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gipflzipfla

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  1. Polizei Simbach: Pressebericht vom 25.07.2023 Stand: 25.07.2023 14:00 Falscher Gemeindemitarbeiter Simbach a.Inn. Am 2207.2023 gegen 10.00 Uhr klingelte ein unbekannter Mann bei der Frau eines Sportschützen in Simbach a. Inn an der Haustüre. Er gab sich als Gemeindemitarbeiter aus und sagte, dass er den Waffenschrank überprüfen will. Die Frau des Waffenbesitzers wollte den Dienstausweis des Mannes sehen, worauf dieser sich unvermittelt entfernte. Zu Straftaten ist es nicht gekommen. Dennoch bittet die Polizei in diese Sache um Hinweise. Der Mann wird als ca. 50 Jahre alt beschrieben, dunkelblondes Haar, 1,75m groß, ca. 75 kg schwer. Er hatte eine Stofftasche und eine blaue Schreibkladde bei sich und sprach akzentfreies Hochdeutsch. Aktualisiert 25.7.2023 14:08 Polizei Pressemitteilung Quelle: https://www.pnp.de/polizei/landkreis-rottal-inn/simbach
  2. Glückwunsch
  3. Gibt ja echt Nix, was es nicht gibt... Klick -->>
  4. An sich eine gute Idee, aber dann gibts ja keinen Überraschungsmoment mehr und die Behörden haben weniger Chancen, schwarze Schafe aus zu sortieren. Freilich kann man argumentieren, dass es dazu keinen festen Zeitrahmen geben müsste. Letztendlich macht das die ohnehin schon ungeliebte Überprüfung noch komplizierter
  5. Völlig falsch, weil man sich damit erst, u n d , zu Recht, ausliefert! Besser ist es, einen rechtsgültigen Bescheid zu erlangen und dann dagegen anzugehen!
  6. Das Thema hatten wir doch erst vor einigen Wochen hier.... Wurde der Thread gelöscht? (ich gaube nicht!)
  7. Meiner ist der, dass es gar nicht gewollt ist, deutlich und unmissverständich klar zu machen dass Missbrauch im Bereich des legalen Schusswaffebesitzes eine völlig untergordnete Rolle spielt! Da wird hintergründig, hinwirkend auf das Unterbewusstsein der Bevölkerung, mit Dreck geworfen.... weil ein wenig davon bleibt immer hängen. Reine Psychologie!
  8. gipflzipfla

    The Duke

    Damit habe ja nicht ich begonnen! Die Fakten wurden benannt. Wer darin nur "ein Vergehen" sieht, muss wohl eher blind sein
  9. gipflzipfla

