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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Also in dem Fall "etwas länger" bis auf 100 -
Hm, das ist natürlich eine gute Frage. Meines Erachtens ist dieser Passus unwirksam, da die Beschränkung wohl nicht begründet werden kann (was ja auf jeden Fall Voraussetzung wäre). Wenn kein Widerspruch eingelegt worden ist und die Entscheidung über den KWS-Antrag bestandskräftig geworden ist, kann man die Sache allerdings auch anders sehen... Hiermit werden sich wohl tatsächlich die Gerichte rumschlagen müssen. Hab übrigens grad mal nachgeblättert: hier in BW gibt es sogar eine Klarstellung bzw. einen Erlass vom IM, dass der KWS allgemein auszustellen ist.
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Dass den SB bei Antragstellung die Waffenart interessiert ist ja soweit ok, um zu beurteilen, ob dieser für seine Waffe überhaupt einen KWS benötigt. Bei mir wurden auch schon oft KWS-Anträge für Luftdruckwaffen gestellt und die Antragsteller waren für die Info froh, dass sie dafür einen "richtigen" Waffenschein benötigen und der KWS damit nur rausgeschmissenes Geld wäre bzw. dass man für Reizgassprays keinen KWS benötigt. Das mit der Überprüfung ist richtig. Wie viele Waffenbehörden das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz umsetzen und welche Gebühren sie dann für die Regelüberprüfung erheben, wird sich zeigen. Die Routine wird im Regelfall alle drei Jahre durchgeführt. Maßgebend ist nur, ob Du Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis bist. Ob WBK oder KWS spielt dabei also keine Rolle.
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Die Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgt im übrigen wie bei einer WBK. Wenn die letzte Regelüberprüfung (wenn der Antragsteller bereits WBK-Inhaber ist) schon länger her ist, ist eine erneute Überprüfung gerechtfertigt. Und die dauert im Schnitt so zwei bis vier Wochen.
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Schon wieder so ein verrücktes Ding heute, was ist denn nur los ? Der Kleine Waffenschein berechtigt allgemein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis. Der Eintrag einer spezifischen Waffe in den KWS ist somit Humbug in Reinkultur. Mensch, es geht hier um Waffen, die ab 18 Jahre erlaubnisfrei erworben werden dürfen. Also brauche ich weder eine WBK noch einen Voreintrag für deren Erwerb. Was soll dann eine Begrenzung im KWS auf eine bestimmte Waffe außer vermehrtem Arbeitsaufwand für den SB (wenn sich der KWS-Inhaber mal eine andere Schreck zulegt) bewirken ??? Also manchmal glaub ichs echt...
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Ich kontrolliere nicht ich fahre die Kisten. Was bringen die denn von 0 auf 100 ? -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Und dann muss er zur Strafe die Beförderungsbedingungen auswendig lernen. -
Hm, also erst mal ist es so, dass das mit dem ungeladen nicht neu ist (früher kam zusätzlich sogar noch das nicht zugriffsbereit dazu). Ein Jäger mit geladenen Pfefferpatronen verfolgt keine jagdlichen Zwecke mehr und deshalb würde ich davon Abstand nehmen. Einen Kleinen Waffenschein braucht der Jäger z.B. nicht zur Hundeausbildung im Revier mit Schreckschusswaffen. Für andere "Tätigkeiten" mit einem Gaser allerdings genauso wie ein Polizist für privat.
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Hallo Sachbearbeiter, eine Frage, wenn es deine kostbare Arbeitszeit zulässt: Macht es Spass den Pausenclown zu spielen oder darzustellen? Gruss Brummpa Ach gottchen, wieder einer, der zum lachen in den Keller gehen muss.... (diese Frage lasse ich deshalb lieber mal unbeantwortet. ) -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Klar, ab 80cm wirds doch erst richtig interessant. Weitere Vorschläge: - Waffe als Dekogegenstand mit Blumen und Bändern dekorieren - Knoten in den Lauf, damit kein Verdacht aufkommt - unauffälig als Spazierstock verwenden - beim Lokführer unterstellen, damits der Schaffner nicht sieht - Toilette damit während der Fahrt verriegeln -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Oder den Thread hier ausdrucken und dem Schaffner zum Lesen geben. Bis er durch ist, bist Du schon am Ziel. -
Ihr habt die Sichel vergessen. Mit der kann man nicht nur Misteln schneiden.
