalsen, zu der diese KW zählen. Das ist nicht willkürlich und auch nicht schikanös. Der feine Unterschied zwischen Sammlung und Ansammlung ist nachvollziehbar und wenn man nur "ernsthaften" Sammlern Waffen zugestehen möchte, die aufgrund ihres betriebenen Aufwands auch mehr zu verlieren haben und daher besonders regeltreu sein werden, istr das objektiv begründbar und auch im öffentlichen Interesse. Richtig. Genauso ist es ja auch. Wer viele Disziplinen schießt, für die er spezielle/andere Waffen braucht, der kann sie auch kaufen (vereinfacht gesagt). Wobei allerdings auch ich der Meinung bin, daß hier keine Rechtfertigung mehr erkennbar ist. Solange ich regelmäßig trainiere oder an Wettkämpfen teilnehme und damit als Sportschütze tätig bin und damit einen nicht ganz unerheblichen Aufwand auf mich nehme, ist es Jacke wie Hose, ob ich 5 oder 50 KW zuhause habe. Gefährlich ist, wie man richtig sagt, allein die erste Waffe. Falsch. Das ist keine überwindbare Hürde, die der öffentlichen Sicherheit dient. Das ist ein nicht zu rechtfertigendes, nicht überwindbares Verbot. Aber wir müssen nicht ernsthaft über diesen Unfug diskutieren. Wer einen KK-SL in M16-Optik nicht erträgt (aber einen KK-Repetierer in M16-Optik als o.k. ansieht oder den gleichen SL nur ohne Konrträger und Handgriff), der sollte nicht nur die Augen schließen sondern sich wegen offensichtlicher Unzurechnungsfähigkeit in psychiatrische Behandlung begeben und demzufolge auch seine WBKen abgeben. Ach so. Du bezeichnest es als das Überwinden einer Hürde, einen KK-SL, der wie eine VA-KW aussieht, optisch umzugestalten, damit er nicht mehr wie eine VA-KW aussieht und damit nicht mehr unter das Verbot fällt? Das ist keine Hürde, das ist ein Verbot. Wie VA-KW aussehende KK-SL sind verboten (sofern man diese Regelung als wirksam akzeptieren möchte, aber das ist ein anderes Thema). Es gibt, nimmt man den Verordnungstext wörtlich und sieht ihn als wirksam an, keine legale Möglichkeit, dieses Verbot zu umgehen. Baust Du Deine Chiappa mfour-22 oder eine Walther/Colt M4-22 Carbine optisch um, dann überwindest Du nicht die Hürde des Verbots von wie VA-KW aussehenden KK-SL sondern kaufst/benutzt/besitzt gerade keinen wie eine VA-KW aussehenden KK-SL sondern einen KK-SL, der gerade nicht wie eine VA-KW aussieht. Das gleiche ist bei dem Bullpup-Verbot. Das ist keine (überwindbare) Hürde, die der öffentlichen Sicherheit dient, das ist ein nicht zu rechtfertigendes Verbot. Erst recht dann, wenn man sich die amtliche Begründung ansieht. "Konstruktionsbedingt nicht zum Schießsport geeignet", also nicht geeignet, um z.B. auf 100m mit Uralt-ehemals-KW-Repetierern mithalten zu können. Das ist so ein ausgemachter Unfug, daß mir schlecht davon wird. Das ist Willkür, Schikane. Hürde, Nicht-Hürde, das ist irrelevant. Es geht um den Sinn und Zweck der Regelung. "Hürde" hat mit "Willkür" und "Schikane" grundsätzlich nichts zu tun. Natürlich kann es auch willkürliche oder schikanöse Hürden geben. Kommt eben darauf an. Aber eine Hürde ist nicht per se willkürlich oder schikanös. Ein anderes, vielleicht weniger emotionalisierendes Beispiel: Es ist eine Hürde, daß Du erst mit Bestehen der Führerscheinprüfung ein Auto fahren darfst (Feinheiten jetzt mal ausgeblendet). Abgesehen von denjenigen, die die Prüfung machen müssen und denjenigen, die sie nicht bestehen, findet dies niemand schikanös oder willkürlich. Und ist es auch nicht.
