Danke für das umfangreiche Statement, Helmut.
Der Weg über § 8 wird in der Tat recht selten beschritten und ist de facto nur eine Auffangnorm. Das liegt bestimmt auch daran, dass die normale Karriere eines Sportschützen so oder so ähnlich aussieht:
1. Gastschütze
2. nach Interesse regelmäßiger Besuch
3. vom Verein quatscht ihn einer an, ob er es nicht auch mal mit ner eigenen Waffe versuchen möchtes und zeigt ihm stolz seine Wumme, die natürlich viel toller ist, als die Vereinswaffen
4. Auf die Frage, wie das geht, verweist er an den Vorstand. Der erklärt dann letztdenlich, wie das mit der Bedürfnisbescheinigung funktioniert und ab wann man beim Verband den Antrag stellen kann...
Viele Sportschützen wollen auch unbedingt Vereinsmitglied sein. Sei es, um dort Verantwortung für irgendwas zu übernehmen oder einfach, um organisiert und versichert zu sein und am Programm teilzunehmen, das ja auch mit Festivitäten, Ausflügen etc. ganz nette Aspekte bietet.