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So sehe ich das auch.
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Nö, bin erst wieder ab 26.9. im Dienst.
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Die Waffen dürfen nicht zugriffsbereit sein bzw. nicht "mit wenigen Handgriffen in Anschlag verbracht" werden können. Das hängt stark vom Einzelfall ab und kann meines Erachtens nicht pauschaliert dargestellt werden. So wird z.B. bei einem behinderten Autofahrer zugriffsbereit ganz anders zu definieren sein als beim Fahrer eines Pick-Ups oder Kabinenrollers... Mit gesundem Menschenverstand sollte also jeder Waffentransportierende in der Lage sein, die gesetzlichen Bestimmungen nach Sachlage einzuhalten. B)
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Oh, jetzt gleich wieder der Krieg um den Datenschutz los. Ich hol schon mal Chips und Cola...
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Genau. Auch nach altem WaffG konnte bei Bedürfniswegfall widerrufen werden (§ 47 Abs. 2 i.V. mit § 30 Abs. 1 Nr. 3 WaffG1976). Was es damals noch nicht gab, war die Präzisierung zum vorübergehenden Bedürfniswegfall (z.B. bei längerem Auslandsaufenthalt, längerer Krankheit, berufsbedingter Pause etc.). Aber heute widerruft man Erlaubnisse nach neuem Recht, nicht mehr nach dem altem, lieber Völker.
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Momentle mal ! Du bist hier ganz gewaltig auf dem Holzweg. Unter dieses Gesetz kann nur das Waffengesetz generell gemeint sein. Denn sonst könnte man auch keinen Widerruf einer alten Erlaubnis (vor 2003 erteilt) nach § 45 Abs. 2 WaffG wegen Unzuverlässigkeit machen, hm ? Du wirst nicht ernsthaft behaupten wollen, dass man nur nach WaffG2002 erteilte Erlaubnisse widerrufen kann.
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Zu den Austrittsmeldungen der Vereine: meines Erachtens ist es - wenn nicht, wie häufig praktiziert, schon vorher bei den Vereinsversammlungen, über das Vereinsheft oder eine Umfrageaktion alles ermittelt worden ist - doch am einfachsten, das austretende Mitglied im Zweifelsfall zu fragen, ob es WBK-Inhaber ist oder nicht. Spätestens dann weiß der Vereinsvorstand, ob er melden muss oder nicht. Miteinander reden hat noch keinem geschadet... @frosch: Was macht Dich so sicher, dass die Bedürfnisprüfung nur für WBK-Inhaber nach neuem Waffenrecht statthaft sein soll ? Mit § 4 Abs. 4 WaffG hättest Du als Begründung ja zweifellos recht. Nicht vergessen darf man hier aber doch die Möglichkeiten, die § 45 Abs. 3 bzw. Abs. 4 WaffG den Waffenbehörden bietet... Grüssle SB
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Ich lieb Euch ja auch alle. Hab aber gerade nicht so viel Zeit, weil hier noch ein paar wichtige Dinge (Versagung eines Waffenscheins - nein, war nur ein Spaß ) auf dem Tisch liegen. Ganz kurz zur Studie: eine solche (möglichst neutrale) wäre vielleicht auch für die Behörden ganz interessant, wobei man bei Studien immer sehr vorsichtig sein muss, wer diese zu welchem Zweck und für wen durchführt. Außerdem muss die Behörde ja im Einzelfall und nicht nach Schema X entscheiden. Problem: würde eine Studie am Ende alle möglichen Aspekte der Gefährdung beinhalten, müsste man regional unterscheiden etc. ? Was ich aus der Praxis sonst noch zum Thema sagen kann: Bewachungsunternehmer sind recht häufig in Strafverfahren verwickelt. Diese haben oft große Probleme, vor Gericht die Sache zurechtzurücken und falsche Behauptungen von sich zu weisen.
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*gähn* Viel blabla und (bis auf den Vergleich mit dem 3. Reich ! ) nichts Neues im Westen...
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Klar, Richter sind nie informiert und fällen ihre Entscheidungen nach den Mondphasen oder würfeln das Strafmaß aus.
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Wer mehr zum Thema Waffenschein wissen möchte, sollte sich mal die einschlägigen Urteile dazu anschauen. Eines davon steht ja ganz am Anfang dieses Threads...