  5. Wir reden aneinander vorbei. Die Frage ist nicht, ob es objektiv sinnvoll oder aus unsere Sicht - da stimme ich Dir natürlich zu - "wünschenswert" wäre, auch Selbstschutz in den eigenen vier Wänden als Bedürfnis zuzulassen. Das Beispiel Österreich und Schweiz (in Osteuropa gibt es noch mehr Beispiel) zeigt ja, daß dies nicht zum gegenseitigen Ausrotten führt. Wenn sich unser Gesetzgeber aber dagegen entscheidet, dann ist dies nicht schikanös. Letztlich kann er sich auch darauf berufen, daß ein solches Bedürfnis (noch) nicht erforderlich ist, denn die Zahl der Überfälle in den eigenen vier Wänden, die durch eine Schußwaffe hätte abgewehrt werden können, ist wirklich sehr, sehr gering. Hand aufs Herz: Wie soll das denn aussehen? Eine Schußwaffe im Safe im Keller nutzt da überhaupt nichts. Soll ich, wenn ich etwas im Eg an der Tür höre, mich an den Einbrechern vorbei in den Keller schleichen, ihnen einen schönen Abend wünschen, und dann mit zitternden Fingern versuchen, die richtige Zahlenkombination einzugeben? Klar, ich könnte mir im Schlafzimmer einen B-Würfel montieren und noch ein Stahlblechgehäuse mit Schwenkriegel und darin eine Glocke oder eine 1911 deponieren. Oder was auch immer. Und wie soll ich das machen, wenn ich nicht schlafe? Etwa den ganzen Tag ein Holster mit einer KW tragen? Na, vielen Dank. Oder griffbereit eine KW herumliegen lassen? Denn wenn die Tür aufgebrochen werden sollte habe ich ja keine Zeit, noch den Safe zu öffnen. Und dies vor jedem Öffnen der Tun tun ... Nein, wir würden uns vielleicht freier und weniger reglementiert fühlen, wenn wir auch zur Selbstschutzzwecken zuhause eine KW haben dürften, aber noch jedenfalls ist es weder willkürlich oder schikanös, wenn dies generell nicht zulässig ist.
  6. "... daß jeder Schwachmat sich nach Gusto mit Schußwaffen eindecken kann." Ist doch wohl deutlich genug, oder? Ich will hier keine Grundsatzdiskussion führen. Sondern wende mich nur gegen das allgemeine und undifferenzierte WaffG-bashing. Keineswegs. Das Bedürfnisprinzip soll die Zahl der möglichen LWB weiter eingrenzen. Würde "Selbstschutz" ohne "besondere Gefährdung" genügen, dann würde es viel, viel mehr LWB geben. Diese Bedürfnisprinzip errichtet eine weitere Hürde, die durch den damizt verbundenen Aufwand nicht nur "unbescholtene" Leute davon abhält, aus einer spontanen Laune heraus sich eine Waffe zuzulegen (denn ein grundsätzliches "Selbstschutzbedürfnis" hätte ja jeder, ausgenommen Politiker und ähnliche, die durch Profis bewacht werden), sondern auch diejenigen, die dieser Hürde überwunden und entsprechend "investiert" haben, besonders dazu veranlaßt, sich regelgetreu zu verhalten: Sie haben mehr zu verlieren. Das dahinter stehende Prinzip, möglichst wenigen Privatleuten Zugang zu Schußwaffen zu gewähren, mag man gut finden oder ablehnen, aber es ist nicht willkürlich (ohne Grund, ohne Rechtfertigung). Die zum Erreichen dieses Ziels errichten Hürden sind ebenfalls nicht willkürlich. Auch als schikanös kann man dies nicht bezeichnen. Willkürlich und schikanös wäre bspw., militärisch aussehende LW und somit LW allein wegen ihres Aussehens zu verbieten: Dank des Führungsverbots sieht man diese LW nicht in der Öffentlichkeit, nur zuhause bei den LWB oder auf den Schießständen. Also nur dort, wo sie die Sensibelchen der Bevölkerung niemals sehen können. Auch die Behauptung, sie könnten bei kriminellen Taten ein besonderes Drohpotential besitzen, ist offensichtlich absurd: Zum einen sind diese LW überhaupt nicht deliktsrevelevant, und dies seit dem Fall des "Anscheinsparagrafen" vor fast 15 Jahren. Zum anderen würde dies erst