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  1. Hat da jemand "Jehova" gesagt ?
  2. Sorry, aber so einen Schmarren hab ich ja schon lange nicht mehr gehört. Die gelbe WBK berechtigt zum Erwerb aller in § 14 Abs. 4 WaffG aufgeführten Waffenarten. Von einer Beschränkung steht dort nirgends was... Abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG bedeutet im übrigen nur, dass man in der gelben WBK keine Erwerbserlaubnisse benötigt. Was es alles so gibt...
  3. Auflage: Tragen der Beerdigungskosten des verstorbenen Mieters ?
  4. Richtig, Shotgun. @Wolli: ja, ich habe (wieder mal, also Wiederholungstäterin ) meine Freizeit geopfert, dafür aber ein herrlich vier Tage langes Wochenende genießen dürfen.
  5. Wieder mal ein interessanter Thread hier ! Beim Fund laufen zwei Schienen gleichzeitig. Waffenrechtlich ist er unverzüglich anzuzeigen und die geschilderten Rechtsfolgen nach § 37 WaffG treten ein. Daneben hat der Finder aber auch privatrechtliche Pflichten (Abgabe der Fundsache beim Fundbüro...). Nach Ablauf der Frist und Prüfung der "Sauberkeit" der Waffe kann diese durchaus in die WBK eines Berechtigten eingetragen werden. Beim Finder selbst geht es theoretisch nicht, da sich dieser die Waffe ja nicht selbst überlassen kann. In den frühen 80er Jahren gab es hingegen mal ein interessantes Urteil zum Fund nicht registrierter Waffen. Sinngemäß hieß es dort, dass solche Waffen ja mit dem Makel der Illegalität belastet seien und der Finder nicht besser gestellt werden dürfe als der gegen das WaffG verstoßende Vorbesitzer, da der Makel an der Sache auf diesen übergeht (vergleichbar mit einer Hypothek, die auf einem Haus lastet). Zum Erben wurde im übrigen 1999 klargestellt, dass man illegale Waffen nicht erben kann (was ja auch in § 20 WaffG2002 übernommen worden ist). Man kann darüber denken, wie man will. Meine persönliche Einschätzung ist, dass jede durch nachträgliche Eintragung in die WBK wie oben beschrieben und somit aus der Illegalität genommene Waffe für so manchen eher ein Ansporn wäre, etwas zu finden. B)
  6. Wenn sich halb WO gleichzeitig bei egun einloggt, ist das Teil natürlich überlastet...
  7. "Da müffen Sie tsur Haafenkommandatur !" ...
  8. Kleine Korrektur am Rande...
  9. Und dann wird immer noch behauptet, dass Frauen teuer sind.
  10. Wieso, war sie denn nicht kalibergleich ?
  11. Dann kann ich ja endlich mein Rätsel auflösen: man merkt es daran, dass die Kühe schöner als die Frauen sind. Schnell weg hier !
  12. Warum latschen da über noch Feldjäger rum, wenn das Gelände nicht mehr militärisch genutzt wird ? Die Schießstätte wurde ja wohl genehmigt und im baurechtlichen Teil wird meines Wissens auch bei einer Nutzungsänderung die Anfahrbarkeit/Parkplatzsituation etc. berücksichtigt. Hierbei musste die BW im Genehmigungsverfahren eigentlich angehört worden sein. Sollte dies peinlicherweise vergessen worden oder nicht berücksichtigt worden sein, könnte es in der Tat schwierig werden... Stutzig macht mich aber auch, dass die Militär-Schilder noch aufgestellt sind. Vielleicht ja umgekehrt ein Verstoß ?
  13. Auf jeden Fall ist man doch - egal ob Weiblein oder Männlein - immer nur so alt, wie man sich fühlt. Können wir uns vielleicht darauf einigen ? Auch die schönsten jungen Bräute werden später alte Leute. Und lieber alt und fidel als jung und ledif(g) = umgekehrt g(f)idel.. Ach ja - wisst ihr eigentlich woran man merkt, dass man im Allgäu ist ? B)
  14. Keine Waffenrechtsecke mit dem Thema des Tages oder so ?
  15. Hast Du bei Deinem Vorhaben auch daran gedacht, dass neue Besen zwar gut kehren, aber die Alten die Ecken besser kennen ? Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass die jüngeren immer die besseren ... sind.
  16. Kluges Bürschchen.
  17. Aha, Daytona steht also auf Barbies. Na ja... Bevor hier bei Jennerwein o.a. Missverständnisse aufkommen: ich bin (trotz eines früheren Versuches) nicht "andersrum".
  18. Ups, überredet ! @Trooperli: wie soll ich Dein Grinsemännchen deuten ?
  19. Wenn sichs lohnt auf jeden Fall.
  20. Genau: frag einfach so lange, bis es der SB macht.
  21. Tausch gibts im Waffenrecht (offiziell ) nicht.
  22. Ha ! Ich stell mir das grad bei dem Lesbenverein vor. Wenn sich dort ein Mann erfolgreich einklagen würde, hätte er bestimmt seinen Spaß...
  23. Aber gerade das Thema Spenden ist doch immer wieder relevant ! Wenn die Spender keine Zuwendungsbescheinigung fürs Finanzamt kriegen, gehen sie mit ihrem Geld halt wo anders hin...
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