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Sachbearbeiter

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  1. EDEKA = ehemaliger deutscher Kaiser ? einer der kleinen Angestellten ? erstmals durch einen Kunden arbeitslos ?
  2. Richtig. Diese Bedenken habe ich auch. Im übrigen gibt es auch für die Jäger den Landesjagdverband, der das Bedürfnis für eine 3. KW bescheinigen kann... B)
  3. Die Aufregung hier versteh ich nicht. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt, gibts auch die 10. Waffe. Alles andere ist irrelevant.
  4. Herzlich willkommen im Forum ! Schau mal hier nach: Änderungen durch 3. SprengÄndG Grüssle SB
  5. Das ist richtig. Zum Waffentausch: frosch hat ihn zurecht in Gänsefüßchen (Anführungszeichen) gesetzt, weil es diesen im Waffenrecht eigentlich gar nicht gibt. Man ist da also auf die Kulanz der Genehmigungsbehörde angewiesen. Neues Bedürfnis wird in der Regel zumeist dann verlangt, wenn das bisherige Bedürfnis zu Zeiten des alten WaffG über den Verein geltend gemacht worden ist. Gruß SB
  6. Lohnt es sich noch, rasch Cola und Chips zu holen ?
  7. Wer ruft hier schon wieder ?
  8. Was sollen uns diese Zeilen sagen ? Sieht irgendwie genauso wie der § 6 in meinem Waffengesetzbuch aus.
  9. Hm, den Zeitraum von einem halben Jahr könnte man für eine vorübergehende sichere Verwahrung im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG nutzen. Da findet sich doch bestimmt jemand, der dazu bereit ist. Versuchs ! Grüssle und viel Erfolg ! SB
  10. Gut gesprochen, Löwe !
  11. Gut gesprochen, Löwe !
  12. Wahrlich nicht einfach diese "Lagerkämpfe". Aber ich hab noch Hoffnung. Es geht etwas wild durcheinander mit Sachkunde und Bedürfnis. Die normale Sachkunde eines Sportschützen oder Jägers reicht doch nicht aus, um sich gegen Kriminelle zur Wehr zu setzen und ist nie und nimmer mit einer Polizeiausbildung zu vergleichen. Ein Schutzbedürfnis deckt das ebenfalls nicht, weil die Abwehr ja schließlich mit geeigneten und erforderlichen Mitteln erfolgen muss und die scharfe Schusswaffe regelmäßig die letzte Option darstellt, die nur in ganz seltenen Fällen die Kriterien erfüllen wird) oder was soll jetzt dieser Einwand schon wieder ? Also für diejenigen, die immer noch nicht verstanden haben: Waffen gehören meines Erachtens nur in die Öffentlichkeit, wenns erforderlich ist. Somit z.B. also zur Fahrt ins Jagdrevier oder zum Schießstand, zum Büma, zum Beschussamt etc. Wer kein Bedürfnis hat (man könnte auch einfach grundlos nennen), hat dort auch nichts mit der Waffe verloren.
  13. Nein, Streifenpolizisten sind ja auch entsprechend ausgebildet. Aber auf Otto Normalverbraucher mit Waffe ohne Bedürfnis trifft das nunmal nicht zu. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen ?
  14. Herrje. Der Kriminalität auf der Straße mit scharfen Waffen zu begegnen ist ja noch viel gefährlicher ! Dieser Täter sind in der Regel rücksichtslos und auch viel besser in Gemeinheiten geübt. Wenn die sich auf der Straße dann auch noch vom Passanten X mit einer Waffe bedienen können, passiert genau das, wir hoffentlich alle nicht wollen: Waffen in unzuverlässiger Hand ! Deshalb sollte das Grundmotto so lauten: so wenig Waffen wie nötig, aber von mir aus auch so viele wie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich unters Volk.
  15. Diese Frage bedarf wohl keiner Antwort und wird hier hoffentlich nicht diskutiert...
  16. Kein Problem. Darum redet man ja miteinander.
  17. Öh, Rolf. Das ist mir schon mehr als einmal im Leben passiert und ich hatte danach nie das Gefühl, dass ich mit scharfen Waffen anders abgeschnitten hätte. Passive Schutzmaßnahmen sind übrigens z.B. Alarmanlagen, stabile Türen und Fenster etc.
  18. Momentle mal. Man kann sich aktiv auch mit erlaubnisfreien Waffen oder mit passiven Schutzmaßnahmen wehren. Dieses Argument zieht also nicht so gut.
  19. Und warum bitteschön fällt das Erbenprivileg dann künftig weg, hm ? Klar, die Behörden irren sich alle, wenn sie solche Änderungen beabsichtigen...
  20. Nein. Wir sind ganz viele !
  21. Die Antworten interessieren mich nicht, werden mir persönlich auch nicht publik gemacht und tun nichts zur Sache. Ich sags halt im übrigen nochmal: muss denn immer erst was passieren, bevor man handelt ? Und hast Du schon mal überlegt, dass gerade durch eine großzügige Libalisierung des Waffenrechts viele Waffen in der Illegalität verschwinden würden ? So wie das mit dem Bedürfnis momentan ist, ist es schon okay.
  22. Willkommen im Traumland, JD Harris. Das glaubst Du aber nicht ernsthaft, oder ?
  23. Richtig DAK. Butter bei die Fische ? Aber gerne. Zähl ich halt mal ein paar Sachen auf, die ständig in Erbfällen passieren: 1. Waffe irgendwann im Hausmüll oder auf dem Flohmarkt "entsorgt" 2. "Ach, die hab ich doch glaub mal einem guten Freund geschenkt". Name und Adresse natürlich unbekannt. 3. Aufbewahrung offen oder im Lotterschrank der Klasse "Danke Waffenbesitzer" 4. Eigenmächtige Veränderungen an der Waffe. Kann ganz schön gefährlich werden... Reicht das ? Ihr könnt mir ruhig glauben, dass ich schon so einiges an Kuriositäten erlebt habe. Wenn nun eine noch breitere Bevölkerungsschicht (über 2 Mio. Erben sinds heute schon) so handelt, dann prost Mahlzeit !
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