recht für Softair, LG und sogar für Dekos gelten, und solange diese in ihrer immensen Zahl erlaubt sind gibt es keinerlei Rechtfertigung, ausgerechnet die vergleichsweise wenigen militärisch aussehenden LW zu verbieten, die sich überdies in ganz besonders zuverlässigen Händen befinden. So ein Verbot wäre daher willkürlich und schikanös. Daher sind auch die Verbote in § 6 (1) AWaffV, vor allem in Bezug auf KK-LW, angreifbar. Aber das ist ein anderes Thema. Unbestritten ist, daß die Gerichte das WaffG meist nicht in dem Sinne zugunsten des LWB anwenden, daß Lücken gesucht oder gekünstelt Auslegungen vorgenommen werden, die dem LWB günstig sind.Das Prinzip "Die arme alte Frau", sich besonders "Mühe" zu geben, um zugunsten einer vermeintlich schutzbedürftigen Partei entscheiden zu können, gilt für uns LWB nicht. Aber wenn bspw. entschieden wird, daß man auf Gelb nicht unbegrenzt - gar identische - LW erwerben darf, dann läßt sich dies absolut nachvollziehbar aus dem Bedürfnisprinzip heraus begründen und ist daher nur folgerichtig. Unbestritten ist auch, daß die Frage des Verlusts der Zuverlässigkeit ausgesprochen engherzig beurteilt wird; nicht selten allerdings kann man bei objektiver Betrachtung über die Verstöße nur noch den Kopf schütteln. Dies bedeutet aber nicht, daß im Waffenrecht absolute Willkür herrschen und die juristische Methodenlehre nicht zählen würde. Auch wenn die Behörden häufig/manchnmal/dann und wann bewußt den LWB drangsalieren wollen und es einige recht offensichtliche Fehlurteile gibt: Die vergleichsweise geringe Zahl der einschlägigen Entscheidungen - bei juris sind nur rund 1700 Entscheidungen zum WaffG nachgewiesen, davon sind sicherlich nicht wenige nicht wirklich einschlägig, auf jeden Fall eine lächerlich geringe Zahl - belegt aber, daß der LWB vieles schluckt oder man sich irgendwie arrangiert. Wir LWB haben unbestritten keinen rechten Rückenwind, man kann viel weniger als in anderen Bereichen darauf vertrauen, eine objektiv gerechte Entscheidung zu erhalten. Aber Deine Bewertung als durchweg bzw. grundsätzlich "schikanös" und "willkürlich" ist insgesamt betrachtet nicht begründet.
  7. Du begreifst das Prinzip leider nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Zur Ausnahme kommst Du erst, wenn Du - ggfs. nach Auslegung und dabei erfolgter teleologischer Reduktion - gleichwohl einen Erwerb im Sinne der Regelung bejahst. Legst Du die Norm dagegen entsprechend deren Sinn und Zweck so aus, daß mit diesem "Erwerb" 2 mal je Halbjahr nur Erwerbsakte erfaßt und gemeint sind, die zu einer Mehrung der Zahl Deiner Waffen führen, dann kommst Du bei gleichzeitgem Verkauf einer Waffe mangels insofern relevantem Erwerb nicht zu der Frage der Ausnahme. Eigentlich aber simpel, das sollte sich auch Dir schon beim ersten Lesen des Gesetzestextes erschließen, ist ja immerhin in Deutsch und eher einfacher Sprache geschrieben. Daß dies in der Praxis der Rechtsprechung aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu führt kann, daß sich ein Gericht nicht festlegen will und diese Frage/Auslegung offenläßt und meint, daß eine Entscheidung über diese Frage nicht erforderlich ist weil in jedem Fall wegen des gleichzeitigem Verkaufs einer Waffe ein solcher Ausnahmsfall und damit kein rechtswidriger Erwerb vorlag, steht auf einem ganz anderen Blatt. Solchen "schwierigen" und überhaupt unnötigen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen lernt man schon als Referendar in der ersten Station. Damit ist dies jetzt zum dritten Mal aufgebröselt und damit nun wirklich für jeden verständlich, der es wissen will und damit eod für mich.