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Danke - wieder was dazugelernt. Da bekommt der Ausspruch: man wird alt wie ne Kuh und lernt immer noch dazu eine ganz neue Bedeutung... Und ich dachte schon, das hier wäre gemeint, wobei ich diese Rechenleistung wohl kaum erreichen würde: ...
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Wie schon gesagt, halte ich persönlich ohenhin nichts von SV mit Waffen. Die Gefahr, dass die Sache noch mehr eskaliert, ist in der Regel viel zu groß und wer auf dicke Hose macht, macht meistens Zweiter weil er schlichtweg mit der ungewohnten Stresssituation überfordert ist. Wenn die Abschreckungswirkung einer Waffe hier schon so enorm eingeschätzt wird (ich persönlich hab auch schon mit der Knarre an der Stirn eine Genehmigung verweigert mit der Begründung, dass im Falle meines Ablebens ganz schnell der nächste SB hier die Arbeit weiter macht. Der Antragsteller hat sich danach übrigens nicht mehr gemeldet ) dürfte es ja auch ausreichen, wenn ein Sportschütze unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen dezent die Existenz von Waffen darlegt. Gewisse Zubehörteile und Kleidungsstücke können ja bewusst sichtbar vorgehalten werden, Aufkleber vom Schützenverein oder weiß der Geier was. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt. Klappt vielleicht sogar ganz ohne richtige Waffen. Auch ein Hund als ständiger Begleiter wirkt meines Erachtens weit mehr als eine Waffe, denn diesen kann ich stets zugriffsbereit transportieren. Und wie schon gesagt: zuhause spielt es keine Rolle, ob ich die Knarre als gefährdete Person oder Sportschütze habe... Falls es jemanden interessiert, habe ich in der Kartei zwei Personen, die auf diesen Vorschlag hin Sportschütze geworden sind und sich jetzt viel sicherer fühlen. Der eine hat mir sogar mal eine Scheibe gezeigt. Ist doch eine prima Sache - und das sind sehr zuverlässige Personen, die fast schon zu zuverlässig sind - von der Sorte würde ich mir mehr wünschen... Edit: @Trooper: was sind denn bovine Verdauungsendprodukte ?
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Das ging ja schnell.
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Oder im falschen Forum eingeloggt. MZ1 stufe ich bei Autos (BMW ?) ein.
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Wäre es Dir denn lieber, wenn jeder, der sich bedroht fühlt, eine Waffe bekäme ? Dann müsste ich z.B. schon ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller horten... B)
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Ich sags mal ganz platt so: wer schon so gute Kontakte zur Unterwelt hat, sollte auch keine eigenen Waffen haben...
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Ein schwieriger Fall ist das, in welchen viele Aspekte einfließen. Ich wage trotzdem mal eine Prognose. Für den Spielhallenbetreiber spricht, dass (nach der 1. Ablehnung) eine seiner Aufsichten getötet worden ist und auch sein Sohn bei einem Überfall tatsächlich verletzt worden ist. Gegen ihn spricht, dass die Polizei nicht von seinen Problemen unterrichtet ist und er wohl unzureichenden Passivschutz installiert hat. Da er mindestens zwei Spielhallen und ein Einkaufszentrum leitet, scheint er nicht gerade arm zu sein. (Hier) die Frage nach professionellen Wachpersonen zu stellen, ist deshalb legitim. So richtig geht das aber aus dem Bericht nicht hervor. Sollte er gute Sicherungsmaßnahmen getroffen haben, tendiere ich zu einer Erteilung des Waffenscheins. Ich würde aber zunächst das persönliche Gespräch mit ihm suchen...
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Ca. 30 bis 40, wieso ?
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Du musst es ja wissen, wenn Du die Dinger genehmigst....
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Ziemliche Schwarzmalerei in meinen Augen. Auch wenn es zweifellos (zurecht) nicht einfach ist, einen Waffenschein zum Selbstschutz zu erhalten, ist es nicht unmöglich. Und woher weißt Du so genau, dass sich Bürger dann illegale Waffen besorgen und dass das so einfach ist, hm ?
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Er meint Putativnotwehr und Notwehrexzess. Im ersten Fall liegt gar keine Notwehr vor, weil z.B. eine Person wild mit den Händen fuchtelnd eigentlich nur nach dem Weg fragen wollte und im zweiten Fall wird die Notwehr übertrieben z.B. durch weiteres Eindreschen auf einen bereits wehr- und hilflos daliegenden Angreifer...
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Kannst Du das bitte mal näher erklären ?