-
Gesamte Inhalte
15.647 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Sachbearbeiter
-
Du hast den Besten vergessen:"Was macht die Klobürste auf dem Gehweg ?" - "Der wohnt hier !"
-
So so
-
Falcon, der Vergleich hinkt. Im meinem Ampelfall darf ich ja als Auto-Verkehrsteilnehmer mit Führerschein drüberfahren und ich habe einen Führerschein. In Deinem Beispiel wurde aber gar nichts, nicht mal einschränkend, genehmigt. Ganz ohne Pappe sieht der Sachverhalt deshalb schon etwas anders aus, obwohl auch manche Fahrer, die ohne Führerschein in Polizeikontrollen geraten, milde lächeln. Wenn mir unrechtmäßig der gesamte Verwaltungsakt versagt wird, muss ich mich natürlich mit allen Rechtsmitteln dagegen wehren, die mir zur Verfügung stehen.
-
Das ist sicher keine schlechte Idee und stärkt den Waffenbesitzer in seinen Rechten. Auf der anderen Seite kann Dir aber bei eindeutiger Rechtslage auch keiner was, wenn Du gegen eine rechtswidrige Verfügung verstößt und Du es zuvor im Guten versucht hast, Deinem SB zu erklären, was falsch gelaufen ist. Wenn er nicht einschlägt, kann niemand von Dir erwarten, dass Du den Klageweg beschreitest. Ich würde allerdings darauf achten, dass der SB das in seiner Akte dokumentiert. Falls Dich nämlich später jemand beim "Verstoß" erwischt, kannst Du milde lächelnd auf die geltende Rechtslage hinweisen und der SB hat ein Problem ... Zu meinem Beispiel mit der grünen Ampel: ich würds glatt ohne Klage riskieren, eiskalt drüberzufahren... (nein, nicht direkt über die Ampel sondern - ach, die meisten werden schon verstehen )
-
Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?
Sachbearbeiter antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Ein Schelm, der jetzt schon wieder böses denkt... -
Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?
Sachbearbeiter antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Is bei Frauen auch oft so. Jetzt aber weg ... -
Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?
Sachbearbeiter antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Gehörst wohl auch zu denen, oder ? -
Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?
Sachbearbeiter antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Danke für das umfangreiche Statement, Helmut. Der Weg über § 8 wird in der Tat recht selten beschritten und ist de facto nur eine Auffangnorm. Das liegt bestimmt auch daran, dass die normale Karriere eines Sportschützen so oder so ähnlich aussieht: 1. Gastschütze 2. nach Interesse regelmäßiger Besuch 3. vom Verein quatscht ihn einer an, ob er es nicht auch mal mit ner eigenen Waffe versuchen möchtes und zeigt ihm stolz seine Wumme, die natürlich viel toller ist, als die Vereinswaffen 4. Auf die Frage, wie das geht, verweist er an den Vorstand. Der erklärt dann letztdenlich, wie das mit der Bedürfnisbescheinigung funktioniert und ab wann man beim Verband den Antrag stellen kann... Viele Sportschützen wollen auch unbedingt Vereinsmitglied sein. Sei es, um dort Verantwortung für irgendwas zu übernehmen oder einfach, um organisiert und versichert zu sein und am Programm teilzunehmen, das ja auch mit Festivitäten, Ausflügen etc. ganz nette Aspekte bietet. -
Na ja, auf eine amtliche Aufhebung würde ich nicht gerade pochen und sehe auch keine Notwendigkeit dazu. Aber ein Hinweis auf einen Fehler kann manchmal Wunder bewirken. Gebührenerhebung sollte dabei allerdings ein Fremdwort sein und die Änderung von Amts wegen vorgenommen werden. Beispiel: wenn mir die Straßenverkehrsbehörde ohne rechtliche Grundlage verbieten würde, dass ich bei grün über die Ampel fahren darf, würde mich der Bescheid ehrlich gesagt (abgesehen vom Einwickeln der Hinterlassenschaften meiner Katze damit ) wenig bis gar nicht interessieren.
-
Ohne anerkannten Verband gehts einfacher?
Sachbearbeiter antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Hinzu kommt noch, dass Vereine (oder Einzelschützen), die keinem anerkannten Verband angehören, sich um die meisten Anforderungen des §15 WaffG nicht kümmern brauchen..... bye knight Das nicht, aber das Bedürfnis über § 8 abzuwickeln, ist auch nicht gerade einfach und eigentlich für "Sonderfälle" vorgesehen. Ob man sich damit einen Gefallen tut, ist die Frage. Die Bearbeitungszeit wird aber wohl eher länger... -
Im Prinzip kann man sich das sparen, weil diese Auflagen schlichtweg der geltenden Rechtslage widersprechen. Die Behörde darf nur solche Auflagen verfügen, die zur Abwehr von Gefahren... Sprich mit Deinem SB und sag ihm, dass Du es gerne richtig haben möchtest. Spätestens bei einer anstehenden Verlängerung sollte man aber auf die Richtigstellung bestehen.