  8. Na, das ist ja wieder mal ein höchst qualifizierter Beitrag. Daher auch meinerseits: :icon13: :icon13:
  9. Bei aller und auch berechtigter Kritik sollte man die Kirche im Dorf lassen. Kaum ein LWB würde eine Abkehr von unserem Prinzip, daß nur zuverlässige und verläßliche Leute Schußwaffen erwerben und besitzen dürfen, begrüßen. Die Frage ist nur, ob es so übertrieben geregelt und gehandhabt werden muß wie bei uns, wo jede Banalität begeistert zum Anlaß genommen, einen LWB abzuschießen, plus das sehr beschränkende Bedürfnisgedöns. Kein LWB will US-Verhältnisse, daß jeder Schwachmat sich nach Gusto mit Schußwaffen eindecken kann. Außerdem haben die Mehrzahl der Regelungen des WaffR durchaus ihren Sinn und Zweck, auch wenn wir diesen vielleicht nicht befürworten, und sind daher bei Unklarheiten im Rahmen des Systems auslegbar. Es gibt auch irrationale, ideologische Auswüchse, wie etwa § 6 (1) AWaffV, und bezogen auf den beabsichtigten Zweck wenig sinnvolle Regelungen wie etwa das Erwerbsstreckungsgebot, aber eben auch im Rahmen des Systems anwendbar und auszulegen. Und wenn das Erwerbsstreckungsgebot den Zuwachs der Waffenansammlung des einzelnen Sportschützen auf eine Rate von 4 Waffen p.a. beschränken soll bzw. will - und genau darum geht es in dieser Regelung - "Das Verbot des Satzes 3 dient der Verhinderung des Anlegens von Waffensammlungen unter dem Deckmantel des Sportschützentums, zu dem insbesondere die Nichtkontingentierung von Einzellader-Langwaffen (Argument aus dem Eingangssatz des Absatzes 2) verleiten könnte ..." BT-Drucksache 14/7758 S.63 dann ist dieser Zweck objektiv auch erreicht, wenn durch gleichzeitige Verkäufe diese Rate eingehalten wird bzw. es nicht zu einer Vergrößerung der Zahl der Waffen kommt. Diese Auslegung nennt der Jurist teleologische Reduktion und wer das nicht weiß sollte sich mal schlau machen. Ob der einzelne SB zur Einsicht fähig oder bereit ist, das ist eine andere Frage. Wie auch seine Bereitschaft, überhaupt eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme zu bejahen. Aber letztlich muß, wie immer, jeder selbst entscheiden, ob er es darauf ankommen lassen und das Risiko eines Prozesses auf sich nehmen möchte.
  10. Mna könnte den Gedanken auch weiterspinnen und überlegen, eine vorhandene Waffe zu verkaufen und dann das ganze unter Verweis auf den Sinn und Zweck des Erwerbsstreckungsgebots auszuprozessieren. Die Regelung soll ja ein hurtiges Ansammeln von Schußwaffen und der Deckmantel des Sportschützentums verhindern (wie sinnvoll dies bei einer unterstellten Aktivenzeit von 30 Jahren x 4 Waffen p.a. ist sei dahingestellt). Wird aber eine (zwischenzeitlich) erworbene Waffe sozusagen "zum Ausgleich" verkauft wäre das Beharren auf der Erwerbsstreckungsregelung pure Förmelei. Zumindest aber rechtfertigt dies, über eine gesetzlich vorgesehene Ausnahme nachzudenken. Dies natürlich, falls es ums Verrecken nicht gelingen sollte, die Waffe beim dealer zu lagern oder anderweitig zu parken (oder man es einfach "wissen" will).
  11. Du hast offenbar kein Vertrauen in unseren Rechtsstaat ;-). Sollten demnächst Mitglieder der AfD oder einer vergleichbaren Partei dem Bundestag angehören und nach solchen Bescheinigungen rufen, dann werden diese Voraussetzungen sicherlich wieder beachtet werden. Es würde mich interessieren, wieviele unsere Volksvertreter durch uns derart gefährdet sind, daß sie eine Waffenbesitz- und -führenberechtigung erhalten haben.
