Aha, da kommen ja noch Informationen nach.
Wenn das gesamte Gelände mit den verschiedenen Gebäuden alles zum befriedeten Besitztum des Tankstellenbesitzers gehört, kann er auch den Weg zwischen den Gebäuden ohne Waffenschein zurücklegen, sonst strenggenommen nicht.
Aber das wäre meines Erachtens Haarspalterei. Denn wer würde im Fall der Fälle nachfragen, in welchem der Gebäude sich die Waffe befunden hat, bevor sie zur Verteidigung bzw. Drohung eingesetzt worden ist.
Generell stellt sich mir allerdings in diesem Zusammenhang die Frage, ob es immer so klug ist, einem Einbrecher mit vorgehaltener Waffe zu begegnen. Wenn die Situation eskaliert, kann sich weit mehr Ärger ergeben als der Verlust einiger versicherter Gegenstände.
Mein Tipp: ein oder zwei Hofhunde (nein, meine Kampfkatze kriegt er nicht ) an der Tankstelle und vorbei ist es mit den Überfällen.