-
Kurz und platt: alles (nichtgewerblich, gelle ! ) wiederladen, was technisch möglich ist.
-
Einige Details zum WO-Sommerfest am 05. September
Sachbearbeiter antwortete auf Mark Pfennig's Thema in Allgemein
Na da hab ich ja wohl echt was verpasst. Ein Krankheitsfall in der Familie hat mir leider einen Strich durch die Rechnung gemacht... Murmels Spezial-Knophi-Packung hätte mich schon interessiert und Euch mal etwas persönlicher kennenzulernen wäre eine schicke Sache gewesen. Na ja, vielleicht klappts ja beim nächsten Mal (wenn MP seine Drohung nicht wahrmacht ) Ich komm dann mit dem Kostüm mit dem großen "S" in der Mitte, damit man mich - abgesehen von den Schießergebnissen - auch erkennt. -
Oder bei Obi. (sorry. )
-
Einige Details zum WO-Sommerfest am 05. September
Sachbearbeiter antwortete auf Mark Pfennig's Thema in Allgemein
Hallöchen, ich melde mich spät - aber es war (und ist es leider immer noch ) bis zuletzt nicht ganz sicher, ob es klappt. Ich liebe Sommerfeste über alles und am Sonntag soll ja auch das Wetter mitspielen. Also ich versuchs auf jeden Fall. Aber bitte nicht böse sein, wenns denn doch nicht klappt. Allen die dabei sind, wünsche ich auf jeden Fall jetzt schon eine supie Nachmittag und was danach noch so kommt. Bleibts mir anständig und bis bald (hoffentlich schon So). Grüssle SB -
Okay, ich gebs auf.
-
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Also in dem Fall "etwas länger" bis auf 100 -
Hm, das ist natürlich eine gute Frage. Meines Erachtens ist dieser Passus unwirksam, da die Beschränkung wohl nicht begründet werden kann (was ja auf jeden Fall Voraussetzung wäre). Wenn kein Widerspruch eingelegt worden ist und die Entscheidung über den KWS-Antrag bestandskräftig geworden ist, kann man die Sache allerdings auch anders sehen... Hiermit werden sich wohl tatsächlich die Gerichte rumschlagen müssen. Hab übrigens grad mal nachgeblättert: hier in BW gibt es sogar eine Klarstellung bzw. einen Erlass vom IM, dass der KWS allgemein auszustellen ist.
-
Dass den SB bei Antragstellung die Waffenart interessiert ist ja soweit ok, um zu beurteilen, ob dieser für seine Waffe überhaupt einen KWS benötigt. Bei mir wurden auch schon oft KWS-Anträge für Luftdruckwaffen gestellt und die Antragsteller waren für die Info froh, dass sie dafür einen "richtigen" Waffenschein benötigen und der KWS damit nur rausgeschmissenes Geld wäre bzw. dass man für Reizgassprays keinen KWS benötigt. Das mit der Überprüfung ist richtig. Wie viele Waffenbehörden das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz umsetzen und welche Gebühren sie dann für die Regelüberprüfung erheben, wird sich zeigen. Die Routine wird im Regelfall alle drei Jahre durchgeführt. Maßgebend ist nur, ob Du Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis bist. Ob WBK oder KWS spielt dabei also keine Rolle.
-
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im übrigen wie bei einer WBK. Wenn die letzte Regelüberprüfung (wenn der Antragsteller bereits WBK-Inhaber ist) schon länger her ist, ist eine erneute Überprüfung gerechtfertigt. Und die dauert im Schnitt so zwei bis vier Wochen.
-
Schon wieder so ein verrücktes Ding heute, was ist denn nur los ? Der Kleine Waffenschein berechtigt allgemein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis. Der Eintrag einer spezifischen Waffe in den KWS ist somit Humbug in Reinkultur. Mensch, es geht hier um Waffen, die ab 18 Jahre erlaubnisfrei erworben werden dürfen. Also brauche ich weder eine WBK noch einen Voreintrag für deren Erwerb. Was soll dann eine Begrenzung im KWS auf eine bestimmte Waffe außer vermehrtem Arbeitsaufwand für den SB (wenn sich der KWS-Inhaber mal eine andere Schreck zulegt) bewirken ??? Also manchmal glaub ichs echt...
-
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Ich kontrolliere nicht ich fahre die Kisten. Was bringen die denn von 0 auf 100 ? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Und dann muss er zur Strafe die Beförderungsbedingungen auswendig lernen. -
Hm, also erst mal ist es so, dass das mit dem ungeladen nicht neu ist (früher kam zusätzlich sogar noch das nicht zugriffsbereit dazu). Ein Jäger mit geladenen Pfefferpatronen verfolgt keine jagdlichen Zwecke mehr und deshalb würde ich davon Abstand nehmen. Einen Kleinen Waffenschein braucht der Jäger z.B. nicht zur Hundeausbildung im Revier mit Schreckschusswaffen. Für andere "Tätigkeiten" mit einem Gaser allerdings genauso wie ein Polizist für privat.