  12. Richtig, stimmt, § 55 (2) WaffG. "... persönlich erheblich gefährdet ..." - wieviele Nur-Abgeorndete wurden schon Opfer eines Angriffs mit einer "erheblichen" Gefährdung? Kann ja gar nicht so weit her sein damit ... Würd aber erklären, warum die ... Frau Roth wirklich eine Pistole in ihrer Handtasche mit sich geführt haben könnte. Interessanterweise wird jeder Versuch, diese Story in ihrer wikipedia-vita zu verorten, also daß ihre entsprechende Klage auf Unterlassen der entsprechenden Behauptung Erfolg hatte, durch ihre PR-Beauftragte gelöscht. Egal. Die WaffVwV schreibt dazu unter Ziff.55.2: "Bevor solche Bescheinigungen ausgestellt werden, ist zu prüfen, ob der Bewerber zuverlässig, sachkundig und körperlich geeignet ist." Also Sachkundeprüfung und Zuverlässigkeitsüberprüfung? Na, ich weiß nicht .... Also, wenn ein normaler LWB in der Öffentlichkeit so etwas sagt und quasi eine mißbräuchliche, bedürfnisfremde Benutzung seiner Waffen ankündigen würde ... noch in so einem beleidigenden Kontext ....
  13. Jeder darf sich umbringen wie und wann er will, solange er damit niemand anderen schädigt. Darauf bestehe ich. Aber falls das nicht nur leeres Geschwätz ist. Hat dieser Politiker überhaupt eine WBK?
  14. Naja, die hieran geübte Kritik ist nicht ganz ohne. Alle Diss. sind wenigstens in den jeweiligen Uni- bzw. FB-Bibliotheken vorhanden, also grds. zugänglich. In einem "richtigen" Verlag veröffentlicht sind dagegen nur die wenigsten. Wer also selbst beurteilen möchte, womit der eine oder andere seinen Dr. erhalten hat, kann sich mit etwas Mühe (vor 20, 30 Jahre wurde ja nichts im Internet veröffentlicht und wer damals bei einem "richtigen" Verlag untergekommen ist und die Rechte vergeben hat, der ist in aller Regel auch heute daran gehindert, sein Opus ins Netz zu stellen) schlau machen. Wobei man natürlich immer auch berücksichtigen muß, daß dies in aller Regel "Jugendwerke" sind; man entwickelt sich ja weiter. Ich würde heute das eine oder andere auch anders formulieren.
  15. Keineswegs, kannte ich bislang auch nicht. Ich zufällig auf der Suche nach etwas anderem darauf gestoßen und jedenfalls die grobe Kenntnis des Inhalts scheint mir für uns interessant. Ja, vielleicht hätten ein paar einleitende Worte nicht schaden können, hatte aber keine Zeit, mußte weg, und aber der Titel des Freds sagt ja eigentlich schon alles. Meine persönliche Meinung dazu ist irrelevant.
