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Sachbearbeiter

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  1. Hm, den Zeitraum von einem halben Jahr könnte man für eine vorübergehende sichere Verwahrung im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG nutzen. Da findet sich doch bestimmt jemand, der dazu bereit ist. Versuchs ! Grüssle und viel Erfolg ! SB
  2. Gut gesprochen, Löwe !
  3. Gut gesprochen, Löwe !
  4. Wahrlich nicht einfach diese "Lagerkämpfe". Aber ich hab noch Hoffnung. Es geht etwas wild durcheinander mit Sachkunde und Bedürfnis. Die normale Sachkunde eines Sportschützen oder Jägers reicht doch nicht aus, um sich gegen Kriminelle zur Wehr zu setzen und ist nie und nimmer mit einer Polizeiausbildung zu vergleichen. Ein Schutzbedürfnis deckt das ebenfalls nicht, weil die Abwehr ja schließlich mit geeigneten und erforderlichen Mitteln erfolgen muss und die scharfe Schusswaffe regelmäßig die letzte Option darstellt, die nur in ganz seltenen Fällen die Kriterien erfüllen wird) oder was soll jetzt dieser Einwand schon wieder ? Also für diejenigen, die immer noch nicht verstanden haben: Waffen gehören meines Erachtens nur in die Öffentlichkeit, wenns erforderlich ist. Somit z.B. also zur Fahrt ins Jagdrevier oder zum Schießstand, zum Büma, zum Beschussamt etc. Wer kein Bedürfnis hat (man könnte auch einfach grundlos nennen), hat dort auch nichts mit der Waffe verloren.
  5. Nein, Streifenpolizisten sind ja auch entsprechend ausgebildet. Aber auf Otto Normalverbraucher mit Waffe ohne Bedürfnis trifft das nunmal nicht zu. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen ?
  6. Herrje. Der Kriminalität auf der Straße mit scharfen Waffen zu begegnen ist ja noch viel gefährlicher ! Dieser Täter sind in der Regel rücksichtslos und auch viel besser in Gemeinheiten geübt. Wenn die sich auf der Straße dann auch noch vom Passanten X mit einer Waffe bedienen können, passiert genau das, wir hoffentlich alle nicht wollen: Waffen in unzuverlässiger Hand ! Deshalb sollte das Grundmotto so lauten: so wenig Waffen wie nötig, aber von mir aus auch so viele wie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich unters Volk.
  7. Diese Frage bedarf wohl keiner Antwort und wird hier hoffentlich nicht diskutiert...
  8. Kein Problem. Darum redet man ja miteinander.
  9. Öh, Rolf. Das ist mir schon mehr als einmal im Leben passiert und ich hatte danach nie das Gefühl, dass ich mit scharfen Waffen anders abgeschnitten hätte. Passive Schutzmaßnahmen sind übrigens z.B. Alarmanlagen, stabile Türen und Fenster etc.
  10. Momentle mal. Man kann sich aktiv auch mit erlaubnisfreien Waffen oder mit passiven Schutzmaßnahmen wehren. Dieses Argument zieht also nicht so gut.
  11. Und warum bitteschön fällt das Erbenprivileg dann künftig weg, hm ? Klar, die Behörden irren sich alle, wenn sie solche Änderungen beabsichtigen...
  12. Nein. Wir sind ganz viele !
  13. Die Antworten interessieren mich nicht, werden mir persönlich auch nicht publik gemacht und tun nichts zur Sache. Ich sags halt im übrigen nochmal: muss denn immer erst was passieren, bevor man handelt ? Und hast Du schon mal überlegt, dass gerade durch eine großzügige Libalisierung des Waffenrechts viele Waffen in der Illegalität verschwinden würden ? So wie das mit dem Bedürfnis momentan ist, ist es schon okay.
  14. Willkommen im Traumland, JD Harris. Das glaubst Du aber nicht ernsthaft, oder ?
  15. Richtig DAK. Butter bei die Fische ? Aber gerne. Zähl ich halt mal ein paar Sachen auf, die ständig in Erbfällen passieren: 1. Waffe irgendwann im Hausmüll oder auf dem Flohmarkt "entsorgt" 2. "Ach, die hab ich doch glaub mal einem guten Freund geschenkt". Name und Adresse natürlich unbekannt. 3. Aufbewahrung offen oder im Lotterschrank der Klasse "Danke Waffenbesitzer" 4. Eigenmächtige Veränderungen an der Waffe. Kann ganz schön gefährlich werden... Reicht das ? Ihr könnt mir ruhig glauben, dass ich schon so einiges an Kuriositäten erlebt habe. Wenn nun eine noch breitere Bevölkerungsschicht (über 2 Mio. Erben sinds heute schon) so handelt, dann prost Mahlzeit !
  16. DAK hats meines Erachtens voll auf den Punkt gebracht. Die anderen Unkenrufre kann ich nicht nachvollziehen, weil mir meine jahrelange Praxis anderes gelehrt hat. Und wenn man die Verstöße der Erben als harmlos abtut, brauche ich mich nicht weiter anzustrengen. Wir liegen da einfach zu weit auseinander...
  17. Das ist jetzt aber nicht Dein ernst, oder ? Zuverlässige Waffenbesitzer werden demach einfach mal so kriminell, um ohne Bedürfnis schießen zu können ? Ich halte gerade wegen der Tatsache, dass illegale Waffen im Umlauf sind, eine generelle Freistellung scharfer Waffen für nicht wünschenswert. Die Kreise, die sich dort bedienen, sollten nicht mit den Leuten vermischt werden, die keine dummen Sachen mit Waffen vorhaben. Es ist nicht schwierig, die gesetzlichen Voraussetzungen als Sportschütze zu erfüllen. Am besten sieht man ja bei der Vielzahl der Erben (inzwischen sind das schon fast so viele, wie alle Sportschützen und Jäger zusammengenommen !), was dort an haarsträubenden waffenrechtlichen Verstößen begangen wird. Mir persönlich genügt das schon... B)
  18. Fehlende Argumente ? Hat die "Gegenseite" denn welche ? Ich denke, dass die Meinungen niedergeschrieben worden sind und deshalb sollten wir uns wieder so langsam dem eigentlichen Thema zuwenden...
  19. Nö, mir ist nur was besseres eingefallen zum Wochenende, als mich diesem lustigen Thread weiter zu widmen ....
  20. Na dann viel Spaß. Ich mach derweil mal Wochenende...
  21. Das Beispiel von DAK auf Seite 9 dieses Threads schildert einen solchen Fall. Da gibts im übrigen nix zu belegen oder nachzuweisen. Mit nur einem Funken Logik müsste jedem klar sein, dass mehr Waffen im Volk auch mehr Gefährdungspotential darstellen, von wem auch immer (Einbrecher, Halbstarker, durchgeknallter Typ u.ä.) die Gefährdung letztendlich ausgeht. Also ich für meine Person kann gerne auf Wildwest-Verhältnisse verzichten. Die Leutz drehen eh immer mehr durch und wenn sie dann noch eine Waffe in der Hand haben, wirds nicht besser...
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