In der Tat ist es nicht einfach, über den § 19 WaffG an Waffen zu kommen. Schon aus dem Gesetztestext geht hervor, dass man "wesentlich mehr als die Allgemeinheit" gefährdet sein muss und die Waffe "geeignet und erforderlich" sein muss, um die Gefährdung zu mindern.
Nur aus dem Berufsbild selbst lässt sich zumeist kein Bedürfnis begründen. Dazu gibt es viele Urteile. Auch ein bereits geschehener Überfall begründet nicht automatisch das Bedürfnis für eine eigene Waffe.
Zum einen sicherlich ärgerlich für die Betroffenen, andererseits darf § 19 aber auch nicht zu weich sein, da dieser sonst mit Sicherheit missbraucht werden würde.
Wer sich stark bedroht fühlt und meint, mit einer eigenen Waffe sicherer zu sein (darüber kann man bereits streiten, denn oft genug hat sich der Täter auch schon gefreut, von seinem Opfer auch noch eine tolle Waffe zu erhalten, damit er besser drohen kann oder das Opfer konnte die Waffe gar nicht bedienen oder hat sich damit selbst verletzt) dem empfehle ich, sich über die Sportschützenschiene eine WBK zu besorgen. Mit Sicherheit der weit einfachere und stressfreiere Weg...