  16. Ich hole den Fred mal aus der Versenkung. Wie mittlerweile sicherlich allgemein bekannt ist wird die MSR-Linie nicht weiterverfolgt. Was die §6AWaffV-BKA-DSB-BDS- und was weiß ich noch -konforme Version anbetrifft, deren Anblick einen Würgereflex auslöst, ist es nicht schade. Schade ist es aber auch sonst nicht, denn man kann, wenn man es (risikieren) möchte, auf die ISSC MK22 ausweichen. Bislang dachte ich, daß das Kernproblem hier in D sei, daß kein Hersteller oder Importeur/Großhändler endlich einmal gezielt gegen die Hülsenregelung in § 6 AWaffV als solche vorgeht, also bewußt für einen z.B. dem AR15 oder einer AK sehr ähnelnden .22er einen Freistellungsbescheid beantragt und dies bis zur letzten Instanz durchpaukt, auf das endlich einmal grundsätzlich entschieden wird, daß die Hüsenlängenregelung nicht für KK/Randzünder (oder, umgekehrt und suboptimal, nur für Zentralfeuer) gilt. Oder eben ein engagierter Sportschütze, der es endlich einmal wissen will. Aber was nutzt das alles, wenn die Verbände slbst nach dieser Kastrierung, dieser Beschränkung schreien? Was soll das Aufbegehren gegen die Bestrebungen der EU-Fuzzis, HA oder wenigstens militärische aussehende HA zu verbieten, wenn man nicht einmal bereit ist, die rein deutschrechtliche Ausgrenzung militärisch aussehender KK-LW anzugehen. Und wenn man schon nicht die Eier hat, dagegen zu klagen oder entsprechende Klagen zu unterstützen, dann doch wenigstens die Disziplinen so gestalten, daß diejenigen, die dies gerne durchkämpfen oder es riskieren wollen, wenigstens in dieser Hinsicht die Freiheit haben. Aber nein, da stellen sich die selbst die Verbandsfuzzis hin und verdammen militärisch aussehende LW. Ich will ja niemanden zwingen, mit so einem Gerät zu schießen. Aber Herrgottnochmal, wer Pickel im Hirn bekommt, wenn er so ein Gerät sieht, dann soll er entweder zum Arzt gehen oder nicht hinschauen.
  17. Ja, klar, es geht um die Argumentation: Wenn man Waffenhändlern "empfiehlt", in ihrem Laden bewaffnet zu sein, die 1911 an der Seite zu tragen, dann sind sie ganz offenkundig wesentlich gefährdeter als andere Leute - was die Voraussetzung für den Waffenschein ist.
  18. Ernsthaft? Ich habe erst vorhin, zufällig, auf der Suche nach etwas anderem, ein paar Urteile gelesen, in denen Waffenhändler ein Waffenschein mit der Begründung versagt wurden, daß auch andere Arten von Händler "gefährliche" Waren feilböten ...
  19. Letzteres ist leider wahr, gleichzeitig wird von uns Normalbürgern unbedingter Gesetzesgehorsam verlangt. Gleichwohl sollte man versuchen, um den erhalt dieser Sammlerstücke zu kämpfen.
  20. NEIN! Da muß man doch was machen können! Das sind doch keine schnöden Schuß-/Mordwaffen, die sind praktisch ungefährliche Sammlergegenstände, die MÜSSEN erhalten bleiben und können überdies mit Gewinn für die Behörde verkauft werden. Das ist wohl nicht mehr aktuell, oder?
  21. Nein-nein, Du hast schon völlig recht. Genauso würde argumentiert werden und wer bereit ist, das objektiv zu betrachten, muß das auch einsehen. Allenfalls würde helfen, wenn man sich zuvor vergewissert hat, das das persönliche bekannte Fräulein vom Amt vor der Tür steht oder wenn man mit der feuerbereiten 1911 im Anschlag öffnet, Und der Postmann. Bekanntlich sogar drei Mal. ;-)
  22. Kaum zu glauben. Wie kann man nur so dämlich sein. Als ob man für die regelgerechte Aufbewahrung mit einem blauen Auge davon kommen würde. Anders gesagt: Wenn man schon illegale Waffen im Haus und sie ordentlich wegsperren will, dann doch bitte in einen örtlich separierten Tresor.
  23. Ja, das macht dann Sinn, wenn man die unsicheren Kantonisten rausfischen und vermutliche Mängel und Gefahren abstellen will. Derjenige, der quasi auf dem Amt wohnt und denen jeden Tag mit neuen Sperenzien und Sonderlocken auf den Geist geht, der sollte nicht im Fokus stehen. Aber ich habe grds. den Eindruck, daß es nur darum geht, möglichts viele LWB aus dem Verkehr zu ziehen. Vielleicht bin ich da etwas paranoid ...
  24. Warum nicht? Ist doch wichtig, zu sehen, was noch Gnade findet und was nicht. Ich meine jetzt auch nicht gravierende Verstöße wie das offensichtlich dauerhafte Aufhängen an der Wand oder offensichtlich dauerhafte Lagern in nicht zugelassenen Räumen oder das offensichtlich offene Aufhängen des Tresorschlüssels.
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