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  1. Danke frankmichael. Das bringt (für mich zumindest ) Licht ins Dunkel. Was "SLG" sind, würde mich trotzdem noch interessieren. [Klugscheißmodus an]: Spendenbescheinigungen gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr. Die heißen jetzt Zuwendungsbescheinigungen, die von Vereinen ausgestellt werden dürfen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden sind. Sportvereine bekommen in der Regel eine Beschränkung dahingehend, dass für Mitgliedsbeiträge keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden dürfen. Dies bleibt überwiegend kirchlichen und sozial orientierten Vereinen vorbehalten. [Klugscheißmodus aus]. Grüssle SB
  2. Bin ich jetzt einfach zu doof, muss man das überhaupt verstehen und kann hier jemand Spa folgen ?
  3. So pauschal kann man das nicht sagen. Nach § 45 Abs. 3 kann nämlich bei vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses (z.B. beruflicher Auslandsaufenthalt), in besonderen Fällen auch bei endgültigem Wegfall des Bedürfnisses (z.B. alter Jäger, der sehr lange die Jagd ausgeübt hat und nun aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage dazu ist) vom Widerruf abgesehen werden.
  4. Hmmm, das leuchtet mir immer noch nicht so richtig ein. Es spielt doch meines Erachtens nur eine Rolle, dass der Sportschütze nicht mehr Mitglied eines schießsportlichen Vereines ist und dann entweder über einen neuen Verein mit Verbandszugehörigkeit oder über § 8 WaffG sein Bedürfnis erneut geltend machen muss. Zu dieser Meldung sind die schießsportlichen Vereine (bzw. deren Vorstände) verpflichtet. Was die Verbände damit zu tun haben sollen, kapier ich net.
  5. @Frosch und Spahlholz: Wie kommst Ihr zu der Erkenntnis, dass die Verbände Vereinsaustritte melden ?? In § 15 Abs. 5 WaffG lese ich was anderes.
  6. Es reicht schlichtweg eine Waffenbesitzkarte ! (Ob auch Erben und Altbesitzer unter den Kreis der Leihberechtigten fallen, darüber kann man streiten, weil diese nicht die Berechtigung zum Erwerb weiterer Waffen haben. Andererseits werden auch diese auf Zuverlässigkeit überprüft). Ansonsten spielt es keine Rolle, ob eine Waffe geliehen wird, von der man eine gleiche oder ähnliche bereits besitzt. @Nobody: verloren gehen können auch Waffen, die in eine WBK eingetragen worden sind. Macht für mich eigentlich wenig bis gar keinen Unterschied...
  7. Eben. Der Gesetzgeber hat ja eine Beschränkung vorgenommen, indem er die Leihe nur an zuverlässige Personen (andere sollten keine WBK mehr haben ) zulässt. Worin liegt der Unterschied für Dich, Nobody, ob eine zuverlässige Person - eine Waffe aufgrund eines Eintrags in der WBK oder - vorübergehend als Leihwaffe besitzt ? Oder muss man für Leihwaffen noch zuverlässiger sein als sonst ?
  8. Ich sehe es auch so wie Mouche. Maßgebend ist der vom Bedürfnis umfasste Zweck. Und das ist schlichtweg z.B. das sportliche Schießen oder die Jagd. Wer zu diesem Zweck zwar eine WBK besitzt aber aus irgendwelchen Gründen (kein Geld, kein Tresor, vorheriger Test der Waffe) keine Waffe eingetragen hat, die ausgeliehen werden soll, kann diese zumindest ausleihen.
  9. Ziemlich platt, findest Du nicht ?
  10. Schon möglich.
  11. Woher weißt Du denn, dass ich hierzu keine eigene Meinung habe, hm ? Also ich fand Eure Diskussion recht interessant und sehe es so wie CM. Grüssle SBle
  12. Haste denn ein Bedürfnis dafür, hm ?
  13. Der darf halt nur dahin fahren, wo es frei ist. NRW bleibt dann unter sich (wie Bayern)...
  14. Eine "Rakete" der Firma Blaser.
  15. Äh, hat der gute Mann irgendwas falschgemacht ?
  16. Hängt stark vom Umfang an. Alleine für das Shirt von Mausebär wirds Tage dauern... Und wech !
  17. Sachbearbeiter

    Smilies ?

    Wieso, sind doch genau fünf Smilie-Blöcke.
  18. Kleine Anmerkung: bevors zum Verwaltungsgericht geht, kann erst mal Widerspruch eingelegt werden, den das zuständige Regierungspräsidium bearbeitet. Also gibts noch Hoffnung im Vorverfahren. Das mit den Schalldämpfern ist allerdings nach wie vor eine heiß umstrittene Sache und man darf gespannt sein, was sich da noch so tut in den nächsten Jahren...
  19. Antwort auf: Nein, ich stelle NICHT Frauen mit Waffen auf eine Stufe, und kenne sehr wohl den Unterschied. In diese Verlegenheit, lieber Wolli, bin ich bei diesen Zeilen nun wirklich nicht gekommen.
  20. Ich sag nur: 42 !
  21. Antwort auf: Es soll ja unter seiner Regierung niemandem schlechter gehen, sagte mal ein großer Soze, als er die Regierung übernahm... Es gab auch mal einen Mann mit Gemüsenamen an der politischen Spitze, der behauptete, dass man die deutsche Einheit aus der Portokasse bezahlt !
  22. Wo Du das schon wieder her hast. Ts ts...
  23. Da sieht man mal, wie viele "unzuverlässige" Waffenbesitzer es gibt. Und ab durch die Mitte ***
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