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
So einfach kann das sein... -
Tja, Murmel. Da hättest Du alt ausgesehen. Das wäre nämlich mein Tipp gewesen: 13 x Gold 16 x Silber 18 x Bronze (Wahrsager hätte auch das 14. Gold noch richtig getippt )
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Also doch den Cellokasten nach guter alter Mafiosi-Art mitnehmen. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Find ich jetzt echt unfair gegenüber den Afrikanern. -
Lach ! Von dort wanderts über viele Ecken nach unten, und das kann dauern... Lass es lieber bleiben und nimm was anderes mit, um Dich unterwegs zu "verteidigen". Zur Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen im Auto: hier ist § 13 Abs. 11 AWaffV einschlägig, wonach die Waffen oder Munition "unter angemessener Aufsicht" aufzubewahren sind oder durch sonstige Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern sind... (ein B-Tresor muss also nicht unbedingt mitgenommen werden ) ----------------------------------------------------------- @Knight: Allerdings gebe ich drei Dinge zu bedenken: 1.) Man weiß nie wozu es mal gut ist. 2.) Was man hat, das hat man. 3.) Wer weiß, was noch kommt. bye knight 1. Wenn man genug Geld für so was hat bestenfalls für leidenschaftliche Dokumentensammler (haben Kunden hier sogar schon so geäußert) 2. Okay, dann mach mal alle Führerscheine, die Dir noch fehlen und besuche alle Volkshochschulkurse, die zur Zeit angeboten werden... 3. Klar, im Kriegsfall ist der Besitzer eines Kinderwaffenscheins klar im Vorteil.
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Na ja, man sollte die Sache schon etwas differenzieren. Im Einzelfall möchte ich das natürlich nicht ausschließen. Der SB, der §5a Abs. 1 Nr.2a WaffG anwendet, muss schon hieb- und stichfeste Tatsachen liefern können, die ein Führen einer Schreck ohne KWS so halt oft nicht hergibt. Ich handhabe es eigentlich immer so, dass ich den "Sünder" erst mal zu einem persönlichen Gespräch einbestelle und mir dann ein Bild von ihm mache (hab schon ein ganzes Album voll, lach !). Klar kann auch die beste Menschenkenntnis mal versagen - aber gerade beim Führen einer Schreck ohne KWS sind es oft Menschen, die sich zum einen der Straftat nicht bewusst waren (im Laufe der Jahre wird sich das mit der KWS-Pflicht wohl noch mehr rumsprechen) und vor allem so was von erschrocken sind , als plötzlich der Strafbefehl ins Haus geflattert ist. Und z.B. 20 Tagessätze à 50 Euro sind auch kein Pappenstiel und oft schon Strafe genug...
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Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Er durfte sie behalten mit der Auflage, dass er mit ihr keinen öffentlichen Verkehr mehr haben darf. Inzwischen hat er sich einen Derringer zugelegt, der liegt besser in der Hosentasche. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Mit seiner Braut sollte man halt auch nicht einkaufen gehen. Und dann noch ohne Futteral. Wie leichtsinnig ! P.S.: auch eine Straftat kann mit Geldstrafe geahndet werden... -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
Ja genau. Über Hinterlader, Einsteckläufe und Reduzierhülsen sprechen wir lieber erst gar nicht. -
Waffentransport in öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Sachbearbeiter antwortete auf Sindbad's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: Erstens ist Erregung öffentlichen Ärgernisses eine Straftat und keine Ordnungswidigkeit und zweitens müßte er sich ausgesprochen unanständig aufführen um diese Straftat zu begehen. Sex mit einer Waffe in der Öffentlichkeit ist natürlich keine schöne Sache... -
In Antwort auf: In Antwort auf: Legitimiert mich vielleicht meine WBK oder mein Jagdschein evtl. das Teil zu führen ? Nein, du bist aber beides los, wenn du keinen Kinderwaffenschein hast. bye knight Knight, so pauschal kann man das nicht sagen. Wenn eine (erstmalige) Verurteilung zu unter 60 Tagessätzen erfolgt (in der Regel wirds fürs Führen ohne KWS so um die 20 Tagessätze geben) passiert gar nix mit WBK und JS.
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Die Kondomsammlung muss ja nicht jeder sehen.