    The Duke

    "...Wer Schusswaffen ohne entsprechende Erlaubnis erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt, dem droht gemäß § 51 Abs. 1 bzw. § 52 Abs. 1 WaffG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren..." Waffen mit herausgefeilten Seriennummer unters Volk zu bringen geschieht wohl bestimmt ohne entsprechende Erlaubnis. Ob man das als Vergehen werten kann, stellt eh ein Gericht fest...
  10. Kaufe sie niemals blind! Ich kennen welche, da hakelt der Verschluß. Also nur kaufen, wenn Du vorher eine in Händen hattest und der Verschluß wirklich hakelfrei "geht". Leider kenne ich zu wenige, als dass ich mich für die Schußleistung in Empfehlung verbürgen könnte. Aber Jene, welche ich kenne, sind über jeden Zweifel erhaben. Unter <25mm auf 100m sind mit (meiner) Referenzmunition RWS Target Elite Plus 168gr wiederholbar drin und auch auf 300m passen die Schußbilder regelmäßig. Es liegt ja auch am Schützen. Wiederlader kitzeln dann ohnehin noch den einen oder anderen mm weniger heraus. edit, Kaliber .308
  11. ...für mich bestimmt nicht. Aber bei solch ernsten Themen sollte man sich GRÜNantworten fast verkneifen.. Solche werden all zu schnell falsch verstanden.
  12. Irgendwie muss man sein Bedürnis ja begründet begründen....
  13. Ich vergaß
  14. Dann gibts ja nichts zu diskutieren!
  15. Zur berechtigten Abwehr eines Angriffes gegen Leib, Gesundheit und Leben seiner Frau und sich hat es gereicht. Mehr brauchte es auch nicht !
  16. ...im nächsten Lehrgang behandeln wir das staatliche Überwachen des Erwebes von allen Rohren und ähnlichen Werkstoffen
  17. Ich wäre dafür, alle Flachstähle unter eine staatlich überwachte Erwerbserlaubnis zu stellen... Man hat ja ohnehin sonst nichts zu tun Ja, ich weiss! .
  18. Das Bild vermittelt eine Botschaft.. diese entsteht bekanntlich beim Empfänger. DeepL übersetzt mir das: "Wir verkaufen keine Messer an Personen unter 16 Jahren" Find ich jetzt grad nicht so dramatisch aufwühlend.... so what
  19. Das Ignorieren unliebsamer Aussagen beginnt im eigenen Kopf!
  20. Ich halte für mich persönlich fest: - Halbautomaten sind zur ordnungsgemäßen Ausübung der Jagd völlig legal ! - Halbautomaten, als legale Waffen zur Ausübung der ordnungsgemäßen Jagd, sind auf jagdlichen Schießständen, zum Zwecke des Trainings und dem sicheren Umgang damit, keinesfalls zu verbieten ! - Die Schussfolge aus einem Halbautomaten klingt nicht anders, als die aus einem schnell bedientem Repetierer ! - Mann muss offensichtlich seinem zwanghaft-pathologischem Reflex der Verbotsforderung zwingend folgen ! - Offensichtlich schon weich in der Marille.... und aus meiner persönlichen Erfahrung heraus Leute, die beim Hegeringschießen dem Rehbock auf der Wildtierscheibe in die Vorderläufe, die Keulen, den Rücken, den Pansen oder überhaupt nur irgendwohin in die Botanik schießen! Überall hin, nur niemals auf die im Durchmesser rund 25cm große Kammer treffen! Die beschossenen Wildtierscheiben nach einem Hegeringschießen sprechen deutliche Bände! Hier wären, im Sinne des Wildes, deutliche Maßnahmen erforderlich! - Braucht also kein Mensch, diese Verbotsfanatiker! Außer natürlich ihresgleichen selber.
  21. Man könnte auch den "QualitätsJournaillisten" darauf hintrimmen, dass nicht alles zwanghaft in einem Artikel untergebracht werden muss, was mit dem Thema an sich absolut n i c h t zu tun hat! Und die Alten.. naja, sinnlos!
  22. ...die Wahl-Stimmenauszähler der SPÖ eher nicht
  23. Optisch, hingelegt, ja.. Was davon sind gebrauchsfähige Waffen, abzüglich der bei uns frei verkäuflichen Griffstücke ? Da bleibt nicht mehr viel übrig. Und wenn man davon ausgeht, dass gegen den Eigentümer kein aufrechtes Waffenverbot verhängt wurde, eher nix mehr
  24. Das Hausrecht ist das von mir geschriebene Gesetz. Wenn Du meine Gastfreundschaft genießen willt, so gilt diese auch für Dich. Genau so, wie ich auch die Gesetze unserer Republik achte und die Republik Österreich als solche anerkenne. Da behautet Einer, "die BRD ist eine Lüge, die Deutsche Flagge eine Handelsflagge.. blablblablub". Ok.. dieser irrigen Meinung kann er ja sein, die hat man ihm auch nicht abgesprochen. Man hat ihm nur den KWS entzogen. Aus für mich nachvollziehbaren Gründen.
  25. Worin begründest Du das denn? Er hat ja nicht seine Meinung, sondern seine Ansicht der Dinge dargestellt. Noch genauer genommen, seinen Rechtsansichten.. Die treffen halt nicht zu. Da sehe ich einen wesentlichen Unterschied.. Beispiel: Du bist der Meinung, dass meine Hausprdnung für Dich nicht gilt. Wenn ich der Ansicht bin: Du ziehst bitte Deine schmutzigen Schuhe aus, bevor Du herein kommst, dann machst Du das. Wenn nicht, kommst eben nicht herein. Da gibts halt nichts zu diskutieren. Sauf ma des Bier ebn draußn
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